1. Es kommt darauf an in welchem Bundesland du wohnst, in einigen Bundesländern gibt es nach dem Elterngeld noch für eine begrenzte Zeit Landeserziehungsgeld, welches du bei best. Einkommensverhältnissen bekommen kannst.
2. Sollte das Einkommen deines Partners nicht hoch genug sein, könnt ihr zusätzlich Hartz IV beantragen, über Hartz IV wärest du dann auch krankenversichert.
3. Ist das Einkommen deines Partners zu hoch, als das Ihr Hartz IV beantragen könnt musst du dich ab Ende des Elterngeldbezuges freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichern, die Kosten liegen ca. bei 130 Euro, variieren etwas von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Wenn ihr eh heiraten wollt würde ich mir dass dann zu dem Zeitpunkt an Eurer Stelle überlegen, da er dann allein durch den Steuerklassenvorteil der Lohnsteuerklasse III profitiert, sprich netto mehr verdient und Ihr Euch die zusätzlichen Kosten für die Krankenkasse für dich sparen würdet. ABER BITTE NICHT NUR AUS SOLCHEN GRÜNDEN HEIRATEN !!!!!!