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Das neue Elterngeld

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Geschrieben

Meine Tochter ist 4 Monate alt.

Mom. bekomme ich für 1 Jahr das neue Elterngeld.War Vollzeitbeschäftigt und danach war die Berechnung.Nun bekomme ich ca67%Elterngeld u.zusätzlich habe ich mom.einen Minijob.Was würde passieren,wenn ich wieder schwanger werden würde und nächstes Jahr käme mein Baby.Wird das Elterngeld als Einkommen betrachtet und man nimmt diese zur Berechnung plus Minijob???

Über Antwort dankend

grüße

__________________

Geschrieben

ich find das mit dem elterngeld ist doch mal wieder gegen die die eh kaum was haben die kriegen es jetzt noch ein jahr weniger mein mann arbeitet 14 stunden am tag mindestens 18 meist 20 tage im monat ich war noch in der schule und durch die insolvenz der firma wo mein mann arbeitet haben wir nix von dem geld weil wir damit die zeit überbrücken müssen wo er den lohn nicht gezahlt kriegt und die die ihre kinder so oder so groß kriegen bekommen es noch obendrauf nur wir armen müssen sehen wie wir dem kleinen das essen auf den tisch kriegen ich find das zemlich ungerecht dann hätten sie doch mehr als 300 machen sollen oder wie gewohnt 2 jahre für die ärmeren...... mein sohn kam am 9.01 ein paar tage früher und wir hätten 2 jahre bekommen......

  • 4 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Wie willst du das arbeitstechnisch anstellen? Arbeitet deine Frau noch? Nimmt sie die Elternzeit, oder ist sie jetzt ohnehin schon zu Hause? Es kann nur einer von euch die Elternzeit beanspruchen. Oder deine Frau macht das eine Jahr voll und du die anschließenden zwei Monate. Dann würdet ihr geldmäßig ganz gut wegkommen.

Geschrieben

@kuessowclan

Hallo,

was Speedy schreibt, ist so nicht ganz richtig. Das geht schon, wird teilw. sogar empfohlen.

In den 2 Monate Mutterschutz die Deine Frau nach der Geburt hat, kannst Du Elternzeit nehmen. In diesem Zeitraum bekommt sie ja noch Gehalt von Ihrer KK+Arbeitgeber, erhält aber kein Elterngeld. Somit kannst Du für Dich für diese zwei Monate Elternzeit/Elterngeld beantragen. Ob Du jetzt 2 Monate Elternzeit nach Deiner Frau nimmst oder während ihres Mutterschutzes, ist völlig schnurz. Es sei denn, einer von euch studiert oder ist arbeitslos oder Lehre o.ä., da ist das anders, kenne ich mich aber nicht aus.

Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Ansonsten ruf doch einfach bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt an, die können das wahrscheinlich besser erklären.

Gruß

Sabine

Geschrieben

Stimmt schon, die Elternzeit beginnt für die Mutter erst nach dem Mutterschutz.

Hab noch mal in die Broschüre vom Bundesministerium reingeschaut. Ganz richtig war das was ich geschrieben haben insofern nicht, als dass die Eltern auch gleichzeitig Elternzeit nehmen können.

"... Verteilung der Monate auf die Eltern

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also 14. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bei gleichzeitigem Bezug reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend....

... Auch bei Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme bei der Aufteilung frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter...."

Allerdings wird die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschl. Arbeitgeberzuschuss bezieht auf die Zeit in der der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet.

Ein Vater kann also auch in der Zeit des Mutterschutzes seinen Anteil an Elternzeit nehmen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich finde es auch blöd... dass nur 12 Monate läuft danach kein Geld mehr.. vorallem wenn mehr Kinder wünscht.. aber sie fordern jetzt mehrere Krippen, damit die Mütter zurück zur Arbeit gehen kann..

naja.. ich mag lieber noch weitere 24 Monate.. bei ersten sohn habe ich 2 Jahre genommen und bei dritten drei Jahre.. da ich vorher vergessen bescheid gesagt habe dass ich 24 Monate zurückkomme... nun sieht jetzt mit meiner Firma Probleme mit meiner weiterbeschäftigung.. naja...

Ich muß ja durch und neue arbeit suchen..

