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Elterngeld

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Geschrieben

Hallo ihr lieben.

Hab grad diesen grausigen Elterngeldantrag mal angesehn :aeek: furchtbar.

Hat jemand schon Erfahrung mit dem Ding?

Ab welchem Lebensmonat sollte ich den beantragen? Da steht was mit "Das ab der Geburt des Kindes laufend zuzahlende Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet". Was soll das den jetzt genau bedeuten? Heißt das das ich dann die 300€ die ersten 2 Monate nicht bekommen wegen dem Mutterschaftsgeld und es wäre das besser ab dem 2 Lebensmonat zubeantragen oder was?

War das ganze Jahr arbeitlos (ALG1), dachte das die das Geld dann trotzdem davon ausrechnen....aber irgendwie steht da das das wohl nicht berücksichtigt wird. Weiß da jemand was?

Würd mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

Lg Steffi

Geschrieben

Du kannst bei der zuständigen Behörde anrufen, die beraten einen dort meistens sehr umfangreich. Viele vergeben sogar Termin zum gemeinsamen ausfüllen.

Wenn man arbeitslos war, bekommt nan doch nur den Mindestsatz, oder? Du hattest ja kein Einkommen ...

Die ersten zwei Monate bekommt man i.d.R. ja Mutterschaftsgeld (wie das bei Arbeitslosen ist, weiß ich aber nicht)....

Ganz genau gesehen, bekommst du das Elterngeld 10 Monate.

Ich fand den Antrag aber überschaubar... :) Ich meine ich habe 12 Monate angekreuzt und dann ab Geburt angegeben.

Geschrieben

Hallo Steffi,

die Zeit, in der du Mutterschaftsgeld bekommst, zählen auf jeden Fall zu deinen Elterngeldmonaten und das Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet. Du musst also ab Geburt beantragen.

Wegen dem ALG kann ich dir leider nicht helfen.

Geschrieben

Bekomme Mutterschaftsgeld...das heißt also genau genommen bekomme ich die 300€ dann nur 10 Monate gezahlt, da das Mutterschaftsgeld über 300€ ist oder? Es besteht auch nicht die Möglichkeit erst ab dem 2 Lebensmonat zu beantragen...seh ich das richtig? Man da hat sich der Staat das ja gut ausgedacht.

Mein Kind (6 Jahre) muss ich doch nicht angeben oder?

  • 3 Monate später...
Geschrieben

hallo ihr lieben

kann mir jemand sagen wie das mit dem Elterngeld so genau abläuft? Wir stehen vor der ersten ICSI und wir hoffen das es möglichst schnell klappt....... meine Frage ist, da beim Elterngeld ja das nettogehalt von mir genommen wird, sollten wir jetz schon die Steuerklassen ändern von 3/5 auf ich 3 und mein mann 5 wie schaut das rechtlich aus???? gibt es da ärger oder wie oder was? ich muss dazu sagen wir haben vor kurzem geheiratet und wir müssen jetz eh die steuerklassen ändern von daher hätt ich gern mal euren rat

danke schon mal im voraus

Geschrieben
Bekomme Mutterschaftsgeld...das heißt also genau genommen bekomme ich die 300€ dann nur 10 Monate gezahlt, da das Mutterschaftsgeld über 300€ ist oder? Es besteht auch nicht die Möglichkeit erst ab dem 2 Lebensmonat zu beantragen...seh ich das richtig? Man da hat sich der Staat das ja gut ausgedacht.

Na ja... sieh's mal so: Du bekommst 12 (14, wenn Vätermonate dabei sind) Monate ab Geburt des Kindes Geld in Form einer lohnabhängigen Entgeltersatzleistung - vom Staat (Elterngeld) bzw. mittelbar aus dem Sozialversicherungssystem (Mutterschaftsgeld). Wenn eine Frau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, bekommt sie nur Elterngeld, dann eben für 12 Monate. Würdest Du ab Ende des Mutterschaftsgeldbezugs ansschließend noch 12 (statt 10) Monate Elterngeld bekommen, wäre das ja eine Ungleichbehandlung.

Das ist übrigens ganz üblich in unserem Sozialsystem, dass verschiedene Entgeltersatzleistungen aufeinander angerechnet werden, wenn man zum Bezug mehrerer berechtigt wäre; üblicherweise bekommt man immer die, durch die man besser gestellt wird.

