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Gast aoife

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Ich hab da mal ne ganz grundlegende Frage zu Elternzeit, Elterngeld und so weiter:

Wenn ich relativ schnell nach der Geburt meines Kindes wieder 20 Stunden die Woche arbeite bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Geburt in Vollzeit gearbeitet habe, wie läuft das dann mit Elterngeld und Gehalt?

Kriege ich dann das Elterngeld und zusätzlich das Geld für die 20 Stunden oder wird das irgendwie verrechnet oder arbeite ich dann sozusagen völlig umsonst und verdiene gar nichts?

???????????

LG Eva

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Ich hab da mal ne ganz grundlegende Frage zu Elternzeit, Elterngeld und so weiter:

Wenn ich relativ schnell nach der Geburt meines Kindes wieder 20 Stunden die Woche arbeite bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Geburt in Vollzeit gearbeitet habe, wie läuft das dann mit Elterngeld und Gehalt?

Kriege ich dann das Elterngeld und zusätzlich das Geld für die 20 Stunden oder wird das irgendwie verrechnet oder arbeite ich dann sozusagen völlig umsonst und verdiene gar nichts?

???????????

LG Eva

Das wäre super, wenn so wäre :o

In der Zeit des Elterngeldbezugs wird das gegengerechnet, wobei Dir auf jeden Fall der Mindestsatz von 300€ erhalten bleibt. Ist das Elterngeld auf 20/24 Monate gestreckt, dann wird nur im eigentlichen Anspruchszeitraum (also bei den ersten 12 Lebensmonaten) gegengerechnet. Danach nicht mehr (auch wenn noch Elterngeld in halber Höhe ausgezahlt wird)

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Hmm, das hab ich jetzt ganz konkret nicht verstanden. Hab aber im Netz was gefunden:

Wenn ich im Teilzeit arbeite, bekomme ich als "Elterngeld" quasi 67% der Differenz zwischen dem vorherigen und dem jetzigen Gehalt. Beispiel:

Vorher in Vollzeot 2000 Euro verdient, nach der Geburt in Teilzeit 1000 Euro. Dann bekomme ich für das Jahr, in dem ich Anspruch auf Elterngeld habe 67% der 1000 Euro Differenz zusätzlich zu meinem Gehalt von 1000 Euro. Kann das sein?

LG Eva

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