Zum Inhalt springen

Schwanger - Studium ???

Dieses Thema bewerten


Empfohlene Beiträge

Hallo...

Meine Freundin ist im 5. Fachsemester und gestern haben wir erfahren das sie schwanger ist, wahrscheinlich so 5-7 Woche... Wir waren geschockt!!!

Nun zur unseren Fragen,

meine Freundin und ich sind beide Studenten!

Wir sind am überlegen, was wir nun machen sollen.

Einkommen:

Ichhatte bis 31.August 09 -600 € Bafög bekommen, das heißt ich habe nun keine Einnahmen mehr, muss noch 1 Jahr studieren.

200 - Nebenjob - Ich

500 Bafäg - Meine Freundin (noch 1 Jahr)

150 Kindergeld - Meine Freundin

190 - Halbweisenrente - Meine Freundin, nur so lange sie studiert!

400 - Nebenjob, meine Freundin

Hinzu haben wir feste Ausgaben von 900 Euro, Miete, Studenten-Krankenversicherung, Autoversicherung, u.s.w...

Unsere Sorgen sind, das wir es finanziell nicht schaffen, den das ganze Geld (1240 €) von meiner Freundin, fällt dann ja weg!

Könnt ihr uns weiter helfen?

Danke

Gruß Lenex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lenex!

Willkommen hier im Forum und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft deiner Freundin!

Zu eure finanziellen Situation: Die Halbwaisenrente und das Kindergeld fallen mit der Geburt eines Kindes nicht weg, das bleibt ihr also. Und wenn sie weiterstudiert (was natürlich von euren Plänen abhängt, wie ihr das ganze Regeln wollt - bleibt einer/eine zuhause, kommt das Baby früh in die Kita, kommt es evtl. in den Semesterferien? etc. ) dann hat sie auch weiterhin Anspruch auf Bafög, es gibt dann sogar einen Kinderzuschlag und sie muss keine Studiengebühren mehr bezahlen.

Wie sieht es denn bei dir aus? Warum bekamst du so einen hohen Bafögsatz und jetzt gar nichts mehr? Könntest du evtl. noch einmal neu beantragen?

Ansonsten kann ich dir nur raten, den Nebenjob auszubauen oder dir einen anderen Job zu suchen, der dir mehr bringt, denn dass die ganze finanzielle Belastung bei deiner Freundin liegt, ist sicherlich nicht so schön für sie. Gerade wenn sie sich in der Schwangerschaft mal nicht gut fühlt/weniger arbeiten kann oder mal krankgeschrieben wird etc.

Den Krankenversicherungsbeitrag müsste deine Freundin als Halbwaise vom Rentenamt bezahlt bekommen....falls sie den selbst bezahlt, würde ich da mal nachhaken.

Ich wünsche euch viel Erfolg bei den vielen Überlegungen und Entscheidungen!

VG Edi

Edit: Da fällt mir noch ein - auch als Studentin hat deine Freundin Anspruch auf das Elterngeld - also 300 Euro ein Jahr lang...und das Kind bekommt auch den normalen Kindergeldsatz...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Antwort!

Zu eure finanziellen Situation: Die Halbwaisenrente und das Kindergeld fallen mit der Geburt eines Kindes nicht weg, das bleibt ihr also. Und wenn sie weiterstudiert (was natürlich von euren Plänen abhängt, wie ihr das ganze Regeln wollt - bleibt einer/eine zuhause, kommt das Baby früh in die Kita, kommt es evtl. in den Semesterferien? etc. ) dann hat sie auch weiterhin Anspruch auf Bafög, es gibt dann sogar einen Kinderzuschlag und sie muss keine Studiengebühren mehr bezahlen.

Nach meiner Rechnung, wenn meine Freundin nun in 5-7 Woche schwanger ist, (haben das ja gestern erst erfahren, Montag gehts zum Frauenarzt) kommt es Juni/Juli, also direkt in der Klausurphase von uns! Wir überlegten ob ein Urlaubssemester sinn macht, aber dann würde ale Leisungen wegfallen, Bafög + Rente + Kindergeld ... oder lieber eingeschrieben bleiben, denn bekommt man 1 Semester länger.

Kinderzuschlag?? Wie sieht das aus?

Wie sieht es denn bei dir aus? Warum bekamst du so einen hohen Bafögsatz und jetzt gar nichts mehr? Könntest du evtl. noch einmal neu beantragen?

Ansonsten kann ich dir nur raten, den Nebenjob auszubauen oder dir einen anderen Job zu suchen, der dir mehr bringt, denn dass die ganze finanzielle Belastung bei deiner Freundin liegt, ist sicherlich nicht so schön für sie. Gerade wenn sie sich in der Schwangerschaft mal nicht gut fühlt/weniger arbeiten kann oder mal krankgeschrieben wird etc.