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo ZUSAMMEN :)

Ich habe erfahren und zwar bei der Caritas dass mann sich auch das Erziehungsgelg in höhe zB 300 Euro (bei den Arbeitslosen oder ALG II Empfängern) 24 Montae auszahlen lassen kann UND ZWAR entweder 12x 300 Euro oder 24x 150 Euro. Da muss jeder selber wissen wie er am besten zu recht kommt. ich persönlich finde 24x 150 Euro bischen praktischer ;)

Schöne Grüße

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Hallo du,

nur zur Info: Die ersten beiden Monate nach der Geburt erhält deine Frau kein Elterngeld, sondern Mutterschutzgeld, welches von der KK bzw dem AG gezahlt wird! Wenn du im Anschluss daran zu Hause bleibst, bekommt ihr demnach nur 10 Monate Elterngeld. 12 Monate bekommt ihr nur dann, wenn ihr beide (also einer von euch die 10 und einer 12 Monate) zu Hause bleibt!

Wie das mit dem Wechsel der Steuerklassen aussieht kann ich dir nicht sagen!

Aber kleiner Tipp: Nicht so viel planen, es kommt eh immer anders als man plant! Ich bin dafür das beste Beispiel!

Und ich denke, alss deine Fragen lassen sich auch noch klären, wenn euer Baby unterwegs ist ;)!

Gruß, Smilla

Hab vor kurzem meinen Elterngeld Bescheid bekommen und mich gewundert,weil es keine 12 Monate sind wo ich geld bekomme.Es hieß doch immer 12 Monate Geld.Also bekommt jeder der arbeitet und nach der Geburt Mutterschutz hat und von Arbeitgeber und KK sein Geld noch 8 Wochen bekommt,nur 10 Monate.Toll,wer bekommt denn dann die vollen 12? Zudem mir von den Amtsleuten das mit den 12 Monaten auch erzählt wurde*grummel* Ist echt zum

*****,zuerst wird immer von 12 Monaten gesprochen und dann gibts doch wieder irgendwelche Klauseln...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich kann nur sagen das manche Büroheinis vom Amt selber nicht wissen was mit dem Elterngeld ist. War letztes Jahr mit Antrag, Papieren etc. da sagte der Heini sie bekommen das Elterngeld für ein Jahr nachdem der Mutterschutz zu Ende ist- dann hätte ich dieses Jahr im Nov. wieder arbeiten gehen müssen was ok gewesen wäre. Jedoch wurde es ab Muuterschutz berechnet und somit bekomme ich nur Geld bis Juni 08 und bin dann schon gezwungen wieder arbeiten zugehen. Muss das jetzt erstmall wieder mit dem Arbeitgeber klären das ich doch früher zurück komme. Echt ärgerlich

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hi,

wenn man jetzt Elterngeld bekommt, und dazu verdient nebenher, wird einem dann was abgezogen vom errechneten Geld ?????

Und macht es finanziell was aus ob man zum Zeitpunkt wo man den Antrag zum Elterngeld ausfüllt schon verheiratet ist oder noch nicht???

Das wollt ich schon immer wissen ???????

Wer weiß was.....:confused::)

lg simmy:type:

Geschrieben

Zu deiner ersten Frage: Dein Verdienst wird mit dem Elterngeld verrechnet!

Zweite Frage: Es ist egal, ob du verheiratet warst oder nicht - es geht ja um dein Nettogehalt bzw das Nettogehalt deines Partner (wer halt zu Hause bleibt!) der letzten 12 Monate und nicht um deinen Familienstand ;)!

Geschrieben

mh und was heißt jetzt genau der verdienst wirde verrechnet, wird er komplett abgezogen oder nur anteilig verrechnet?

mache mal ein beispiel:

ich bekomme im Januar 700 euro elterngeld und verdiene mir 200 euro hinzu,

heißt das dann das ich nur noch 500 euro elterngeld bekomme oder werden mir da z.b. nur 50 euro abgezogen, also quasi 650 elterngeld plus mein verdientes?

und woher wissen die bitte wenn ich selbstständig bin wieviel ich jeden monat bekomme?

kann ja sein das ich dann in einem monat nix im anderen 500 euro oder so verdiene?

Geschrieben

hi..

hab mal eine frage: ab wann muß ich elterngeld beantragen? bzw läuft es automatisch über den AG? wohl eher nicht.. im rechtsstaat deutschland... mir graut es jetzt schon vor diesen formalitäten..

wieviel geld bekommt man eigendlich in den 2 monaten mutterschutz?? ist doch richtig das von der geburt an 2 monate gezahlt wird und danach gibt es 10 monate elterngeld wenn nur ich zuhause bleibe??

