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Kleinkindforum Archiv 2003


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Top-Benutzer in diesem Thema

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Geschrieben

Liebe Katja,

ok werd ich tun, hoff bei Euch alles in Ordnung, Fabi schläft so super ein das glaubst du garnicht!! Rein legen nach 5 Minuten rein gehen und er schläft schon tief und fest ohne schreien meckern oder ähnliches!!!!

Vielleicht hast abends Lust zum chatten, gib mir halt bescheid damit ich auch rein komme..

Ganz liebe Grüße

Manu

Geschrieben

Hallo,

meine Hanna ist jetzt seit 1 Woche tagsüber trocken .

ABER - das große Geschäft verkneift sie sich seitdem auch. Scheint ja häufiger so zu sein.

Bei ihr ist es nun so, dass sie vor Schmerzen schon zweimal sehr geweint hat, weil sie so lange zurückgehalten hatte und es dann weh tat.

Das macht es immer schlimmer und wir haben schon mit Miniklistir wie schreibt man das ? nachgeholfen.

Jetzt ist schon wieder drei tage nichts gekommen, obwohl ich ihr auch schon Milchzucker gebe.

Mit Windel hatte sie nie Probleme.

Mich würden noch mehr Erfahrungen zu diesem Thema interessieren.

Viele Grüße,

Susanne

Geschrieben

Hallo Susanne,

wenn Du noch außerhalb des Forum einen Tip bekommst wie man das Problem lösen kann, schreib es doch bitte hier rein. Mit Kiara hat es sich immer noch nicht gebessert. Außer das sie jetzt etwa alle 3-4 Tage Nachts in die Windel macht. Aber das kann es ja auch nicht sein. Manchmal habe ich Glück wenn ich vorm Schlafengehen noch mal zu ihr schaue, aber wenn es bis morgens in der Windel bleibt ist der Po natürlich wund.

Auch im Kindergarten und beim Kinderarzt hat keiner eine Idee. Aber irgendwie muß man das doch ändern können.

Liebe Grüße

eine ratlose Berit

Geschrieben

hallo,

mir geht es mit meinem 3 jährigen sohn pierre auch so. der hat nur noch nachts eine windel um. selbst beim mittagsschlaf braucht er keine mehr. aber kacka will er partu nicht ins wc oder töpfchen machen. er kackert dann meistens am morgen in die nachtwindel, das ist dann ideal. aber manchmal hält er es auch bis 4 tage an, hatte aber noch keine beschwerden dabei.

ich bin da auch ziemlich ratlos, mich beruhigt es aber, das es anderen auch so geht.

ich allerdings weigere mich ihm eine windel zum kackern anzuziehen. ich befürchte eh, das er es aus trotz nicht machen will. er weiss genau wie wichtig es uns ist, das er auf wc kackert. zumal er bald in den kiga kommt.

um tips wäre ich auch dankbar. allerdings glaube ich, das sowas jedes kind selbst entscheidet, irgenwann machts einfach klick .

hallo susanne, schön was von dir zu hören. kommst wohl nicht viel zum schreiben, was?

lg geraldine

Geschrieben

Hallo,

nach langer Sendepause meinerseits habe ich die Hoffnung bei Euch Hilfe zu bekommen. Ich bin jetzt im letzten Jahr Erziehungsurlaub und wie ihr wisst, gibt es ja kein Geld mehr. Meine beiden großen Kinder wechseln jetzt auf eine andere Schule und ich muss für die Busfahrt allein 140,--€ legen ohne Zuschuss Schule freiwillig ausserdem bekommen sie mehr Taschengeld und und und. Kohle fehlt in allen Ecken. Ich möchte wieder arbeiten. Weiß auch, dass ich das bis zu 30 Std. darf.... Nun meine Fragen ich halt blöd bin!! 30 Std. in der Woche? oder im Monat?? Und was viel wichtiger zu wissen für mich ist - muss ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten oder kann ich mir was anderes suchen? Wenn ja woanders - muss ich meinen AG informieren??? Wie kann das laufen? Bitte versucht mir schnell zu helfen, ich habe hier eine interessante Anzeige auf die ich mich gerne bewerben würde, weiß aber gar nicht, ob ich das realisieren kann. DANKE

HEDDA

Geschrieben

Liebe Hedda!

