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Formalitäten vor/nach der Geburt

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Nadine Weiß

Empfohlene Beiträge

Formalitäten vor der Geburt

Geburtsvorbereitungskurs anmelden (Einzel oder Partnerkurs)

Säuglingspflegekurs anmelden

In der Klinik: Geburt anmelden

Hebammenliste besorgen und Kontakt zu einer Hebamme für Nachsorge aufnehmen

Krankenkasse: Antrag auf Mutterschutzgeld (ca. 12 €/Tag: für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) besorgen

Krankenkasse: evtl. Antrag auf Haushaltshilfe für Geschwisterkind (dies kann auch der werdende Papa sein) zuschicken lassen

Arbeitgeber: Antrag auf Begleichung der Differenz zum Bruttoeinkommen zum Bruttoeinkommen mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld

Arbeitgeber: Erziehungsurlaub bis 4 Wochen vor Geburt schriftlich anmelden mit Dauer des Erziehungsurlaubes (Anspruch Erziehungsurlaub bis max. 3. Lebensjahr)

Geburtsurkunde Mutter und Vater besorgen

Jugendamt: Erziehungsgeldantrag von Jugendamt zuschicken lassen (Erziehungsgeld gibt es ab 8 Woche bis 2. Lebensjahr)

Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag zuschicken lassen

Kinderarzt auswählen (für U2 am 3.Tag, U3 in 3. Woche)

Zeitung: Geburtsanzeige entwerfen für Zeitung und Familie

Werdender Vater: Urlaub beantragen

Jugendamt: bei unverheirateten Eltern gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beantragen (kostenlos)

Nach der Geburt

Standesamt: Geburtsurkunde 4-fach ausstellen lassen

Zeitung: Geburtsanzeige an Zeitung und Familie

Krankenkasse meldet sich, dann Geburtsurkunde hinschicken und weitere Gewährung von Mutterschaftsgeld beantragen

Krankenkasse: Mitgliedschaft des Kindes beantragen und Versicherungskarte zuschicken lassen für Kind

Krankenkasse: Härtefallregelung evtl. beantragen für kostenlose Medikamente

Einwohnermeldeamt: Lohnsteuerkarten (Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklassen) ändern lassen (vom Arbeitgeber holen und danach an ihn zurück geben)

Einwohnermeldeamt: Haushaltsbescheinung für Kindergeld und evtl. Beihilfe

Einwohnermeldeamt: Aufenthaltsbescheinigung für Kindergeld

Jugendamt: Erziehungsgeldantrag an Jugendamt schicken

Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag hinschicken

Rückbildungsgymnastikkurs anmelden

Rentenversicherung: informieren (Antrag auf Kindererziehungszeiten)

Unfall-, Lebensversicherung, priv.Zusatz-Krankenversicherung abschließen für Kind

Vermieter informieren, weitere Person im Haushalt

Mütter im Erziehungsurlaub: alle neuen Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber abgeben

Finanzamt: zur Einkommenssteuererklärung die Anlage Kinder zuschicken lassen

Nur für den Öffentlichen Dienst

Personalstelle: Antrag auf Änderung des Ortszuschlages auf familienbezogenen Ortszuschlag

Personalamt: Antrag auf einmalige Geburtsbeihilfe (Erstlingsausstattung) für städt. Angestellte (früher 125 €)

Erziehungsgeld (Antragsformulare gibt es üblicherweise beim Bezirksamt)

-----------------------------

Dann hab ich das noch gefunden:

Infos zur Elternzeit

(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3415)

Infos zum Kindergeld gibt es beim örtlichen Arbeitsamt

(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3417).

Infos zum Thema Alleinerziehend beim Arbeitsamt

(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3606)

Staatliche Hilfen für Familien

(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3409)

Infos zum Thema Studieren mit Kind

(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3634)

Infos zur Unterhaltsvorschusskasse gibt es beim örtlichen Jugendamt.

Infos zur Mutter und Kind Stiftung

(finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Eltern) gibt es bei den Familienbildungsstätten oder Elternschulen.

Infos zur Sozialhilfe (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Postfach 500, 53105 Bonn, www.baw.de).

Infos zur Berechnung des Teilzeitgehaltes

(Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Postfach 500, 53105 Bonn, CD-Rom - Artikelnummer C 130)

Hoffe ich habe nichts vergessen.

Gruß Nadine

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  • 6 Monate später...
  • Antworten 54
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • 1 Jahr später...
  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...

Und nun auch gleich ein paar Fragen :D

Heute in 4 Wochen gehe ich in Mutterschutz, ich arbeite derzeit nicht, da mit einem Beschäftigunsverbot daheim. Daß ich die ersten 3 Jahre daheim bleibe, weiß der Arbeitgeber schon seit einigen Wochen, habe es schriftlich mitgeteilt.

Ab wann nimmt man denn Kontakt zur Krankenkasse auf (Antrag wegen Mutterschutz / Geld)

Antrag auf Kindergeld kann ich wohl schon anfordern, oder? Den reiche ich dann nach der Geburt zusammen mit der Geburtsurkunde ein, habe ich das richtig verstanden?

Dann noch der Antrag wegen Erziehungsgeld. Den kann ich wohl auch schon besorgen, reiche ihn dann nach der Geburt ein, zusammen wohl auch mit der Geburtsurkunde?

Meine Herrn, das ist alles schon soooo lange her, ich habe es vergessen wie es damals lief.....

Und dann habe ich hierzu : Arbeitgeber: Antrag auf Begleichung der Differenz zum Bruttoeinkommen zum Bruttoeinkommen mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld noch eine Frage..

