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Rechtliche Frage zur Kindergartenaufnahme

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Geschrieben (bearbeitet)

Meine beiden Großen gingen ab 3 in den KiGa. Unser KiGa nimmt aber mangels Krippe auch ab 2 schon Kinder auf. Nun wird der Kurze im Nov 2016 zwei und sollte ab Jan oder ab März 2017 in den KiGa gehen (Bisher konnte man immer zum Sept und zum Jan anmelden; März hätte  mir gut gepasst, weil da Faschingsferien sind  und nicht der Opa mit gemusst hätte) März wurde mir auch zugesagt bei der Anmeldung. Alle Pläne wurden darauf ausgelegt, ich fange im Nov wieder arbeiten an, hab mit dem Schulamt alles so weit abgesprochen, hab Schwiema belabert, den Kurzen bis Ende Februar zu nehmen, sind ja immerhin die Weihnachtsferien auch noch dazwischen, also ist die Zeit nicht ganz so lang. Jetzt ruft mich die Leitung an, sie haben im Gemeinderat beschlossen, nur noch zum Sept. aufzunehmen. Damit könnte der Kurze erst ab Sept 2017 gehen, weil er ja im Sept 16 noch nicht 2 ist. Meine Frage ist jetzt, ob jemand sich rechtlich so weit auskennt, dass er mir sagen kann, ob die das dürfen, oder ob die den eigentlich ab dem 2. Geb dann nehmen müssten?

Die zweite Frage, die mich schon seit ner Weile beschäftigt, sind die Buchungszeiten. Hier wird nämlich kräftig zu Ungunsten der Eltern gerechnet. Kernzeit ist 8.30 bis 12.30, aber gerechnet wird 8.00 bis 13.00, wegen der Hol- und Bringzeit. Die Vorschulkinder müssen um 5 vor 8 da sein, weil an 4 Tagen die Woche um 8 die Vorschule los geht und sie sonst nicht mit dürfen. Deren Zeit wird dann ab 7.30 gerechnet. Ist sowas eigentlich rechtlich OK?

Ich bin grad echt auf 180... da bringt man sich jahrelang ein, hilft immer und überall mit, spendet für alles Mögliche, zahlt sogar höhere Gebühren (also ne längere Buchungszeit), ohne sie regelmäßig in Anspruch zu nehmen, weils ja gut für die Kinder ist, wenn der KiGa bisserl mehr verdient und weil man dann mittags eben mal flexibler ist und das Kind erst nach 1 holen kann, wenn irgendwas ist - ich hab die Große damals sogar auf Höchstsatz gebucht, weils ja eh die Regierung im Vorschuljahr zahlt und ich mir dachte, es kommt dem KiGa und damit meinen Kindern ja zu Gute.

Bearbeitet von fraulehrerin
Geschrieben

Fraulehrerin, es ist leider so, dass wir Eltern tatsächlich auf das Wohlwollen der Gemeinde angewiesen sind. Hier in NRW ist es von Stadt zur Stadt unterschiedlich. Bei uns ist die Kernzeit 25h die Woche, dann kann man noch 35h und 45h buchen. Das tun aber auch nicht alle Kitas in der Stadt. Dieses Jahr ist es besonders schlimm. Es gibt keine freien Plätze in den Kindergärten und jetzt werden die Turnhallen in den Kitas zur Gruppen umfunktioniert. Genommen wird hier meist nur zum August. Wenn man sich mit dem Kiga gut versteht, dann nimmt man auch zum ersten Geburtstag, der Platz wird aber ab August frei gehalten.

Die einzige Lösung für euch würde eine Tamu bringen.

Habt ihr schon einen Vertrag oder Vorvertrag unterschrieben? Kräftig beschweren würde ich mich dennnoch. Wo ist da die Planungssicherheit? Die Öffnungzeiten von eurem Kiga sind aber echt unterirdisch. Gemeinde muss aber den Bedarf decken. Zumal bei uns ist ja ein Anspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr besteht. Vielleicht mit einer Klage drohen.

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast einen formellen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung deines Kindes ab dem ersten Geburtstag gemäß § 24 Abs. 2 SGB 8. D.h. deine Kommune muss dir einen Kitaplatz, aber du musst auch Tagespflege akzeptieren, anbieten. Vielleicht kann die Kommune ja Einfluss nehmen auf die Kita?

 

Bearbeitet von sandrui
Geschrieben

Susi, würdest du mir verraten, wo das steht? Unser Problem ist, dass der Kiga meiner Kinder nicht der im Wohnort ist und der Träger nun nach fast 4 Jahren fragte, wieso das so sei (neuer Sachbearbeiter) und man den Vertrag kündigen wolle. Ich wüsste gern, ob das rechtlich in Ordnung ist, habe dazu aber nichts gefunden.

Geschrieben

Celi, dann würde ich die gezielt fragen nach dem entsprechenden Paragraphen (und hoffen, dass der nicht existiert).

Bei uns war es so, dass wir von Bremen nach Niedersachsen gezogen sind (ein paar km weiter raus, uns war am Anfang gar nicht klar, dass das schon nicht mehr Bremen ist) und da hatte die Kita-Leitung uns gesagt, dass die Große nun noch das letzte halbe Jahr netterweise weiter in die Krippe gehen kann, aber dort dann keinen Kiga-Platz bekommt.

Ich dachte, dass das nur wegen des anderen Bundeslandes so gewesen ist. :noidea:

Geschrieben

Eine genaue quelle kann ich dir nicht sage  aber eine bekannte ist anwältin und die sagte uns das letztes jahr weil unsere mittlere ja erst keinen kita platz bekommen hätte und ich überlegt hatte auf den Rechtsanspruch zu beharren. 