Wenn du dich im Erziehungsurlaub befindest, noch dazu in ungekündigter Stellung, dann musst du deinen Arbeitgeber informieren. Auch wenn Du nur für 10 Stunden die Woche arbeitest.

Er hat das Recht zur Kündigung, wenn Du ihn nicht informierst, und darüber hinaus das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn Du in einem Konkurrenzunternehmen anfängst nebenbei zu arbeiten.

Also am besten nachfragen und ganz wichtig: schriftlich bestätigen lassen!!!

Du darfst 30 Stunden in der Woche arbeiten, ohne aus dem Arbeitsverhältnis mit deinem jetzigen Arbeitgeber auszusteigen. Wenn die Elternzeit von 3 Jahren abgelaufen ist, musst Du deinem Arbeitgeber wieder zur vollen Verfügung stehen, sonst berechtigt es ihn zur Kündigung.

Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben, lieb Grüßchen, Uta

Geschrieben

Vielen Dank liebe Uta,

Unklarheiten beseitigt, bis auf die - ist der Verdienst auch eingeschränkt erlaubt?

Oh, man ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll. Wenn ich wirklich bei der neuen Fa. anfangen könnte, würde ich ja von mir aus kündigen. Aber erst mal abwarten. Muss noch die Unterlagen zusammentragen.

Gruß Hedda

Geschrieben

zwecks Krankheit meiner kleinen.

ich habe meinen job gekündigt und habe nun nur meine geleisteten std. bekommen . ich hatte keinen vertrag mit denen und war auf 400 € basis da angstellt.

nun bekam ich meinen scheck der mir das gehalt gab was ich gearbeitet hatte. ich war den monat nämlich daheim weil erst meine kleine hohes fieber und einen virus hatte und dann kam dazu dass meine tagesmutter in urlaub fuhr.

aber normal müssen die doch auch diese tage bezahlen oder , ich bekomm ja auch Erziehungsgeld und bin nun mal hauptsächlich für meine kleine da wenn sie krank ist . darf man das so einfach machen ????

Geschrieben

Hallo liebe Hedda!

Du musst doch nicht unbedingt kündigen! Du bist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bei deinem Arbeitgeber angestellt. Vorausgesetzt ist, dass du mit deinem Arbeitgeber diese Elternzeit vereinbart hast. In dieser Zeit kannst Du auch woanders arbeiten, ohne den Arbeitsanspruch bei deinem Arbeitgeber zu verlieren!

Mann muss nur beachten, dass mann dem Arbeitgeber Bescheid erteilt über den neuen Verdienst, über die wöchentliche Stundenzahl etc...

Wie oben schon geschrieben

Du kannst nach Ablauf des Erziehungsgeldes auch mehr als 30 wochenstunden arbeiten! Diese 30-Wochenstunden-Befristung gilt nur in Zusammenhang mit dem Erziehungsgeld!!!

In Anbetracht, dass es bei einem Zustandekommen eines neuen Arbeitsvertrages in der Probezeit zu einer Kündigung durch den neuen Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kommen kann, würde ich dir ans Herz legen, das Arbeitsverhältnis was bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres deines Kindes Besteht nicht zu kündigen! Nicht das du dann ganz ohne Job dastehst, wenn es zu einer Kündigung kommt! So hast Du immernoch die Möglichkeit bei deinem alten Arbeitgeber wieder anzufangen!

