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Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen???

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Geschrieben

:confused:

Mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr - obwohl meine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

Habe jetzt erstmal ein Urlaubssemester beim Studium - aber er muss doch zahlen, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist, oder?

Mein Baby ist im Dezember geboren - habe eigene Wohnung und mein Freund studiert auch noch.

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Geschrieben

hmmm, genau weiß ich es nicht, aber ich mein, dein vater muss nicht bezahlen.

denn du befindest dich eben nicht in einer ausbildung. für sämtliche ämter bist du gerade hausfrau und keine studentin...kann deshalb gut sein, dass das dann auch bei unterhalt gilt.

Geschrieben

ich bin im unterhaltsrecht nicht mehr so ganz drin - ABER soweit ich das im Kopf habe muss nicht dein Vater zahlen sondern dein Freund, weil du ein Kind von ihm hast und da er noch in der Ausbildung ist sind seine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig. Aber am besten mal bei einem Anwalt für Familienrecht nachfragen !!!

Geschrieben

Bei mir wurden fürs Bafög sowohl mein Mann als auch meine Eltern in die Berechnung einbezogen. Meine Schwiegis nicht.

Geschrieben

Ja - bei einer Anwältin war ich auch schon. Sie meint, mein Vater müsste schon zahlen. Hat ihn auch aufgefordert, aber da kam nix.....:mad:

Erstmal will mein Vater das Gehalt von meiner Mutter wissen - und mein Vermögen - er hat lediglich sein Gehalt mitgeteilt.

Bei der Anwältin bin ich aber jetzt nicht mehr gewesen, wegen Schwangerschaft und Geburt.

Werd' mich wohl noch mal da melden!

Geschrieben

Wie alt bist Du denn, wenn ich fragen darf? Und ab wann sollte man denn anfangen, für sein

Leben mal alleine verantwortlich zu sein und nicht mehr auf Kosten der Eltern zu leben?

Wenn Du ne eigene Wohnung und auch schon ein eigenes Kind hast, sollte es doch an der Zeit sein,

sein Leben selbst in den Griff zu kriegen und Verantwortung zu übernehmen. Warum muß man denn

da immernoch die Hand aufhalten und der Vater soll einem das Geld geben? Hat der nicht irgendwann

mal seine Schuldigkeit getan? Vielleicht kann er ja auch noch Deinen Lebensgefährten

mitfinanzieren. Dann wohnt er eben einfach unter der Brücke und stellt selbst das Essen ein, dann

sollte ja genug von seinem Geld für Euch übrig sein...

Mensch, bei sowas krieg ich immer nen Hals. Eigene Wohnung, eigenes Kind - aber immernoch meinen,

man könnte beim Vater Unterhalt abgreifen und diesen melken, bis man selber 38 ist. Ohne Worte, echt!

Geschrieben

Abgesehen davon, dass ich SanJoHan zustimme, ist es eigentlich so, dass wenn du kein BAfög bekommst, weil deine Eltern zu viel verdienen, es ihre Pflicht ist, dich finanziell in deiner Erstausbildung/-studium zu finanzieren.

Natürlich kann man sowas zur Not auch mit allen Mitteln einklagen - da frag ich mich nur, was du für ein Verhältnis zu deinem Vater/Eltern hast.....:rolleyes:

Ausserdem sollte es doch möglich sein, sein Leben ab einem gewissen Alter selbst zu finanzieren - gerade, wenn man schon mit dem Freund und Baby zusammenlebt. Und einen gewissen Stolz hat man doch auch, dass man das allein schafft - oder etwa nicht?:confused: Mir wäre das zumindest mit zwei Babys und meinem Partner und mir im Studium nicht im Traum eingefallen - das nur mal am Rande.....

Wenn dein Freund euch nicht finanzieren kann, gibt es ja neben Bafög durchauchs noch andere Wege der Finanzierung wie z. B. kfw kredite oder eben auch der Gang zum Hartz 4.

