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evita

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  1. Meine Kleine wollte auch erst eine Sternguckerin werden. Während der Geburt habe ich dann auf Vorschlag des Arztes hin eine Weile lang auf einer Seite gelegen und sie hat sich - zum Glück! - gerade noch rechtzeitig gedreht. Ich drücke dir die Daumen, dass das bei dir vielleicht auch noch passiert!
  2. Oh, das ist ja ärgerlich, tut mir Leid! So unterscheiden sich also Theorie und Praxis - ich habs halt studiert aber nicht erlebt... Da habe ich ja wohl nicht weit genug mitgedacht: Wenn der Pächter dir kündigen musste, heißt das ja, das er dich erst übernehmen musste, dir dann aber anschließend kündigen konnte. Die Übernahme hat dann - wie du schon sagtest - in deinem Fall nicht mehr gebracht als die Kündigungsfrist (und hoffentlich Kündigungsschutz im Fall von Elternzeit?). Dir, liebe Benuts, alles Gute!
  3. Sorry, dass ich widerspreche, aber ganz so einfach kommt der neue Pächter nicht um die Übernahme der alten Mitarbeiter drumrum. Das kann nicht im Pachtvertrag geregelt werden, sondern ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben, egal was Verpächter und neuer Pächter vereinbaren! Natürlich wird das der neue Pächter niemandem sagen, wenn er eigenes Personal einstellen will, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Betriebsübergang handelt und er das alte Personal weiterbeschäftigen muss, besteht tatsächlich. Dass dies normalerweise nicht so gehandhabt wird, heißt ja nicht, dass diese Handhabung auch richtig ist Nähere Infos könnt ihr googeln, z.B. mit den Stichworten: "finanztip mietrecht betriebsübergang 613a BGB", da ist das unter der Überschrift "Betriebsübergang und Übernahme von Arbeitnehmern bei Mieterwechsel" gut beschrieben (Punkt 5 lesen!). Außerdem wird es - auch wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen wurde - in dem alten Betrieb ja irgendwelche Unterlagen geben, immerhin wurde ja Gehalt gezahlt und wohl auch Sozialversicherung etc. abgeführt.
  4. Soweit ich weiß ist es maßgeblich, ob der "alte" Betrieb von dem neuen Inhaber übernommen wird. Wenn das der Fall ist, gehen mit dem Betrieb auch sämtliche Arbeitsverträge auf den neuen Inhaber über, das ist gesetzlich in § 613a BGB geregelt. Anders sieht es nur aus, wenn der alte Betrieb komplett aufgelöst und ein völlig neuer gegründet wird. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass dafür ein reiner Pächterwechsel vielleicht gar nicht ausreicht, vor allem wenn beides Gastronomiebetriebe sind und z.B. auch das Inventar übernommen wird oder so. Solltest du tatsächlich eine Kündigung bekommen, würde es sich bestimmt lohnen, mal einen Anwalt zu fragen oder eine andere Rechtsberatung einzuholen.
  5. Wahrscheinlich liegt da ein Mißverständnis vor: Ohne dir (!) eine schriftliche (!) Kündigung zu schicken, kann dein Arbeitgeber gar nicht kündigen, abgesehen davon, hast du während der Elternzeit sowieso einen Kündigungsschutz (allerdings hätte die eigentlich von dir schriftlich beantragt werden müssen). Vielleicht hat die Krankenkasse gemeint, dass die Abmeldung durch den Arbeitgeber wie eine Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft zu verstehen sei, wie das funktioniert, weiß ich nicht genau. Auf jeden Fall hat es mit der Rente wirklich nichts zu tun. Leider weiß ich auch zur rückwirkenden Versicherung nicht allzu viel. Ich gehe jedoch davon aus, dass man verpflichtet ist, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Zumindest habe ich gehört, dass bei einem Wechsel Kassen nachfragen, bis wann man vorher wo versichert war. Wenn dann eine Lücke besteht, muss man diese bei der neuen Krankenkasse nachträglich versichern. Ebenso wird es bei der AOK sein, wenn du dort wieder versichert wirst. Wenn du in wirksam vereinbarter Elternzeit bist, bist du als gesetzlich Versicherte tatsächlich beitragsfrei versichert, unabhängig davon, ob es eine Familienversicherung ist. Z.B. bin ich in meiner Elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert, mein Mann und meine Tochter aber privat. Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles klärt!
  6. Ja, es stimmt, dass du arbeitslos werden kannst. Für den Arbeitgeber ist es zwar extrem schwierig, jemandem mit so "hohem" Kündigungsschutz wie in Elternzeit zu kündigen, aber in Ausnahmefällen geht es. Aufgabe des Geschäfts ist ja auch für den Arbeitgeber sozusagen ein Notfall. Sorry! Ich drücke dir die Daumen, dass sich eventuell jemand findet, der den Betrieb übernimmt, soweit ich weiß, übernimmt der dann erstmal auch das Personal.
  7. Hallo, wenn dein Sohn sie cool findet, sollte er die Hose meiner Meinung nach auch tragen dürfen, ggf. auch in der Schule. Ich hatte in der Schule auch of Sachen an, die kein anderer in unserer Kleinstadt getragen hat, z.B. Hüte oder so, wenn sie mir gefielen. Ob andere darüber gelästert haben, weiß ich nicht, das hat mich nicht interessiert. Wenn ihn das eventuelle Gerede der anderen doch stört, kann er sie ja immer noch in der Freizeit tragen, die Hosen scheinen ja sehr praktisch zu sein. Hier in München werden kurze Lederhosen natürlich auch noch von Erwachsenen getragen - allerdings zugegebenermaßen überwiegend zur Oktoberfestzeit.
  8. Am Achensee in Achenkirch (Österreich) gibt es ein super Familienhotel - auch mit Baby- und Kleinkindbetreuung. Dort kann man Bergsteigen, Wandern, Mountainbiken etc. Du findest es auf der Homepage der Familienhotels, die ist leicht zu googeln. Allerdings ist dieses Sporthotel relativ teuer, da jede Menge Leistungen inklusive sind (4 Mahlzeiten, Kinderbetreuung, Buggies und Kraxen, Fahrräder etc.), man muss dann in dem Urlaub eigentlich überhaupt kein zusätzliches Geld mehr ausgeben. Du kannst es dir ja mal anschauen.
  9. Babyzwieback gibt es auch ohne Zucker und Weißmehl, z.B. aus Dinkel im Bioladen. Den kannst du natürlich ausprobieren. Allerdings schmeckt der total langweilig (macht den Zwergen aber wahrscheinlich nichts aus) und unsere Maus kommt damit auch nicht so gut klar. Es brechen immer so harte, spitze Stücke ab. Brotkanten findet sie aber klasse zum Kauen und "Ess-Nuckeln". Bei Zwieback habe ich gehört, dass man ihn einweichen soll, dann kann man aber natürlich nicht mehr darauf kauen.
  10. Dem was du füttern könntest habe ich leider nichts hinzuzufügen. Bei unserer Maus habe ich jedoch festgestellt, dass sie anscheinend genau das essen will, was ich auch habe. Wenn sie also z.B. abends ihren Milch-Getreide-Brei nicht mag, hilft es, wenn ich davon ein paar Löffel esse bzw. so tue, als wäre es mein Teller und mein Abendessen. Das macht es sofort interessanter und sie macht wieder mit. Falls du das nicht auch schon probiert hast, hilft es dir vielleicht.
  11. Als Carla noch so jung war, hatte ich auch nicht das Gefühl, dass sie auf alle Geräusche reagiert, sondern eher auf die, die sehr laut oder ihr unangenehm sind. Jetzt hat sich das geändert. Außerdem glaube ich, dass unser KiA das gar nicht mehr getestet hatte, nachdem das Hörscreening iO war. Wahrscheinlich ist das doch aussagekräftiger als der Hörtest "per Hand".
  12. evita

