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HILFE! Brief von einer inkassogesellschaft bekommen

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NinAlexa

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Hallo Mädels,

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, den im moment bin ich ehrlich gesagt total geschockt/ überfordert mit dem Inkassobrief:o...

Kurz zur Geschichte:

- am 10.12.09 Habe ich für das Kinderzimmer Kleiderhaken, Tapetenbordüren und Fensterbilder bestellt in höhe von 39.60€ - Bezahlung per Vorrauskasse!

Ich hab die Überweißung ausgefüllt, eingeschmissen und mir ab da keine gedanken mehr gemacht, ehrlich gesagt hatte ich auch total vergessen das die Bestellung jetzt schon über 1 Monat her ist:o!

Gestern kam ein Brief von einer Inkassogesellschaft:

Sehr geehrt Frau Sch.

wir wurden mit dem Einzug einer ffenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 10.12.09 folgende Ware per Vorkasse an sie verkauft:

Kleiderhaken, Tapetenbordüren und Fensterbilder von Dinico

Für diese Leistung schulden sie einen Beitrag in Höhe von 39.60€. Leider haben sie auf bisherige Mahnungen - zuletzt 04.01.10 (die niemals angekommen ist!) - nicht gezahlt. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir sie auf, die ausstehende Summe zzgl der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlenden Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundforderung unseres Mandaten 39,60€

- vorgerichtlichee Inkassogebühren 37,50€

- vorgerichtliche Inkassoauslagen 4,50€

- Kontoführungsgebühren 4,00€

-Gesamtbetrag: 85,60€ :eek:

Jetzt habe ich 10 Tage Zeite den Mist zu zahlen! Wenn ich nicht gezahlt habe kommt ein Gerichtliches Mahnverfahren und ein Gerichtsvollzieher ins Haus (angeblich:confused:)

GANZ weit unten steht dann noch der satz "Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig" :confused:

ähm ok? Keine ahnung ob sowas rechtlich ist!

Jetzt habe ich meine E-Mails durchgeschaut, da waren auch Zahlungsaufforderungen, die ich aber bis grade eben noch nicht gesehen habe, da ich dachte die Sache ist bezahlt. Jetzt hab ich den durchschlag meiner Überweißung gefunden wo der o.g. Betrag auch überwiesen ist! Bloß steht auf dieser Überweißung keine Datum drauf (vergessen:o) aber ein Verwendungszweck der übereinstimmt! Auf den Kontoauszügen habe ich noch nicht schauen können (nicht zur Hand) ob der Betrag abgebucht worden ist!

Was tun? Damit zur Polizei gehen oder zum Anwalt? Auf sich beruhen lassen und abwarten?

Mittlerweile habe ich mich über die Firma schlau gemacht und ganz viele ähnliche fälle vorgefunden, die fast alle den gleiche ablauf haben.

Manche sagen nichts tun, die anderen meinen zum Anwalt bzw Polizei zu gehen!

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hi Nina!

Schön, dich mal wieder zu lesen, wenn auch der Anlass nicht so erfreulich ist.

Wenn du am 10.12, gekauft hast, müsstest du ja erstmal 2 Mahnungen bekommen. Dafür ist die Frist ja noch gar nicht abgelaufen. Du schreibst, du hast überwiesen. Lass das doch nochmal über deine Nank nachprüfen bzw. über deine Kontoauszüge!

Bzgl. Anwalt: Hast du ne Rechtschutzversicherung?

Mir kommt das Ganze sehr komisch vor, ich würde auf alle Fälle nen Fachmann einbeziehen und definitiv erstmal keine Zahlungen leisten!!!

Lg, Smilla

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Hi Nina!

Schön, dich mal wieder zu lesen, wenn auch der Anlass nicht so erfreulich ist.

:)

Wenn du am 10.12, gekauft hast, müsstest du ja erstmal 2 Mahnungen bekommen. Dafür ist die Frist ja noch gar nicht abgelaufen. Du schreibst, du hast überwiesen. Lass das doch nochmal über deine Nank nachprüfen bzw. über deine Kontoauszüge!

