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  1. ~~~~~~~~ Was ist das Kindergeld? Wer hat Anspruch darauf? Wie hoch ist das Kindergeld? Wie lange wird es gezahlt? ~~~~~~~~ Antworten auf diese Fragen, Erklärungen und weiterführende Infos rund um das Thema Kindergeld/Kinderzuschlag findet ihr unter folgendem Link beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31470.html
  2. Hallo ihr Lieben Habe ne kleine Frage. Mein Freund und ich haben darüber gesprochen vill zuheiraten. Doch ich bin noch in der Schule. Mein Vater zahlt mir monatlich unterhalt. Würde dieser unterhalt wegfallen, wenn ich heirate??? Eientlich schon oder? Und wie bin ich dann versichert??? Weiß das jemand vill... LG Kat
  3. Mehr Geld – da sagt niemand „Nein!“ und für Familien gibt es seit dem 1. Januar 2010 mehr Geld. Mehr Kindergeld, mehr Unterhaltsvorschuss und einen höheren Kinderfreibetrag. Verändert hat sich auch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Foto: Rolf vam Melis / pixelio.de Weiterlesen...
  4. Hallo, wir haben drei Kinder (das vierte ist unterwegs (9.SSW). Das Kindergeld läuft über meinen Ehemann (Arbeitgeber). Er bekommt auch Zulagen von seinem AG dafür. Da mein Mann mir aber jeglichen Zugang und Einblick auf seine Konten verweigert, hätte ich gerne das Kindergeld, damit auch ich Verfügungsgewalt habe. Wenn ich nun das KG bekäme, würden dann die Zulagen vom AG meines Mannes wegfallen? Es ist ein riesiger Streitpunkt kann ich nur sagen... Bitte helft mir!
  5. Hallo... vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, denn ich kämpfe mich durch die erste Lohnsteuererklärung mit Kind! Mein freund und ich sind nicht verheiratet, also nicht zusammenveranlagt. Janne ist Ende September 2008 geboren. Nun haben wir beide jeweils den halben Kinderfreibetrag in unsere Lohnsteuerkarten setzen lassen letztes Jahr. Und nun weiß ich nicht, wie ich das auf der Est-erklärung ausfüllen muss. Die wollen dort nur wissen wieviel Kindergeld man erhalten hat für 2008. Muss ich dann das halbe Kindergeld eintragen, damit auch mein hälftiger Kinderfreibetrag berücksichtigt wird!? Oh gott, ich hoff, jemand weiß was ich meine...
  6. Hallo Ihr Lieben ich wollte mich nun mal darum kümmern ob wir vom JA einen zuschuss zu den Kita kosten bekommen nun meine frage was brauchen die genau von mir Vielleich that ja jemand ein paar erfahrungen und tipps für mich
  7. Hallo, ich habe mal eine Frage Wie sieht das aus mit den ALG 2 wenn ich verheiratet bin? bekomme ich es dann weiter oder bekomme ich dann garnichts mehr? mein freund der verdient 730 € was er zum leben hat ist also sehr gering. denn von 730 euro kann man ja keine familie ernähren (ok sobald wir verheiratet sind und das kind da ist wechselt ja die steuerklasse aber das macht den kohl ja nicht fett) Wie genau geht es dann für uns weiter?
  8. Was muss man den alle ausfüllen, erledigen u.s.w. nach der geburt?? Bin da völlig ahnungslos..
  9. HuHu gehe ja nächstes jahr in ausbildung und mein freun studieren . bekomme jetzt h4 ...aber was bekomm ich in der ausbildunG werde ja nicht so viel bekommen um wohnung und alles zu bezahlen. Wer hat erfahrung?