Ich bekomme kein Bafög mehr, weil meine Regelstudienzeit am 31.8.09 abgelaufen ist.

Zum Nebenjob, bin da selbständig mit meinem Cousen... Zurzeit bringt das leider nur sehr wenig Geld ein, da wir es am aufbauen sind. Aber sehr viel Zeit beansprucht, genau so viel wie mein Studium :(

Deswegen würde ich das Zeitlich nicht hinbekommen, noch was zu machen.

Meine Freundin hat ein sehr guten Nebenjob, nur 2 Wochenenden im Monat :)

Edit: Da fällt mir noch ein - auch als Studentin hat deine Freundin Anspruch auf das Elterngeld - also 300 Euro ein Jahr lang...und das Kind bekommt auch den normalen Kindergeldsatz...

Elterngeld, wird das nicht auf 390 e erhöht, weil sie ein Minijob von 400 hat?

Nur 1 Jahr, oder 2 Jahre?

Was gibt es noch für Möglichkeiten, Erstaustattung, oder ähnliches?

Ulaubssemester oder lieber keins?

Und wie siehts mit Mutterschutz aus?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Huhu,

erstmal herzlichen Glückwunsch! Ich hoffe ihr könnt euch trotz der vielleicht nicht ganz perfekten Situation freuen. Mach dir mal keinen Stress, hierzulande muss kein kind verhungern, da gibt es genügend Möglichkeiten. Also entspannt und informiert euch!

Ich bekomme kein Bafög mehr, weil meine Regelstudienzeit am 31.8.09 abgelaufen ist.

was ist mit der Studienabschlussfinazierung? Nach Ablauf der Bafög-Förderungshöchstdauer hat man 12 Monate Anspruch auf Studienabschlussfinanzierung. Das ist dann ein vollständiger Kredit in etwa der gleichen Höhe wie der vorherige Bafögsatz. Natürlich musst du das später zurückzahlen, aber für den momentanen Engpass wärs ja nicht verkehrt... Ich würde mal ganz schnell nen Termin beim bafögberater machen! Vermutlich kann das auch nciht rückwirjkend beantragt werden, also auf ;)

An eurer Uni gibt es garantiert eine Gleichstellungsbeauftragte, evtl noch konkretere Informationen zu studieren und Kind. Schaut mal auf der HP der Uni. Die FGleichstellungsbeauftragte hilft euch garantiert mit den nötigen informationen weiter!

Alles Gute für euch und den Krümel,

Julchen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ihr habt ungefähr die gleiche situation wie wir im letzten jahr. nur, dass unser kleiner in den semesterferien geboren wurde. aber ich kann ja mal kurz versuchen zusammen kriegen, wie wir das finanziell gemacht haben.

ich habe kein urlaubssemester gemacht und würde dies auch, wenn irgendwie möglich, verhindern, da ihr dann zum einen natürlich das bafög hättet und aber auch den kinderzuschlag. vielleicht besteht ja die möglichkeit, dass deine freundin ein paar blockveranstaltungen in dem semester besucht. es muss ja nicht viel sein. und wenns nur 4 oder 6 sws sind. halt soviel, dass man irgendwie rechtfertigen kann, warum man weiter bafög bekommen muss. wenn sie aussetzt, kann sie aber ALG II beantragen. das, was sie dann bekommen würde liegt aber unter dem bafögsatz. aber wäre natürlich besser als nichts.

für das kind könnt ihr ebenfalls ALG II beantragen. und gegebenfalls wohngeld (bei unser stelle hier wird das direkt zusammen gerechnet. wir bekommen da so um die 200euro für den kleinen). dann gibt es natürlich elterngeld. eben die 300 euro. könnt ihr aber auch teilen, wenn ihr noch etwas länger mit wenig geld auskommen müsst. wir sind ganz froh, dass es immer noch 150 euro im monat gibt ;) und dann gibt es natürlich das kindergeld fürs kind. und gegebenfalls noch für die eltern, wenn ihr die altersgrenze noch nicht überschritten habt. genau das gleiche gilt für die waisenrente deiner freundin.

und du müsstest normalerweise auch wohngeld beantragen können für dich, wenn du keinen anspruch mehr auf bafög hast. das kann auch unter umständen so um die 200 euro liegen.

