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~*Jana*~

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Alle Inhalte von ~*Jana*~

  1. wenn es Bayern wäre ok.. weil hier wirklich viel anders ist... aber Bundesgesetz ist Bundesgesetz... nunja eine fachliche Antwort dazu hast du bekommen, meine Meinung dazu äußer ich nicht
  2. Tja dann drück ich dir die Daumen, dass es so läuft wie du es dir wünscht... ich muss ganz ehrlich sagen, zum einen glaube ich nicht das die mündliche Zusage bindend ist, da hier ganz schnell Aussage gegen Aussage steht... wenn ich der AG wäre würde ich ganz schnell "behaupten" es hätte zwar ein Gespräch über eine Verlängerung gegeben, aber da wäre noch keine Zusage mit verbunden gewesen... Bezirksregierung und Mutterschutz??? *nochkomischerguck* da Mutterschutz ein Bundesgesetz ist und nicht mit Landesregierungen zu tun hat...Des Weiteren kann im öffentlichen Dienst eine Stelle nicht wiederbesetzt werden und wird auch nicht über die KK bezahlt sondern vom Träger des öffentl. Dienstes, somit wären "deine" Gelder nämlich blockiert... überleg mal warum es so wenig "Festverträge" für Erzieher gibt, da die Gelder so verdammt knapp sind...
  3. Danke Bibbi... vllt. liest man ja dich... ich hab das Gefühl meine Bitten um Sachlichkeit und Freundlichkeit untereinander sind vollständig überlesen worden !
  4. Frag doch evtl. mal bei deinem FA nach, mit welcher Hebamme/ welchen Hebammen er zusammenarbeitet... und welche er dir empfehlen kann...
  5. Mini es ist ja löblich das Ihr den Eltern deines Freundes beim Haus helft, aber wenn dadurch die Situation eintritt das ihr für Babysachen staatliche Hilfe "beantragt" kann das ja wohl auch nicht im Sinne des Erfinders sein...
  6. Leute mäßigt bitte euren Umgangston oder ich schließe den Thread hier !!!
  7. hmm meine kleine Schwester war damals auch so ein Problemesser... meine Mutter hat es dann mit Löffelbiskuit und zermanschter Banane geschafft ... das mochte sie komischerweise... ab dem Zeitpunkt wo sie dass aß, konnte man so nach und nach mit Toast und ein wenig Magarine und Wurst anfangen...
  8. Beantragen kannst du grundsätzlich erstmal alles *lächel* aber da du zur Zeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehst... und dein Mann, soweit ich weiß ebenfalls arbeitet kannst du dir den Papierkrieg sparen... solche Leistungen sind für in der Regel für Leute gedacht die wirklich am Rande des Existenzminums leben, sprich mit Ihrem Einkommen nicht über Sozialhilfeniveau liegen.
  9. Helena, es ist zwar deine und evtl. die Meinung von anderen, dass Pflegeprodukte nicht zu einer Erstausstattung gehören, dass kann man allerdings auch in einem freundlichen Ton sagen, dazu muss man die Fragestellerin nicht "angreifen". Bitte bleibt freundlich untereinander.
  10. Die Wassernixe och was ich hier noch mache??? frage ich mich auch... *gg*...
  11. Die Badehose
  12. also bei uns hier bietet das Jugendamt einen Babysitter-Dienst an, sprich dort kann man eine Liste von "geprüften" Babysittern bekommen... vllt. bietet euer Jugendamt soetwas auch an... ... ansonsten habe ich schon gehört, dass die AWO, Caritas oder Diakonie solche Dienste teilweise auch anbietet....
  13. Bei der Berechnung kommt es zum einen darauf an, ob du dich wieder Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst oder nur eine reduzierte Stundenzahl und ob es in deinem Bereich Tarifverhandlungen gab... ... wenn es keine gab musst du von deinem alten Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen was du in den letzten 52 Wochen vor dem Erziehungsurlaub bei ihm verdient hast... ... wenn es Tarifverhandlungen gab wird geschaut wie hoch der tarifliche Lohn jetzt wäre... stellst du dich Vollzeit zur Verfügung bekommst du mit Kind 67 % deines letzten Nettos ungefähr... stellst du dich nur eine best. Stundenzahl zur Verfügung wird dein letztes Gehalt durch die damalige Stundenzahl geteilt und mit der die du jetzt arbeiten gehen willst multipliziert und davon erhälst du 67 %
  14. mit frisch gepresstem Zitronensaft auswischen...