Ich würde aber, um den speziellen Einzelfall abzuklären, immer eine telefonische Auskunft bei einer Familien und Sozialberatungsstelle in Anspruch nehmen! Wenn Du in deiner Nähe eine suchst, dann gib mir Bescheid, ich schreib Dir ne`Telefonnummer!!

Schönen Abend wünsch Ich dir noch! Lieb Grüßchen, Uta

Geschrieben

Liebe Traudl !

Ich schreib dir mal ein bisschen was auf, was du in deiner Situation vielleicht interessant findest und dir- vielleicht helfen kann.

Leider fehlt in deinem Posting die Angabe, ob Du in der Zeit, wo du zuhause warst, auch krankgeschrieben warst, bzw. wenn ja, ob dein Arbeitgeber einen Krankenschein von dir erhalten hat!?

Wie oft in der Woche hast du denn gearbeitet?

Wenn du noch Fragen hast, dann antwortete doch bitte noch einmal!

Nun zu den Gesetzesvorgaben:

Zum Arbeitsvertrag:

Geringfügig Beschäftigte sind oft der Meinung, sie hätten keinen Arbeitsvertrag. Das ist falsch: sie haben ggf. einen mündlichen Arbeitsvertrag, der ebenso wirksam ist wie ein schriftlicher. Das Gesetz verlangt nur für zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse z.B. Aushilfe für die Urlaubszeit, Projektmitarbeit für ein Jahr die Schriftform. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, muß der Arbeitgeber aber spätestens einen Monat nach Beginn eine schriftliche Mitteilung über die wichtigsten Bedingungen z.B. Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen aushändigen. änderungen müssen ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Diese Nachweispflicht gilt seit 1999 auch für alle geringfügig Beschäftigten. Wenn der Arbeitgeber dagegen verstößt, also nichts Schriftliches vorgelegt hat, ist der mündliche Vertrag trotzdem gültig. Der Arbeitgeber kann aber im Streitfall vor dem Arbeitsgericht Schwierigkeiten haben, wenn er sich auf angebliche Vereinbarungen berufen will. Eine zeitliche Befristung eingestellt für 3 Monate ist auf jeden Fall unwirksam, wenn sie nicht schriftlich vereinbart ist: der Arbeitnehmer ist dann dauerhaft beschäftigt.

Urlaubsanspruch

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag 6-Tage-Woche! ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub . In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:

Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage

im genannten Montags-Beispiel: 1 / 6 x 24 = 4

bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 6 x 24 = 12

In den meisten Betrieben ist aber der Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche berechnet d.h. Samstage zählen nicht mit . Wegen des Gleichheitsgrundsatzes gilt das dann auch für geringfügig Beschäftigte. Hat z.B. ein Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche 6 Wochen , dann gilt für den Teilzeit-Mitarbeiter:

Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage

bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18

Wenn man diese Art der Berechnung wählt sie ist nicht zwingend vorgeschrieben , dürfen die Urlaubstage selbstverständlich nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage gelegt werden.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit AU wegen Krankheit gilt für alle Arbeitnehmer. Daraus folgt allerdings nur, daß wegen der AU kein Arbeitsentgelt ausfallen darf. Wer ohnehin nur am Montag und Dienstag arbeitet, aber von Mittwoch bis Sonntag arbeitsunfähig ist, hat keinen Ausfall. Trotzdem müßte er eigentlich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, weil die AU länger als 3 Kalendertage dauert. Den Arbeitgeber wird das aber nur interessieren, wenn tatsächlich Arbeit ausfällt. Wer z.B. am Montag und Donnerstag arbeiten müßte und die ganze Woche über krank ist, muß wegen des Arbeitsausfalls am Donnerstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen - auch wenn es erst der zweite Arbeitstag ist. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung auch schon früher verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, erlischt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung besteht noch kein Anspruch. Sozialversicherte Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse, der geringfügig Beschäftigte aber nicht. Die Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten, eine studentische Krankenversicherung und der pauschale Krankenkassenbeitrag des Arbeitgebers 10 % gelten nur für die medizinischen Leistungen der Krankenkasse, nicht für Krankengeld. Wenn die AU beruflich verursacht ist Arbeitsunfall , zahlt jedoch die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers ab der 7. Woche Verletztengeld.

Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben, lieb Grüßchen, Uta

Geschrieben

Ach, noch was: Du bist ja noch im Erziehungsurlaub!

Mutterschutz und Elternzeit

Die Gesetze zum Mutterschutz und zur Elternzeit früher Erziehungsurlaub gelten auch für geringfügig beschäftigte Mütter und Väter. Das gilt vor allem für den Kündigungsschutz. über die Einzelheiten zum Mutterschaftsgeld sollten sich betroffene Frauen rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt Tel. 0228/619-1888, E-mail: [email protected] erkundigen.

Feiertage

Wenn wegen eines gesetzlichen Feiertags Arbeit ausfällt, bleibt der Gehaltsanspruch bestehen. Bei geringfügig Beschäftigten gibt es dabei zwei Problemfälle:

Sind feste Arbeitstage vereinbart, zählen nur die Feiertage an diesen Wochentagen. Wer z.B. laut Vertrag Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr arbeitet, hat am Ostermontag bezahlt frei. Der Karfreitag nützt ihm nichts - er bekommt dafür auch keinen Ausgleich. Arbeitet er am Ostermontag trotz Feiertag, ist das zusätzlich zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen. Sofern vereinbart z.B. im Tarifvertrag oder betriebsüblich, muß auch ein Feiertagszuschlag gezahlt werden.

Schwierig ist es, wenn keine festen Arbeitstage vereinbart sind, sondern z.B. nur 8 Stunden wöchentlich . Dann könnte der Arbeitgeber z.B. in der Osterwoche diese 8 Stunden eben so legen, daß sie nur auf Werktage fallen. Wenn er auf diesem Weg grundsätzlich jeden Wochenfeiertag umgeht, wäre es rechtsmißbräuchlich, aber schwer nachzuweisen. Eine gerechte Lösung wäre es, bei einem Feiertag und einer Fünf-Tage-Woche für Teilzeitbeschäftigte ein Fünftel der Soll-Arbeitszeit als erfüllt zu betrachten: statt z.B. 8 Stunden müßte man dann in dieser Woche nur 6,4 Std. arbeiten bei vollem Entgelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Rechenweise aber nicht.

Lieb Grüßchen, Uta

Geschrieben

hallo,

danke für deine antwort.

ich arbeite 2 tage in der woche !!

Ich habe ihm für den ersten tag eine krankmeldung für mich vorgelegt , und dass die Tagesmutter in Urlaub ging kann ich auch vorlegen. es muss sich ja dann jemand um das kind kümmern.

aber das sieht der wohl andwers

Geschrieben

Liebe Uta,

ist ist lieb das Du dir trotz allem soviel Zeit nimmst zu antworten, kanns du mir auch weiter helfen?

Ich habe letzte woche eine Aushilfsstellen bei einem Getränkemarkt angefangen... meistens für 3 Tage in der Woche 4,5 - 5 Std habe auch keine Arbeitsvertrag bekommen... ichmöchte weiter arbeiten auch wenn mir der arzt eine SS bestätigt, meine Chefin meinte aber wenn eine SS wird kann Sie die arbeiten nicht mehr ausführen bzw ist nicht zumutbar!!! Muss ich Ihr die SS mitteilen? Bzw wenn ich das tue wird Sie mich doch sicher ausstellen oder???

Hab ich auch in der Anlernphase anspruch auf Vergütung??? Haben nichts vereinbart, obwohl ich nicht davon ausgehe das Sie mich nicht bezahlt!!!! aber man wieß ja nie!!!

Muss ich mich sonst irgendwie absicher oder irgendwas beachten??

Vielen DAnk schonmal im voruas für Deine Antwort

Liebe Grüße und Bussi an klein Klara

Manu

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebe Manu!