geht am besten mal zu einer beratungsstelle. zum beispiel pro familia. die haben uns sehr gut weitergeholfen. dort könnt ihr auch geld für die erstausstattung beantragen. ebenfalls geld für erstausstattung und für mehrbedarf in der schwangerschaft könnt ihr darüber hinaus beim arbeitsamt beantragen. müsstet ihr eigentlich bei eurer situation problemlos bekommen. der kampf durch die ganzen anträge ist etwas beschwerlich. aber es lohnt sich. ich glaube für die erstausstattung haben wir insgesamt um die 1000 euro erhalten.

ich drück euch die daumen, dass ihr das alles hinbekommt und euch auch auf euren wurm freut :) das ist finanziell aber wirklich alles ganz gut hinzukriegen. wenn ihr noch konkrete fragen zu irgendnem antrag oder etwas dergleichen habt, schreibt mir einfach ne pn.

viel erfolg!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hej ho..

Von mir auch erstmal <3-lichen Glückwunsch zur Schwangerschaft deiner Freundin.. ;)

Haben die in etwa die gleiche Situation wie ihr..

Sind auch beide Studenten, er kriegt Bafög, ich eigentlich Unterhalt, der aber grad wegfällt, da mein Erzeuger sich weigert/drückt zu zahlen. -.-

Haben auch dieses Erstausstattungsgeld über ProFamilia beantragt, kam zurück, dass ich ALGll beantragen soll und das Unterhalt da net mit reinzählt -.- Ämter ...:rolleyes:

Kind soll auch vor den Klausuren kommen. Habe mir aber auch ein Urlaubssem genommen (ging net anders)

Wollte noch das Thema mit den Studiengebühren ergänzen: (ist zumindest hier so)

Mutter zahlt ab Beginn der Schwangerschaft keine Studiengebühren (also diese 500€) mehr

und der du, also der Vater, ab Geburt des Kindes..

Also das ist auch schon mal Geld, was man ja sehr gut gebrauchen kann wie ich finde..

Wünsche euch noch viel Vergnügen die restliche Schwangerschaft über und auch, dass alles gut geht ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure Antworten...

Hätte da noch einige offene Fragen:

Und wie siehts mit Mutterschutz aus?

Bekommt man 6 wochen vor und 8 wochen danach, Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber/Krankenkasse/Knapschaft?

(Den Minijob will meine Freundin nicht aufgeben, 4x im Monat!!!)

Kann meine Freundin überhaupt Elterngeld bekommen und ihren Minijob weiter ausüben und weiterhin studieren?

*** Beitrag geändert von SanJoHan ***

Erstausstattung fürs Baby, Erstsaustattung bei Schwangerschaft und Mehrbedarf, aber der 12 Woche... ist das korrekt?

Beatragen beim Arbeitsamt, ProFamilia oder der ARGE?

Bearbeitet von SanJoHan
externen Link und Zitate entfernt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lenex,

Du kannst noch keine PNs empfangen, deswegen hier im Thread:

Laut Adeba-Regeln ist es (bis auf wenige Ausnahmen) nicht gestattet, externe Links zu posten.

Außerdem unterliegt jeder Text dem Copyright und somit kann es unter Umständen für Dich

und Adeba Ärger geben, wenn Du einfach irgendwelche Texte von anderen Seiten zitierst oder kopierst.

Deswegen habe ich Deinen obigen Beitrag geändert und bitte Dich, Dir die Forenregeln

noch einmal in Ruhe durchzulesen.

Vielen Dank, weiterhin viel Spaß bei Adeba und Deiner Freundin eine angenehme Schwangerschaft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ihr bekommt zusätzlich glaub 93€ zuschuss vom bafög als kindergeld, 164€ kindergeld udn wohngeld ab beantragung bei der geburt, rechne mal mit 100€ dazu. außerdem könnt ihr euch semestergebühren zurückholen bei der asta oder wer bei euch dafür zuständig ist. das bekommt ihr schon hin! und die 300€ elterngeld für 14 moante bekommt ihr auch :).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

lenex warum hast du beim bafögamt keine natrag auf über die förderungshöchstdauer gestellt?

minijob kann sie behalten wenn sie nicht mehr stunden in der woche arbeitet als es für den bezug von elterngeld erlaubt ist 8h? verbessert mich, wenn das faslch ist (außer der gesetzl. mutterschutz natürlich, also die 8 wochen nach et).

und ss und jedes lebensjahr des kindes erhöht den bezug des bafögs um ein semester.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure Antworten...

(Den Minijob will meine Freundin nicht aufgeben, 4x im Monat!!!)

Kann meine Freundin überhaupt Elterngeld bekommen und ihren Minijob weiter ausüben und weiterhin studieren?

War gestern bei ProFamilia, man meinte sie bekommt die 300€ Elterngeld und kann weiterhin 400€ weiterhin verdienen.

