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evita

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  1. @Edi: Danke für die Hinweise! Wir sind bereits verheiratet, mein Mann ist privat versichert, ich gesetzlich. Da er mehr verdient als die Einkommensgrenze zulässt, kann ich keine Familienversicherung abschließen, in der unser Baby mit mir zusammen versichert wäre. Jetzt haben wir die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Versicherung. Wenn wir uns allerdings einmal für die private entscheiden, kommt unser Kind dort angeblich nicht mehr raus, bis es irgendwann selber Geld verdient. Zu dir kann ich nur bestätigen: Du kannst auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben (habe ich auch gemacht), das müsste auch für deine Kinder gelten. Nur die privaten sagen dir das natürlich nicht von sich aus Mir haben sie auch versucht zu weiszumachen, dass ich unser Kind privat versichern müsste, erst als ich darauf hinwies, dass ich auch die Möglichkeit hätte, es freiwillig gesetzlich zu versichern, machten sie einen Rückzieher.
  2. Selber habe ich weder Erfahrung mit Montessori-Schulen oder KiGas noch mich näher mit den Inhalten und Methoden beschäftigt, kann aber kurz von dem berichten, was ich unserer Familie mitbekommen habe: Mein Neffe und meine Nichte waren in einer Montessori-Schule und haben jede® für sich entschieden, dass sie diese nicht weiter besuchen wollen. Die Ältere hat das erst nach dem bestandenen Quali entschieden, sich dabei aber so eingeschätzt, dass sie ihre auf der Montessori-Schule erworbenen Kenntnisse für nicht ausreichend hält, um damit in die 10. Klasse einer Hauptschule zu gehen. Sie wird die 9. Klasse auf einer staatlichen Hauptschule wiederholen (müssen). Meinem Neffen erging es ähnlich als er nach der 4. Klasse auf eine staatliche Schule wechselte. Es könnte also sein, dass Kinder auf der Montessori-Schule "erfolgreich" sind, bei einem Vergleich mit den vermittelten Inhalten auf staatlichen Schulen aber zurück liegen. Das kann aber natürlich von der jeweiligen Montessori-Schule abhängen. Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass vor allem zu einem früheren Zeitpunkt, wie z.B. in einem KiGa, mehr auf die Kinder eingegangen wird und die Förderung in Montessori-Einrichtungen besser ist als in staatlichen KiGas. Außerdem gab es auf der Schule meiner Nichte / meines Neffen einige interessante Projekte, die es an normalen Schulen so evtl. nicht gegeben hätte.
  3. Hallo Denise, vielen Dank für deine schnelle Antwort, so ist bislang auch meine Tendenz, zumal die Kosten sich ja nicht unterscheiden. Viele Grüße von Eva
  4. Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Tipps geben? Wir müssen uns entscheiden, ob wir unser Kind privat oder gesetzlich krankenversichern lassen. Könnt ihr mir von positiven oder negativen Erfahrungen berichten? Die von mir erfragten Preise der Versicherungen sind sich sehr ähnlich, die Leistungen habe ich aber noch nicht genau verglichen. Bislang habe ich gehört, dass die gesetzliche Versicherung wohl völlig ausreichend ist, weil man zumindest fürs Baby sowieso noch viel umsonst bekommt. Stimmt das? Außerdem muss man bei der privaten Versicherung wohl vieles erstmal auslegen und bekommt es erst später zurückerstattet. Andererseits haben einige Ärzte bei uns extra Sprechzeiten nur für Privatpatienten, das klingt dann doch nach einer etwas besseren Vesorgung... Für ein paar Hinweise von euch wäre ich dankbar!
  5. Wenn du die Firma ein wenig ärgern willst, könntest du dich anwaltlich beraten lassen. Für mich klingt das nach einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, vor allem wegen der genannten Begründung. Ob sich da wirklich etwas machen lässt, weiß ich aber nicht, außerdem wird es evtl. schwierig sein Beweise zu finden. So könntest aber vielleicht wenigstens etwas Schadensersatz bekommen.