Da habe Ich erstmal ein paar Fragen, bevor ich dir eine genaue Antwort geben kann!

Als Du dort angefangen hast zu arbeiten, gab es eine Vereinbahrung, dass die Chefin dich fest anstellt, dass heisst, will sie dich anmelden? z.Bsp. auf 160,00€ mit Lohnsteuerkarte?

Wenn ja, ist alles gut und sie sollte es schnell tun, du kannst sie ja auch etwas drängen, damit du wenn du es noch nicht bist zum 1.9.03 angemeldet wirst.

Nur wenn du angemeldet bist, gilt das Mutterschutzgesetz!!!!

Nun zur KündigungDefekten Bildlink entfernt!!!gilt nur für angemeldet!

Solange wie du deine Arbeit machst wird sie keinen Grund für eine Entlassung haben! Deshalb brauchst du deine Schwangerschaft auch nicht angeben! Wenn mann dann etwas sieht, so dass es anderen unmissverständlich auffällt, dann solltest du deine Chefin von der Schwangerschaft erzählen und ihr den mutmasslicxhen Tag der Entbindung mitteilen!

Wenn du allerdings in deinem Aufgabenbereich schwere Kisten schleppen musst, dann sage es gleich, wenn du vom Gynäkologen eine Bestätigung der SS hast! Wenn Du angemeldet bist, stehst du unter Mutterschutz und du darfst nicht gekündigt werden! Entweder muss der Arbeitgeber dir eine Ausweichstelle beschaffen also keine Kisten schleppen mehr, sondern Regale putzen oder ähnliches oder du darfst nicht mehr arbeiten, bekommst aber trotzdem dein Geld!

Wenn du gekündigt wirst dass gilt auch nur, wenn du angemeldet bist , musst du deine Chefin innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilen, dass du Schwanger bist, ansonsten ist die Kündigung rechtens und du kannst nichts machen!

In der Anlernphase hast du natürlich Anspruch auf dein Geld! Du stehst ja sicherlich nicht nur rum und machst dir Notizen oder schaust dir die Arbeit nur an, sondern rackerst sicherlich genauso wie alle anderen!

Mit der Aussage deiner Chefin, dass sie unter einer Schwangerschaft das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter aufrechterhalten kann, brauchst du dir gar keine Sorgen machen! Das ist einfach nur die Angst vor finanziellen Verlusten!!! ich habe seit Monaten ein hervorragenes Verhältnis mit meinem Herrn Chef! Der ist völlig geflippt und hat jetzt ein paar graue Haare mehr als vorher!Der wollte mich auch kündigen, aber hat sich nach genauem Durchlesen des Mutterschutzgesetzes ganz schnell anders entschieden! Wir haben auch keinen Arbeitsvertrag, aber ich bin angemeldet und somit kann er sich nicht hinter einem Mutterschutzgesetz verkriechen!!!

Sprech sie mal auf eine schriftliche Vereinbarung an, am besten mit dem Vorwand, dass du Fabi in den Kindergarten stecvken willst, aber dazu - nachweisen musst bei der Kita und Hortkostenstelle, dass du arbeitest, wenn auch nur geringfügig! Ausserdem erhälts du Freibeträge beim Erziehungsgeld, wenn du geringfügig angemeldet bist! Sobald du deine Anmeldung hast ist alles gut und du brauchst keine Angst zu haben! Wenn du dazu noch eine schriftliche Vereinbarung hast, noch besser! in der müssen folgende Sachen enthjalten sein:

1. Anzahl der Tage, an denen du arbeitest

2. die Dauer in Stunden

3. die Entlohnung, die du erhältst

4. das Eintrittsdatum in den Betrieb

achte darauf, dass es nicht befristet ist z.bsp. nur bis 31.12.2003 oder ähnlich

Also nochmal: Nüscht sagen, bevor du nicht ordentlich angemeldet bist, sonst brauchste morgen nicht mehr wiederkommen zur Arbeit, die Chefin ist ja auch nicht dumm und will sich vor finanziellen Risiken schützen!