Seinen Vater zu verklagen kann doch echt nicht wahr sein....:rolleyes:

Geschrieben

nö Hartz IV ist erstmal grundsätzlich ausgeschlossen, da - auch wenn ein Urlaubssemester gemacht wird - grundsätzlich Anspruch auf Bafög besteht und somit eine Hartz IV - Zahlung ausgeschlossen ist

die ARGE würde auch erstmal auf die Unterhaltspflichten Eltern/Kindsvater etc verweisen

Geschrieben

zu dem hab ich erstmal keine Worte hier...

aber ich kenn die andere Seite gerade ganz gut und vll kann mir da mal jemand helfen :D

Der Mann meiner Mutter hat einen Sohn, der hat in erster Lehre irgendwas mit Informatik bei der Telekom gelernt und erfolgreich abgeschlossen.

Mit seiner Freundin wohnt er auch seit Jahren shcon zusammen (mind. 4) und dies auch shcon in der Lehrzeit.

Der Vater hat für sein Kind eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen und ihm vor 3 Jahren dann auch diese mit 14.000 € ausgezahlt.

Die beiden haben seitdem auch keinen Kontakt mehr...

Zu erwähnen ist vll noch, dass der Vater bis zu seiner Rente noch 650€ MONATLICH an seine in Teilzeit arbeitende Exfrau zahlt, obwohl beide Kinder aus dem Haus sind und sich offensichtlich selbst versorgen.

GESTERN! kam ein Brief des besagten Sohnes- seine Ausbildungsversicherung wäre fast aufgebraucht und er habe BAfög beantragt - er studiert nun irgendwas mit Informatik und macht seinen Bachelor - und er würde seinen Vater doch bitten, den ihm zustehenden Unterhalt von 614€!!! friedlich an ihn zu überweisen, da er das sonst einklagen müsse!!! --> kein Scherz Mädels, ich ahb genauso geschaut wie ihr jetzt als mir meine Mum den Brief vorlas...

Geht noch weiter...

Bafög wurde wie gesagt abgelehnt, das Gehalt der Mutter nicht angegeben und der Unterhalt den sie bezieht erst recht nicht.

Der Papa, soll also nun die vor dem Studium bezogene Wohnung, das Studium selbst und noch seinen Sohn unterhalten - obwohl er vor 3 Jahren ihm extra die Ausbildungsversicherung ausgezahlt hat... der Sohn ist 26 Jahre alt.

Er ist auch nächstes Jahr fertig und hat aufgrund der wesentlich besseren Berufschancen gleich verkündet, dass er auch noch seinen Master anhängt.

Er hat ihm tatsächlich gedroht es notfalls einzuklagen - aber soweit wolle es doch sein Vater nicht kommen lassen....

Alles mit Computer geschrieben, nichtmal selbst unterschrieben...

So gehen wir mit unseren Eltern um! :mad:

meine Frage nun - hat der Mann meiner Mutter da wirklich die A-Karte? Ich kann das kaum glauben, doch seitdem ich gehört habe dass er eine 56 jährigen Frau bis zu seinem oder ihrem Lebensende unterhalten muss, obwohl sie weder Kinder daheim hat noch gebrächlich ist und selbst für sich sorgen könnte - dies aber nicht tut sondern nur halbtags arbeitet, glaub ich nicht wirklich mehr an den Rechtstaat in D.

Ich bin ja der Meinung - mit der Auszahlung der Versicherung und dem Abschluss der Lehre hat er seine Schuldigkeit getan - alles andere wäre einfach nicht gerecht!

Geschrieben

Sorry, aber ihr macht mir gerade ganzschoen Angst, denn ich habe auch eine Stieftochter. Ein richtig armes Ding und wir zahlen alles was wir koennen, da die Mutter leider gar nicht mit Geld umgehen kann. Aber noch ist sie 11Jahre alt und mein Mann meint auch dass es ein Ende haette wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat:confused:

Geschrieben

das ist ja expliziet meine Frage - ist ein Studium (auch wenn es im gleichen Gebiet ist) nicht anzusehen wie eine 2. Ausbildung?

Ich würd nu sgen ja, vor allem WEIL er seine Lebenssituation doch auch kannte und uss nicht jeder erstmal für sich selbst sorgen?

Ich bin hier zutiefst erschocken muss ich sagen ...

Ich beginn ein Studium, leb mit meinem Freund zusammen - ach Kinder sind so toll will ich auch gleich eins - und dann - ääähh Paaapppaaaaaaaa! Zahl mal :cool:

Unfassbar sowas...

Geschrieben

huch bibbi :eek: mordsgeschichte :lol: da bleibt mir die luft weg :o

neee, die schuldigkeit ist doch wirklich getan mit der beendigung der 1. ausbildung...