Laut dem Brief ist es die 2 Mahnung, am 04.01.10 sollte ich auch schon eine bekommen haben, aber komischerweiße war da keine:rolleyes:

Ja ich werd mir nochmals die Kontoauszüge von der Bank geben lassen und mal durchschauen.

Bzgl. Anwalt: Hast du ne Rechtschutzversicherung?

Nein:o

Was ich nicht versteht, die Ware hat der "Mandant" ja noch, weshalb so ein aufstand? Ich würde es ja verstehen wenn ich die Ware hätte und nicht bezahlt hätte:rolleyes:!

Wenn ich damit zum Anwalt gehe, muss ich den Anwalt dann selber zahlen?

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wann ist denn die Ware angekommen??

Mir erscheint es für ein Inkassoverfahren nach so kurzer Zeit viel zu übertrieben....

Schaue dringend auf deine Kontoauszüge, ob das Geld rausgegangen ist......und wenn wann......

Ich würde nichts unternehmen, solange nicht klar ist, ob das Geld rausgegangen ist.

Wir hatten sowas auch schonmal mit ner angeblichen Internetseite.....sollten knapp 100€ zahlen......

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heutzutage gibt es leider viele firmen, die versuchen einen so abzuzocken - schnapp dir deine unterlagen und geh zur polizei, das klingt mir eindeutig nach betrügerischem verhalten

ich hab letztes jahr für sowas auch 70eur "gelöhnt", war einmal bei der polizei (nach 2 wochen, weil mein gefühl mir sagte, dass ich die ware niemals bekomme...) die haben mich aber weggeschickt: zu früh, urlaubszeit, ich müsste dem mehr zeit geben blabal.. - naja und danach hab ichs nicht mehr geschafft auf die polizei zu gehen, war irgendwie immer was anderes... und die ware kam trotzdem nicht

Bearbeitet von livi
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Nina, ich hab jetzt nicht viel Zeit... schreib Dir heute abend noch einmal.

So lange Du keine Ware erhalten hast (verstehe ich das richtig), ist dieses Vorgehen sehr seltsam... Aber Versandfirmen sind heute ganz schnell mit Inkasso!

Du musst schnell rausfinden: Ist Deine Überweisung gebucht worden? Als Nachweis gilt nur der Kontoauszug - der Durchschlag vom Überweisungsbeleg hat null Beweiskraft!

Und: Lies die Mails genau durch! Sind das Zahlungsaufforderungen/Mahnungen? Ich bin nicht up to date, aber es könnte sein, dass das per Mail ausreicht!

Aber wie gesagt, wenn Du echt noch keine Ware hast, ist das Verhalten der Firma völlig unangebracht. Anstatt zu Mahnen können sie einfach von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Sie schicken dann einfach keine Ware. Fertig. Deswegen vereinbart man ja Vorkasse. Ich schau heut abend mal ins Gesetz.

Wegen Mahnverfahren: Mach Dir keinen Kopf - da sind die auch schnell mit. Aber ganz wichtig: Dem Mahnbescheid musst Du fristgerecht widersprechen, wenn einer kommt! Sonst kommt echt der Gerichtsvollzieher....

Bearbeitet von MamaStina
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Hi,

ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, geh gleich morgen früh zum Amtsgericht. Dort kannst du dir einen Beratungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Normalerweise dauert das ein paar Tage, aber wenn du sagst, dass es eilt, sollte das auch schneller gehen.

Mit dem Schein kannst du dann zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und dich beraten lassen, die Kosten trägt dann das Land.

Für den Schein darfst du nicht über einem bestimmten Einkommenssatz liegen und darfst nur eine bestimmte Menge Gespartes haben.

Zum Gericht auf jeden Fall Einkommensnachweise, etc. in Kopie mitnehmen.

Ach ja und natürlich sofort Widerspruch einlegen, aber das wurde ja schon gesagt.

Ich drück dir die Daumen, dass alles gut geht, aber du hast ja das Recht auf deiner Seite, wenn nicht mal die Ware angekommen ist!

Liebe Grüße.

