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Mal ein rechtliches Problem...

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Marianna83

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

hoffe ihr könnt mir helfen?!

Zu meiner Situation:

Ich bin in der 22. Woche ss :) und nur noch bis 28.11.2008 bei meinem AG angestellt (war von vorn herein befristet). Ich habe aber ein BV aus gesundheitl. Gründen, das endet am 8.1.09. Ab dem 9.1.09 beginnt MuSchu. In der Zeit vom 29.11. - 8.1. wollte ich Arbeitslosengeld beantragen, doch die vom Amt meinen, mir steht kein Arb.los.geld zu, da ich dem Arbeitsmarkt durch das BV nicht zur Verfügung stehe.

Nun habe ich ein Gerichtsurteil vom Landesgericht Darmstadt gefunden (AZ: L 9 AL 35/04), das besagt, dass die zahlen müssen.

Nun weiß ich aber nicht ob Urteile aus Darmstadt auch in Sachsen gelten?! Aber Bundesagentur für Arbeit ist ja nicht Bundeslandabhängig, oder?

Wer weiß Rat?

Vielen Dank.

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Hallo ihr Lieben,

hoffe ihr könnt mir helfen?!

Zu meiner Situation:

Ich bin in der 22. Woche ss :) und nur noch bis 28.11.2008 bei meinem AG angestellt (war von vorn herein befristet). Ich habe aber ein BV aus gesundheitl. Gründen, das endet am 8.1.09. Ab dem 9.1.09 beginnt MuSchu. In der Zeit vom 29.11. - 8.1. wollte ich Arbeitslosengeld beantragen, doch die vom Amt meinen, mir steht kein Arb.los.geld zu, da ich dem Arbeitsmarkt durch das BV nicht zur Verfügung stehe.

Nun habe ich ein Gerichtsurteil vom Landesgericht Darmstadt gefunden (AZ: L 9 AL 35/04), das besagt, dass die zahlen müssen.

Nun weiß ich aber nicht ob Urteile aus Darmstadt auch in Sachsen gelten?! Aber Bundesagentur für Arbeit ist ja nicht Bundeslandabhängig, oder?

Wer weiß Rat?

Vielen Dank.

damit würde ich mal zur KK gehen...denn das Argument von der Agentur ist logisch....aber bei BV muss doch eh nach 6 Wochen die KK zahlen, oder??

(ist jetzt aber nur eine Vermutung)

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Ach, denkste! Die von der Diakonie meinten, sie wissen um das Problem des "sich gegenseitig in die schuhe schiebens", aber irgendeiner muss ja schließlich zahlen. Die meinten "irgendwo werden sie schon unterkommen, bei wem ist immer unterschiedlich. das sind einzelfallentscheidungen"

Da bin ich so schlau wie vorher :confused:

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Hi.

Also ist zwar bei mir schon 6 jahre her,aber ich hatte auch ein beschäftigungsverbot,und habe geld von der KK bekommen,und die Firma mußte mir auch meine normalen Arbeitsstd bezahlen.Würde mich da mal woanders schlau machen,denke da stimmt was nicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe,bist du ja dann wohl Arbeitslos oder??? Normalerweise müßtest du dich dann Arbeitslos melden,und in den Mutterschutz melden.und müßtest auch von Amt geld bekommen,kann mich aber auch vertuen,aber das wäre doch der Hammer:o

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Du bist ja jetzt noch in einem Arbeitsverhältnis. Das heißt, Du müsstest Dich oder hättest Dich bereits arbeitssuchend melden müssen. Und somit hast Du auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Der Grund Deiner Arbeitslosigkeit ist dabei eigentlich nicht entscheidend, es sei denn Du kündigst selbst. Also zumindest war das zu meiner Zeit auf dem Amt noch so. Und Urteile gelten Landesweit und beschränken sich nicht unbedingt auf ein Bundesland. Es kann halt nur sein, dass ein anderes Gericht anders entscheidet. Dass ein Urteil am LG entschieden wurde, heißt ja nur, dass es nicht höher gegangen ist. Aber es kann ja nun nicht sein, dass jemand arbeitet und am Ende ohne was da steht. Geh ruhig mal zum Arbeitsamt und nimm das Urteil mit und lass Dich nicht abspeisen. Im Notfall verlangst Du eben den Chef, wenn Dein Sachbearbeiter sich querstellt.

LG

Karin

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Arbeitsuchend bin ich gemeldet. Und nun wollte ich mich ab 29.11. arbeitslos melden. Ab 9.1. muss ich mich dann bei KK melden, wg MuSchu, das ist ja gesetzlich. Ab da zahlt KK ja dann auch. Mein Frauenarzt meint, BV ist keine Krankschreibung. Denn ich bin ss nicht krank. Er sagt, das Amt muss zahlen, er weiß aber auch, dass die mich erstmal versuchen an KK abzuschieben. Aber die zahlen bei BV definitiv nicht, da ich ja nicht krank bin.

Aber irgendwie muss ich das dem Amt klar machen, aber wie?

