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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

wusste nicht so recht, wohin mit dem Thema. Hab mich mal für hier entschieden.

Kennst sich denn jemand mit dem Mietrecht aus und kann mir sagen, ob man als Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz für die Mietwohnung hat?

Ich find den Gedanken ganz nett, glaube es aber nicht.

Weiß jemand Genaueres?

Danke schonmal,

Geschrieben

Nein, da gibt es keine Extra- Klausel für Schwangere.

Wenn Du kündigst, hast du immer 3 Monate Kündigungsfrist, egal wie lange du in der Wohnung warst und wenn Dir gekündigt wird, muss sich der Vermieter an gewisse Fristen halten. Die staffeln sich nach den Jahren in denen Du in der Wohnung warst. Ich weiß jetzt nur nicht auswendig wie die Staffeln sind. Ich meine 3- 5 Jahre ebenfalls 3 Monate, dann 6 Monate. und wenn Du länger als 10 Jahre in der Wohnung warst 9 Monate, die der Vermieter als Kündigungsfrist einhalten muss. Und das ist ja eigentlich mehr als genug Zeit um sich was neues zu suchen...

So ungefähr..... Falls der Vermieter Dir kündigt muss er das aber - im Gegensatz wenn Du kündigst - begründen.

Geschrieben

Nein, leider nicht, soweit ich weiß. Außer vielleicht, du wohnst in einer Sozialwohnung? Sonst richtet sich die K.frist ganz normal nach der Zeit, die du dort wohnst, außer im Mietvertrag ist etwas vereinbart.

Geschrieben (bearbeitet)

Also MÜSSEN tust Du das nicht. Es ist jedem selbst überlassen, wen er mit in seiner Wohnung wohnen lässt. Nur wenn Untervermietet wird muss dazu die Erlaubnis geholt werden. Oder wenn man eben möchte dass derjenige mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Solange die Personenzahl dem Wohnraum angemessen ist, ist das alles kein Problem. Nur wenn plötzlich dauerhaft 8 Personen in einer Dreizimmer-Whg wohnen, kann das heftigen Ärger geben. Denn dann ist die Abwohnung stark erhöht und somit auch ein höhere Mietpreis gerechtfertigt.

Allerdings schlägt sich jeder zusätzliche Mitbewohner in der Nebenkostenabrechnung nieder. Sofern du keinen Pauschalbetrag für die Nebenkosten hast (was heutzutage nur noch recht selten vorkommt) merkt man ja, wenn ein höherer Wasserverbrauch da ist. Diese Sachen sollten bei einem guten Vermieter ja ohnehin nach Verbrauch abgerechnet werden. Wenn man nun sowieso ständig Nebenkostennachzahlungen hat, ist es sinnvoll, diese dann anpassen zu lassen. Also den monatlichen Betrag dafür zu erhöhen. Hat den Nachteil, dass man zwar monatilich etwas mehr zahlen muss, aber dafür fällt die nächste Nebenkostenabrechnung nicht so deftig aus...

Bearbeitet von Sini
Geschrieben

DOCH.....Ich bin Kauffrau in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft und kenn mich gut aus. Also der Vermieter darf dich zwar kündigen, du kannst dich aber als schwangere gern auf die Sozialklausel im BGB beziehen das du als schwangere nicht umziehen kannst. oder willst du eher ausziehen? erklär mal die genaue situaition. gerne auch per pn.

Geschrieben
DOCH.....Ich bin Kauffrau in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft und kenn mich gut aus. Also der Vermieter darf dich zwar kündigen, du kannst dich aber als schwangere gern auf die Sozialklausel im BGB beziehen das du als schwangere nicht umziehen kannst. oder willst du eher ausziehen? erklär mal die genaue situaition. gerne auch per pn.

ja stimme den zu du bist ja unter Mutterschutz und da mischt sich dann auch ganz schnell für dich das Jugendamt ein.Also so einfach ist es nicht wenn es sich um Zahlungsrückstand handelt etc.finden die ne einigung ohne das du raus musst.Wie es aber bei groben Sachen ist weiß ich nicht

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