14000 ist ne stange geld neben der ausbildungsvergütung...und neben dem studium kann man schon arbeiten...auch neben dem master :rolleyes: und wenn man sich dann noch die miete teilen kann, weil man zusammen wohnt...

ne, zu drohen es rechtlich einzuklagen....neeee, das geht gar nicht! :o

Geschrieben
Ich glaube dass das echt ne Mentalitaetssache ist. Nur sind wir hier auf der zahlenenden Seite mit nur wenig Erziehungseinfluss.

klar, und sie will wahrscheinlich gar nicht zu euch dann auch hinziehen, weil da gibt es ja Regeln und bei Mama ists doch viel cooler :cool:

Ich könnt mich echt aufregen über diese Politik in den Unterhaltsfragen! Es wird echt Zeit, dass sich da mal richtig was tut...

Geschrieben
huch bibbi :eek: mordsgeschichte :lol: da bleibt mir die luft weg :o

neee, die schuldigkeit ist doch wirklich getan mit der beendigung der 1. ausbildung...

14000 ist ne stange geld neben der ausbildungsvergütung...und neben dem studium kann man schon arbeiten...auch neben dem master :rolleyes: und wenn man sich dann noch die miete teilen kann, weil man zusammen wohnt...

ne, zu drohen es rechtlich einzuklagen....neeee, das geht gar nicht! :o

Jepp Käthe - ich konnt gestern auch nur schwer atmen wie meine Mutter mir den Brief vorlas...

abgesehen davon, dass es ne wirklich heftige emotionale Sache ist - mir eght es in erster Linie darum, dass ich irgendwo erfahren kann, dass der Mann meiner Mutter dawirklich auf der richtigen Seite ist und das nicht auch noch zahlen muss... achso - er hat ihm auch damit gedroht- dass er wenn er es ablehnt, er sein Pflichtanteil zu Lebzeiten des Erbes einklagen will - er ließe ihm dann ja keine andere Wahl, denn er könne schließlich nicht verhungern!

Der Mann meiner Mutter besaß vor 5 Jahren noch 3 Häuser (zwei EFH - in einem wohne seine Ex noch, die hat es behalten - und ein MHF) in Köln Lövenich ( sehr gute Ecke) - mittlerweile haben die ihn so geschröpft mit Rentenausgleichszahlungen, Anteilauszahlungen von Lebensversicherungen etc - er besitzt "nur" noch eine Eigentumswohnung hier in GV und die darf er dann auch noch verkaufen, sollte der Sohnemann wirklich den Pflichtteil ausbezahlt haben wollen...

Ich find das so maßlos ungerecht....

Geschrieben (bearbeitet)
hmmm, ja, ein darauf aufbauendes studium ist vielleicht doch was andres :o hab da auf jeden fall grad zu gefunden, dass es da schon sein könnte, dass er zahlen "müsste/könnte"....

aber er hat doch 14.000 € für seine Berufsausbildnug erhalten?! :o

Das er meint mit Freundin im eiegnen hausstand nochmal studieren gehen will ist doch sein Ding und muss er doch slebst finanzieren - dann sollte man die Ausbildungsversicherung so anrechnen, wie sie abgebaut wäre ohne diesen "Luxus" Es kann doch nicht sein, dass er nichts tun muss ausser zu studieren und fein die Hand aufhalten kann!

Er hat doch so gesehen schon Unterhalt bekommen im Voraus... ach die Ausbildungsversicherung hat Sohnemann übrigens auch zur Auszahlung einzuklagen gedroht.. :rolleyes:

Nettes Kerlchen :mad2:

Bearbeitet von Bibbi
Geschrieben

hab dir mal ne pn geschickt...

ja, ich weiß, wie arm kinder machen können...hab selber lange unterhalt von meinem "erzeuger" erhalten...und er hatte noch zwei kinder und eine frau, die sich von ihm scheiden ließ, dann das haus haben wollte und ihn auf unterhalt und sowas verklagt hat...er ist für die kinder und die exfrau (meine mutter war nie mit ihm verheiratet) arbeiten gegangen...

das ist nen unheimlich übles schicksal.

