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Nutzung von Gemeinschaftsgarten mit Kind(ern)

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Geschrieben

Huhu, wir sind im Winter umgezogen. Zu unserer Wohnung gehört nun kein Balkon mehr, dafür ein Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung, der von 4 Häusern (ca. 20 Parteien) genutzt wird. Es ist viel Grünfläche, ringsherum Pflanzen, irgendwer scheint sich einen Miniteich angelegt zu haben und vom Nachbarhaus hat eine der DG-Wohnungen sich ne Terasse an den Rand gebaut (unterhalb vom DG haben alle Balkone, die im EG mit direktem Gartenzugang). Wir würden sehr gerne einen kleinen Sandkasten haben, das würd uns vorerst schon reichen. Evtl. noch eine Sitzecke oder eine Unterstellmöglichkeit für Gartenspielzeug. Noch haben wir mit dem Vermieter nicht gesprochen, ich bin vor solchen Gesprächen immer erst gern informiert, was man darf und was nicht... Habt ihr ne Idee, ob n Sandkasten aufstellen im Gemeinschaftsgarten erlaubt ist? Oder vielleicht auf Rollen, damit der Rasen nicht kaputt geht und der Hausmeister ungestört mähen kann? Und habt ihr sonst Ideen/Tipps zur Nutzung des Gemeinschaftsgartens mit Kind(ern). Ballspielen ist wohl eher schwierieg, aber was kann man denn mit kleineren Kindern (die Große wird im Sommer 3) so schönes machen im Garten. Da sie im Sommer 7 Wochen daheim ist, nachdem sie 2 Jahre tägliche Fremdbetreuung gewöhnt ist und ich da hochschwanger, würd ich das schon sehr gerne nutzen... Danke :)

Geschrieben

Mit Gemeinschaftsgärten kenne ich mich so gar nicht aus.

Aber ansonsten zur Beschäftigung ganz klar, Wasser. Da sind meine Stundenlang beschäftigt. Kauf dir so ein kleines Planschbecken, oder nehm eine alte Babybadewanne. Und dann ein paar Siebe, Eimerchen etc. Ganz toll ist das natürlich wenn ihr den Sandkasten aufstellen dürft, und dann das Wasser daneben, dann wird gematscht :awink:

Geschrieben

Es gibt ein Gerichtsurteil nach dem ein Mieter einen Garten, der von den Mietern zur Erholung genutzt werden darf, auch einen Sandkasten sowie Schaukel, Klettergerüst etc. aufstellen darf. Du müsstet theoretisch nicht mal die Erlaubnis einholen (ich würde es dem Vermieter aber auf jeden Fall mitteilen).

Wenn da ein Teich angelegt wurde und eine Terasse, dann sollte euer Vermieter da aber auch gar keinen Ärger machen. Das sind bauliche Veränderung, die sich nicht mal eben schnell entfernen lassen. Bei Teich und Terasse sieht das aber schon anders aus.

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