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Ganztagsplatz weg durch Mutterschutz und Elternzeit

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Geschrieben

Wer kennt sich da rechtlich gesehen aus?

Wir haben seit letzten September für Nils einen Ganztagsplatz im KiGa. Nun läßt es sich nicht mehr verbergen das ich schwanger bin und Nils erzählt seit Wochen auch von nichts anderem mehr.

Heute früh brachte ich Nils nach drei Wochen Kur wieder in den KiGa sprach mich gleich am Eingang die Leitung an, das ich ihr doch bitte Mitteilen möge wann ich in Muschu gehe da dann der Ganztagsplatz weg wäre.

Ich war doch etwas geplättet.

Er wird nun von ihr ab Mitte Oktober für den Regelbetrieb angemeldet. Was bedeuten wird das ich Nils nicht mehr ab 8Uhr in den KiGa geben kann sondern erst ab 9 Uhr und ihn um 11.50 wieder Abholen muss. Nachmittags darf er dann auch noch mal für 2h kommen.

Wer kann mir da weiterhelfen ist das so eigentlich rechtens.

Abgesehen davon das ich den Platz ganz klar nicht mehr brauche ab Oktober bis ich wieder arbeiten gehe, aber mir kann nicht zugesichert werden, das wenn ich wieder arbeite das er dann wieder einen Platz als Ganztagskind bekommt. Und was mach ich dann.

Geschrieben

Caro, hier ist es so, dass der unterschriebene Vertrag für das laufende Jahr gilt! Eine Freundin ist nach Anmeldung ihres knapp 2jährigen Schwanger geworden und hat genau das gegenteilige Problem von dir: sie hängt jetzt auf dem 45-Stunden-Vertrag fest bis nächstes Jahr August. Ich glaube, das hält jede Einrichtung wie sie möchte, oder zumindest jeder Landkreis. Hier ist es so, dass man als nichtarbeitende Mutter keinen Anspruch auf Ganztagsplätze hat. Ich hab ein ähnliches Modell wie das, was Nils jetzt machen soll, für Clara. Ich weiss gar nicht, wie es aussähe, wenn ich plötzlich doch einen Ganztagsplatz bräuchte, nur, dass sowas mitten im Jahr nicht geht bei uns.

Geschrieben

Hier war es so, dass mein Großer ab Ablauf des Mutterschutzes nicht mehr Vollzeit gehen durfte, sondern nur noch 5 Stunden tgl.

Hängt bei uns damit zusammen, dass wenn ein Elternteil nicht arbeitet, das Kind eben nur halbtags in die Kita gehen darf.

Geschrieben

Sumer durfte 45 stunden gehen, obwohl shyann dann da war. Shyann wird auch 45 stunden gehen (ab dem 1.08), werde aber nicht direkt arbeit haben bzw suche erst ab dem 1.09, da der kiga auch noch die letzten 3 wochen der sommerferien ferien hat.

Geschrieben

Hallo Carolin!

Grundsätzlich ist es so, dass der Anspruch auf einen Ganztagsplatz mit Beginn des Mutterschutzes erlischt (laut KiFö = Kinderfördergesetzt). In einigen Bundesländern geht dann auch automatisch eine Ankündigung hierüber an die Eltern durch das Jugendamt raus. Du kannst Einspruch dagegen einlegen, dies ist allerdings dann nur von Erfolg gekrönt, wenn Du trifftige Gründe wie z.B. gesundheitliche oder familiäre Probleme vorbringen kannst und selbst dann ist es noch fraglich, ob der Ganztagsplatz dann bewilligt wird. In den KiTa´s, wo noch genügend 45 Std. Plätze vorhanden sind, geht meist keine Meldung an das Jugendamt, weil sich dann ja die KiTa selbst ins Bein schießen würde, ich gehe daher davon aus, dass bei Deiner KiTa keie 45 Std. Plätze mehr frei sind und die Nachfrage aber danach recht groß ist. Ich kann Dir nur raten, dass Du einfach das Gespräch suchst mit der KiTa Leitung. Sorry, dass ich Dir da jetzt nichts positiveres berichten kann. Ich hoffe Du hälst uns da trotzdem ein wenig auf dem laufenden.

