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Das neue Elterngeld

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Geschrieben
Katrin wenn ich mich recht aus meiner Zeit in der Personalstelle daran erinner musst du über das Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld beantragen, da du ja nicht im aktiven Dienstverhältnis stehst.

Leider sind das insgesamt nur 210 Euro.

Danke Jana, das deckt sich leider auch mit dem was Google gesagt hatte. Naja nü, besser als gar nix, ne.

Geschrieben

Weiss jemand ob beim Elterngeld bei selbständigen wenn man Krankentagegeld während der SS bekommt das zur Elterngeldbrechnung mit hinzugezogen wird oder ist es dann so als hätte icht 0,- bekommen?

Irgendwie bekomm ich auf dem amt keine vernünftige auskunft

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Weiß jemand ob ich auch dann elterngeld bekomme, wenn mein vertrag vor beginn des mutterschutzes ausläuft? ob dann einfach die letzten ein, zwei monate mit 0 € reingerechnet werden?

Gast red-butterfly
Geschrieben

Ja bei einer Freundin war das zumindest so.

Ihr Vertrag lief 3 Monate vor Beginn des MuSchu aus und diese 3 Monate wurden dann mit 0€ berechnet.

Das ist nun aber bald ein Jahr her und ich weiss nicht, ob sich seid dem etwas geändert hat.

Geschrieben

das wäre ja suuuuuper!!! dann würd ich ja doch mehr wie die 300 € bekommen :) dann wäre es nicht sooo tragisch, wenn der vertrag gegen ende nicht mehr verlängert wird...

danke red!

Geschrieben

huhu..

ich war die letzten 2 monate vor mutterschutz arbeitslos..

da mein muschu am 27. begann, wurde nur ein monat mit 0 berechnet, da volle monate zählen..

lbg baks

  • 3 Monate später...
  • 2 Monate später...
Gast starsinger
Geschrieben

Kivi,da knn ich dir leider nicht helfen,von Steuer hab ich keine Ahnung.

Aber ich hab selbst ne Frage zum Elterngeld.

Leon wurde am 15.11.2010 geboren und ich erhalte um die 969 € für ein Jahr an Elterngeld.

Baby nr.2 kommt im 29.Januar auf die Welt.Wird das Elterngeld jetzt als Einkommen gerechnet?Wieviel bekäme ich dann???nur 300 € oder doch mehr? Ps.Mutterschaftsgeld bekomme ich in jedem Fall-trotz Elternzeit.

Geschrieben

Kannst du besser selber ausrechnen...Elterngeld ist kein Erwerbseinkommen, das wird also nicht zur Berechnung herangezogen.

Du bekommst also die Monate angerechnet wo du weder in Elternzeit noch in Muschu warst...Also vermutlich paar tage im Dezember und den rest von vor deiner ersten ss...12 Monate werden als Berechnung herangezogen...also etwas weniger als du jetzt bekommst vermutlich:)

Geschrieben

es ist so:

Wir gehen mal davon aus, das euer 2. Mäuschen am 29.01.2012 auf die Welt kommt - für das Elterngeld wird dann ein Jahr zurück betrachtet (in der Regel :awink:) - da du aber bis zum 14.11.2011 Elterngeld bekommen hast werden diese Monate also vom 29.01.2011 - 14.11.2011 nicht in die Berechnung einfließen sondern entsprechend die 9,5 Monate bevor du Leon bekommen hast.

Ich nehme an dass du zwischen dem 15.11.2011 und der Geburt deines 2. Kindes nicht arbeiten gehen wirst - diese 2,5 Monate werden dann mit 0 € Einkommen angerechnet. Du bekommst also für dein 2. Mäuschen etwas weniger als für dein 1. - definitiv aber nicht nur die 300 €.

Wobei du auf jeden Fall noch einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes (mind. 75 €/Monat) bekommst.

So über den Daumen gepeilt würde ich sagen das du mit ca. 800 - 850€ insg. pro Monat rechnen kannst.

Geschrieben

Hallo,

Hab ich das richtig verstanden, dass das Nettogehalt vor der 1.Geburt zur Berechnung des Elterngeldes fürs 2. Kind herangezogen wird, wenn man bei der Geburt des 2.Kindes noch in Elternzeit ist und nichts verdient? :aconfused:

Ich werde jetzt 2 Jahre Elternzeit nehmen und wir haben noch ein paar Reservisten eingefroren, die wir (nach jetzigem stand) Mitte/Ende nächsten Jahres auftauen und einsetzen lassen würden. Wenn dann alles geht wäre die Geburt im Sommer 2013 und das wäre zum Ende der jetzigen Elternzeit.

Bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt oder nur die 300€ +geschwisterbonus?

Oder gilt das nur wenn man in dem Zeitraum vorher auch Elterngeld bekommt?

Geschrieben

Es zählt nur die Zeit in der du Elterngeld bezogen hast. Sprich bis zum ersten Geburtstag deines Schlumpfs. Auch wenn du dir das Geld splitten läßt wird die Zeit nach dem ersten Geburtstag nicht mehr mit einberechnet. Das Geschwisterkind müsste um das volle EG zu erhalten wie beim ersten quasi spätestens am oder vor dem ersten Geburtstag des Erstgeborenen auf die Welt kommen.

Geschrieben

Ich hab's mir gedacht - hab bei googel auch schon das dazugehörige Gerichtsurteil gefunden.

wer wird denn bitte nach 3 Monaten geplant wieder schwanger nur damit diese Regelung greift, dass ist ja total bescheuert :aredface:

Geschrieben

Oh ich fand die Regelung nicht bescheuert, denn für ein paar Monate traf das auf mich zu. :atongue:

Ich habe vor Beginn der Muschuzeit meines Kleinen keine 12 Monate gearbeitet, bin aber direkt nach dem ersten Geburtstag vom Großen wieder arbeiten gegangen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich bin gerade dabei den Elterngeldantrag auszufüllen und habe noch ein kleines Fragezeichen über mir schweben.

Muß ich den Steuerbescheid vom letzten Jahr mitschicken, oder reicht es, wenn ich die Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate mitschicke, damit die sehen, wieviel ich in den letzten 12 Monaten verdient habe?

da steht

E i n k o m m e n a u s E r w e r b s t ä t i g k e i t

Im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes werde ich / werden wir (falls weitere Person anspruchsberechtigt ist)

voraussichtlich (gemeinsam) zu versteuerndes Einkommen in Höhe von ___________________Euro erzielen.

(Bitte den entsprechenden Nachweis, in der Regel der Einkommensteuerbescheid, vorlegen)

Geschrieben

soweit ich weiß beides - bei der Berechnung fürs Elterngeld gelten ja die letzten 12 Monate vor der Geburt deines Sohnes und das war ja nach Dezember 2010.

Den Bescheid muss man beilegen damit man belegen kann nicht zu den Spitzenverdienern zu zählen (glaube die Grenze war das 250.000€/Jahr).

Geschrieben

lass dir von deinem Arbeitgeber die in der Anlage vorhandene Verdienstbescheinigung ausfüllen

dort werden die letzten vollen 12 Monate eingetragen, so hab ich das bei beiden Kindern gemacht und hatte innerhalb kürzester Zeit den Bewillgungsbescheid vorliegen

Geschrieben

von meinem AG habe ich heute die Anlage bekommen, da mußte aber auch nichts ausgefüllt werden wegen Gehalt, lediglich wieviel MuSchuGeldZuschuss ich bekomme.

also reiche ich den Steuerbescheid vom letzten Jahr ein sowie meine Gehaltsabrechnungen bis einschließlich Juni (am 28.06. begann der MuSchu)

Geschrieben

ja genau, einfach alles kopieren, dann kann auch nichts liegen bleiben weil noch was fehlt :awink:

ätzend diese Anträge, gell?!

Geschrieben

also die Unterlagen die ich hier über das Bayrische Dingsdabumsda downloaden kann beinhaltet immer noch die Verdienstbescheinigung (hab ich heute im Büro für eine werdende Mami noch ausgedruckt) - aber ich habs vor 3 Jahren schon bei meiner Freundin gesehen, deren Elterngeldantrag in NRW sah total anders aus als meiner hier

Geschrieben

das ist echt überall anders, mein Arbeitgeber musste bei mir z. B. gar nichts ausfüllen, ich hab einfach alles hingeschickt was ich hatte und war froh als keiner mehr was von mir wollte :awink: - man war das ein dicker Brief :abiggrin:

Geschrieben

@ Analussia, ja, total scheiden, sowas. Der Kindergeldantrag war ja noch ganz einfach, aber der Elterngeldantrag geht gar nicht.

Da muß man ja fast ein Diplom haben, um das Teil auszufülle.

@Jana, ich habe eben auch schon im Internet geschaut zwecks Anleitung zum Ausfüllen und habe nur etwas aus Hessen gefunden, und das passte irgendwie nicht 100%ig. Komisch, dass so ein Antrag auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

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