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Hallo Nina,

als erstes solltest du schauen, ob das Geld von deinem Konto abgebucht wurde. Mir ist es selbst schon passiert, dass ich einen Zahlendreher hatte und das Geld zurückkam.

Aber selbst wenn du wirklich nicht bezahlt hast: Sollte nichts anderes vereinbart sein, bist du nicht vorleistungspflichtig.

Wo hast du denn bestellt? Vielleicht rufst du morgen mal dort an, kann ja sein, dass etwas schiefgegangen ist und die denken, du hättest du Ware schon. (Fehler im PC oder so).

Ich würde versuchen, das so zu Klären und erst zum Anwalt, wenn ein geichtlicher Mahnbescheid kommt (dann musst du nämlich widersprechen, sonst bekommen die nen Titel gegen dich).

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Hallo Nina....

so ähnliches hatte ich auch mal......

als erstes würd ich deine Kontoauszüge prüfen.

Dann gehe zur Verbrauerzentrale in der nächsten größeren Stadt wird eine sein

schilder den den Fall bzw frag nach ob die Firma bei denen Bekannt ist

die helfen dir zur Not auch mit einem Anwalt was günstiger ist als wenn du so einen nimmst.

Aber mache dies gleich morgen denn die Frist muß eingehalten werden.

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Ich komm grade von der Bank und es sieht sehr schlecht aus:(

Also am 22.12.09 ist das Geld abgebucht worden und kam am 28.12.09 wieder zurück, grund : Kontonr/ BLZ falsch

Die Dame von der Bank hat mir alles ausgedruckt und mitgegeben, also es war eigenverschulden (hab eine 0 zuviel in der Konto-Nr) UND verschulden von der Bank, den die haben statt einer 2 amanfang eine 0 eingetragen:confused:

:confused:

Normalerweiße bekommt man ein schreiben mit der falschen Überweißung zurück, kam bei mir aber nicht - deshalb dachte ich es hat alles seine Ordnung!

Jetzt hab ich die Inkassodingsda angerufen und - argh :mad:

Voll unfreundlich vowegen ich hätte ja auf die 1 Mahnung (die übrigends doch kam,bloß per Mail) nicht reagiert und deshalb jetzt die 2 Mahnungmit den 37,50€ Inkassogebühren - ich MUSS zahlen sonst kommt der Gerichtsvollzieher - denen egal ob das eigenverschulden bzw Bankverschulden war!

Sodele, jetzt sitz ich hier, kann nicht die 85,60€ nicht zahlen (Hallo wir haben ende des Monats und ich muss ja mein Kind ernähren, das ist denen von sowas egal:mad:) wenn die Rechnung nicht bis 30.01.10 bezahlt ist hab ich ein problem.

Kann ich mich dawirklich nicht dagegen wehren?

Weiß einer von euch weiter?

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ich glaube nicht, dass die derart mit dir umspringen DÜRFEN - immerhin hast du die ware ja auch nicht erhalten - dh, wer nicht zahlt bekommt halt keine ware - du hättest ja auch als käufer ein recht innerhalb 2 wochen vom kaufvertrag zurückzutreten...

ich glaube, die wissen, dass du wohl nicht zum anwalt gehen wirst... und deswegen versuchen sie es mal bei dir :o

mit den rechtlichen wegen kenne ich mich nicht wirklich aus... kann mir aber nicht vorstellen, dass das so alles seine richtigkeit und berechtigung hat

geh mal zur verbraucherzentrale und bitte die um hilfe...

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Hast du schon mal bei dem Versandhaus angerufen??? Ich würd da mal anrufen und denen den Vorfall erzählen wie es war und fragen wie die darauf kommen, ein Inkasso Büro zu beaufragen, wo Du doch keine Ware erhalten hast.?

Wenn sie sich dumm stellen und darauf bestehen, würd ich zum Abschluß noch sagen, das man da ja echt nur "gute Werbung" machen kann....

Viel Glück und

lg Petra

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Ich würde denen keinen cent zahlen zumal du ja auch keine Ware bekommen hast.