Ist das wirklich korrekt?

lenex warum hast du beim bafögamt keine natrag auf über die förderungshöchstdauer gestellt?

.

Antrag wurde gestellt, wurde abgelehnt!

Habe ihn daraufhin vor einigen Tagen nochmal gestellt, gestern im Briefkasten, eine Zusage bis Februar... :)

und ss und jedes lebensjahr des kindes erhöht den bezug des bafögs um ein semester.

wie?? Bitte genau erklären, verstehe das nicht...:P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja den minijob darf sie defintiv weiter ausüben, schau aber bitte nochmal in den elterngeldbezug wie viele h in der woche man da arbeiten darf :), das weiß ich nicht exakt, ist sie drüber, seit ihr raus...

hihi sag ich ja! und du kannst auch noch ein zweites mal diesen antrag stellen auf förderungshöchstdauer, aber dann wird es schwierig, da du ja nicht ss bist sondern deine freundin, sie kann jetzt durch die ss 1 semester als vollen zuschuss vom bafögamt bekommen, allerdings erst am ende vom regelbezug. aber für jedes lebensjahr bekommt jeder von euch beiden, also zum 1. geburtstag, noch ein semester zuschuss obendrauf.

das kindergeld vom bafögamt gibt es aber nur einmalig für ein kind, den bezieht nur einer von euch beiden. vll clever den erstmal bei dir zu belassen um beim übernächsten antrag das kind vorzuweisen ;).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das mit dem zusätzlichen semester pro schwangerschaft und lebensjahr des kindes trifft aber nicht immer zu. VORSICHTIG sein!! ich bin auch davon ausgegangen. hab dann direkt bei meiner sachbearbeiterin nachgefragt. und auch noch mal nachgelesen. das KANN genehmigt werden, MUSS es aber nicht. beispielsweise würde ich für die schwangerschaft schon mal kein zusätzliches semester bekommen, weil ich vorgearbeitet hatte und dadurch leider nicht nachweisen kann, dass die schwangerschaft mir irgendwie von nachteil war für das studium. hab ja meinen leistungsnachweis nach dem grundstudium erbracht und damit fällt das für mich schon mal raus. und für sonstige semester zusätzlich soll ich jetzt ALLE betreuungslücken usw. aufschreieben und muss alles nachweisen, damit man mir glaubt, dass meine verzögerung des studiums durch das kind zu begründen ist. ist das nicht der fall, kann ich auch kein zusätzliches semester gefördert werden. find ich eine total blöde regelung. aber je nach strenge des zuständigen amtes kann es auch ganz übel ausgehen, wenn man von vornherein davon ausgeht, dass man auf jeden fall länger geld bekommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ich musste nur nachweisen wann ich welche Schneine gemacht habe (einfach indem ich alle Scheine beim Studentenwerk vorgelegt habe).

Und schon wurde mir die Förderung über die Höchstdauer hinaus bewilligt und das sehr zügig.

Mit zusätzlichen Leistunden kenn ich mich jedoch nicht aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@venus: ist das vielleicht regional unterschiedlich? wir haben für den kleinen kein wohngeld beantragt. bekommen aber den normalen hartz IV satz für ein kind plus wohnkostenanteile oder sowas. die hatten uns aber von anfang an gesagt, dass wir für den kleinen wohngeld beantragen müssen, weil die uns ja das bafög im mietzuschuss kürzen, weil wir jetzt ne "3er-wg" sind ;) und das kind erhält halt den anspruch von woanders und wird darum dort nicht mit finaziert.

@red-butterfly: das klingt ja gut. dann hoffe ich mal, dass die bei mir genauso tolerant sind. aber mein problem ist dann vermutlich, dass ich vor der geburt und auch mit kind noch viel zu viel gemacht habe. und damit immer noch fast ein semester vorsprung gewissermaßen habe. es handelt sich bei mir halt nicht um irgendwelche scheine, sondern nur um einzelne lehrveranstaltungen (in denen ich auch nur nen sitzschein brauche), die ich einfach nicht belegen konnte, weil mein freund dann in der uni war oder weil sich alles überschnitten hat usw.. hmm ... mal schauen, wie sich das alles regeln lässt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Und wie siehts mit Mutterschutz-Geld aus?

Bekommt man 6 wochen vor und 8 wochen nach der Entbindung Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber/Krankenkasse/Knapschaft?

Meine Freundin ist Halbweise und ist durch die Rente versichert.