ich bin unendlich dankbar dafür und das weiß er auch....ich habe damals wegen ihm auch kein bafög bekommen...weil er gut-verdiener war/ist...aber deshalb nicht selber arbeiten zu gehen, oder noch mehr zu wollen...wär mir nihct in den sinn gekommen...hätt er nihct gezahlt, hätt ich ohne zurechtkommen müssen :o er war ja so nett.

und irgendwann reichts dann auch!

und in dem moment, wo ich mich entschließe ein kind zu bekommen, eine familie zu gründen, bin ich erwachsen und stelle keine ansprüche mehr als "kind".

und ein urlaubssemester zu nehmen ist nun eine grundeigene entscheidung...(um nochmal zum anfangsthema zu kommen)

Geschrieben

Echt schlimm... da tut man alles für seine Kinder um dann schließlich vor Gericht zu landen :(

Aber der Mann deiner Mutter muss nicht zahlen.

Zumnidest war bei meiner Schwester die Situation ähnlich und sie bekam dann elternunabhängiges BaföG, weil eben unsere Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig für sie waren.

Sie hat nach ihrer Ausbildung ein Aufbaustudium gemacht und war zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alt - also älter als 25 Jahre, mit abgeschlossener Ausbildung und somit für sich allein verantwortlich.

So müsste das bei dem netten Sohnemann von dem Mann deiner Mutter ja auch sein.

Geschrieben
Echt schlimm... da tut man alles für seine Kinder um dann schließlich vor Gericht zu landen :(

Aber der Mann deiner Mutter muss nicht zahlen.

Zumnidest war bei meiner Schwester die Situation ähnlich und sie bekam dann elternunabhängiges BaföG, weil eben unsere Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig für sie waren.

Sie hat nach ihrer Ausbildung ein Aufbaustudium gemacht und war zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alt - also älter als 25 Jahre, mit abgeschlossener Ausbildung und somit für sich allein verantwortlich.

So müsste das bei dem netten Sohnemann von dem Mann deiner Mutter ja auch sein.

ja, er ist 26 Jahre alt und ich hoffe wirklich, dass er nicht zahlen muss!

also wenn ich das ganze richtig gelesen habe ist die 1. Ausbildung bestanden und abgeschlossen oder? Wenn das so ist, ist der Mann deiner Mutter raus, eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht nur bei der 1. Ausbildung !

generell nicht Jana - das das Studium auf seinem Beruf aufbaut ist es keine neue Ausbildung und somit unterhaltspflichtig!

Es muss wohl gradlinig sein - Also Abitur- Lehre- und gleich weiter studieren in dem Bereich. Eine kleine Zurechtfindung im Berufsleben ist gestattet - wie lange die ausfallen darf nirgends aufgelistet.

Also wenn ein Bankkaufmann dann ein Studium in Betriebswirtschaft macht, sind die Eltern durchaus unterhaltspflichtig.

Geschrieben (bearbeitet)
das ist ja expliziet meine Frage - ist ein Studium (auch wenn es im gleichen Gebiet ist) nicht anzusehen wie eine 2. Ausbildung?

gerade wenn das Studium auf dem gleichen Gebiet ist, wird es als weiterführender Bildungsweg angesehen, also als Qualifikation

war bei mir auch so - Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen, gleich im Anschluss Jura-Studium ... und ja, dafür war mein leiblicher Vater noch unterhaltspflichtig, denn da er zu viel verdient hat, hatte ich zeitweise keinen vollen Bafög-Anspruch

also hab ich ihn sozusagen auch abgezockt, aber mein Mitleid hält sich in Grenzen :P wer hat denn meine Mama geschwängert, obwohl er zu Hause ne Frau mit Baby sitzen hatte (die er natürlich mit keinem Wort erwähnt hat)? ;) dann musste meine Mutter ihm jahrelang hinterher rennen, um überhaupt den Unterhalt zu bekommen, oft genug hat er sich auch darum gedrückt

ich denke, man sollte auch hier mal die Grautöne beachten und nicht nur schwarz und weiß sehen ;)

wie das mit der Ausbildungsversicherung ist, weiß ich nicht ... da müsste er mal einen Anwalt befragen, inwieweit sowas zweckgebunden verschenkt werden kann und ob das dann über einen längeren Zeitraum von Zahlungspflichten befreit *schulterzuck* auf jeden Fall finde ich das Verhalten deines "Stiefbruders" *gg* moralisch auch nicht gerade auf hohem Niveau :rolleyes:

Bearbeitet von LoMOskito

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