  15. Frage: Evangelisch oder Katholisch? Zum Thema Taufpate: Neben der "formalen" Geschichte mit den Paten, die bei einem evtl. Todesfall die Erziehung der Kinder übernehmen, kannst du auch testamentarisch vereinbaren wer die Kinder in so einem Falle "bekommen" soll. Ist gar nichts geregelt, versucht das Jugendamt im Todesfall die Kinder bei den nächsten Familienangehörigen unterzubringen und erst wenn sich dort keine Möglichkeit ergibt bei den Taufpaten, da es in der heutigen Zeit nur noch bedingt üblich ist, das Paten dieses übernehmen.
  16. hmmm hast du zum Zeitpunkt als du dich für die Namen deines Kindes entschieden hat evtl. Dostojewski gelesen?... das wäre der Einzige wo mir der Vorname Fjodor herkommen könnte einfällt...
  17. Jein... nach dem neuen Arbeitsrecht muss jeder Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen und schriftlich gekündigt werden um rechtlich haltbar zu sein. Es sei denn im bestehenden Arbeitsvertrag steht explizit drin, dass der Vertrag automatisch als verlängert gilt wenn nichts anderes vereinbart wird. In den meisten Fällen steht allerdings in den Verträgen drin, das dieser Vertrag zum xxxxxxx ausläuft ohne das es einer weiteren schriftl. Kündigung bedarf. Und da sie als Erzieherin wohl im öffentlichen Dienst steht, steht da dieser Passus auf jeden Fall drin.
  18. hmmm da fällt mir spontan Goethes Faust zu ein... Gretchen
  19. och Leute kommt... vor 14/15 Jahren als ich mein Abi gemacht hab, hat unser Geschi-Lehrer seine Tochter bekommen und Gertrud genannt... ich fand den Namen damals für ein Kind schon gruselig... und wenn ich mir das jetzt als Teenie vorstelle *schüttel*
  20. nun da ich ja sehe, dass du seit 4 jahren versuchst schwanger zu werden gehe ich ja mal davon aus, dass es einen passenden papa für das kind gibt, der finanziell ja nun auch dafür aufkommen muss... und als du vor 4 jahren angefangen hast zu planen ein kind zu bekommen war das elterngeld ja noch nicht in sicht, lediglich das erziehungsgeld...
  21. das Beschäftigungsverbot wird normalerweise auch nur für die aktuell ausgeübte Tätigkeit ausgesprochen, ein generelles Arbeitsverbot erteilt zu bekommen dafür musst du praktisch deinen Kopf schon unterm Arm tragen...
  22. Jheliza.. gib einfach Berechnung Elterngeld bei google ein... da kommen jede Menge wobei der vom Bundesministerium am einfachsten ist...
  23. Du hättest lediglich ein Beschäftigungsverbot in deinen Beruf, kein Arbeitsverbot..., das Arbeitsamt kann dich befristet in jede andere Hilfstätigkeit vermitteln... und dein jetziger Arbeitgeber wird dir kaum schriftlich bestätigen, dass dein Vertrag lediglich wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wird... wäre er ja auch schön blöd wenn er das macht, weil er sonst Schadensersatzpflichtig wäre... das mit dem Berufsverbot bzw. Arbeitsverbot bringt dir nur bei einem unbefristeten Vertrag was....
  24. zum einen dass und zum anderen kommt es darauf an, wass du verkaufst... z.B. Kinderkleidung verkaufen und neue Kleidung in ungefähr gleichem Rahmen wieder einkaufen würde nicht von Belang sein... kaufst du aber Sachen ein, bzw. kann man daraus "Profiverkäufe" ableiten, wie z.B. 8 Handys in 2 Wochen oder so... wird es dir angerechnet
  25. wenn ein Vertrag ausläuft, läuft er definitiv aus.... ob du schwanger bist spielt dabei defintiv keine Rolle Berechnung erfolgt wie bei jedem anderen auch: Man nimmt die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, schaut was in diesem Zeitraum insgesamt verdient worden ist und teilt es durch die 12 Monate (Arbeitslosengeld wird hierbei nicht berücksichtigt, da es sich nicht um eine Beschäftigung handelt). Der Versuch mit dem Berufsverbot ist zwar "schlau" von dir überlegt, aber aus der Bescheinigung die von deinem alten AG ausgefüllt werden muss, geht eh hervor, dass der Vertrag ausgelaufen ist und somit würdest du nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und das Berufsverbot wäre unsinnig.
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