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Steuerfalle beim Elterngeld

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Gast kleineschaos
Geschrieben

Ach Mädels, also die die schon entbunden haben:

Wie lange habt ihr auf die Geburtsurkunde gewartet??? Weil die brauch man ja für den Elterngeldantrag usw.

Bei uns wartet man knapp 4 Wochen :eek: und das ist ne Frechheit hoch drei sag ich euch.

Geschrieben
Ach Mädels, also die die schon entbunden haben:

Wie lange habt ihr auf die Geburtsurkunde gewartet??? Weil die brauch man ja für den Elterngeldantrag usw.

Bei uns wartet man knapp 4 Wochen :eek: und das ist ne Frechheit hoch drei sag ich euch.

bei uns wurde es gleich im KH gemacht, zwei tage hats gedauert, da haben sie mir die gebracht, 4 wochen ist ja echt lange

Gast kleineschaos
Geschrieben
bei uns wurde es gleich im KH gemacht, zwei tage hats gedauert, da haben sie mir die gebracht, 4 wochen ist ja echt lange

deswegen. Und das nur weil die Stadt Arbeitsplätze gestrichen hat und die restlichen Mitarbeiter "angeblich" mit der Bearbeitung nicht mehr hinterher kommen. Das krasse ist aber, würde ich im KH im Nachbarort entbinden (ca. 30km entfernt) würde ich dort die Geburtsurkunde auch gleich im KH bekommen.

Finde das alles nur total ***** da man ohne die Urkunde keine Anträge stellen kann usw. und ich mich da frage wie wir das finanziell dann in der Zeit machen. Aber das kümmert die Leute recht wenig wie man dann seine Ausgaben deckt usw.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich schleich mich mal kurz zu euch rein, weil ich in diesem Thread vielleicht der Antwort auf miene aktuellste Frage ein wenig auf die schliche komme ;)

Woher weiß ich denn, welche "Einkünfte" progressiv versteuert werden? Kann man sowas irgendwo nachlesen? Ein Kollege von mir meinte gestern zu mir, ich hätte mal besser nicht heiraten sollen, weil es ein finanzieller Irrtum war: Ich beziehe ein steuerfreies Stipendium, mein Mann ist Arbeitnehmer. Durch die Heirat kann er bequem in die günstigere Steuerklasse wechseln, da ich ja eh keine Steruern zahle. Sollte mien Stipendium aber progressiv versteuert werden, muss er es doch jetzt angeben und steuern auf mein steuerfreies Stipendium zahlen?! Geht jetzt am Elterngeld ein wenig vorbei, aber in die gleiche Richtung, vielleicht weiß hier ein Experte mehr oder wo ich ich schlaumachen kann? Die Googlesuche hat mich nur zu einem Juraforum gebracht, in dem eine unverheiratete stipendiatin fragte, ob sie das Stipendium bei der steuererklärung (wegen anderer Einkünfte) angeben soll, da meinte jemand es würde nicht unter das Progressionsrecht fallen, mehr weiß ich aber nicht :cionfused:

Geschrieben

Hi Julchen,

also meines Wissens fallen Stipendien, wenn auch von der Steuer befreit, unter den Progressionsvorbehalt. Hat bei dir bisher vermutlich nichts ausgemacht, wenn du keine sonstigen Einkünfte hattest (Vermietung, Kapital etc.)

Wenn ihr für dieses Jahr die Steuer macht, würd ich das berücksichtigen und einmal die getrennte und einmal die gemeinsame Veranlagung prüfen.

Kann in diesem Fall gut sein, dass die getrennte für euch billiger kommt.

Fakt ist einen Nachteil in dem Sinne habt ihr durch die Hochzeit nicht, denn mehr als getrennt versteuert hättet ihr eure Einkünfte ja eh nicht;)

Geschrieben

Damit die Anzahl der Antworten nicht auf die User der Frühlingsmütter ´10 beschränkt werden und diese somit noch umfangreicher werden, verschieb ich dieses Thema nun in Finanzierung, Geld und Beruf. :)

LG

Keksi

Geschrieben

Super Idee Keks :)

Getrennt veranlagen heißt dann aber er bleibt in seiner "unverheirateten" Lohnsteuerklasse oder wo ist da der Haken? Und wann und wie entscheidet man eigentlich welche Lohnsteuerklasse man nimmt? Und gibts ne Informationsquelle wo man nachlesen kann ob ein stipendium dem Progressionsvorbehalt unterliegt oder nicht?

Fragen über Fragen :D

Geschrieben

ob das stipendium dem progressionsvorbehalt unterliegt, müsste eigentlich irgendwo auf den unterlagen draufstehen. da steht dann so ein satz drunter, dass die leistung steuerfrei ist, aber dem progressionsvorbehalt unterliegt blabla. aber dass ein stipendium dem progressionsvorbehalt unterliegt, hab ich noch nie gehört. wobei ich auch mit stipendien noch nix weiter zu tun hatte.

und ja, getrennt veranlagen is quasi wie unverheiratet, also insofern auch nicht gut für euch ;) über eure lohnsteuerklassen könnt ihr jederzeit selbst entscheiden, wenn ihr verheiratet seid. wobei man ja immer dran denken muss, dass es am ende des jahres gehupft wie gesprungen is... entweder du zahlst monatlich mehr und bekommst am ende was wieder oder du zahlst monatlich weniger und musst nachzahlen. die summe bleibt aber eh immer gleich ;)

edit:

hab grad noch mal im gesetz nachgeschaut. bei den leistungen, die dem progressionsvorbehalt unterliegen, ist nirgendwo die rede von stipendien.