Und du hast ja auch geschrieben das diese Firma das schon mit anderen gemacht hat. Am ende zahlst du jetzt die 85,- und bekommst trotzdem keine Ware...

NEEEE auf gar keinen Fall, ich glaube nicht das dann der Gerichtsvollzieher kommt. Das ist sicher nur Vorwand. Doch nicht wegen so nen "Klekkerbetrag"

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Hallo,

also ich an deiner Stelle würde auch nichts zahlen. Denn du hast ja keine Ware erhalten. Wie hier schon einige Sagten versuchs mal bei der Verbraucherzentrale vieleicht können die weiter helfen.

Solltes du doch zahlen müssen, ruf das Inkassobüro nocheinmal an und vereinbare eine Ratenzahlung das ist in den Meisten Fällen möglich.

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ich hatte das mal mit einer Versicherung. Da hab ich einen gerichtlichen Bescheid bekommen....auf den MUSS man reagieren....die wolten auch durch ein Inkassobüro Mahngebühren haben. Ichhab die aber nicht bezahlt sondern nur die Versicherunghssumme und habe auf das Gerichtsschreibe schriftl. reagiert....es gab nämlich zuvor auch keine Mahnung.

Ich würd die Firma anrufen......und da gar nix bezahlen......Wenn sie dir blöd kommen würd ich die Ware auch nicht bezahlen.....

Die drohen immer mit Gerichtsvollzieher abder den muss die Firma erstmal beauftragen und bezahlen...und das machen die meisten nicht. Die drohen halt gerne damit. So hab ich es schon öfter im TV gesehen.

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Hallo Nina,

das mit der zurückgekommenen Überweisung habe ich schon befürchtet. Ist mir wie gesagt auch schonmal passiert. Und meine Bank schickt da kein Schreiben...

Das wichtigste ist jetzt Ruhe zu bewahren. Es ist eigentlich ganz klar, dass die mit Gerichtvollzieher drohen, sagen kann man viel, aber im Endeffekt wird es sich für die nicht lohnen.

Verbraucherzentrale finde ich ist ne gute Idee.

du hättest ja auch als käufer ein recht innerhalb 2 wochen vom kaufvertrag zurückzutreten...

Genau, als Verbraucher kann man beim Fernabsatzgeschäft 2 Wochen ab Erhalt der Ware widerrufen!! Das heißt, du könntest das jetzt noch jederzeit tun, dann ist der Kaufvertrag aus der Welt und damit auch alle Forderungen daraus. Vielleicht solltest du darauf mal hinweisen.

Ich würde jedenfalls nochmal mit dem Versandhaus sprechen und nicht mit den Inkassoleuten. Das Versandhaus hat den Auftrag zum Einzug gegeben und den werden sie auch egal wie versuchen zu erfüllen, die wollen ja schließlich Geld verdienen.

Hast du mal den Namen von dem Versandhaus zusammen mit dem Namen von dem Inkasso gegoogelt? Falls das eine Masche von denen ist, findest du bestimmt noch andere betroffene.

Mich würden auch mal die AGB von dem Versandhaus interessieren. Wo hattest du denn bestellt?

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Hi Nina,

tatsächlich schön, mal wieder von Dir zu lesen. Wenn auch aus nicht so tollem Anlass....Ich hoffe Dir gehts gut!?

Ich hab mal meinen Freund zu dem Thema gefragt, er studiert das und hat mir folgendes aufgeschrieben (Achtung Lang :o):

