Zum Inhalt springen

Frage zur Rechtslage

Dieses Thema bewerten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe mal eine Frage zur Rechtslage, evtl. hat mal einer so etwas erlebt oder davon gehört.

Oder aber beruflich Ahnung davon.

Wie verhält es sich, wenn jemand ein unbebautes Grundstück geschenkt bekommt ( Stichwort 10 Jahresfrist) und dann dort aus eigenen Mitteln ein Haus zur eigenen Nutzung drauf baut.

Was passiert in so einen Fall innerhalb der 10 jahre, wenn der Schenker verarmt und Sozialleistungen z.b. bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen müsste?

Geschrieben

Ohne Garantie, aber ich meine, dass dem, dem das Grundstück gehört, zwangsläufig auch das Haus gehört. Sprich, wenn er es zurückbekommen würde, weil er verarmt, dann hätte der, der das Haus gebaut hat, erstmal Pech.

Ist aber nix wirklich konkretes, da gibts hier fittere auf dem Gebiet...

Geschrieben

Für eine solche Schenkung gibt es sicherlich einen notariellen Vertrag, in dem evtl. Rückgabemodalitäten festgelegt sind.

Und das betrifft dann auch die Investitionen (Hausbau), die dann ggf. ausgeglichen werden müssen.

Geschrieben

eine schenkung ist eine schenkung - sie wird wie kobold schon sagt abgehandelt - du mußt sie beim finanzamt angeben - steuern zahlen ect.pp - mein mann ist nachher da dann frage ich ihn nochmals - aber soweit ich es weiß hat der verarmte dann keinen anspruch mehr darauf!

Geschrieben

Oh cool, schon so viele Antworten. also erstmal Danke:)

Es geht bei der Fragestellung allerdings nicht um Forderungen des Schenkers.

Nach dem BGB besteht gesetzlich eine Regelung, dass das Sozialamt verschenkte Güter wieder einfordern kann, eben innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, wenn der Schenker Sozialleistungen in anspruch nehmen muss.

Die Frage ist nun aber was passiert, wenn der verschenkte Wert wie hier eben das Grundstück dann durch einen Bau eines Hauses darauf um das vielfache anwächst.

Denn Ja Womba du hast Recht, das haus wird zur Grundstückssache und gehört dann dem Grundstückseigentümer.

Wird dann "nur" Wert des damaligen Grundstücks ohne Bebauung zurückgefordert oder kann der Staat einem das ganze Haus einfach wegnehmen, weil das Haus dann Grundstücksbestandteil ist:confused:

Geschrieben
eine schenkung ist eine schenkung - sie wird wie kobold schon sagt abgehandelt - du mußt sie beim finanzamt angeben - steuern zahlen ect.pp - mein mann ist nachher da dann frage ich ihn nochmals - aber soweit ich es weiß hat der verarmte dann keinen anspruch mehr darauf!

Doch, eben bei Verarmung.

Oh cool, schon so viele Antworten. also erstmal Danke:)

Es geht bei der Fragestellung allerdings nicht um Forderungen des Schenkers.

Nach dem BGB besteht gesetzlich eine Regelung, dass das Sozialamt verschenkte Güter wieder einfordern kann, eben innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, wenn der Schenker Sozialleistungen in anspruch nehmen muss.

Die Frage ist nun aber was passiert, wenn der verschenkte Wert wie hier eben das Grundstück dann durch einen Bau eines Hauses darauf um das vielfache anwächst.

Denn Ja Womba du hast Recht, das haus wird zur Grundstückssache und gehört dann dem Grundstückseigentümer.

Wird dann "nur" Wert des damaligen Grundstücks ohne Bebauung zurückgefordert oder kann der Staat einem das ganze Haus einfach wegnehmen, weil das Haus dann Grundstücksbestandteil ist:confused:

Das befürchte ich. Aber evtl. wir der Schenker dadurch Schadenersatzpflichtig?

Geschrieben
nur mal rein theoretisch.. könntet ihr das evtl umgehen, wenn ihr einen wert x (zB 1000EUR) für das Grundstück zahlt und somit anstatt geschenkt, ihr das Grundstück "kauft"?

dann muss der schenker vom tatsächlichen einheitswert steuern zahlen - sprich: grundstück wird für 1000€ verkauft, der wert ist aber eigentlich 100.000€ also x% steuern von 100.000€

Geschrieben

Ich weiß nix genaues, aber auch wir hatten ähnliche Bedenken. Wir haben ein Teil eines Hauses geschenkt bekommen und derjenige kam dann ins Pflegeheim.

So einfach jemanden was wegnehmen geht auch vom "Staat" nicht.

Alles was ich im Internet an Urteilen gefunden habe waren Einzellfallentscheidungen.

Ich würde sagen, auf das Haus bzw. den Wert des Hauses hätte das Sozialamt keine Chance. (Vor Gericht).

Ich würde auch eher auf den Schenkungswert gehen... alsi entweder was das Grundstück damals wert war oder nun wert ist.

Geschrieben
dann muss der schenker vom tatsächlichen einheitswert steuern zahlen - sprich: grundstück wird für 1000€ verkauft, der wert ist aber eigentlich 100.000€ also x% steuern von 100.000€

Schenkungssteuer fällt je nach Wert und Verwandtschaftsverhältnis doch sowieso an?!

aber Kauf unter Wert bringt in dem Fall trotzdem nichts, nehme ich an, denn wenn das Sozialamt da ein Auge drauf wirft, würde es sicher auch prüfen, ob der Verkauf zum Marktwert erfolgt ist (das Finanzamt tut das jedenfalls bei einem Verkauf unter Wert an Kinder, wenn Steuerschulden entstehen/bestehen, da besteht dann in bestimmten Fristen Anfechtungsmöglichkeit)

Geschrieben

Hallo

gibts da nicht auch einen gewissen Freibetrag, wenn man drunterfällt dann ist keine Steuer fällig?

Kann das Grundstück nicht überschrieben und beim Notar ein Schreiben aufgesetzt werden, indem steht das das der Exbesitzer auf alles verzichtet und in keiner Lebenssituation irgendwelche Leistungen mehr einfordert?

Geschrieben

Aber bei einer Überschreibung, wenn Du innerhalb des Freibetrags, zahlst Du keine Steuern. Meine Mutter hat mir mein Elternhaus überschrieben und ich musste keine Steuern bezahlen. Aber das ist vielleicht so weil wir ja ein Verwandtschaftsverhältniss ersten Grades haben.

Geschrieben

Gibts ja auch, je nach Verhältnis, der hilft aber nix, wenn die Schenkung auf Grund von Verarmung rückabgewickelt wird.

Überhaut, wer muss für die Kosten der Rückabwicklung aufkommen? Notar, Grundbuch? Und was ist, wenns zwischenzeitlich weiterverkauft wurde?

Geschrieben

Da kommt

§ 528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers in Frage. Google einfach mal

Heißt meiner Meinung nach, dass ihr auch den Wert des Grundstücks zahlen könnt oder Unterhalt übernehmt (der im Rahmen dieser Schenkung liegen müsste).

Ich frage aber nochmal genau nach.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Ähnliche Inhalte

  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.