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Formalitäten vor/nach der Geburt

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Empfohlene Beiträge

Gast krümelchen80
Geschrieben

hi Caillean,

ja danke, das werde ich tun. irgendwo gibt es hier glaube ich auch ein vornamens-forum. da werde ich auch noch reinschauen...sind ja immer noch auf der suche nach einem schönen namen...

viele grüße

  • 1 Monat später...
  • Antworten 54
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Sagt mal, hat vielleicht einer von euch eine "aktuelle" Liste der Dinge die man beantragen muss?

Die Liste in diesem Thread ist ja schon 3 Jahre alt, und seitdem hat sich viel geändert. Ich werde auch mal schauen, ob ich was finde!

Geschrieben

Also, ich hab ne ganz nützliche Tabelle gefunden...

*****.de/services/formalitaeten/#geburtsurkunde

Davor gehört natürlich noch ein www :D

Geschrieben

Hallo Lorelai,

kannst Du bitte nochmal schauen wg. dem Link? Den zeigts nicht ganz komplett an, nur mit Sternchen. würde mich nur interessieren, ob ich alles beisammen hab???

Also ich hab bis jetzt folgendes erledigt:

Mutterschaftsgeld: erl.

Kindergeldantrag: hab ich da liegen, muss nur noch ausgefüllt werden

Elterngeldantrag: bekomm ich noch die Tage

Geburtsanzeige in der Zeitung werden wir nicht machen, statt dessen basteln wir selber Karten und versenden die per Post.

Standesamt macht dann mein Mann.

Kinderarzt haben wir schon ausgewählt.

Fehlt noch was???

LG

Geschrieben (bearbeitet)

Okay, ich hoffe jetzt klappts...ich entzerre die Buchstaben mal ein wenig...

Link entfernt

Bearbeitet von Acid_Burn
  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hallo Leute hab da auch Fragen,

ich bin mit meinem Lebensgefährten nicht verheiratet, und wie ist das nun mit der Eintragung auf der Geburtsurkunde und was muss ich machen damit wir beide das Sorgerecht für das Kind haben?

Kenn mich nicht damit aus und uns ist schon sehr wichtig das wir beide das Sorgerecht haben. Will aber auch nicht noch in der Schwangerschaft heiraten wür möchten das gerne nächstes Jahr im Sommer erst wenn der ganze Finanzielle stress und die Aufregung wegen der Geburt (und die füllige Figur) wieder etwas abgeklungen sind. :D

Vielleicht kennt sich da einer von euch mit aus.

Bye died

Geschrieben

Also bei mir war dass so, mein Lebensgefährte und ich sind gemeinsam zum Jugendamt und haben zusammen dass Sorgerecht beantragt vor der Geburt. Dann im Krankenhaus musst du deine Geburtsurkunde und die deines Lebensgefährten mitnehmen und die 2 Schreiben die du vom Jugendamt zurückbekommst,daraufhin bekommst du nach der Geburt und ein paar tage später die Geburtsurkunde von dem kleinen. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Viele Grüsse von Bianka

Geschrieben

ich bin mit meinem Lebensgefährten nicht verheiratet, und wie ist das nun mit der Eintragung auf der Geburtsurkunde und was muss ich machen damit wir beide das Sorgerecht für das Kind haben?

Also...

Das gemeinsame Sorgerecht müsst ihr gemeinsam beim Jugendamt beantragen! Solltet ihr vielleicht schon vor der Geburt machen, genau wie die Vaterschaftsanerkennung!

Denn:

Wenn dein Freund OHNE das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt ALLEINE zum Amt geht um die geburtsurkunde zu beantragen, bekommt das Kind automatisch DEINEN Nachnamen.

Die Alternative ist, dass du mit zum Amt gehst wenn ihr die Geburtsurkunde beantragt! Dann kann das Kind auch den Namen des Vaters bekommen!

(weiß ja nicht für was ihr euch entschlossen habt)

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Ich wusste gar nicht, dass das Kind auch den Namen des Vaters bekommen kann?

Geht das echt ohne verheiratet zu sein? *baffbin*

Denn ich bin auch nicht mit meinem Freund verheiratet und hab mir schon dieselben Gedanken gemacht wie Julia.

Wer sagt einem den sowas normalerweise? die hebamme? der Arzt? Denn wenn man sich da schon vor der Geburt drum kümmern muss ist das ja echt ne wichtige Info!

Grüße

Tara

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Ich wusste gar nicht, dass das Kind auch den Namen des Vaters bekommen kann?

Geht das echt ohne verheiratet zu sein? *baffbin*

Denn ich bin auch nicht mit meinem Freund verheiratet und hab mir schon dieselben Gedanken gemacht wie Julia.

