~*Jana*~
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160 bzw. 165 Euro sind es beim normalen Arbeitslosengeld beim Hartz IV sind es 100 Euro generell, danach wird prozentual gerechnet... bei genau 400 Euro sind es 240 Euro die man behalten darf, dieses zählt allerdings nur für richtige Jobs, Verkäufe über Ebay zählen als sonstiges Einkommen und werden komplett angerechnet.
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... hab ich was verpasst *grins*... erziehungsgeld für eine 16 jährige????
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beim Hartz IV läge der Regelsatz für eine 16-jährige bei 278 Euro, davon sind 35 % für Ernährung gedacht... wären also 97,30 Euro genau und gerundet 100 Euro... vielleicht ist das ja ein kleiner Richtwert für Euch
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Hallöchen... ich weiß ist noch etwas früh, aber ich suche in den letzten Tagen nach geeigneten Babyschalen/Maxi Cosi etc um mich schon mal schlau zu machen... gestern abend habe ich dann wohl meinen Favoriten gefunden den Traxx Lifesaver... hat jemand damit Erfahrung ob der was taugt oder ist eher von ihm abzuraten? Wenn ja warum?
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Was ist schlimmer? Betrügen oder betrogen werden??
~*Jana*~ antwortete auf brantisha's Thema in Quassel-Forum
hmmm... ich seh es mal aus weiblicher sicht... ein mann denkt oft nur mit seinem *piep*, da sind meist keine gefühle ihm spiel sondern wohl eher der "trieb" die ursache... frauen, wobei ich nicht alle gleichsetzen will, brauchen schon ein gewisses gefühl für den anderen dazu um mit diesem in der kiste zu landen... und wenn dann gefühle im spiel ist, ist es aus meiner sicht schlimmer- 14 Antworten
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... versuchs mal mit zwieback, den du in melissentee eintauchst... melisse beruhigt gereizte magenschleimhaut und der eingeweichte zwieback legt sich dann wie eine kleine schutzschicht um die magenwände...
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... wenn du den antrag im Juni gestellt hast bekommst du für Juni 345 Euro und schau mal weiter unten im Bescheid ab 01.07. 347 Euro... da du diese Beträge genannt hast, gehe dich davon aus, dass die zwar seine Unterlagen bei der Antragstellung mit angefordert haben, da du aber erst seit März mit ihm zusammenlebst nicht in die Bedarfsgemeinschaft, aber in die Hausgemeinschaft mit reinrechnen... d.h. sein mietanteil wird bei dir rausgerechnet... sein Einkommen bei dir nicht angerechnet... allerdings gilt das nur solange ihr nicht mindestens 1 jahr zusammenlebt... bzw. bis euer gemeinsames kind geboren ist... leg ich aber meine hand nicht für ins feuer, da ich deine akte nicht kenne *lächel*... ... solltest du allerdings fragen wegen solchen sachen haben, kannst dich gerne an mich wenden... solange ich ein wenig helfen kann tu ich das gerne...
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es ist schön zu lesen, dass man heute noch Menschen erfreuen kann mit "kleinen" Gesten... freut mich für dich Laloona dass sich somit für dich einer deiner größten Wünsche erfüllt... ... ich finde es gibt kein größeres Geschenk als richtig gute Freunde...
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dann geb ich dir den tip neben dem kinderzuschlag gleichzeitig wohngeld zu beantragen.... ist zwar auch wieder ein haufen unterlagen... aber warum leistungen nicht mitnehmen, wenn sie einem zustehen... was mich nur wundert, ist dass ihr eine BG seid und trotzdem 345 bzw 347 für die erst Person bewilligt wurden...
