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Unterhalt bzw. Besuchsrecht

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Geschrieben

Hallo ich hab da mal ne Frage,

ich bin nicht mehr mit dem Vater zusammen zum Glück auch. Aber wie sieht es aus wenn ich Ihn beim Jugendamt angeben, hat er das recht sein Kind zu sehen? Ich meine der kleine ist noch nicht da, wie läuft das dann wenn er da ist. Wird er dann angeschrieben wegen der Vaterschaftsanerkunung? Und bekommt er meine Daten auch mitgeteilt, ich bin in eine andere Wohnung gezogen und er weis nicht wo ich wohne. Er will mit dem Kind nichts zutun haben. Ich weis auch nicht wie ich mich verhalten soll wenn der kleine da, was ich beim Amt machen soll. Kann mir da jemand rat geben

Geschrieben (bearbeitet)

hol dir doch einfach ein termin zur beratung beim jugendamt..

die sind verpflichtet zu schweigen... und alles vertraulich zu behandeln--

kann dir leider sonst nicht helfen..

weiß nur, wenn du ihn angibst und er nichts verdient, bekommst du 3 jahre unterhaltsvorschuss vom ja..

wenn er es abstreitet, wird die vaterschaft gerichtlich festgestellt

Bearbeitet von baka
Geschrieben

Ich würde ihn auf jeden Fall, schon wegen dem Unterhalt angeben.

Wenn du erweisen kannst, dass das kind bei Kontakt mit dem Vater schaden nehmen kann, dann wird es kein Besuchsrecht geben. Zumindest nicht ohne eine Betreuung vom JA.

Aber wenn der Vater sowieso keinen Kontakt wünscht, wird das kein Problem sein.

Alles Liebe..

Geschrieben

Geh zu deinem zuständigen Jugendamt und lass dort eine Beistandschaft einrichten.

Es reicht aber wenn du das nach der Geburt machst, denn vorher tritt sie sowieso nicht in Kraft.

Dann wird das JA ihn anschreiben aufgrund der VA- Anerkennung und Unterhalt (bzw. seiner Unterlagen).

Unterhalt wird dann meistens rückwirkend ab Geburt gefordert.

Deine Daten werden nicht weitergegeben, wenn du das nicht willst. Allerdings musst du der Vaterschaftsanerkennung zustimmen (in der gleichen oder einer weiteren Urkunde) und dort steht deine Adresse drauf. Eine Urkunde von deiner Zustimmung müsste der Vater eigentlich auch bekommen für seine Unterlagen... das würde ich aber mit dem JA direkt besprechen.

Geschrieben

Solltest du Hartz IV beziehen, wirst du in gewisser Weise eh "gezwungen" den Vater anzugeben bzgl. des Unterhalts... und aufgefordert Unterhaltsvorschuss zu beantragen, falls der Vater nicht zahlt...

solltest du das nicht machen, werden dir die Geldleistungen in nicht unerheblichem Maße gekürzt

Geschrieben

ja leider bekomm ich erstmal hartz 4. ich wollte morgen beim JA anrufen und das mit denen Telef. mal besprechen wie ich es machen kann, eine Freundin hat nachgefragt und sie meinten zu Ihr das sie die Adresse nicht rausgeben sondern fals es zum Gericht kommt das dann meine Daten Freigegeben werden. Nur ich hoffe das es nicht soweit kommt...

Geschrieben
Geh zu deinem zuständigen Jugendamt und lass dort eine Beistandschaft einrichten.

Es reicht aber wenn du das nach der Geburt machst, denn vorher tritt sie sowieso nicht in Kraft.

Dann wird das JA ihn anschreiben aufgrund der VA- Anerkennung und Unterhalt (bzw. seiner Unterlagen).

Unterhalt wird dann meistens rückwirkend ab Geburt gefordert.

Deine Daten werden nicht weitergegeben, wenn du das nicht willst. Allerdings musst du der Vaterschaftsanerkennung zustimmen (in der gleichen oder einer weiteren Urkunde) und dort steht deine Adresse drauf. Eine Urkunde von deiner Zustimmung müsste der Vater eigentlich auch bekommen für seine Unterlagen... das würde ich aber mit dem JA direkt besprechen.

Kann ich mich nur anschließen, so war es bei meiner Maus auch!!!

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