Schwangerschaft mitteilen, wenn

1. dir gekündigt wurde oder

2. mann es sehen kann oder

3. wenn du der Meinung bist, dass die Arbeit unzumutbar bzw. zu schwer ist!

So, nun das reine rechtliche:

erstmal nur für geringfügig beschäftigte ohne Beachtung des Mutterschutzgesetzes

Meldepflicht

Trotz Versicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber der Krankenkasse geringfügig Beschäftige zu melden. Dies erfolgt auf einem besonderen Vordruck, der bei den Krankenkassen erhältlich ist. Ausnahmen von der Meldepflicht bestehen für Arbeitnehmer in privaten Haushalten, Studenten, Schüler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und entsandte Arbeitnehmer.

Arbeitsrecht

Bei einer regelmäßigen geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um eine Untergruppe der Teilzeitarbeitsverhältnisse. Die geringfügig Beschäftigten kommen daher im wesentlichen in den Genuß der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgeltfortzG haben geringfügig Beschäftigte im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Höhe der Entgeltfortzahlung beträgt nach § 4 Abs. 1 EntgeltfortzG 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Nicht erfaßt wird aber ausdrücklich ein Entgelt für überstunden, d. h. Grundvergütung und überstundenzuschläge.

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte können ggf. an einem Ausgleichsverfahren teilnehmen. Der Erstattungsanspruch in Höhe von 80 % ist bei den Krankenkassen geltend zu machen.

Kündigung

Auch für geringfügig Beschäftigte gelten die allgemeinen Kündigungsvorschriften Kündigungsschutzgesetz . Der besondere Kündigungsschutz zum Beispiel nach dem Mutterschutzgesetz und dem Bundeserziehungsgesetz besteht auch für geringfügig Beschäftigte.

Für geringfügig Beschäftigte gilt ohne Ausnahme das Mutterschutzgesetz!!!!!

Zum Beispiel, was ich schon sagte mit dem schweren kistenschleppen:

Mutterschutzgesetz, zweiter Abschnitt, Beschäftigungsverbote

§ 3 Beschäftigungsverbote für die werdende Mutter

1 Werdende Mutter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mama und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

§4 weitere Beschäftigungsverbote

2 werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, bei denen regelmäassig Lasten von mehr als 5Kg Gewicht oder gelegendlich Lasten von mehr als 10 Kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.

So, das war erst einmal das wichtigste!

Soll ich dir vielleicht mal das komplette Mutterschutzgesetz kopieren und schicken?

Wenn ich jetzt vieles doppelt gemoppelt geschrieben habe, liegt es daran, dass ich ständig vom rechner wegmuss, weil Maxe heute ein kleiner Teufel ist und nur, aber wirklich nur <FONT COLOR="ff0000"> </FONT> macht!

Ich hoffe, dir erstmal geholfen zu haben, Tschüßi bis bald, lieb Grüßchen, Uta

Bearbeitet von *~DeLaLi~*
Defekten Bildlink entfernt!!!
Geschrieben

Liebe uta,

ich habe Sie gefargt und sie zahlt mir 6 Euro doe Std. bruacht aber keien Lohnstuerkarte von mir... und von befristung hat sie auch kein Wort gesagt... sie braucht ja dringend jemand und ich hab kurzfristig angefangen????

was muss ich beachten?

LG Manu

p.s läuft das dann unter der s.g. schwarz arbeit?? oder ist das anders geregelt.. Hörl ist ja n bekannter Getränkemarkt

Leere Kisten bin ichder Meinung kann ich schon tragen und volle sind sowiso nicht in meinem Bereich diese rum zu schleppen

Vielen Dank für Deine Hilfe und Auskunft

Geschrieben

Liebe Uta,

ich bins nochmal, wollt mich noch kurz wegen der Rechtschreibung entschuldigen, Fabi hatte hunger und es musste schnell gehen!! happy.gif

Ich hoffe, Maxe lässt Dich auch ein wenig ausruhen zwischen durch, sag mal war Klara eigenltich geplant und hast du es auf ein Mädchen angelegt,oder war das einfach zufall???