  10. Hallo Wollte mal fragen wie lange es dauert bis ich nach der Geburt das Eltern- und Kindergeld auf dem Konto hab? (Elterngeld nur die 300€ ) Danke Lg Sandy
  11. Hallo! Ich hab da mal ne Frage,und zwar bekomme ich jetzt ab August Bafög,weil ich meine Ausbildung weiter mache!Nun sagte der Mann mir beim Bafögamt,das ich zu dem neuen Kinderbetreuungszuschlag(vom Bafögamt)auch das Recht auf Wohngeld hätte,weil ich ein Kind habe! Normalerweise bekommt man ja kein Wohngeld wenn man Bafög bezieht,aber er meinte da ich ein Kind aber doch! Jetzt hatte ich am Freitag bei dem Wohngeldamt angerufen und die haben mir gesagt,das ich Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse beantragen soll,aber die Kindergeldkasse hat gesagt sowas steht mir auf Grund des Kinderbetreunungszuschlages vom Baföfamt nicht zu ich solle Wohngeld beantragen! Ja was denn nun??? Bin jetzt total verwirrt und weiß nicht weiter!OB ich jetzt einfach den Antrag stellen soll oder mich noch mal beim Bafögamt erkundige oder sonst was machen soll! Gibt es jemanden von euch,der sich damit auskennt oder auch Bafög und Wohngeld bekommt? Wäre echt nett wenn ihr nen paar Tipps für mich hättet! Liebe Grüße
  12. was muss ich denn jetzt beantragen.? blick gar nicht mehr durch:confused:
  13. Lasst euch von der ARGE blos keinen Mist erzaehlen, ich war heute bei ProFamilia zur Beratung, da ich weder ALG I noch ALGII noch Kindergeld bekomme. Ausbildung hatte ich eine beendet, jedoch war die schulisch, also kein Geld. Jedenfalls steht folgendes im Sozialgesetzbuch II Paragraph 9 § 9 SGB 2 Hilfebedürftigkeit Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2008 (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht 1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, 2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut. (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde. (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Es ist euer Recht und lasst euch blos nix von den Tantchen erzaehlen, Gesetz ist Gesetz und wenn die dort nicht lesen koennen, haben sie Pech! Dann koennen auch die ganzen Dinge beantragt werden wie Mehrbedarf, Einmalzahlung fuer Umstandskleidung, Babyausstattung etc.
  14. Hallöchen, ich habe heute denn Antrag wegen Kindergeld abgegben und gleich gefragt wann es dann auf dem Konto sein würde,dort wurde mir gesagt das Neuanträge schnell bearbeitet sind,und ich das Geld ende nächster Woche auf dme Konto habe. Bin mal gespannt ob es auch so sein wird,wie lange musstet ihr warten bis ihr das Erste Kindergeld auf dem Konto hattet?
  15. hallöchen ihr lieben.. und zwar hab ich versucht hier etwas über die formalitäten für vor und nach der geburt zu finden was eltengeld kindergeld usw betrifft. leider hab ich nur sachen von 2004/2005 gefunden und seitdem hat sich ja einiges geändert. mich interessiert wann man diesen antrag ausfüllen soll und wann abschicken wie lange es dauert bis das geld dann kommt.. schließlich braucht man es ja schon:) und wo man diese anträge herbekommt und sie wieder hinschicken muss.. wär echt dankbar über alle infos.. liebe grüsse carmen 25SSW
  16. Ich bekomme zur Zeit für mich und meine Kinder Unterhalt vom Amt.Plus Kindergeld.Jetzt möchte mein Freund zu uns ziehen.Wie wird das Geld von ihm denn angerechnet?Da er im moment auch nur auf ca.500 Euro Lohn im Monat kommt,da seine Firma kaum Aufträge hat.