    Diane 35

    Hallo Puschel, ich will kurz auf deine ursprüngliche Frage zurückkommen: Die Diane habe ich selber auch ein paar Jahre genommen, weil der FA an meinem früheren Wohnort meinte, das wäre nötig, weil ich zu viele männliche Hormone hätte. Danach habe ich wegen Umzugs kurz hintereinander zwei andere FAe besucht, beide fanden die Diane viel zu stark. Letztendlich bin ich auf die schwächere Valette umgestiegen und war damit sehr zufrieden. Ich erinnere mich noch vage, dass die Diane mal im Zusammenhang mit irgendwelchen ungewöhnlichen Nebenwirkungen - Venenproblemen vielleicht??? - erwähnt wurde, aber das ist bestimmt schon 10 Jahre her. Vielleicht genügt dir ja auch erstmal ein schwächeres Produkt. Ansonsten hatte ich während der Einnahmezeit mit der Diane aber keine Probleme.
  13. Ja, so kenne ich das auch. Ein Verdienst ist nur im ersten Jahr, dem "Anspruchsjahr" relevant.
  14. Auch ich befürchte, dass es DEN idealen Zeitpunkt einfach nicht gibt. Ich habe erst ein duales Studium gemacht, dann gearbeitet, wollte dann doch noch ein staatlich anerkanntes Diplom machen, habe also mit 29 nochmal studiert und stand dann vor der Frage 2. Staatsexamen, arbeiten oder Kind? Langsam wurde es zeitlich etwas knapp... Ich habe mich dann für arbeiten entschieden, das allerdings nicht allzu lang und habe meine Tochter mit 35 bekommen. Das mag für viele zu spät erscheinen, ich bin aber froh, dass ich letztendlich erst eine Menge erlebt habe, auf eigenen Füßen stand und gearbeitet habe. So habe ich derzeit nicht das Gefühl, etwas verpasst zu haben. Außerdem bin ich - glaube ich - den Aufgaben, die so ein kleines Lebewesen an einen stellt, jetzt viel besser gewachsen als ich es früher gewesen wäre. Nicht zu vergessen, dass ich mit einem ganz anderen Mann ein Kind bekommen hätte, wenn ich / wir nicht so lang gewartet hätten... Denke nicht nur nach, sondern lass auch dein Gefühl ein bißchen mitreden!
  15. Hallo, ich habe letztes Jahr in der Geisenhofer Klinik entbunden und war total zufrieden. Wenn ich noch ein Kind bekommen sollte, würde ich sofort wieder dorthin gehen. Es ist zwar eine "Privatklinik", die Kosten werden aber von den Krankenkassen übernommen. Für den Dritten Orden, der ja so einen super Ruf hat, war ich zu spät (immerhin war ich ja "schon" in der 9. Woche ss, als ich dort angerufen habe ). Inzwischen habe ich allerdings ein paar Frauen kennen gelernt, die entweder mit der Betreuung nach der Entbindung oder mit späteren Aufenthalten in der Kindernotfallambulanz nicht unbedingt zufrieden waren. Das KKH in Schwabing hat mit selber nicht soo gut gefallen, die Wolfartklinik jedoch sehr gut. Die ist aber im Südwesten (Gräfelfing, glaube ich), kommt für dich also wohl weniger in Frage. Ich wünsche dir alles Gute!
  16. evita

    Schlaf

    Inzwischen habe ich schon in mehreren Büchern gelesen, dass "neue auf alte Milch" problemlos ist, dass davon Blähungen o.ä. entstehen, sei ein überholtes Ammenmärchen. Was das angeht, musst du dir wahrscheinlich keine Sorgen machen.
  17. Hallo mausdelphin, vielleicht kann ich ein bißchen weiterhelfen: Die Elternzeit ist die Zeit nach der Geburt des Kindes. Du kannst bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, in der Zeit hast du Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit, wenn dein Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern hat. Wenn dein Arbeitgeber also sagt, du könntest während der Elternzeit als Springerin arbeiten, meint er möglicherweise die Zeit nach den 7 Monaten, wenn du dann evtl. nicht mehr Vollzeit arbeiten möchtest. Du hast dann keinen Anspruch darauf, auf deiner alten Stelle eingesetzt zu werden, es muss aber eine gleichwertige Stelle sein. Ich persönlich würde keinem Arbeitgeber gegenüber mit "offenen Karten" spielen, wenn es um den Kinderwunsch geht. Egal wie gut ich mich mit Chef und Kollegen verstehe! Das geht niemanden etwas an, du hast keine Ahnung, wie lange es dauert, bis zu tatsächlich ss wirst, und die anderen haben recht: Du müsstest auch bei Vorstellungsgespräch und Vertragsabschluss nicht sagen, dass du ss bist. Wenn du dann ss bist, lautet die allgemeine gesetzliche Regelung, dass du den Arbeitgeber informieren "sollst" (nicht "musst"). Aber wenn du nichts sagst, kommst du natürlich auch nicht in den Genuss der zahlreichen Schutzvorschriften. Für deinen Arbeitsbereich in einer Kinderkrippe kann es auch noch Sondervorschriften geben, die ich nicht kenne. An deiner Stelle würde ich den Vertrag unterschreiben, wenn jemand nach deinem Kinderwunsch fragt, verneinen oder allenfalls ausweichend antworten und dann in aller Ruhe versuchen ss zu werden. Ich drücke dir die Daumen!
  18. Das Elterngeld musst du zwar nicht versteuern, es erhöht aber deinen Steuersatz bzw. euren Steuersatz, falls du mit dem Vater verheiratet und gemeinsam veranlagt bist. Beispiel: Ohne Elterngeld verdient ihr 40 TEUR und müsstet darauf eigentlich durchschnittlich 20% Steuern zahlen (rein hypothetisch, ich habe von Steuersätzen keine Ahnung!). Wenn du 10 TEUR Elterngeld bekommen hast, erhöht sich der Steuersatz auf die Prozentzahl, die für ein Einkommen von 40 TEUR + 10 TEUR gültig wäre, beispielsweise also 22%. Dann müsst ihr zwar nur die 40 TEUR versteuern, diese aber nicht mit einem Steuersatz von 20% sondern mit 22%. Die Anrechnung des Nebenverdienstes bezieht sich nur auf die ersten 12 Monate, egal ob du dann das ganze Elterngeld erhätst oder es auf 24 Monate aufteilst.
  19. evita