Wo bekomme ich denn den Antrag auf Begleichung her?? Ihn reiche ich dann zusammen mit der Bescheinigung wegen Gewährung auf Mutterschutzgeld beim Arbeitgeber ein?

Fragen über Fragen....

LG

Sandra

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Hallo Sandra,

den Kindergeldantrag kannst du dir auch aus dem Internet besorgen und ausdrucken,habe ich auch gemacht und da deine Tochter ja auch noch 'Kindergeld bekommt,brauchst du nur diesen kurzen antrag,weiß jetzt nicht genau wie der heißt.Spart dir eine menge schreibkram ;)

Vom Standesamt bekommst du dann die Geburtsurkunde und die ganzen Geburtsbescheinigungen für die Anträge.Darunter auch für das Kindergeld den schickst du dann mit dem Antrag weg.

Erziehungsgeld im Prinzip das gleiche habe ich mir auch aus dem Internet ausgedruckt.Und dann auch mit der Bescheinigung ab zur Post.

Wegen der Krankenkasse:

Wenn du das nächste mal bei deinem Frauenarzt bist sage im das du diesen gelben Zettel für die KK brauchst.Da steht dann der Et Termin drin .

Dann schickst du es an deine KK.

Das kannst du jetzt schon machen.

Mit dem Antrag wegen der Differenz kann ich dir leider auch nicht weiter helfen, hat mein AG automatisch gemacht :)

Hoffe ich konnte dir weiter helfen

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Guten Morgen!

Habe eben mit der Krankenkasse wegen Antrag auf Mutterschutz - Geld telefoniert. Ab 7. Wochen vor ET kann man sich den Antrag beim Frauenarzt herausholen, da füllt man dann die Rückseite aus und schickt es an die Krankenkasse.

Die Krankenkasse setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, erfragt das Einkommen und teilt dem Arbeitgeber dann mit, welchen Differenzbetrag er an die im Mutterschutz befindliche Angestellte zu zahlen hat.

Kommt ein Kind früher, sind die Tage/Wochen des Mutterschutzes nicht verloren, sondern werden hinten dran gehängt. Kommt es später, ja sowieso. Bloß drauf achten, Franzi kam damals 13 Tage vor ET, habe jedoch keinen verlängerten Mutterschutz gehabt...

Da wir nicht verheiratet sind, habe ich heute beim Standesamt und beim Jugendamt angerufen, letzteres jedoch noch nicht erreicht.

Unverheiratete können beim Standesamt die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen lassen, benötigt werden die Geburtsurkunden und Personalausweise beider Elternteile, Erscheinen beider Eltern erforderlich. Logisch, man kann als Frau ja nicht die Vaterschaft anerkennen :D

Das gemeinsame Sorgerecht kann man beim Jugendamt beantragen. Wollte ich nur kurz klarstellen, da im ersten Beitrag steht, daß beides beim Jugendamt gemacht wird.

LG

Sandra

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Hallo,

Kommt ein Kind früher, sind die Tage/Wochen des Mutterschutzes nicht verloren, sondern werden hinten dran gehängt. Kommt es später, ja sowieso. Bloß drauf achten, Franzi kam damals 13 Tage vor ET, habe jedoch keinen verlängerten Mutterschutz gehabt...

Das haben sie glaub erst vor einigen Jahren abgeändert, soviel ich weiß. Meine Nichte kam 1998 auch 3 Wochen früher da wurde es noch nicht hinten drangehängt...erst später, weiß aber nicht mehr genau wann das war :rolleyes:

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Das gemeinsame Sorgerecht kann man beim Jugendamt beantragen. Wollte ich nur kurz klarstellen, da im ersten Beitrag steht, daß beides beim Jugendamt gemacht wird.

Huhu,

also das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung haben wir beim Jugendamt gemacht.

Wir sind ohne Termin hin, und die ganze "Sache" hat 10 Minuten gedauert.

Liebe Grüsse,

Lisa

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  • 4 Wochen später...

Wenn das Kind den gleichen Nachnamen wie der Papa haben soll, muss man die Vaterschaftsanerkennung und die Namenserteilung vorher beim Standesamt machen lassen.

Sorgerechtserklärung kann man auch hinterher beim Jugendamt machen.

Um das einmalige Mutterschaftsgeld in höhe von 210€ zu bekommen, muss man das vorher bei der Bundesversicherungsanstalt beantragen.

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  • 2 Monate später...

hallo,

habe ein problem und zwar stand ich bis zum 30.11.2006 in arbeit und mein arbeitgeber hat mir gekündigt obwohl ich schwanger bin.die kündigung ist rechtskräftig weil er sein Geschäft schließt.und jetzt wollte ich wissen ob ich von der krankenkasse auch geld bekomme wenn das kind da ist...!

vielleicht könnt ihr mir ja helfen

vielen dank schonmal.

liebe grüße nicole

:confused:

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Gast krümelchen80

Hallo liebe werdenden mamas und papas,

ich habe mich hier gerade angemeldet, da es eine wirklich sehr informative seite ist. Die beiträge zur Baby-erstaustattung und die liste der Formalitäten war wirklich gut. Wow, da kommt ja noch einiges auf uns zu.

Mein süßer und ich bekommen unser 1. baby (bisher noch krümelchen) am 14.Mai 2007. Wir freuen uns schon riesig.

Bisher habe ich eigentlich alles ziemlich locken angehen lassen, aber nach der Liste der Formalitäten habe ich jetzt nun schon sorgen, ob ich das alles noch geregelt kriege. Aber das wird schon.

Ab wann habt ihr eigentlich so richtig los gekaufft wegen babysachen etc???

viele grüße

krümelchen

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