Wegen ALG 1 bin ich mir nicht 100 % sicher, aber ich denke auch, dass das dann bei Dir auf den Elterngeld-Mindestsatz hinauslaufen wird, denn ALG 1 ist kein Einkommen, sondern auch eine Entgeltersatzleistung.

@ Steuerklassen: Wenn ihr eh die Steuerklassen wegen Heirat ändert, macht ihr sicher nichts falsch, wenn ihr das so entscheidet, wie es euch jetzt gut und richtig erscheint, denke ich. Ihr müsstet es ja eh machen. Wo die Finanzämter anscheinend sehr aufpassen, ist, wenn "wundersamerweise" die Steuerklassen während des Elterngeldbezugs hin- und hergewechselt werden, weil beide Partner Elternzeit nehmen. Will Dein Partner auch Elterngeld beantragen, Manuela?

Was Ihr beachten solltet: Elterngeld unterliegt wie alle Entgeltersatzleitungen dem Progressionsvorbehalt! D.h. es wird zunächst ohne steuerliche Abzüge ausgezahlt, beim Einkommenssteuerjahresausgleich aber als Einkommen behandelt und zur Berechnung des Gesamtsteuerbetrags berücksichtigt. Das betrifft am Ende natürlich eher die, die viel Elterngeld beziehen: Es kann dann schon sein, dass man dann was nachzahlen muss.

Ich bin jetzt kein Steuer-Chef... :awink: Kann mal einer helfen???

Mal angenommen, die Frau verdient viel mehr als der Mann, sie hat StKl 3, er 5. Wenn sie jetzt Elterngeld bezieht, also ein eher hohes, und der Mann bleibt in StKl 5 (und zwischendrin wechseln ist ja nicht gern gesehen, siehe oben, oder???), dann hat er ja tendenziell "zu wenige" Abzüge, d.h. man kann sich wohl auf ne Nachzahlung einstellen, oder? Bin ich jetzt völlig wirr?

Wir haben und hatten StKl 4/4 und mussten nichts nachzahlen nach dem Elterngeldbezug (war auch günstig auf zwei Kalenderjahre verteilt).

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
hallo ihr lieben

kann mir jemand sagen wie das mit dem Elterngeld so genau abläuft? Wir stehen vor der ersten ICSI und wir hoffen das es möglichst schnell klappt....... meine Frage ist, da beim Elterngeld ja das nettogehalt von mir genommen wird, sollten wir jetz schon die Steuerklassen ändern von 3/5 auf ich 3 und mein mann 5 wie schaut das rechtlich aus???? gibt es da ärger oder wie oder was? ich muss dazu sagen wir haben vor kurzem geheiratet und wir müssen jetz eh die steuerklassen ändern von daher hätt ich gern mal euren rat

danke schon mal im voraus

Das Bundessozialgericht hat am 25. Juni 2009 entschieden, dass ein Wechsel der Steuerklasse zulässig ist. Wir haben das auch gemacht.

Bearbeitet von Aihla
Geschrieben

Wir haben auch gewechselt von 4/4 auf 3/5 für die Zeit der Schwangerschaft. Dann aber sofort nach der Geburt auf 5/3 getauscht ... das hat uns vor ner Nachzahlung gerettet, meint unser Steuerberater. Laut Aussage in unserem Bürgerbüro darf man bis zu 2 mal pro Jahr ohne Begründung die Klassen wechseln.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Hab mal kurz eine Frage zum Elterngeld...

fange gerade mal an mich damit zu beschäftigen... Das Elterngeld wird ja auf das Nettogehalt angerechnet oder? Bezieht sich das auf die letzten 12Monate oder nur auf das Gehalt der letzten 3Monate?

Geschrieben

auf die letzten 12 Monate wird es berechnet, falls du vorher in Elternzeit warst werden die letzten 12 Monate in denen du gearbeitet hast herangezogen, aber es sind immer 12 Monate und daraus wird der Durchschnitt berechnet.