Hast Du die Ware überhaupt erhalten? Wenn nein, dann hat sich die Sache erledigt. Wenn ja, ist es vom Unternehmen unlogisch, die Ware trotz Vorkasse zu liefern, obwohl das Geld ja noch gar nicht, bzw. gar nie da ankam, weil ja wohl die Kto-Nr. falsch war! Wenn Du die Ware aber hast, besteht rechtlich ein Vertrag (du hast bestellt, die haben geliefert, also musst Du bezahlen). VERZUG und genau DARUM geht es, setzt immer erst eine Mahnung voraus (eine zweite ist nicht nötig). Erst ab da sind Verzugszinsen (also mehr als der Kaufpreis, in der Umgangssprache auch Mahngebühren) zu zahlen. Da ein Kaufmann (also das Unternehmen) eine Mahnung aber selbst machen kann (vielleicht sogar auch muss, weiß net mehr so genau), sind die Inkassogebühren von fast 40 Euro in dieser Höhe noch fragwürdig. Dem Grunde nach vielleicht in Ordnung, sofern du tatsächlich eine Mahnung erhalten hast. Ab Erhalt der Mahnung kommt man in Verzug, eine weitere Frist ist unnötig. Deshalb gibt es juristisch auch keine 2. Mahnung, bzw. sie ist rechtlich unnötig. Nun kann man gleich weitere Maßnahmen, nämlich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dem muss man innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt wiedersprechen, sonst wirds problematisch. Unseriöse Leute und Unternehmen werden spätestens jetzt aufhören, denn ab jetzt prüft das Gericht!

Im Zweifel muss das Unternehmen auch belegen, ob die Mahnung zugegangen ist (um mehr als die 39 Euro zu fordern). Das ist meist richtig schwierig! Auch (oder erst recht) bei Emails. Der reine Postausgang beim Unternehmen ist kein Beweis, dass die Mail auch angekommen ist (kann ja im Spam landen). Das kann nur der Provider Bedenke: täglich 4 Mrd Mails allein in Deutschland!

Somit:Ruhig bleiben, die 39 Euro zahlen (sofern du die Ware erhalten hast) und erst mal fertig. Wie gesagt, dem Grunde nach, sind die Mahngebühren vielleicht i. O., aber sicher nicht in der Höhe! Normale Mahngebühren 5Euro + Zinsen laut BGB. Eigentlich also nie mehr als max. 15 Euro!

So Nina, das war das was mein Freund mir für dich aufgeschrieben hat. Weiß net, ob dir das weiterhilft! Aber ich würd mich unter Umständen vielleicht auch noch an den Verbraucherschutz wenden!

und nun noch OT: wär schön wenn Du wieder öfter von dir lesen lassen würdest ;)

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Hmmmm,

ich lese hier immer:Wenn du die Ware noch nicht erhalten hast, dann hat sich die Sache erledigt...

Also ich lege dafür jetzt nicht meine Hand ins Feuer, aber meine Meinung wäre folgende.

Du hast was bestellt und bist somit einen Kaufvertrag eingegangen.

Der Vertrag steht erstmal!

So jetzt hast du als Käufer nach dem BGB die Pflicht die Ware zu zahlen und der Verkäufer hat die Pflicht dir die Ware zu überlassen.

Wenn er nur nach Vorauszahlung verschickt, das vorher angegeben hat und du damit einverstanden warst (in dem du zB den AGB´s zugestimmt hast), dann ist das doch ein Teil des Vertrages.

Und somit müsstest du dem nachkommen!

Fraglich ist, warum das Versandhaus gleich ein Inkassobüro eingeschaltet hat. Aber auf der anderen Seite sagst du ja selbst, dass in deinen Emails Zahlungsaufforderungen vorhanden waren, du diese nur nicht wahrgenommen hast, weil du dachtest sie wären bereits bezahlt.

Die meisten Versandhäuser / Internethändler schicken die Mahnungen tatsächlich per Email, wenn man übers Internet bestellt hat.

Wenn ich mich recht erinnere schreibt das BGB für eine Mahnung keine bestimmte Form vor und ich meine mich zu erinnern, dass nicht mal eine Mahnung notwendig wird und der Verbraucher automatisch nach 30 Tagen(?) in Verzug gerät?

Aber das ist jetzt natürlich alles nur so "gedacht", seit dem ich das mal gelernt habe ist einige Zeit vergangen :D

Am einfachsten ist wirklich, entweder ruf bei der Verbraucherzentrale an und schildere dort mal deinen Fall oder goo*gle dich mal ein weilchen durchs Internet... habe gerade mal geschaut, es gibt ganz viele Leute die wegen Mahnungen Probleme hatten / haben.