Wer sagt einem den sowas normalerweise? die hebamme? der Arzt? Denn wenn man sich da schon vor der Geburt drum kümmern muss ist das ja echt ne wichtige Info!

Grüße

Tara

Hallo Tara,

mein Sohn hat auch den Nachnamen vom Papa. Du kannst das auch noch nach der Geburt festlegen, einfacher ist es aber, wenn du dich schon vorher drum kümmerst. (man will ja schließlich die ersten Wochen mit dem Baby genießen und nicht von Amt Amt rennen ;) )

Auf dem Standesamt musst du mit dem Papa eine Vaterschaftsanerkennung machen. UNd wenn das Kind den Nachnamen von Vater bekommen soll auch gleich noch eine Namensänderung (oder so ähnlich, weiß nicht mehr genau, wie das hieß). Wegen dem Sorgerecht, dazu brauchst du die Vaterschaftsanerkennung und mit der kannst du dann auf dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht festlegen.

Wenn ihr das alles bereits vor der Geburt macht, kann der Papa dann die Geburtsurkunde alleine beim Standesamt abholen und du musst nicht noch mal mit und dort erst mal alles umständlich erklären.

Wir hatten bei Jakob zwar die Vaterschaftsanerkennung schon vorhr gemacht, aber unser Standesbeamter war etwas trottelig und hat uns falsch aufgeklärt. Der meinte echt zu uns, das reicht, damit wäre das Sorgerecht und das mit dem Namen vom Vater ganz automatisch geregelt.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Also wenn das Kind unehelich kommt, trägt es automatisch meinen Nachnamen und ich habe alleiniges Sorgerecht. Alles weitere müsste beantrag werden, hab ich richtig verstanden, ja? Und wenn man nach der Geburt heiratet? Geht dann irgendwas automatisch?

Geschrieben

wenn ich die Regelungen noch richtig im Kopf habe zählt das Kind automatisch als "richtiges" also eheliches Kind wenn man innerhalb eines Jahres nach Geburt heiratet... das wäre aber das einzige was mir einfällt was "automatisch" läuft...

Geschrieben (bearbeitet)

Wir haben auch erst geheiratet als unser Töchterchen schon 18 Monate alt war, davor hatte ich alleiniges Sorgerecht. Mein Schatz hatte lediglich nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt.

Nach der Hochzeit ging es dann aber automatisch ins gemeinsame Sorgerecht über.

Bearbeitet von Jana82
Geschrieben

Dank dieses Threads weiß ich, dass wir die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt machen müssen - aber wann?

Ist das egal, oder reicht es kurz vor der Geburt oder sollte man das so bald wie möglich machen?

An wen kann man sich generell mal bezüglich Beratung wenden, denn bei uns ist nicht alles so wie bei anderen, so macht es für mich nach bisherigen Informationen aus verschiedenen Gründen z.B. auch gar keinen Sinn, Erziehungsurlaub und Erziehnungsgeld zu beantragen, da würde ich finanziell schlechter da stehen als jetzt.... (ich arbeite bei und mit meinem Freund und wir würden das Gehalt einfach so weiterlaufen lassen...)...

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

eine Frage..

mein freund und ich haben die vaterschaft bereits vor der geburt beim jugendamt anerkennen lassen.

für die anmeldung beim standesamt brauchen wir ja beide unsere geburtsurkunden - reicht von meinem freund auch eine kopie davon?

und: kann man auch die abstammungsurkunde nehmen? (ist sie nicht sowieso eine "erweiterte" geburtsurkunde)?

und noch eine frage: ich werde nicht in der stadt entbinden, in der ich meinen erstwohnsitz habe.

wie und wo melde ich mein baby dann in der erstwohnsitz-stadt an?

Bearbeitet von Maren-F
Zusatzfrage
Geschrieben

also du kannst auch die abstammungsurkunde nehmen,die habe ich auch genommen.

ich denke nicht,dass eine kopie für deinen freund reicht...aber versuchen kann man es.

ich habe auch in einer anderen stadt entbunden,als da wo ich wohne...du musst halt dann zu dem standesamt wo du entbunden hast...z.b.du wohnst in hamburg,hast aber in berlin entbunden,.dann musst du dein kind in berlin anmelden und dort auch die geburtsurkunde abholen bzw.beantragen. das standesamt von berlin benachrichtigt dann selber das standesamt von hamburg..dann musst du somit in hamburg nichts mehr machen mit anmeldung etc.

  • 1 Monat später...
  • 7 Monate später...
  • 1 Monat später...

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