Geschrieben (bearbeitet)

Zu dem Thema hab ich bei meiner Suche etwas gefunden. Wohnortnah ist noch nicht gerichtlich festgelegt, man geht aber davon aus, dass ein Fußmarsch von bis zu 20 min bzw. eine Busfahrt von bis zu 30 min zugemutet werden kann.

Bearbeitet von fraulehrerin
Geschrieben

Genau das war die Begründung, Melanie! Im aktuellen Fall ging es darum, dass eine Gruppe des Kindergartens geschlossen werden sollte. Es gibt 5 Kinder, die nicht in der Gemeinde wohnen, dort aber in den Kindergarten gehen. Diesen 5 sollte nun gekündigt werden, damit die Gruppe geschlossen werden kann. Die Kita-Leitung hat aber durchgeboxt, dass die Kinder noch ein Jahr bleiben können. Wie es danach aussieht, wird wieder neu diskutiert. Ich finde das echt bescheiden, immerhin haben wir einen Vertrag unterschrieben. Meiner Tochter würde ein Kindergartenwechsel auch nicht guttun und mein Großer hat nur noch ein Jahr und kommt dann in die Schule.

Es gibt keine Paragraphen zu dem Thema, danach hab ich geschaut. Zumindest nicht auf unser Bundesland gemünzt.

 

Fraulehrerin, weißt du noch, wo du das gefunden hast? Busse fahren leider nicht in den Ort, für den Fußmarsch bräuchte ich länger als 20 Minuten. Ich fahre aktuell 15 Minuten zum Kindergarten.

Geschrieben

Meine Große ging in die Krippe meines damaligen Studienortes - 40 km von unserem Wohnort entfernt.  Das ging nur weil wir den Platz komplett selber gezahlt haben weil es für unsere Tochter als externes Kind kein Geld gab.

Bei meiner Schwester er es dasselbe,  sie musste zusätzlich jedes KiGa Jahr nachweisen,  dass sie die Betreuungszeiten braucht und es an ihrem Wohnort diese nicht gibt. So konnten sie den Platz behalten. 

Geschrieben

Bei uns wird es nicht Stadtteilgebunden vergeben, da nicht alle Kitas die gleiche Betreuungszeit anbieten. Uns wurde zunächst versprochen, dass der Kita bei uns in der Siedlung bevorzung unsere Kinder nehmen würde, nun ja, versprechen kann man viel. Die Kita ist voll und wir müssen zusehen, wo wir ein Platz finden. Anmelden muss man wohl schon bevor man schwanger wird.

Geschrieben

Also das mit dem ab 7:30 bezahlen und um 5 vor 8 da sein finde ich schon sehr unüblich. Da würde ich versuchen, Eltern zusammen zu trommeln und schauen, ob ihr da irgendwie Druck machen könnt, erstmal im Kiga selbst und sonst über Politik/Presse, wenn der Kiga selbst sich nicht bewegt.

Wenn sie diese 5 Minuten unbedingt abrechnen wollen, dann sollen sie es realistisch tun: 5 Minuten an 4 Tagen die Woche würde bei angenommenen 4 Wochen im Monat (das ist ja schon zu ihren Gunsten gerechnet) 80 Minuten ergeben. Wenn man nun großzügig aufrundet, dann dürfen sie jedem Vorschulkind im Monat 90 Minuten, also 1,5 Stunden dafür zubuchen, mehr finde ich absolut ungerechtfertigt! 

Jeder von euch zahlt so ja monatlich ständig 6,5 Stunden mehr als das Kind überhaupt betreut wird, das find ich echt frech. Und das aufsummiert über alle Kinder und das ganze Vorschuljahr, da bereichern sie sich ja ganz schön.

 

Celi, ich fürchte, dass das so abhängig ist von den einzelnen Landkreisen und Gemeinden und auch regional so unterschiedlich gehandhabt wird, dass es nur hilft, sich da regional zu informieren. Teilweise gibt es die Konstruktion, dass die Gemeinde, in der man wohnt, an die andere Gemeinde was zahlt, allerdings würde das eine Gemeinde wohl nur machen, wenn sie selbst nicht genug Betreuungsplätze zur Verfügung stellen kann.

Wenn ihr Glück habt, dann könnt ihr über Betreuungszeiten argumentieren, wenn der Kiga bei euch aber auch gute Zeiten bietet, dann könnte es schwierig werden.

Geschrieben

Unsere Kinder sind ja bereits aufgenommen. Mein Sohn geht seit 2012, meine Tochter seit 2015 in den Kindergarten. Es ist auch so, dass Kinder vo außerhalb aufgenommen werden, wenn die Plätze nicht anderweitig nicht vergeben wurden. Diesen Hickhack gibt es erst seit die neue Sachbearbeiterin da ist.

Unsere Kigaleitung hat auch schon die Gesetze gewälzt, aber nichts gefunden. Ich fände es für die Kinder echt doof. Gerade meine Kleine würde sich schwer tun, sie hängt sehr an diesem Kindergarten. Für sie ist es morgens schon blöd, wenn sie nicht gleich in ihren Gruppenraum kann, sondern sie sich alle noch in der Frühgruppe treffen.

Geschrieben

Ich drück dir die Daumen, das ssie bleiben dürfen!

 

Wir waren jetzt bei der Gemeinde - die KiGa Leitung hat das ganz anders dargestellt und die "Schuld" quasi auf die Mütter geschoben, die sich so blöde Anmeldezeiten einbilden. Hab das dann mal klar gestellt und warte jetzt drauf, was passiert. Die Wellen schlagen jedenfalls schon mal ziemlich hoch.

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