*reinhusch*
Hallo Samara, ich weiß zwar nicht, wo ihr wohnt, hier ist es aber so, dass man da dann Einspruch einlegen kann und es dann zur Landesschulbehörde geht. Angeblich genehmigen die das dann doch in den meisten Fällen
Ich kenne zumindest eine, die (statt auf den Rat vieler anderer zu hören und die Betreuungszeiten anzugeben, die definitiv als wichtiger Grund zählen!!) einfach angegeben hat, dass sie die eine Schule irgendwie sympathischer findet und das Konzept besser (haben beide kaum sich unterscheidende Konzepte, beides normale, 2-zügige Regel-Grundschulen, die eine vielleicht etwas liebloser umgesetzt, aber das hört eine Schulleitung natürlich nicht gerne ).
Das wurde dann auch von der Schulleitung (der Sprengelschule) nicht bewilligt, von der Landesschulbehörde dann doch.
Ich drück euch die Daumen, dass ihr da noch die perfekte Lösung für euch finden könnt!