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Wie ist das eigentlich, wenn jemand seit paar wochen arbeitslos ist und bis Septemper ALG1 bekommt ( knapp 500 € ) und dann eben ALG2 weiter ....

Entbindungstermin ist der 28.12., bekommt sie dann Prinzipiell NUR 300€ weil sie nur paar Wochen im Alg2 ist oder zählt dann trozdem der Durschnitt vom Nettoeinkommen der letzen 12 Monate? Das wäre ja immer noch bisl mehr wie 300€. Und ich gehe mal davon aus das das ALG1 auch zum Durschnitt dazugehört. oder?

Bitte klärt mich mal auf :confused:

Danke im voraus

Stephan

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

ARGHHHHHHH;

ich blick nicht mehr durch!

Wer kann mir helfen???:confused:

Ich bin bis 31.7. arbeiten, dann läuft der Vertrag aus bzw. wird wegen der SS wahrscheinlich nicht verlängert. Somit würde ich ins ALG I fallen....

Was ist dann mit dem Elterngeld? WIe wird das berechnet? Krieg ich dann nur 300 € weil dies der Mindestsatz ist?

Muss ich dem Arbeitsmarkt während der SS weiter zur Verfügung stehen oder bekomme ich das ALG auf jeden Fall?

Ich krieg echt die Kriese!! Bitte antwortet mir. Im INternet zu googlen, bringt mir nichst, weil es da immer nur entweder oder gibt. EIne Aussgage über diese Mischund (erst AN und dann ALGI) finde ich nichts!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

ich habe auch einige fragen, nachdem ich ehrlich gesagt auf sozialleistungen.info und elterngeld.net nichts zu meiner problematik finde.

also, ich entbinde vorraussichtlicht zum 1.11 gehe also ab mitte 09 in mutterschutz.

bis 30.06.2009 war ich in meiner lohnsteuer arbeitsstelle eine halbtagskraft mit schwankenden ca 900 euro netto, bin bis 30.06.2009 aber auch noch 400 euro mässig unterwegs gewesen. beides schon über jahre.

dann ab 01.07.2009 habe ich den 400 euro job an den nagel gehangen, weil ich einen vollzeitvertrag in meiner lohnsteuerpflichtigen stelle bekommen habe.

ich kann nirgends berechnen lassen, wieviel mir mit dem gehaltschaos der letzten 12 monate dann zusteht.

man sagte mir auch ( was ich nirgends schriftlich finden kann), es zählt auch der 400 euro job, bei der elterngeld berechnung. stimmt das ?

wenn ich elterngeld beantrage, reiche ich dann eigentlich die letzten 12 gehaltsabrechnungen ans amt ein, damit die es berechnen können, oder wie läuft das ???

HILFE !! !!

Geschrieben

Hallo!

Der 400€ Job fällt mit in die Berechnung. Du musst beim Beantragen Kopien der letzten 12 Lohnabrechnungen. Des AG beilegen. Genauso aber auch die Abrechnungen des 400€ Jobs welche in den Zeitraum fallen.

Auf der Seite des Ministeriums für Familie .... gibt es einen Elterngeldrechner bei welchem man die letzten 12 Monate einzeln eingeben kann. Sprich von November 08 bis Juni 09 das Bereinigte Netto von den 900€ plus die 400€ . Und ab Juli 09-November 09 das bereinigte Netto aus der Vollzeitstelle.:)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

HALLO;

kann mir jemand sagen, ob ein 400 euro Job für das Elterngeld angerechnet wird?

Hat außerdem jemand Tipps, wie man möglichst viel Elterngeld beim zweiten Kind bekommt? Ich wollte nämlich gerne nicht so viel arbeiten solange unsere Kleine noch so klein ist, aber das kann man sich ja gar nicht leisten, wenn man ein Geschwisterchen plant.:mad::confused:

Geschrieben
Hat außerdem jemand Tipps, wie man möglichst viel Elterngeld beim zweiten Kind bekommt? Ich wollte nämlich gerne nicht so viel arbeiten solange unsere Kleine noch so klein ist, aber das kann man sich ja gar nicht leisten, wenn man ein Geschwisterchen plant.:mad::confused:

also da hilft nur entweder viel arbeiten oder viel verdienen für wenig arbeiten oder gaaaanz schnell nach dem ersten das geschwisterchen machen ;)

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