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Eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Paaren

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Sandra1973

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Hallo.

Mein Männe ist noch nicht wirklich mein Mann, haben es irgendwie nicht so eilig, da alles ist wie bei Verheirateten, sogar die selben Nachnamen haben wir :D

Ende November kommt unser erstes gemeinsames Kind zur Welt, die Vaterschaft wird schon vor der Geburt anerkannt, ebenso das gemeinsame Sorgerecht beantragt.

Nun habe ich da mal eine Frage....

Wenn mir unter der Geburt oder auch später irgendwas passiert, läuft unser Kind dann Gefahr ins Heim zu kommen, oder langt da das gemeinsame Sorgerecht, damit Kind und Mann da keine Gefahr laufen?

Für meine Große, sie stammt nicht von meinem Männe, habe ich das alleinige Sorgerecht. Da habe ich beim und mit dem Notar verfügt, wohin sie kommt, sollte mir was passieren. Denn mit ihrem Vater wäre sie nicht gut bedient, hat er leider zu genüge bewiesen.

Langt bei uns nun das gemeinsame Sorgerecht oder muss ich da auch noch was verfügen?

LG

Sandra

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