    Pda??

    Bei mir wurde die PDA glücklicherweise hervorragend gesetzt und dosiert. Das "Setzen" habe ich zwar als ein wenig unangenehm empfunden, weh getan hat es aber nicht. Danach habe ich die Wehen zwar noch gut gespürt, aber auch die haben keine Schmerzen mehr bereitet. Nachwirkungen wie Schmerzen am Rücken oder so hatte ich überhaupt keine. So kann ich eine PDA nur empfehlen!
  20. Ich glaube schon, dass ich durchs Stillen abnehme. Zum Glück! Hatte ich doch in der SS fast 20kg zugenommen . Jetzt ist meine Maus etwas über 4 Monate alt und ich habe davon nur noch 1kg übrig, obwohl ich recht viel esse. Vielleicht schaffe ich es ja sogar etwas unter mein Startgewicht, wäre schön...
  21. Was dein Arbeitgeber macht, scheint mir ehrlichgesagt ein wenig unprofessionell. Auch ich rate dir auf jeden Fall, deinen Arbeitgeber über die Elternzeit schriftlich zu informieren! Am besten lässt du dir z.B. auf einer Kopie des Schreibens bestätigen, dass die den Brief bekommen haben. Dabei ist zu beachten, dass du dich damit für die ersten beiden Jahre verbindlich festlegst, d.h. wenn du jetzt schreibst, dass du nur ein Jahr Elternzeit nimmst, hast du damit auf das zweite Jahr verzichtet. Über das dritte Jahr kannst du später noch entscheiden, die Festlegung betrifft nur die ersten beiden Jahre. Während der Elternzeit hast du einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit (ich weiß nicht genau, wie viele Wochenstunden, schau mal auf dem Homepage des Bundesministeriums für Familie etc., dort gibt es einen guten Ratgeber). Die Tätigkeit kann der Arbeitgeber dir nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern und du musst nur ein paar Wochen vorab informieren, dass du wieder arbeiten möchtest. Aus diesem Grund habe ich z.B. zunächst Elternzeit für zwei Jahre beantragt und meinem Arbeitgeber unverbindlich schon mitgeteilt, dass ich nach 1,5 Jahren gerne wieder in Teilzeit tätig wäre. Ob ich das dritte Jahr noch nehme und dann auch noch Teilzeit arbeite, entscheide ich später. Viel Erfolg!
  22. Ich denke auch, dass ein Befestigen an der Decke möglich sein müsste. Wir haben unseren an einer Schrankseitenwand befestigen müssen, weil es anders nicht gegangen wäre. Das funktioniert auch.
  23. evita

    Nepomuk?

    Mich erinnert das irgendwie an einen leicht bösartigen Kobold, keine Ahnung warum. Sorry, aber für mich ginge das gar nicht.
  24. Hallo Melli, hoffentlich konnte dein FA dich gut beraten! Auch ich habe nach dem Absetzen der Pille eine total unreine Haut bekommen (wurde am Anfang der SS dann noch schlimmer) und hatte zunächst extrem lange Zyklen von z.T. über 50 Tagen. Es hat etwa ein Jahr gedauert, dann hat sich das von selbst wieder eingependelt. Ich drück dir die Daumen...
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