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hmmm... musstet ihr beim antrag auch seine gesamten Unterlagen mit abgeben? wenn nicht, zählst du nämlich allein und er nicht mit, dadurch dann noch der 345 bzw 347 euro betrag
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Find nur ich das komisch oder seltsam oder geht es anderen auch so? ... ich habe gerade nebenbei das TV laufen und in der Werbung kam ein Spot für irgendeine Zeitung "Arme Prinzinssin "Name keine Ahnung" ihr Prinz Frederik hat eine andere... " jedenfalls dem Sinn und Inhalt nach... Ist ja schön und gut... diese Leute stehen wirklich in der Öffentlichkeit und können keinen Schritt tun ohne das darüber berichtet wird.. bla bla bla... Aber im täglichen Leben geschieht das so oft, dass eine Frau oder ein Mann betrogen wird oder ähnliches und es interessiert keinen Menschen ... ist das denn wirklich sowas besonderes bei der High Society das man diese Leute dann auch noch so darstellen muss, als ob es ihnen dabei wesentlich schlechter geht als den normalen 08/15 Normalos?
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lt. Perso bin ich 166 cm... aber nach letztem messen tatsächlich nur 161 cm... meine besser hälfte ca. 187 cm ich will größer sein :-/ *lach*... ne also ich bin so eigentlich ganz zufrieden, da ich wenigstens beim hosen kaufen kaum probleme habe mit meiner größe
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http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/was-wieviel-wer-2006-Leistungen-AN.pdf ... hier mal der Link, dort kann man nachlesen was einem zusteht. Leider sind dort noch die alten Beträge vor dem 01.07.07 vermerkt, da die Broschüre erst Anfang 2008 neu aufgelegt wird.
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bist du getrennt lebend oder geschieden?
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ALG2. Was darf ich dazu verdienen und was davon darf ich behalten?
~*Jana*~ antwortete auf Thema in Finanzierung Geld Beruf
also... wer genau 400 Euro verdienst darf 160 Euro behalten, 240 Euro werden angerechnet... Der Betrag ist aber nicht immer 160 Euro sondern wird prozentual berechnet. -
Laloona Alg II ist eine Bundesleistung somit also in jeder Stadt in Deutschland gleich hoch und 345 waren es bis zum 30.06.07 danach 347 Euro, und auch nur dann wenn man "alleine" d.h. ohne Ehepartner oder sonstigen Partner ist. In einer Ehe bzw. Partnerschaft bekommt dann jeder 312 Euro... ich bearbeite täglich die Anträge *zwinker* und denke schon das ich in meinem Job gut bin *lächel*... ned bös gemeint
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*seufz*.... also ich hab in ein oder zwei anderen Beiträgen schon geschrieben das ich selber bei einer ARGE arbeite... und bekomme dann bei solchen Beiträgen Tränen in die Augen... ... es geht doch gar nicht darum das wir das Geld nicht aus eigener Tasche bezahlen usw... ... es stimmt sogar das sage ich selber, dass wir den Mutterpass nicht verlangen dürfen... wobei ich diesen auch lieber selber sehe, mich aber nur der voraussichtliche ET interessiert... Dabei geht es lediglich darum, dass ich eine Bestätigung der Schwangerschaft habe, Grund weshalb lieber MuPa als Arztbescheinigung: Es gibt tatsächlich Leute die solche Bescheinigungen fälschen zur Sozialabzocke... Wenn mir eine Kundin den MuPa vorlegt decke ich alles ab, was für die Leistungsbewilligung irrelevant ist und Kopiere mir nur die Seite, mit dem ET...
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Hallo Natascha... wenn der Verdienst deines Freundes nicht wirklich hoch ist, habt ihr weiterhin die Möglichkeit zusätzlich ALG II zu beziehen, dazu müsst ihr nur wie gewohnt weiter den Alg II-Antrag stellen und dann monatlich die Verdienstbescheinigungen einreichen. Am Anfang läuft das so: Morgen fängt dein Freund an zu arbeiten, erste Gehaltszahlung voraussichtlich im Dezember... November volle Auszahlung von Alg II als Vorschuss bei Arbeitsaufnahmen, ab Dezember evtl. weitere Möglichkeiten von Alg II - Bezug nach Vorlage der Lohnabrechnung, weil 312 Euro für Ihn 312 Euro für dich 59 Euro Mehrbedarf Schwangerschaft (falls du schwanger sein solltest) 208 Euro für euren Krümel (falls schon auf der Welt) abzüglich 154 Euro Kindergeld plus die anerkannte Miete Zusätzlich hat dein Freund einen Freibetrag der aber vom Nettoverdienst abhängig ist und wenn dann das Netto niedriger ist, als das was sich aus den oben erwähnten Beträgen ergibt, könnt ihr halt zusätzlich Alg II weiter beziehen. Und ganz wichtig morgen sofort beim Arbeitsamt bescheid sagen, sonst gibt es evtl. Probleme, wobei du das ohne weiteres telefonisch machen kannst.