Liebe Grüße

Denise

Geschrieben

Danke für eure Antworten. Ich hab nun erfahren zwischenzeitlich das das im Oktober nicht nur mich sondern gleichzeitig auch noch 4weitere Mamas trifft. Alle haben im November ET. (war wohl doch eine sehr Fruchtbare Zeit und das bei ner Gemeinde mit keinen 800Einwohnern :abiggrin:)

Drei davon haben nun erfahren das wir eigentlich bis zum ende des Muschu einen Anspruch auf den Platz haben, da für die Zeit ja auch das Beschäftigungsverhältnis weiter läuft.

Wir werden am Dienstag gesammelt einfach das Gespräch suchen. Mir geht es weniger um das Jahr Elternzeit eher darum was ist wenn nach einem Jahr kein Platz mehr da ist.

Unser Vertrag läuft bis zur Einschulung. Es sei den ich gehe ein Beschäftigungsverhältnis unter 20h die Woche ein. Oder ich pausiere.

Ich werd beim Jugendamt einfach auch noch mal nachfragen wie für mich die rechtliche Situation aussieht wenn ich wieder anfange mit Arbeiten. Bzw welche Anzahl an Stunden hier im Landkreis üblich sind.

Geschrieben

Also ich kann mal von den einrichtungen ausgehen die ich kenne, da gabs es sowas nie.

Gerade vor zwei Wochen gabs bei uns in der Gruppe nachwuchs und der kleine hat immer noch nen Tagesplatz. Mir ist da nichts bekannt das wenn man SS ist oder eben im MuSchu bzw. das Kind dann da das einem dann kein tagesplatz mehr zusteht.

Ich würd da wirklich mal an höherer Stelle nachfragen denn im Prinzip ist es ja so das die Einrichtungen auf eurer Geld angewiesen sind und es sich eigendlich nicht leisten können einfach nen Ganztagesplatz zu streichen.

Ich frag aber gerner mal morgen bei meiner Chefin nach. Das interessiert mich jetzt nämlich persönlich auch.

Geschrieben

So wie ich es verstanden habe, ging es weniger darum dass ein Platz gestrichen wird, sondern dass Nils mit Beginn des MuSchu nicht seitens der Kita mehr ganztags betreut werden soll und der Ganztagsplatz stattdessen an ein Kind geht, dessen Eltern arbeiten.

Ich fürchte fast, das ist von Bundesland zu Bundesland, von Träger zu Träger und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Das KiföG ist zwar ein Bundesgesetz, in den Bundesländern gibt es aber zum Teil auch noch eigene Gesetze oder Verordnungen...ich blicks langsam nicht mehr :rant:

Geschrieben
Hier war es so, dass mein Großer ab Ablauf des Mutterschutzes nicht mehr Vollzeit gehen durfte, sondern nur noch 5 Stunden tgl.

Hängt bei uns damit zusammen, dass wenn ein Elternteil nicht arbeitet, das Kind eben nur halbtags in die Kita gehen darf.

so ist es bei uns auch.

Geschrieben
So wie ich es verstanden habe, ging es weniger darum dass ein Platz gestrichen wird, sondern dass Nils mit Beginn des MuSchu nicht seitens der Kita mehr ganztags betreut werden soll und der Ganztagsplatz stattdessen an ein Kind geht, dessen Eltern arbeiten.

:

So hab ich das auch verstanden. Aber gehen wir einfach mal davon aus auf der Warteliste ist kein Kind mehr das den tagesplatz in anspruch nehmen würde so geht dem träger ja geld verloren`! Weißte wie ich das meine??

Geschrieben

:aeek: Das ist ja dann dämlich...also für beide: Die Eltern und die Kita. Wenn die Eltern es bezahlen wollen und können und kein anderes Kind davon profitiert, isses doch eigentlich wurscht. Ich sags ja: Bei dem Thema kapier ich langsam gar nix mehr...

Ich hab zwar noch nicht rausgefunden, wie der Hase hier tatsächlich läuft, aber ich schätze hier bekommt dann einfach ein anderes Kind von der Warteliste den Ganztagsplatz und feddich. Das wäre jetzt für uns persönlich nicht doll, aber eigentlich schon gerecht.

Geschrieben

Was ich vor allem ärgerlich finde ist, dass man nicht im Vorfeld darüber informiert wird wie genau die Verträge laufen, was es für Sonderfälle gibt etc...

