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Hallo,

hat schon mal jemand widerspruch gegen eine sperre ( 12 Wochen ) vom arbeitsamt gemacht/geschrieben?

habe 12 wochen sperre bekommen, da ich selbst gekündigt habe ( nach elternzeit ).arbeitsplatz ist aber 320 km entfernt vom wohnort.

und kann nur noch teilzeit arbeiten bzw. 60 std monatlich.

gruß

weihnachtskind

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nö, aber

betreff: widerspruch schreiben vom xxx

sehr geehrte...

hiermit lege ich widerspruch in ( da müsste halt eine genaue bezeichnung dafür sein, wie sie das nennen) ein. Prüfen Sie die Angaben umgehend sachlogisch.

mfg

name

per einschreiben mit rückschein (für 4,10€ glaub ich bei der post)

mehr muss da nicht stehen :).

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ja, sicher, aber die umstände, die dazu geführt haben, müssen auf jeden fall mitberücksichtigt werden.

und hallo, ich würde auch keine 320 km zur arbeit fahren wollen, für ein bisschen teilzeit.... finde das "leicht" unzumutbar, vor allem, wenn man noch einen krümel zuhause hat.:rolleyes:

mal OT (sorry)

Kikra, wie siehts denn bei euch aus, hat das daumendrücken etwas gebracht?;)

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Hallo,

ja eig. ist das normal;

aber mein freund und ich sind in der elternzeit zusammengezogen, daher ist mein arbeitsplatz 320 km entfernt. mir hat das arbeitsamt gesagt ( hotline) ich könne selbst kündigen

wegen entfernung und bereuung des kindes

ich kann doch nicht 3 std hin 7 std arbeiten und 3 std zurückfahren.

mein freund arbeitet 40 std / woche

unser sohn hat keinen kindergartenplatz

wenn mir jemand erklären kann wie das gehen soll, dann nehme ich die spere gerne hin.

gruß

weihnachtskind

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OT noch nicht getestet, glaube aber ich muss nochmal üüüben :D

na dann ran:D

weihnachtskind-widerspruch ist auf jeden fall ein guter anfang, aber ich würde da auf jeden fall noch die näheren umstände erklären, udn auch dass man dir gesagt hat, dass du kündigen darfst, weil blabla...also was dir an der hotline gesagt worden ist.

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also die Sperre ist leider normal. damit soll eben die versichertengemeinschaft vür vermeidbaren belastungen geschützt werden. :rolleyes:

Also es genügt, wenn du im Betreff klar stellst, dass du gegen den Bescheid vom.... des Amts .... Wodersprich einlegen wilst. ich würde aber auch noch deine gründe reinschreiben.

Hätte es nicht auch ein Aufhebungsvertrag getan?das wäre u.U. einfacher.

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also die Sperre ist leider normal. damit soll eben die versichertengemeinschaft vür vermeidbaren belastungen geschützt werden. :rolleyes:

Also es genügt, wenn du im Betreff klar stellst, dass du gegen den Bescheid vom.... des Amts .... Wodersprich einlegen wilst. ich würde aber auch noch deine gründe reinschreiben.

Hätte es nicht auch ein Aufhebungsvertrag getan?das wäre u.U. einfacher.

Bei einem Aufhebungsvertrag wirkst du genauso selber an der Auflösung mit... somit auch Sperrzeitbegründender Sachverhalt/Tatbestand

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

zum glück sind die hartz4 zeiten bei uns noch nie angebrochen:)

es ging wirklich schnell , innerhalb einer woche hatte ich bescheid das sie die 12 wochen sperre aufgehoben haben bzw. ich einen leistungsanspruch habe:)

leider findet mein gehalt von vor der elternzeit ja keine beachtung; dann würde ich ja deutlich mehr bekommen.

das kommt davon wenn man 3 jahre bei seinem kind bleibt, dann wird man nur noch in qualifikationsstufen eingestuft. :(

aber besser als nichts!!!:)

lg

weihnachtskind

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