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Hmm komisch.Vielleicht läßt du dir von der KK und vom Arzt mal etwas Schriftliches geben,das legst du den beim Amt dann vor,damit sie auch sehen das du da nichts bekommst,würde das einfach mal versuchen.

Und wenn sie sich dann immer noch quer stellen,solltest du zu einem höheren bei Amt gehen,denn das kann es ja nicht sein.

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das Problem liegt eher nicht am beruf, sondern dass meine Plazenta sehr tief liegt und ich viel liegen muss, da sich sonst was lösen könnte, das blutet dann sehr stark und das kind könnte in mir sterben oder ich verbluten. Aber der Doc meint eine tiefsitzende Plazenta ist keine krankheit sondern eine ss-erscheinung und deshalb keine Krankschreibung sondern BV, da das Leben von Mutter u Kind gefährdet ist.

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Aber der Doc meint eine tiefsitzende Plazenta ist keine krankheit sondern eine ss-erscheinung und deshalb keine Krankschreibung sondern BV, da das Leben von Mutter u Kind gefährdet ist.

also ich dachte immer BV wäre ne Krankschreibung aus medizinischen Gründen in der SS... :confused:

und da zahlt ja nach 6 Wochen eh die KK...und selbst wenn du arbeitslos oder -suchend gemeldet bist, ist dann trotzdem noch die KK zuständig, weil dich eh niemand nehmen kann...

die wollen bloß beide nicht zahlen....dabei müsste das doch eh parallel laufen...

Bearbeitet von hummelsumm
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Mädels jetzt habt ihr mich aber echt total verunsichert... Musste jetzt erstmal Dr. Google befragen... Hab ja auch individuelles BV vom Arzt bekommen... Und da ist es so, dass der Arbeitgeber deinen Lohn weiterzahlen muss, nicht die KK... Die zahlt (teilweise, Rest kommt vom Arbeitgeber), wenn der gesetzliche Mutterschutz anfängt... Wie es sich in diesem Fall mit AA verhält keine Ahnung... Aber hatte Kirschi nicht auch so ein ähnliches Problem... Ich dächte, sie hatte auch nur nen befristeten Vertrag...

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Ich habe auch ein BV und bekomme das Geld von der U2, das ist eine Unterkasse der KK.

Mit dem Muschu.....man darf ja nunmal nicht arbeiten.....

...um ALG zu bekommen, muss man dem Markt zur Verfügung stehen.....

Frag doch mal bitte Janamullemaus im Finanzthread....sie arbeitet bei der Arge und hat ne Menge Ahnung auf dem Gebiet!!!

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Also soweit ich weiß (ist gerade bei ner Freundin der Fall) bekommst du Harz 4.

Sobald der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist wenn du ein BV hast. Jana korrigiere mich wenn ich falsch liege. Das brauchst du ja auch wenn dein MuSchu beginnt da ich mir net vorstellen kann das du von 13,-€/Tag von der KK leben kannst.

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In Sachen BV habe ich keine Erfahrung, aber ich hatte insofern ein vergleichbares Problem, als dass mein Arbeitsvertrag am 30.11.2007 auslief, mein MuSchu am 15.01.2008 losging und mein Chef auch zuerst den Vorschlag machte, den Vertrag bis an den MuSchu ran zu verlängern, also bis 14.01.2008. Bei der KK haben sie mich davor ausdrücklich gewarnt, denn eines ist richtig: Um ALG I zu bekommen, musst Du dem Arbeitsmarkt (zumindest eingeschränkt) zur Verfügung stehen. Ich hätte mich dann am 15.01.2008 nicht arbeitslos melden können, da ich in der Schutzfrist nicht arbeiten darf, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. (Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wäre so natürlich auch weg gewesen mein Versicherungsverhältnis wäre auch nicht beitragsfrei weitergeführt worden!!!).

Du hast ja ein uneingeschränktes BV, oder? D.h. Du stündest dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. M.M. kannst Du Dich dann nicht arbeitslos melden.

Mir haben sie bei der KK dann aber geraten, meinen Chef zu überzeugen, meinen Vertrag noch bis in den MuSchu hinein zu verlängern, so dass das Ende der Befristung in der Schutzfrist liegt. Dann würde nämlich ab dann die KK das gesetzliche Mutterschaftsgeld aufstocken bis zur Höhe des letzten Nettolohns - also wie Krankengeld. Ich weiß nicht, ob das stimmt, denn bei mir hat sich die Situation dann ganz anders geklärt, aber wenn´s stimmt, würd ich meinen:

Wenn die KK mich was die Zahlung von Lohnersatzleistungen angeht selbt im Mutterschutz wie "krank" einstuft, dann müsste sie´s bei Dir im Falle eines BVs doch erst recht machen, oder? :confused: Sorry, ist jetzt alles noch unklarer?

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also mal grds. es ist schon mal ein lg urteil und damit richtungsweisend für andere lg, aber nicht bindend.

zunächst wäre ja eh das ag zuständig und erst danach das lg.

da beisst sich leider die katze in den schwanz... arbeitslosengeld erhältst du tatsächlich nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst lt. gesetz, andererseits bist du ss...

schon mal an hartz4 beantragung gedacht?

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