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Ach Mist, hatte vergessen zu antworten - jetzt hab ich schon wieder keine Zeit...

ich glaube nicht, dass die derart mit dir umspringen DÜRFEN - immerhin hast du die ware ja auch nicht erhalten - dh, wer nicht zahlt bekommt halt keine ware - du hättest ja auch als käufer ein recht innerhalb 2 wochen vom kaufvertrag zurückzutreten...

Wann die 2 Wochen anlaufen, kommt aber auf den Vertrag/die AGBs an: Mit der Bestellbestätigung dürfte der Vertrag zustande gekommen sein. Und wenn das 4 Wochen her ist, ist die Widerrufsfrist verstrichen. (Bei manchen geht das ab Erhalt der Ware, aber das ist nicht grundsätzlich so...)

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Wann die 2 Wochen anlaufen, kommt aber auf den Vertrag/die AGBs an: Mit der Bestellbestätigung dürfte der Vertrag zustande gekommen sein. Und wenn das 4 Wochen her ist, ist die Widerrufsfrist verstrichen. (Bei manchen geht das ab Erhalt der Ware, aber das ist nicht grundsätzlich so...)

Das stimmt nicht, nach § 350 Absatz 3 Satz 2 BGB beginnt die Frist nicht vor Erhalt der Ware. Da kann man auch vertraglich nix anderes im Vertrag oder in AGB vereinbaren.

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Ihr seit so lieb :o

Vielen vielen vielen viiiiiiiiielen dank:o!

Also gezahlt hab ich jetzt nocht nicht, bei den AGB'S hab ich jetzt auch noch nichts gefunden (aber ich kenn mich da nicht so aus:o)

Bestellt habe ich bei Daliono - ich werde auch da morgen nochmal anrufen und versuchen das mit denen zu klären, vielleicht haben die mehr verständniss - auch wenn ich nicht dran glaube :rolleyes:

Was ich rausgefunden habe ist, das diese 2 Wochen widerrufsfrist ab erhalt der Ware gelten

Ach ich hoffe das sich das schnell klärt und ich nicht zahlen muss, ich find das ehrlich gesagt auch eine unverschähmtheit mit der Mahngebühr! ABER lieber zahlen wie in der Schufa zu stehen, das kann und will ich auch nicht:(

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Ihr seit so lieb :o

ABER lieber zahlen wie in der Schufa zu stehen, das kann und will ich auch nicht:(

nenene.......:nono1: genau das ist es doch an was solche Inkassogesellschaften verdienen. Wenn überhaupt zahlst Du nur den wirklich offenen Betrag, und das auch nur wenn Du Dich mit dem Versender einigen kannst, d.h. er Deine Entschuldigung annimmt und verspricht die Waren sofort nach Erhalt Deiner Zahlung zu verschicken...

Kann natürlich sein, dass er behauptet die Waren bereits versandt zu haben, aber dass muss er Dir auch erst einmal nachweisen...

....lass Dir keine Angst machen, Du hast Rechte und bist bestimmt nicht die erste der das passiert ist!

Wie die Anderen schon sagten , die Verbraucherzentrale hilft bestimmt und so schnell steht so etwas auch nicht in der Schufa.

viele Grüße,

VeryBusy

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Hallo Nina,

ich habe Deinen Thread überflogen. Grosser Mist alles, aber nicht verzagen, augustmama2009 fragen, die ist nämlich vom Fach! ;)

So wie Wombat schon schrieb, geh zum Amtsgericht und beantrage dort einen Beratungshilfeschein (so heisst das Richtig! ;)) Zum Amtsgericht musst Du Dein Einkommensnachweis, Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitnehmen. Du bekommst den Schein entweder sofort mit oder es dauert ein paar Tage, dass ist von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich. Mit diesem Schein kannst Du zu einem Rechtsanwalt Deiner Wahl gehen. Dort zahlst Du 10 Euro, die restlichen Kosten rechnet der Rechtsanwalt über die Landeskasse ab. Laß die Sache bloß nicht hinhängen, sondern kümmer Dich noch diese Woche!

Alles Gute!

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