Weil die 300 Euro Elterngeld bekommt meine Freundin doch erst ab der Geburt, und ca 2-3 Monate später will sie weiter studieren und ihren minijob weiter ausüben, deswegen die Frage mit dem Mutterschutz???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lenex,

Zuallerersteinmal: Bewahre Ruhe, durch das ganze Chaos wird die Situatuin nicht besser....

Ich sprech aus eigener Erfahrung, und bei mir ist es sogar so, dass ich zur Geburt meines Sohnes KEIN Bafög mehr bewilligt bekommen habe und also mein Kind und mich ALLEIN seit 5 Jahren OHNE UNterhalt vom Vater Durchbringe, es geht, wenn man weiß wie. Allerdings haben viele Studentenwerke undurchsichtige Beratungsbroschüren..........Deshalb hier die wichtigsten Tipps:

1. Wenn Sie die 12. Woche überschritten hat, könt Ihr mit Euren Einkunftsnachweisen und dem Mutterpass zum sozialmedizinischen Dienst Eurer Stadt - dort beantragt ihr einen Stiftungszuschuss für Schwangere...das bringt Euch erstmal zwischen 400 und 600 € für die Erstausstattung!

2.Leider gibt es kein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse für Studentinnen, d.h. nur Arbeitnehmer in Festangestelltenverhältnis erhalten das Mutterschaftsgeld. Das Geburtsgeld ist abgeschafft!

3. Auch wenn Du Studentin bist, kannst Du für das Kind ALG II beantragen - das ist das sogenannte Sozialgeld für Kinder. Das erhalten Eltern einkommensabhängig, aber vom eigenen Status (STudent, Arbeitnehmeretcc) unabhängig.

4. Frage bei der Universität nach: Durch die Geburt eines Kindes zahlt Deine Freundin und DU bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres deines Kindes KEINE Studiengebühr.

5. Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse: Eine Familienversicherung auf Studentenbasis für Euch alle zusammen kann günstiger sein, als wenn man zwei beiträge zahlt und das Kind bei einem familienversichert. Das ist aber von kasse zu Kasse unterschiedlich.

6. Wohngeldanträge beim Amt für Familie und Soziales ausfüllen. Ihr bekommt definitiv was, das bekommt ihr auch unabhängig vom Sozialgeld des Kindes. Ganz wichtig, das können bei Eurer Miete bis zu 300 € sein.

7. Der Kinderzuschlag: Geht zur Familien kasse und stellt bei der Geburt des kindes nicht nur den Antrag auf Kindergeld, sondern auch auf Kinderzuschlag, das sind nochmal 140 € zusätzlich im Monat. Pluspunkt: Die Einkommensgrenze wurde seit Sommer diesen Jahres herabgesetzt. Also sieht es bei Euch sehr gut aus.

8. Ihr könnt trotz Studium etc...auch beim Jobcenter einen Antrag auf Einmalhilfe stellen, dass heisst Zuschuss zu den Möbeln etc stellen (macht ca. 160 bis 350 €) zusätzlich.

9. Kindergarten,bzw. Betreuungsplätze sind für Studenten meist Kostenlos, wenn das Einkommen gering ist, oder man muss nur einen gerinegn Teil für das Essen zaheln. Rechtzeitig informieren und Kindergartenplatz jetzt schon beantragen, dann klappt das reibungslos (ps. Unikindergärten nhemen auch babies, wenn besonderer Härtefall vorliegt). Dann kannst auch Du noch etwas dazuverdienen.

10. Ein Anruf beim BundesMinisterium für Familie und Soziales in Bonn und Du hast auch Unterstützung, wenn es mal bei einem Antrag nicht klappen sollte. Die setzen sich ein udn meist gehst dann ganz ruckzuck...bei Ablehnungsbescheiden immer Widerspruch einlegen. Das hilft auch noch mal....

Also: euch stehen monatlich zusätzlich 164 € kindergeld für den kleinen, 140 kinderzuschlag, ca minimal 160 € wohngeld, sozialgeld 132 €, das macht schonmal nach adam riese 596 € zusätzlich....

einmalzahlungen max 1200 €...

Vorsicht: Das Elterngeld bekommt nur der, der zuhause bleibt. das kann man sich aber auch für später mal aufheben. dass heisst, wenn sie zuhause bleibt, dann habt ihr 100 € weniger, wenn du keine ahnung, was du verdienst, aber ich denke mehr als 300 €. dazuverdienen darfst du nicht.das weiss ich von einer freundin, die auch einen 400 €job hatte.

kleiner tipp: ab 01.01.2010 wird das kindergeld erhöht.

noch fragen? melde dich einfach. ich kann dir teledonnummern und internetseiten nennen.

Ich denke, ihr seid nicht allein. kopf hoch, das wird schon :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 6 Monate später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.