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Lohnsteuer"karte"

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Geschrieben

Hi Leute,

ich weiß, ich stell immer die tollsten Fragen :aredface:

Ich bin mal wieder überfragt...:arolleyes:

Ich bin ja seit Novmeber letzten Jahres arbeitslos gemeldet, beziehe auch ALG I...

Nun ist´s ja so, dass ich morgen zur Arbeitsvermittlung fahre um dort meinen Vertrag zu unterschreiben, der gute Mann will aber die Lohnsteuerkarte haben. Die letzte, die ich hab ist die von 2010 :aredface: Im Internet hab ich gelesen, dass man die übergangsweise auch einreichen kann für 2012-aber ich will ja auch die Steuerklassen wieder wechseln, da wir momentan III/IV haben.

Finanzamt hat keine telefonische Erreichbarkeit mehr, deshalb muss ich euch damit belästigen- bis morgen krieg ich doch die neueste nicht beantragt- oder muss das der Arbeitsvermittler anhand der Steueridentifikationsnummer tun?:aconfused:

Geschrieben

Die Karte von 2010 kannst du mitnehmen, eigentlich sollte das ja dieses Jahr auf elektronische Lohnsteuerkarte geändert werden, wurde ja aber nichts, deswegen ist die 2010er Karte noch gültig.

Änderungen machst du auch auf der Karte. haben wir letztes Jahr auch gemacht, wir müssten die Karten bei unserem AG anfordern, beim Finanzamt wurden die dann geändert (Lohnsteuerkarte und Kinderfreibetrag) und dann mussten wir die wieder zurückschicken.

Wirklich benötigt wie früher wird die eh nicht mehr, da der AG bis zum 28.2. Des Folgejahres die Daten ans Finanzamt elektronisch übermitteln muss.

Geschrieben

... es gibt keine neue Steuerkarten Keks :)

du musst die von 2010 abgeben - natürlich mit der neuen Steuerklasse - also hopp noch schnell zum Amt (wenn da nun noch jemand ist) und Änderung durchführen lassen.

Frage nur - warum willst du in 4/4 - ist es nicht sinnvoller du bleibst in 5, ich mein du zahlst dann zwar mehr Steuern, aber Michael würde massiv mehr zahlen in 4 als in 3 - rechnet sich das?

Geschrieben

Wenn sie aber wieder arbeitslos werden würde, dann ist auch das ALG geringer, wenn sie in 5 bleibt.

Und sooooo viel ist es auch nicht was man mehr kriegt in 3, außer man verdient mehrere 1000€.

Geschrieben

Bei uns würde es, würde ich Vollzeit arbeiten, 0 auf 0 rauslaufen, egal ob 3/5 oder 4/4.

Karte gibts nimmer, da hat Bibbi recht, die Klassen ändern kann die zuständige Gemeinde, da kannst vielleicht morgen früh noch schnell hin. Aber eigentlich ists egal, die Änderung kannst ja später auch noch durchgeben. Glaub ich zumindest!

Geschrieben
Wenn sie aber wieder arbeitslos werden würde, dann ist auch das ALG geringer, wenn sie in 5 bleibt.

Und sooooo viel ist es auch nicht was man mehr kriegt in 3, außer man verdient mehrere 1000€.

.. .aber ihr Mann hat dann doch auch weniger wenn sie arbeitslos wird, er kann ja nu auch nicht ständig wechseln.

Bedenken habe ich eher wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld bei ihm - sie wird keins kriegen.... das war meine Überlegung, darum meine Frage an Keks :) .. war ja kein "wieso machst du nicht?"

Geschrieben
Bei uns würde es, würde ich Vollzeit arbeiten, 0 auf 0 rauslaufen, egal ob 3/5 oder 4/4.

Karte gibts nimmer, da hat Bibbi recht, die Klassen ändern kann die zuständige Gemeinde, da kannst vielleicht morgen früh noch schnell hin. Aber eigentlich ists egal, die Änderung kannst ja später auch noch durchgeben. Glaub ich zumindest!

Ne das muss schon aufm Finanzamt erfolgen. Die dürfen das net mehr.

Den Antrag auf die Änderung der Lohnsteuermerkmale kann man sich im Inet runterladen und ausfüllen. Dann musste das net mehr vor Ort machen.

Geschrieben

Man kann einmal im Jahr ändern und bei Geburt, Tod, Hochzeit und Scheidung.

Sonst schließ ich mich den anderen an, nimm die von 2010 und Änderungen erfolgen mittlerweile beim Finanzamt:)

Geschrieben

Bei III/V ist das Risiko groß, dass Nachzahlungen bei der Steuererklärung anstehen, deshalb wollen wir auf jeden Fall wechseln in IV/IV. Bei uns hat die Änderung letztes Jahr noch das Einwohnermeldeamt vorgenommen, hab mal meine Freundin gefragt ob sie das da noch machen oder ob ich da extra zum FA in die nächste Stadt fahren muss.

Ich gehe nicht davon aus, so schnell wieder arbeitslos zu werden :lol: Das Unternehmen baut gerade aus in diesem Standort, es werden künftig noch mehr angestellt über Rand****...

- - - Aktualisiert - - -

Und Bibbiii, ick weiß doch das et keine mehr gibt, deshalb ja die Gänsefüßchen aber ick wusste nicht ob ich dem dann die von 2010 in die Hand drücken soll :P

Geschrieben

Ich würde auch nie wieder 3&5 nehmen, weil ich lieber etwas wiederbekomme, d.h. Monatlich mehr zahle, als am Ende zahlen muss.