VG Juni

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

...ich frag das jetzt einfach mal hier,vielleicht weiß einer von euch da bescheid

...ich bin mir total unsicher,hab jetzt einen befristeten arbeitsvertrag (6 monate) allerdings bekomm ich anschließend wahrscheinlich noch ne verlängerung (ca 1 jahr) was wäre,wenn ich schwanger werden würde (bin erzieherin,bekäme sowieso sofort BV,hatte ich bei felix auch :( ) dann würde ich ja,wenn das kind käme,arbeitslos werden,während des bezuges vom EG,steht einem das trotzdem noch zu? also auch,wenn man in der elternzeit arbeitslos wird? ...war das jetzt verständlich? *gg* ...bin etwas wirr momentan,sorry :D

...hatte das irgendwie so im kopf,als wenn man die 65 % oder was es sind vom letzten netto nur bekommt,wenn man noch in einem arbeitsverhältnis steht?!? :noidea: bei feli ist mein vertrag erst einen monat NACH ende der EZ ausgelaufen,deshalb hab ich echt so keinen plan...

Geschrieben

naja dir werden eben nur die Monate mit Verdienst angerechnet...könnte dann eben nur die 6 Monate sein, auf 12 gesamte Monate zur Berechnung betrachtet kann das eben einiges weniger sein dann...

Sprich das Elterngeld wird nur für Gehalt gezahlt nicht für lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder so...

Geschrieben

jaja des is klar ;) am besten n ganzes jahr arbeiten,um dann die 65% oder was zu bekommen ;)

ich meinte,ob ich dann TROTZDEM das geld noch bekomm,wenn ich dann zur elternzeit halt arbeitslos bin,also ob nur das zählt,was ich VORHER gearbeitet hab oder ob ich,im allgemeinen um EG zu bekommen,IMMER noch beschäftigt sein muss...*hachseufz* so schwer zu erklärn,was ich mein *am koppkratz*

Geschrieben

ähm dochdoch,das isses ja,ich müsst mich ja arbeitslos melden dann,auch zwecks versicherungen und so,sonst hätt ich ja keine kv oder?...ich glaub ich muss da echt mal anrufen und einfach nachfragen,das bohrt schon länger in mir,die frage...

Geschrieben

ich kann dir da helfen :)

denn bei mir war es auch so...

ich war ab 2 monate vor dem mutterschutz arbeitslos...

ich habe dann 2 monate arbeitslosengeld bekommen, in der mutterschutzzeit mutterschutzgeld in höhe des arbeitslosengeldes..

während der elternzeit/elterngeldbezuges bist du kostenlos versichert... du bist auch gar nicht abreitslos, weil du dem abreitsmarkt ja nicht zur verfügung stehst...

du bekommst dann normal elterngeld.. ich bekam sogar mehr wie 65%, da ich ja 2 monate ohne bezüge hatte und so unter 1000 euro berechnungsgrenze lag...

GANZ WICHTIG: du bist nur so lange KV-versichert, wie du elterngeld bekommst... ich bekam ein Jahr..

nach dem JAhr muss ich mich freiwillig pflicht versichern, wenn man verheiratet ist, in die familienversicherung beim ehemann oder man arbeitet und dann ist es ja eh klar....oder man meldet sich wieder arbeitslos, muss dann aber auch ne kinderbetreuung nachweisen.. da man ja durch die meldung sagt, ich stehe dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung...

wenn du noch mehr fragen hast.. dann meld dich..

Geschrieben

arbeitsLOS melden kannst dich doch immer,baka,dann bekommt man alg 2 (hartz4),du meinst arbeitsSUCHEND,oder? das könnt ich ja dann nicht,ist klar...

familienversicherung geht ja nur,wenn man verheiratet ist ;)

oh supi danke baka,jaaa genau so hab ichs gemeint *freu* na das klingt ja echt nicht schlecht *grins* ...dann steht dem ja echt nix im wege,ich dacht schon,ich müsst eeeewig aufs zweite warten :D

na verheiratet sind wir ja (noch) nicht,kommt nächsten sommer...dass ich mich dann da familienversichern lassen kann,ist klar :)

ging mir halt drum,ob ich die 65% bekomm oder halt dann nur den mindestsatz,weil ich ja schließlich vorher dann arbeiten war und geld verdient hab ;)

mann mann,schlimm ,dass man da shcon so rumrechnen muss,um nachwuchs zu bekommen :(

Geschrieben

arbeitssuchend kann man sich ja immer melden, auch wenn man nen job hat..

arbeitslos ja nur, wenn man keinen job hat.. dann bekommt man (wenn man anspruch drauf hat alg1)

alg 2 nur, wenn man kein anrecht auf alg 1 hat und der partner einen nicht mittragen kann..

hihi.. na dann.. viel spaß beim üben

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