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Danke schön bin am strahlen wie ein honigkuchenpferd ne das mit dem bäuchlein bilde ich mir leider nicht ein *seufz* das ist es ja... ich bekomm nämlich meine hosen kaum noch zu... und nein ich habe bis auf 500g nicht zugenommen *lach*... dachte ich zuerst nämlich
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Wow... jetzt weiß ich zum Teil warum ich mich im Büro immer mit Leuten sitze, die meinen Sie hätten Anspruch auf dieses und jenes und welches *schmunzel*... oh sorry zur Erklärung ich arbeite in einer ARGE, d.h. ich bearbeite Alg II - Anträge... ein Teil von dem was Ihr gesagt habt stimmt durchaus... Anspruch hat grundsätzlich jede Person zwischen 15 und 65 die erwerbsfähig ist... die anderen Personen haben Anspruch auf Sozialgeld die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Junge Leute unter 25 gehören grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern, es sei denn Sie sind in einer Beziehung und leben mit dem Partner zusammen, sind verheiratet oder haben ein eigenes Kind, dann bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Für Schwangere gibt es ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf, dieser wird mit Vorlage des Mutterpasses bewilligt und beträgt 59 Euro. Nach der Geburt gibt es für Alleinerziehende Mütter einen Zuschlag. Das Mutterschaftsgeld vor der Geburt und die 8 Wochen nach der Geburt für Mütter die vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben bleibt bis 300 Euro anrechnungsfrei. Das anschließende Elterngeld wird auch bis zu 300 Euro nicht angerechnet. Teilt man diees auf 24 Monate auf, beträgt der anrechnungsfreie Betrag 150 Euro. Alle anderen Leistungen gibt es nur auf Antrag. Wobei ich jeder Mutter raten kann zusätzlich zu Landesstiftungen wie zb Donum Vitae in Bayern zu gehen, weil man dort dann sogar noch zusätzliche Leistungen beantragen kann (vor der Geburt bzw. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes).
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Juhuuuuuuuuuuuuuu.... schwanger... test 1 letzte woche montag negativ allerdings nach 20 minuten komischerweise doch positiv... Test 2 am donnerstag schlug so schnell an, dass ich nichtmal die 5 minuten abwarten musste, die in der packungsbeilage vermerkt waren... errechnet wäre ich jetzt in der 5. Woche + 2 Tage (ich sag gleich dazu frauenarzttermin hab ich erst am dienstag... vorher hatte der leider keine zeit) was mir allerdings komisch vorkommt, ist dass mir seid dienstag meine bh's anfangen zu klein zu werden... ich schon eine kleine, wenn auch ganz schwache kugel an bauch hab... das schon zu diesem zeitpunkt? fängt das nicht normalerweise erst später an?
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Hallo.... ich bräuchte Hilfe bzw. möchte ich gerne wissen ob mir hier jemand sagen kann ob ich jetzt schon Anzeichen für eine Schwangerschaft merken kann: Wie folgt: der 1. Tag meiner letzten Periode war der 22.07., bin ein total regelmäßiger 28-Tage-Zyklus-Typ... fleißig geübt während der fruchtbaren Zeit... und einen Tag nach der letzten Übung bekam ich morgens auf einmal ein ziehen im Unterleib und meine Brustwarzen sind seit dem mehr als empfindlich... für einen Test ist es viel zu früh, das weiß ich ja :-) und eigentlich bin ich auch der Meinung, dass 4 Tage nach dem errechneten Eisprung auch noch keine Anzeichen da seien können... aber ich find die Empfindlichkeit der Brustwarzen mehr als komisch... Danke schon mal