Ich wünsch dir noch n schönen Tag

Liebe Grüße

Manu

Geschrieben

Liebe Manu!

Wenn sie keine Lohnsteuerkarte benötigt, dann gilt das als Schwarzarbeit!

Somit hast du überhaupt keine Rechte, sondern machst dich strafbar!!!

Wenn da mal eine Kontrolle kommt, kann die liebe Chefin Strafe zahlen und du auch! Das ist nicht gut, was die da macht! Sie soll dich anmelden, wenigstens auf den geringsten Satz!

Und gerade jetzt, wo du schwanger bist, ist das dolle wichtig! Sonst hast du gar keine Chance, Gelder zu erhalten, wenn du krank bist oder gar gekündigt werden sollst.

Da gilt das Mutterschutzgesetz nicht!

Mit der Schwangerschaft jetzt ist das so:

Wir haben das überhaupt nicht geplant!

Ich habe seit der Geburt von Maxe natürlich verhütet mit Temperaturmethode und Schleimprüfung. Da war uns schon klar, dass wenn etwas passiert, das ich nicht abtreiben lasse! Aber wenn maneinen regelmässigen Zyklus hat und an den fruchtbaren Tagen Kondome verwendet, kann eigendlich nüscht passieren!

Aber wie die Natur so will, hab ich wohl einen verspäteten Eisprung gehabt oder einen zweiten hinterher! So, nun war ich mit Zwillingen schwanger und sowas von überrascht!

Eins ist ja nun abgestorben, aber die Klara ist noch da!Und das ist auch schön so!

Vielleicht ist es ja so, dass der Zeitpunkt um ein Mädchen zu bekommen, gerade heran war! Und dann ist es einfach so passiert! Ich glaub da halt an das, was jenseits unserer Vorstellungskraft steht!

Auf jeden Fall bin ich super glücklich darüber und freue mich ganz doll!

ich hoffe doch aber sehr, dass auch wirklich kein Mätzchen dran ist, wenn ich das Baby das erste Mal sehe!!!

Lieb Grüßchen, Uta

Geschrieben

Liebe uta,

und was rätst du mir jetz? Beim getränkemarkt Hörl ist niemand angemeldet!!!

Kennst du das Gesetz das man angemeldet ist ohne Lohnsteuerkarte????

was rätst du mir???

LG Manu

P.s. Mein Mann sagt das es dieses 400 Euro Gesetz gibt, kennst du das?

Geschrieben (bearbeitet)

Liebe Manu!

Wenn da wirklich mal kontrolliert wird, ist der Laden dicht!

Jeder Job muss angemeldet werden, da gibt es keine Lücke, durch die man durchrutschen kann als Arbeitgeber!

Und eine Lohnsteuerkarte wird dazu benötigt!

Auch bei geringfügig beschäftigten!!!

Text wegen Copyrightverstoß entfernt!!!

E-Mail : [email protected]

Internet: www.bma.bund.de

Text entfernt wegen Copyrightverstoß!!!

Lieb Grüßchen, Uta

Bearbeitet von *~DeLaLi~*
Text wegen Copyrightverstoß entfernt!!!
Geschrieben (bearbeitet)

Liebe Uta,

was soll ich tun ,die Chefin direkt drauf ansprechen oder was meinst Du??

Fabi ist heut so ekelhaft, Zähne tun ihm so weh und ich weiß gar nicht wie ich ihm helfen kann, kann ihm ja nicht jedesmal Virocol geben wenn ihm was weh tut!!!