  6. Hallo, du findest auf dem Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen guten Ratgeber und, wenn ich mich richtig erinnere, auch Links zu den Gesetzestexten. Wenn du nicht sicher bist, dass du nach einem Jahr wirklich wieder anfangen kannst / willst zu arbeiten, würde ich dir empfehlen, erstmal zwei Jahre zu beantragen. Mit deinem Antrag legst du dich nämlich für die ersten beiden Jahre verbindlich fest, d.h. wenn du nur für ein Jahr beantragst, hast du damit automatisch auf das zweite Jahr verzichtet. Die Entscheidung für das dritte Jahr ist davon allerdings nicht betroffen, die kannst du dir für später aufheben. Während der Elternzeit hast du einen Anspruch darauf, in gewissem Umfang Teilzeit zu arbeiten (vorausgesetzt dein Arbeitgeber hat mehr als 15 Beschäftigte und du hast schon über 1/2 Jahr dort gearbeitet). Wenn du also zwei Jahre Elternzeit beantragst, dann aber doch schon nach einem Jahr wieder anfangen kannst / willst, könntest du zumindest maximal 30 Stunden / Woche arbeiten gehen. Du musst das dem Arbeitgeber nur 7 Wochen vorher mitteilen und deinem Anspruch dürfen keine dringenden (!) betrieblichen Gründe entgegen stehen.
  7. Ganz ehrlich, ich hätte die fast 1,5 Jahre, in denen ich versucht habe ss zu werden, wirklich nicht auf Alkohol verzichten wollen! Dafür trinke ich doch zu gerne mal einen Wein oder ein Bier. Außerdem schadet das in der Zeit ja noch nichts.
  8. Hm, schade, noch keine Antwort, die Frage habe ich mir nämlich auch schon gestellt. Wahrscheinlich werde ich mir dann doch einen neuen Alvi kaufen. Das System mit den beiden unterschiedlich großen Innensäckchen, die man auch einzeln nutzen kann, scheint mir auch ganz gut. Im Internet gibt es sie in einem Versandhandel übrigens etwas billiger als sonst (findet man bei Google, wenn man "baby guenstig alvi" eingibt) . Da ist dann der Unterschied zu den gebrauchten von ebay nicht mehr sehr groß.
  9. Hallo, sagen genügt nicht, die Elternzeit muss auf jeden Fall schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden. Das kann aber recht formlos geschehen. Ihr könntet z.B. schreiben, dass ihr Elternzeit ab Geburt für die Dauer von ... Jahren / Monaten beantragt und den ET nennen. Der Vollständigkeit halber solltet ihr bestätigen, dass das Kind zu Hause leben und in der Zeit von deinem Mann betreut und erzogen werden wird. Außerdem würde ich euch empfehlen, den Empfang des Schreibens vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Im Internet gibt es unter www.bmfsfj.de ein paar gute Hinweise zu dem Thema. Z.B., dass man sich mit einem Antrag für den Zeitraum der ersten zwei Jahre festlegt, d.h. wenn man nur zwei Monate Elternzeit beantragt, verzichtet man damit gleichzeitig auf die restlichen 22.
  10. Hallo, Noah David gefällt mir richtig gut. Levi ist auch ok, aber dabei muss ich immer an die Levi's Jeans denken, außerdem finde ich auch, dass sich Levi Elias nicht so flüssig spricht.
  11. Ich habe festgestellt, dass tatsächlich von KH zu KH total unterschiedlich ist. Bei einem sehr renommierten bei mir in der Nähe habe ich in der 9. SSW angerufen und war 2 Wochen zu spät!! Bei anderen ist keine oder auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch etwas damit zu tun hat, ob die einen privaten Träger haben oder nicht.
  12. Ob ihr das Geld vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse bekommt, bestimmt der Arbeitsvertrag. Wenn ich mich richtig erinnere, zahlt im Regelfall der Arbeitgeber, nur wenn dies vertraglich ausgeschlossen ist, zahlt die Krankenkasse. Von dieser bekommt man dann aber nicht das volle Gehalt, sondern etwas weniger.
  13. Hallo, ich bin 35 und erwarte mein erstes Kind. Ich habe zwar eine Nackentransparenzmessung machen lassen, jedoch keine Fruchtwasseruntersuchung. Allerdings weiß ich nicht, wie ich mich entschieden hätte, wenn das Ergebnis der NT nicht so gut ausgefallen wäre.
  14. Das mit der beitragsfreien Versicherung in der gesetzlichen KK während der Elternzeit kenne ich auch so. Gilt aber nur, wenn du pflichtversichert warst und nicht freiwillig, weil z.B. dein Einkommen über der Bemessungsgrenze war.
  15. evita

    jungs

    Eigentlich finde ich Fynn ein bißchen schöner als Elias, das kommt mir aber zu eurem Nachnamen etwas zu kurz vor, daher habe ich für Elias gestimmt.