Wir mussten einmal 1500€ nachzahlen weil wir 3&5 hatte - da war ich noch Azubi - das muss nicht nochmal sein.

Geschrieben

huhu

da habe ich doch mal ne frage dazu..ab wieviel gehalt muss man denn nicht mehr drauf zahlen? ich meine derzeit bin ich noch studentin und mein mann hat 3 und ich 5. durch mein studium können wir sehr viel absetzen...fahrtkosten, studiengebühren, etc... und bekommen so eigentlich immer sehr viel wieder... mich wundert das jetzt irgendwie mit dem nachzahlen...ab januar möchte ich auch arbeiten und wir müssten dann auch überlegen, was wir machen

Geschrieben

Am Ende ist es so, dass man Summe X zahlen muss egal welche Steuerklasse. Bei der einen Konstellation zahlst du nach weil monatlich nicht genügend abgezogen wurde oder du bekommst was wieder. 4&4 ist quasi das Pendant zu 1 unverheiratet.

Durch außergewöhnliche Belastungen verringert sich die Steuerschuld.

Saje, du bekommst jetzt noch Elterngeld und das wird zu dem zu-versteuerbaren-Einkommen hinzugerechnet, heißt, dein Mann bezahlt momentan zwar nur für sein Gehalt, du bezahlst nichts, aber am Ende des Jahres wird das EG dazugerechnet und das ergibt höchstwahrscheinlich ein Minus.

Ich denke, je ähnlicher die beiden Gehälter sind, desto wahrscheinlicher ist es, das man nicht nachzahlen muss. Ist der Unterschied größer, passt das Verhältnis zahlen(St.Kl.5) und sparen (St.Kl.3) nicht mehr und es gibt eine Nachzahlung.

Nagel mich nicht drauf fest, ich bin kein Steuerberater. DEN würde ich aber im Zweifel immer fragen.

Geschrieben

wenn du ein verhältnismäßig normales vollzeitgehalt hast, dann ist 4/4 besser.

Bei teilzeitarbeit, je nachdem was der mann verdient geht es +- null oder man kann auch mal was wieder bekommen...

- - - Aktualisiert - - -

Saje, du bekommst jetzt noch Elterngeld und das wird zu dem zu-versteuerbaren-Einkommen hinzugerechnet, heißt, dein Mann bezahlt momentan zwar nur für sein Gehalt, du bezahlst nichts, aber am Ende des Jahres wird das EG dazugerechnet und das ergibt höchstwahrscheinlich ein Minus.

Lady bei Saje muss das nicht so sein, kann aber. wir haben bei meiner Elterngeldzeit auch einiges wieder bekommen, da ich einiges vom studium absetzen konnte:awink:

Geschrieben

Deswegen ja das höchstwahrscheinlich, cassie:)

Wir haben komischerweise auch mehr wiederbekommen, als der Steuerberater prognostiziert hat, was aber daran liegen könnte, weil ich noch so viele Sonderzahlungen hatte während des MuSchus. Vor der nächsten Steuererklärung hab ich aber Angst :aredface: vielleicht sollten wir noch etwas umbauen oder so und ein paar handwerkerrechnungen produzieren :atongue:

Geschrieben

ich bekomme ja auch nur den midestsatz elterngeld, also denke ich nicht, dass wir da so viel minus machen werden, als wenn man vorher vollzeit gearbeitet hat...ich habe ja noch zeit mir da gedanken zu machen

Geschrieben (bearbeitet)

Nein ein Riesenbetrag ist es jetzt vielleicht nicht, aber es sind schonmal 3000€ die zum versteuerbaren Einkommen hinzugerechnet werden müssen und soweit ich unseren Bescheid richtig gelesen habe, ist das mit dem Kindergeld genauso.

Und es ist schon ein Unterschied ob du EG & KG bekommst oder vorher Vollzeit gearbeitet hast, denn da hast du steuern gezahl, jetzt zahlst du nichts. Aber ich bin da auch kein Experte und für sowas haben wir einen befreundeten Steuerberater, der und das alles fertig macht

Bearbeitet von ~*~Lady~*~
Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns ist es mit aufgelistet und die Zahl darunter ist um den Betrag höher :aconfused: Was das ist, damit habe ich mich noch nicht beschäftigt, habe mich erstmal über das Geld gefreut :)

Bearbeitet von ~*~Lady~*~
Geschrieben

Sicher, dass es das Kindergeld war? Das Kindergeld wird definitiv nicht zur Steuer hinzugerechnet.

Bei der ersten Steuererklärung in "neuen Lebensumständen" ist es nicht verkehrt aufzupassen: Bei uns wollten sie nach ner Steuerrückzahlung für das Folgejahr eine Lohnsteuervorausszahlung festsetzen...man kanns ja mal probieren. Dumm nur, dass uns die Abgabenordnung nicht ganz unvertraut war :arolleyes:

Geschrieben

Also da steht

Zu versteuern mit progrrssionsvorbehalt Xyz

Ab Ermäßigung Handwerker 64€

Verbleiben xyz

Dazu Kindergeld 920€

Festzusetzende Einkommenssteuer xyz -64€+920

Und erstattet bekommen haben wir die Differenz zu dem was wir letztes Jahr gezahlt haben und der anderen summe

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