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Hibbel

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  1. Bei dem, was ich hier aus easycare und mobywrap gesehen habe, wäre ich vorsichtig. Ich bin kein Experte, aber die dortigen Anleitungen erscheinen mir nicht vorbildlich. Bei den Wickelungen hängt der Rücken des Babies ziemlich durch. Und wer eine Wickelung empfiehlt, bei dem das Baby mit dem Gesicht nach vorne getragen wird (also gleiche Sichtrichtung, wie die Mutter), der muss schon sadistisch veranlagt sein. Sehr gute Anleitungen mit orthopädischem Bewußtsein gibt es auf der .de seite von wickelkinder.
  2. Schau auch mal bei den Krankenhäusern. Bei uns werden die Babyschwimmkurse in dem Therapiebecken des Krankenhauses angeboten und durchgeführt von der Hebammenpraxis, die dem KH angeschlossen ist. Ab wieviel Monaten kann man eigentlich Babyschwimmen beginnen?
  3. @ Jeanny: Danke für den Link. Ich habe von dieser Theorie auch schon vor Wochen gelesen, und sie erscheint zumindest sehr plausibel. Es gibt allerdings zwei Fragen, die sich mir stellen: 1. Wie sieht es mit der CO2-Rückatmung bei den Matratzenhüllen aus? Zur Verhinderung der CO2-Rückatmung haben heute viele Baby-Matratzen solche Lüftungskanäle. Wenn aber die Hülle gasundurchlässig ist, dann kann das ausgeatmete CO2 nicht durch die Matratze "flüchten". 2. Wenn auf der verlinkten Seite steht, dass andere Länder, namentlich UK, schon so weit sind, dass spezielle Matratzen ohne phosphor-, arsen- oder antimonhaltige Substanzen angeboten werden (so dass es keiner Hülle mehr bedarf), dann frage ich mich, wie ich hier in Deutschland an so eine Matratze kommen kann. Geld spielt (fast) keine Rolle. EDIT: Habe den Websitebetreibern gerade mal eine Mail mit eben diesen Fragen geschickt. Werde berichten.
  4. Dies Klausel sagt überhaupt nichts aus, sondern gibt nur das wieder, was sich sowieso aus Gesetz ergibt. Einen gesetzlichen Anspruch auf (Sonder-)Urlaub wegen der Geburt eines Kindes gibt es nicht (mehr). Richtig ist, dass sich diese Ansprüche in den meisten Tarifverträgen geregelt sind. Die Klausel in dem Vertrag Deines Mannes sagt aber nichts darüber aus, OB der Betrieb, in dem Dein Mann arbeitet, tariflich gebunden ist. Man kann daher nicht einfach sen Schluss ziehen: "Mein Mann arbeitet in der Metallindustrie, also gilt der IG-Metall Tarifvertrag". Wenn es sich bei dem Unternehmen um eine "kleine Klitsche" handelt, muss man eher davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag keinem Tarifvertrag unterliegt. Wenn das Unternehmen, in dem Dein Mann arbeitet, einen Betriebsrat hat, dann soll er sich mal an den wenden. Ein gutes Indiz, ob der Arbeitsvertrag einem Tarifvertrag unterliegt, wäre, wenn der Arbeitsvertrag statt einen präzisen Gehaltsbetrag zu nennen auf eine Tariflohnklasse verweist. Soweit erst mal. Hibbel
  5. Bei uns im 2. ÜZ. Die Pille hatte meine Frau schon jahrelang abgesetzt (wir haben mit Kondom verhütet).
  6. Na, dann will ich als Jurist mal etwas pro-bono-Arbeit leisten Schwierig ist zunächst, sich etwas unter dem Begriff "Schichtdienst" vorzustellen. Da das Thema aber immer mal wieder im Forum auftaucht vielleicht einfach mal eine Übersicht über alle relevanten gesetzlichen Beschäftigungsverbote. Die sind übrigens im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Dort heißt es auszugsweise: Was heißt das jetzt für Dich? - Die Arbeitszeit (egal, auch Schicht) muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. In den ersten vier SS-Monaten kann es in Ausnahmefällen früher anfangen (5 Uhr bei Arbeit in der Landwirtschaft) oder länger gehen (bis 22 Uhr in der Gastwirtschaft und im Beherbergungsgewerbe; bis 23 bei Schauspielerinnen und Musikerinnen) - KEINE Arbeit an Sonn und Feiertagen (Ausnahmen siehe oben § 8 Absatz 4 MuSchG) Wenn eines der oben genannten Beschäftigungsverbote greift, muss der Arbeitgeber (obwohl Du ja nicht arbeiten darfst) das Gehalt voll weiter zahlen (§ 11 MuSchG). Hoffe, geholfen zu haben Hibbel, LL.M., So-gut-wie-Dr. iur.
  7. so wie ich das auf degum.de sehe sind die zertifizierten Ärzte und Ärztinnen fast ausschließlich Krankenhausärzte.
  8. Ich finde wir sollten eine Petition für WLAN in Krankenhäusern, insbesondere auf Entbindungsstationen starten
  9. Für Nicht-Bayern wie mich (ich musste auch erst nachschauen): Topfen = Quark
  10. Das kommt glaube ich immer sehr auf den Pastor an. Aber es dürfte seehr schwer werden, eine(n) Nichkatholiken/in als Taufpaten durchzubekommen. Meine protestantische Frau wollte auch Patin ihrer katholischen Nichte werden, konnte aber proforma nur als "Taufzeugin" in die Taufurkunde eingetragen werden.
  11. Ich kann auch nur empfehlen: Kauf Dir Ovulationstests! Damit weißt Du ganz sicher, wann Du ES hast. Bei ebay gibt es die für 50 Cent das Stück und die haben bei meiner Frau verlässlich funktioniert (SS nach 2. ÜZ). Brauchen nicht die superteuren aus der Drogerie oder der Apotheke zu sein. Viel Erfolg & wir drücken die Daumen für Dich!
  12. Kleines Erratum: Der Link zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jungend ist in dem Beitrag falsch angegeben. Er lautet richtig: http://www.bmfsfj.de/
  13. Kleines update: Am Monatag hat meine Frau beim FA angerufen, um einen Termin zu machen, und da die ab nächster Woche im Urlaub sind, hatten sie nur noch einen Termin für heute, 11 Uhr. Befund nach Ultraschalluntersuchung: Schwanger in der fünften Woche Bleibt nur zu hoffen, dass es auch "da bleibt". Aber jetzt freuen wir uns erst mal riesig. Hibbel
  14. Vielen Dank für die lieben Wünsche und die Aufklärung!
  15. Hallo zusammen, meine Frau und ich überlegen gerade, ab wann man die Schwangerschaftswochen/-monate rechnet. Ab dem ersten Tag der letzten Mens oder ab dem Tag der Befruchtung? Bei uns war erster Tag der letzten Mens der 26.5.; ES war am 9.6. Positiv getestet haben wir heute am 25.6. Ist meine Frau jetzt in der 5. SSW (4 Wochen und 2 Tage) oder in der 3. SSW (2 Wochen und 2 Tage gerechnet ab ES)? Vielen Dank für Eure Hilfe! David
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