  16. Hm, bislang dachte ich, mein Mann hat erst vor Kurzem angefangen, jede Nacht zu schnarchen, nicht nur nach übermäßigem Alkoholgenuss. Wenn ich mir eure Beiträge jetzt so durchlese, hat er wahrscheinlich nachts schon immer so einen "Lärm" gemacht, ich habe es nur nicht mitbekommen Wie auch immer, sonst klappt das mit dem Schlafen eigentlich noch ganz gut, vor allem, da ich schon immer "Seitenschläferin" war. Nur wenn ich morgens aufstehe, tut mir erstmal ziemlich viel weh. Ebenso, wenn ich lange gesessen, auf der Couch gelegen oder mich sonst wie nicht bewegt habe. Dann humpele ich wie eine uralte Frau und muss erstmal wieder wenigstens etwas in Gang kommen...
  17. Mein FA hat mir sogar empfohlen, möglichst viel zu radeln - nicht so sehr anstrengend natürlich! Das würde die Beckenmuskulatur ganz gut trainieren und sei daher als Geburtsvorbereitung ganz gut. Ich habe mir deshalb extra ein neues (gebrauchtes) Rad zugelegt, da ich bisher eher ein sehr sportliches Herrenrad hatte und nicht glaube, dass ich mit meinem Bauch damit noch lange klar komme. Also dann, viel Spaß beim Radeln
  18. Mir scheint, dass die nicht ganz so sexy aussehenden Kompressionsstrümpfe, die täglich trage, doch so ihre Vorteile haben. Mit ihnen kann ich den ganzen Tag hervorragend in meinen "alten" Schuhen verbringen. Nur wenn ich sie nicht anhabe, werden meine Füße in kurzer Zeit total dick und passen nicht mehr in die Schuhe...
  19. Also ich habe die guten Stücke auch, als Kniestrumpf und in der typischen "halterlosen" Länge. Diesmal schwarz, hautfarbene hatte ich noch, da ich schon vor der SS Krampfadern hatte und mir diese mal habe entfernen lassen. Danach gabs schon schon mal ein sandfarbenes Paar. Nicht so richtig schön aber total angenehm...
  20. Also wenn ich das richtig verstanden haben, verhält sich der Arbeitgeber nicht nur unmöglich, er hat auch nicht so einfach die Möglichkeit zu kündigen. Auch wenn ihr nichts schriftliches habt, hat dein Freund doch nach dem Ende des ursprünglich befristeten Arbeitsvertrages weiter dort gearbeitet. Damit ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, egal ob schriftlich vereinbart oder nicht. 100% sicher bin ich nicht, vermute aber, dass - da überhaupt nichts vereinbart wurde - auch keine Probezeit wirksam vereinbart wurde, d.h. es gelten die ganz normalen gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen. Die sind möglicherweise bei nur einem falschen Maß nicht erfüllt. Lasst euch doch vielleicht mal anwaltlich beraten.
  21. Zwar kenne ich keinen Ben und mir fällt dazu nur der Schauspieler Ben Becker ein, der Name gefällt mir aber sehr gut.
  22. Für mich trifft das überhaupt nicht zu. Mir war zwar zu Beginn der SS oft flau im Magen aber nie richtig schlecht, ich musste nicht ein einziges Mal übergeben, bekomme aber ein Mädchen.
  23. Deinem Arbeitgeber gegenüber musst du meiner Meinung nach überhaupt keine Elternzeit beantragen, da dein Arbeitsvertrag noch während des Mutterschutzes ausläuft. Was die Zeit danach angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Mir würde es sinnvoll erscheinen, die Zeit dann beim Arbeitsamt anzugeben, damit sie dich nicht versuchen zu vermitteln, aber das ist nur so eine Vermutung, sorry.
  24. Hallo Juanita, nachdem ich die Pille abgesetzt hatte, hatte ich auch tws. extrem lange Zyklen bis zu 60 Tagen. Mein Körper hat einfach fast ein Jahr gebraucht, bis es sich so bei 34 Tagen eingependelt hatte. Wenn du dir keinen Stress machen willst / musst, kannst du dir meiner Meinung nach auch noch etwas Zeit mit dem nächsten Arztbesuch lassen. Andererseits könnte dein FA dir wahrscheinlich auch etwas verschreiben, was den ES beschleunigt.
  25. Wir bekommen ein Mädchen - zumindest höchstwahrscheinlich, war beim großen US etwas schüchtern ;-)
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