  17. Hi Mädels, ich weiß ja nicht wie es Euch geht, ob die Väter den höheren Betrag schon gezahlt haben, Pierres Erzeuger hat schick nur den alten Betrag gezahlt. Kleiner Tip an Euch: ab 1. Januar gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, endlich passiert mal etwas für die Kinder! Habe ihm nun eine Frist gesetzt, die Differenz zu bezahlen, ansonsten wird vom Titel Gebrauch gemacht. Bei z.B. Google einfach Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 08 eingeben und dann findet ihr einen Linkd zu einer pdf Datei, könnt dort die Beträge ersehen. Liebe Grüße Sandra
  18. bekomme ja "bald" warte schon 10 wochen,elterngeld. habe auch vor der geb. vollzeit-gearbeitet. nu stellt sich mir die frage,ob mir nach dem elterngeld (falls ich noch kein job gefunden habe) arbietslosengeld zusteht? hat jemand damit erfahrung? mein mann abreitet vollzeit
  19. hallo ihr lieben, wir kriegen ja NUR Kindergeld, sonst garnix...ich arbeite ja Abends, wenn mein Mann zu Hause ist, im Restaurant. Da bin ich für 400 € angemeldet... Ich würd Etienne mit 1 - 1 1/2 Jahren aber gern in die Krippe geben (ich bin der Meinung, das tut ihm gut) und würd mir dann morgens noch nen Job suchen auf 400 € Basis.... werd ich dann versteuert? Weiß das jemand? lg Elke
  20. hallo, ich bin 24, zur zeit in elternzeit (2.jahr) und wollte im frühjahr nächstes jahr meine ausbildung fortsetzen. die dauert noch 2 jahre. das ist an sich nicht das problem, aber mein freund wohnt 100km weiter weg und sehen uns wenn nur we. ich kann meine ausbildung auch in seiner stadt weitermachen-problem er will auch noch eine ausbildung machen, um später mehr zu verdienen-bekommt in der zeit aber wohl nichts. ich möchte gerne mit ihm zusammen ziehen, weiß aber nicht wie das finanziell aussehen soll, erziehungsgeld läuft dann aus. kann mir jemand helfen? 2jahre nur we kann ich mir nicht vorstellen mit kind, vor allem wenn ich selbst wieder arbeite. mfg
  21. Wollt nochmal fragen was es noch für möglichkeiten gibt von anderen Ämtern geldzuschuss zu bekommen,wir bekommen HARTZ 4,kindergeld,ich mache zuzr zeit noch einen Minijob und meine frau einen 1 ? job bis es dann halt mit dem kind so weit ist ausserdem gibt es noch von der ARGE mehrbedarfzuschuss,erziehungsgeld und noch eine einmalige unterstützung von profamiliea..ab er man kann doch bestimmt noch von wo anders was bekommen oder?
  22. Hallo!!! Und zwar folgendes Problem: Freundin will sich oder hat sich von Ihrem Mann getrennt sie haben zwei mädels 2 + 5 und wohnen in NRW Frage: -Wird Unterhalt und Kindergeld mit angerechnet??? -Wird die Wohnung nach der Kaltmiete, nach der qm zahl oder nach den zimmern berechnet... Hatte gerade in der Zeitung gelesen das ab 07/07 pro Erw. 347€ Pro Kind unter 13 208€ gibt.... dann bekommt sie ja Kindergeld zusammen sind es 308€ und laut Düsseldorfer Tabelle 462€ Unterhalt zusammen für beide Mädelz 347€ 416€ 308€ 462€ ----- 1533€ Bekommt sie auch Unterhalt??? Ca 1 Jahr verheiratet...Wenn ja weiss jemand wieviel???
  23. ich möchte gern im september 2008 eine ausbildung anfangen. zu diesem zeitpunkt ist meine tochter 1jahr und 8monate.ab da soll sie auch in eine kita kommen.da ich jetzt noch hartz4 empfängerin bin, frag ich mich wie ich denn von dem ausbildungsgeld leben soll?! bekomme ich trotzdem noch hilfe vom jobcenter? ich kann ja kaum von den 500euro im monat miete und alles selbst bezahlen! kann mir jemand weiterhelfen?
  24. Hi ihr lieben, ich habe ja vor kurzem diese Thema eröffnet http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=14028 Nun haben wir nochmal über alles gesprochen und sind uns nun einig, dass wir weiter üben. Gut, wir haben nicht das meiste Geld, aber es reicht und wir schaffen das. Auch mein Mann möchte das wir weitermachen. Ich dachte das interessiert euch vielleicht
  25. Weiß zwar nicht ob das hier rein passt, aber ich frag einfach mal. Weiß jemand von Euch wie Beratungshilfe für den ANwalt berechnet wird? Hab heut meine Ablehnung bekommen weil ich angeblich 204 Euro an Einkommen hab. Dabei bekomm ich Hartz IV, Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn. Was mich bei der Berechnung wundert ist das mein Mietanspruch nur mit 279 Euro berechnet wurde ich aber tatsächlich mehr zahle. Die 279 Euro sind bloß meine Kaltmiete und keine Heiz und Wasserkosten und so. Jetzt würde mich mal interssieren ob das stimmt das da bloß die Kaltmiete gerechnet werden darf??? Kann mir da jemand helfen?????
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