Aber jetz schläft er hoffentlich ein, hat sei 6 Std nicht geschlafen... Defekten Bildlink entfernt!!!

Liebe Grüße und vielen Dank für Deine Hilfe

Manu

Bearbeitet von *~DeLaLi~*
Defekten Bildlink entfernt!!!
Geschrieben

Hallo Uta,

danke für die Auskünfte. Mir ist nur nicht klar, wie ich zwei Arbeitsverträge machen kann...?? Klar ist es sicherer den alten laufen zu lassen, aber es ist schon ein bisschen problematisch - ich will da nicht mehr hin müssen. Wie läuft das mit der Sozialversicherungsnr.? Den Pass hat doch der momentane AG. Ich werde bei einem evtl. Bewerbungsgespräch über diese Dinge genau Auskunft geben müssen. Also ist es besser ich weiß Bescheid. über die Telef.Nr. einer Beratungsstelle würde ich mich freuen, ich hatte mir auch schon überlegt mal mit jemanden zu telefonieren, der sich damit auskennt. Wusste aber nicht mit wem ich in Verbindung treten soll.

DANKE für Deine Mühe.

Hedda

PS: schönes WE

Geschrieben (bearbeitet)

Liebe Hedda!

Antwort kommt gleich, ick muss erstmal in die Badewanne, hab ein bisschen Bauchkneipeln! man sollte in der Schwangerschaft nicht sooo viel Kohl essen!!!

Nur mal schnell zur Telefonnummer: In Dorf winzigklein gibt es keine Beratungsstelle!

Defekten Bildlink entfernt!!!Hessen ist groß!!!

bis gleich, lieb Grüßchen uta

Bearbeitet von *~DeLaLi~*
Defekten Bildlink entfernt!!!
Geschrieben

Liebe Hedda!

Der Job den du jetzt machen möchtest, muss auf jeden Fall ein Teilzeitjob sein und darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten.

Dein jetziger Arbeitgeber muss der Teilzeitarbeit schriftlich zustimmen § 15 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz und darf die Zustimmung nur verweigern, wenn betriebliche Interessen dem entgegenstehen.

Er muss Dir deinen Sozialversicherungsausweiss aushändigen! bleibt der nicht sowieso beim Arbeitnehmer???

Deine Sozialversicherungsnummer kannst Du einer Lohnabrechnung entnehmen! Die steht oben drauf und verändert sich nicht!

Du müsstest Dir eine 2. Lohnsteuerkarte vom Finanzamt aushändigen lassen oder einen Freistellungsantrag beantragen, wenn dein monatlicher Verdienst die 400,00€-Grenze nicht überschreitet!

Warum willst Du denn nicht zu deinem Arbeitgeber? Habt ihr Stress miteinander?

Normalerweise erhältst Du alle Unterlagen, auch die schriftliche Zustimmung mit der Post geschickt. Du musst nicht zwingend beim Chef vorsprechen!

Was arbeitest Du denn eigendlich?

Du musst nur in jedem Fall beachten, dass wenn du den Job jetzt antrittst, und vielleicht auch nach Ablauf der Elternzeit bei diesem Arbeitgeber bleiben möchtest, musst du deinen alten Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vorher benachrichtigen und ordentlich zum Ablauf der Elternzeit kündigen. Sonst gibt es nur Hick-Hack!

So, nun fehlt ja nur noch die Telefonnummer. Schreib mir mal deinen Ort und dann schreib ich dir ne Nummer auf in deiner Nähe!

Schlaf schön, dir auch ein schönes Wochenende hab ick nich, muss arbeiten in dieser dummen Kneipe! mittlerweile sehne ich dem Mutterschaftsurlaub entgegen! Hab nur Stress mit meinem Chef. Am Anfang war es noch eine Herausforderung, weil ich derzeit sowieso am längeren Hebel sitze, nun ist es einfach nur noch ärger und ich hab keinen Bock mehr darauf!

Lieb Grüßchen, Uta

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