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Dine86

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Hallo!

Ich hab da mal ne Frage,und zwar bekomme ich jetzt ab August Bafög,weil ich meine Ausbildung weiter mache!Nun sagte der Mann mir beim Bafögamt,das ich zu dem neuen Kinderbetreuungszuschlag(vom Bafögamt)auch das Recht auf Wohngeld hätte,weil ich ein Kind habe!

Normalerweise bekommt man ja kein Wohngeld wenn man Bafög bezieht,aber er meinte da ich ein Kind aber doch!

Jetzt hatte ich am Freitag bei dem Wohngeldamt angerufen und die haben mir gesagt,das ich Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse beantragen soll,aber die Kindergeldkasse hat gesagt sowas steht mir auf Grund des Kinderbetreunungszuschlages vom Baföfamt nicht zu ich solle Wohngeld beantragen!

Ja was denn nun???

Bin jetzt total verwirrt und weiß nicht weiter!OB ich jetzt einfach den Antrag stellen soll oder mich noch mal beim Bafögamt erkundige oder sonst was machen soll!

Gibt es jemanden von euch,der sich damit auskennt oder auch Bafög und Wohngeld bekommt?

Wäre echt nett wenn ihr nen paar Tipps für mich hättet!

Liebe Grüße

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hallo Dine,

Kinderzuschlag kannst Du NUR beantragen wenn Du (bzw. dein Mann, solltest du verheiratet sein) sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und damit deinen/euren eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnt.

Bafög gilt nicht als sozialversicherungspflichtig, somit kannst du für dein Kind Wohngeld beantragen. Die Frage ist dann nur, inwieweit du Unterhalt für das Kleine bekommst, da dieses als Einkommen teilweise angerechnet wird und damit sich durch den Kinderzuschlag beim Bafög, Kindergeld und die Unterhaltsleistungen fürs Kind im schlimmsten Fall kein Wohngeld mehr berechnet.

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Liebe Dine!

Beim neuen Bafög bekommst Du Kinderzuschlag: das heißt Formblatt 1 und da gibt es ein weiteres Formblatt 1a heißt das glaube ich, das musst Du ausfüllen, dann bekommst Du es!

Wohngeld bekomme ich auch nicht, Sophie theoretisch, aber unsere Mietkosten sind zu hoch: Das kannst Du auf jeden Fall beantragen.

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Liebe Dine!

Beim neuen Bafög bekommst Du Kinderzuschlag: das heißt Formblatt 1 und da gibt es ein weiteres Formblatt 1a heißt das glaube ich, das musst Du ausfüllen, dann bekommst Du es!

Wohngeld bekomme ich auch nicht, Sophie theoretisch, aber unsere Mietkosten sind zu hoch: Das kannst Du auf jeden Fall beantragen.

*gg* ja, nur das ist ein anderer Kinderzuschlag als die Wohngeldstelle meinte... :-))

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