Bei uns ist es z.B. so dass 6, 7 oder 8 Std. angeboten wurden, aber man im Grunde nur 7 nehmen kann, da die 8 Std. natürlich voll ausgebucht sind und die 6 Std. denen vorbehalten werden die über 400 Euro Gebühr bezahlen. Ich fand 7 Std. ziemlich krass und ich habe meine Tochter daher schon nach 5 Std. abgeholt und lass sie erst jetzt nach einem Jahr die vollen 7 da, bei meinem Sohn werde ich es auch so machen, aber den vollen Betrag muss man natürlich trotzdem zahlen...

Ich finde es sehr krass dass nichtmal 3 Std. am Stück Kindergarten sein soll und dann nachmittags nochmal hin - unmöglich find ich diese Regelung und dann noch völlig unvorbereitet - kann ich absolut nicht nachvollziehen...

Ich mein Elternzeit ist doch nicht fürs 1. Kind gedacht oder?!?! - was hat das damit zu tun. Ich dachte Kiga wäre fürs Kind, aber scheinbar sind die Plätze doch wieder nur, damit möglichst viele Mütter arbeiten gehen und nicht weils gut fürs Kind ist...

Geschrieben

Ich hab nun mit dem JA telefoniert.

Die Kigaplätze hier ob nun Ganz dreiviertel oder Halbtags werden vom Land RLP bezahlt. Aber eben nur einen Ganz oder Dreiviertel Platz wenn man Berufstätig ist. Die Berufstätigkeit endet mit Beginn der EZ sprich acht Wochen nach ET. Die Dame vom JA ist fast aus allen Wolken gefallen mit der 9Uhr Regelung. Wir hätten Anspruch auf eine 4h Durchbetreuung. Sprich von 8-12 und eben wenn wir wollen auch von 14-16 Uhr das wäre hier im Landkreis die Regelbetreuungszeit.

Sie riet mir (uns) einen Schrieb zu verlangen das Nils ab Dezember 2012 einen Ganztagsplatz wieder bekommt. Das wäre mit Sicherheit möglich. Hab nun auch erfahren das in unserem KiGa derzeit immernoch 20 Tagesplätze vorhanden sind. Also an Platzmangel liegt es nicht.

Geschrieben

Das klingt ja ganz anders als das, was dir im KiGa gesagt wurde :eek: Kannst du dir das schriftlich geben lassen? Ist sicher auch für die anderen Mamas spannend. Ich bin gespannt, wie der KiGa darauf reagiert.

Geschrieben

Da werde ich doch nachdenklich.... ich erwarte in einem Monat zwillinge jeder sieht das aber noch hat niemand etwas gesagt das wir den Platz abgeben müßen?! und eine Mutter hat bereits entbunden vor 3 Monaten, und ihre Tochter ist auch noch ganztags da.

ich lass mich mal überraschen...

Geschrieben

Das ist sicher regional und von Kiga zu Kiga unterschiedlich. Und wenn die Ganztagsplätze rar sind und die Warteliste lang ist, dann werden diese Plätze verständlicherweise den Müttern gegeben, die eben nicht zuhause sind. Steht aber niemand Schlage und wartet, kann man vielleicht seinen Platz auch behalten. Sind ja schließlich Einnahmen für den Kiga. Es müßte nur generell dann so geregelt werden, daß man seinen Ganztagsplatz nach der Elternzeit auch wiederbekommt. Sonst ist das ziemlich mies.

Geschrieben

das denke ich auch, eine zusage das nach der EZ der ganztagsplatz wieder gesichert ist wäre wichtig für jede arbeitende Mutter.

In unserem Fall wäre das streichen des Ganztagsplatzes nicht so schlimm, da ich mit den Zwillingen eh 2 wenn nicht sogar 3 Jahre zu Hause bin, und dann geht der "große" in die Schule und die Zwillinge GANZ SICHER nicht in diese KiTa.

Geschrieben

Hier ist es ähnlich mit der Unterstützung für Kleine durch das JA. Das JA bezahlt nämlich nur dann einen Teil der Gebühren für die Tagesmütter, wenn beide Eltern berufstätig sind. Ist einer nicht mehr berufstätig bzw. geht einer in Elternzeit wird nicht mehr gezahlt.

Das führt dann bei einer Bekannten von mir dazu, dass das 2. Kind nicht vor dem Kindergartenbesuch des 1. Kindes geplant wird, da sie sonst keine Betreuung für Kind 1 hat. Bei den Kitas ist das glaub ich aber nicht so, wenn man hier nen Platz hat hat man nen Platz.

VG Juni

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