Geschrieben (bearbeitet)
Super Idee Keks :)

Getrennt veranlagen heißt dann aber er bleibt in seiner "unverheirateten" Lohnsteuerklasse oder wo ist da der Haken? Und wann und wie entscheidet man eigentlich welche Lohnsteuerklasse man nimmt? Und gibts ne Informationsquelle wo man nachlesen kann ob ein stipendium dem Progressionsvorbehalt unterliegt oder nicht?

Fragen über Fragen :D

Also ich bin der Meinung das mal gehabt zu haben, dass die steuerfreien Einkünfte wie z.B. auch Stipendien darunter fallen, wie gesagt ohne gewähr. (EDIT: Hab auch nochmal nachgeschaut, es scheint welche zu geben aber auch andere, die nicht drunter fallen. Also ab und nachlesen oder nachfragen;))Ansonsten einfach bei ner Steuerberatung oder beim Finanzamt nachfragen, dann gehst du auf nummer sicher.

Getrennt veranlagen kannst dich immer. Egal welche Lohnsteuerklasse. Und welche Klasse ihr wählt ist ein einfaches Rechenexempel. Entweder selber rechnen oder aber rechnen lassen. Das ist individuell, also helfen da keine Tabellen.;)

Bearbeitet von Cassie
Änderung
Geschrieben

Zu irgendwelchen steuersachen steht im stipendiumsschreiben nur folgendes:

Das Stipendium ist steuerfrei gemäss § 3 Nr. 44 EStG (Einkommensteuergesetz).

Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis; es ist kein Entgelt im Sinne von

§ 14 SGB IV (Sozialgesetzbuch). Es unterliegt daher nicht der

Sozialversicherungspflicht. Die Bestimmungen des Vermögensbildungsgesetzes,

des Sparprämiengesetzes, des Wohnungsprämiengesetzes können nicht

angewendet werden. Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen können

nicht gewährt werden.

Das hilft jetzt auch nicht gerade weiter :D

Beim Finanzamt nachfragen könnte ja schlafende Hunde wecken ;) Puh, was bin ich froh, dass ich mich noch nie mit Steuern rumschlagen musste :D Aber Männe will jetzt von mir wissen,w as er mit meinem Stipendium zu tun hat oder auch nciht :rolleyes:

Geschrieben

Beim Finanzamt nachfragen könnte ja schlafende Hunde wecken ;) Puh, was bin ich froh, dass ich mich noch nie mit Steuern rumschlagen musste :D Aber Männe will jetzt von mir wissen,w as er mit meinem Stipendium zu tun hat oder auch nciht :rolleyes:

Inwiefern schlafende Hunde wecken, ihr würdet das dann doch eh angeben!?

Hab jetzt nochmal geschaut und im § 32 b EStG nichts derartiges gefunden, also dann kein Progressionsvorbehalt. Sonst würd es da aufgelistet sein. Kannst ja selber nochmal schauen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Puuuh, ich hab von sowas doch mal so gar keine Ahnung - bleibt mir wech mit Zahlen... Ich weiß nur, dass ich sicherlich nicht arbeiten gehen werde während des Elterngeldbezugs. Da spricht ja immer mehr dagegen.

Ich krieg ja eh nur 800 Euro plus Kindergeld und stocke den Rest mit ALG2 auf - tolle Wurst.

Man gut, dass ich nicht auch noch verheiratet bin.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

das ist alles so ungerecht...wir haben sonst immer ca 1500eur wieder bekommen; jetzt durften wir für 2009 nett nachzahlen. 500eur...finde das echt ne schweinerei. habe gehofft es bleibt bei +-0 aber nein..naja, hätte auch schlimmer sein können..

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
das ist alles so ungerecht...wir haben sonst immer ca 1500eur wieder bekommen; jetzt durften wir für 2009 nett nachzahlen. 500eur...finde das echt ne schweinerei. habe gehofft es bleibt bei +-0 aber nein..naja, hätte auch schlimmer sein können..

du sag mal steht auf euern bescheid irgendwo das eltern mit drauf ??bei uns steht es nicht mit aufn bescheid müssen aber nachzahlenn

Geschrieben
du sag mal steht auf euern bescheid irgendwo das eltern mit drauf ??bei uns steht es nicht mit aufn bescheid müssen aber nachzahlenn

direkt in der berechnung sieht man's nicht. man sieht nur bei der berechnung der steuer, dass es mit progressionsvorbehalt gerechnet wurde und wie hoch der steuesatz dabei ist. irgendwo in den erläuterungen müsste so ein satz sein, dass leistungen in höhe von xxx in die berechnung des steuersatzes einbezogen wurden oder so ähnlich

Geschrieben

*puh* da hatten wir wohl bis jetzt immer Glück, trotz Elterngeld und Kurzarbeit noch nie was nachbezahlt :) Wir haben die letzten 2 Jahre noch immer viel rausbekommen :cool: Lag wohl an unseren Großausgaben ;)

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