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Das neue Elterngeld

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Geschrieben

Hallo, ich hab auch mal ne Frage zum Elterngeld. Ich hab mir jetzt schonmal den Antrag geholt. Muss man darin angeben, wenn man studiert? Wenn ja, wo? Oder ist das egal bzw. macht keinen Unterschied zu "Hausfrau"?

Ich beantrage ja dann nur dne Mindestsatz, muss ich dann das Blatt mit dem Verdienst trotzdem ausfüllen? Wäre sowieso alles leer bei mir.

Und dann noch ne Frage zu den Partnermonaten: Mein Freund nimmt wahrscheinlich den 13. und 14. Monat, zählt dann sein Verdienst in dem Jahr vor der Geburt oder in dem Jahr vor seiner Elternzeit (also dem ersten Lebensjahr des Babys)?

Ich hab auch schon den Kindergeldantrag geholt und gesehen, dass die die Geburtsurkunde im Original haben wollen. Aber die braucht man doch bestimmt noch für ganz viele andere Sachen? Wie geht das denn dann? :confused:

Danke für eure Hilfe und liebe Grüße

Geschrieben

Jap musst du, da du ja keine Hausfrau bist. Für die Berechnung macht das allerdings keinen Unterschied, solange du vor der Entbindung keinen Nebenverdienst hattest.

Frag mich jetzt aber nicht ob, und wenn wie, Bafög mit rein zählt.

Zwecks der Geburtsurkunde, du bekommst mehrere ;)

Je eine gesonderte für die Krankenkasse, die Familienkasse, fürs Standesamt und eine für kirchliche Zwecke.

Mit der fürs Standesamt gehst du dann da hin und beantragst die "richtige", welche du dann an alle weiteren Stellen schicken kannst. (immer schön in Kopie, Ämter sind schlampig) :)

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für deine Antwort Bizzy!

Wo im Antrag muss ich das mit dem Studium denn angeben? Ist das Studium eine Berufs(aus)bildungsmaßnahme? Sonst weiß ich garnicht, was ich bei Tätigkeit nach der Geburt ankreuzen soll, das passt irgendwie alles nicht.

Bearbeitet von Peaches
Geschrieben

Schreibs da hin wo du gefragt wirst was du vor der Geburt gemacht hast.

Ich hab den Antrag gerade nicht im Kopf. ^.^

Wenns nur ankreuzfelder sind, dann past die "Berufs(aus)bildungsmaßnahme" eigentlich ganz gut. Notfalls nochmal daneben schreiben das du Student bist. :)

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Mädels,

kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen?

Im Moment beziehe ich noch bis März 2011 Elterngeld für meine Tochter (auf 2 Jahre gesplittet) - im Januar kommt das zweite Kind.

Hierzu meine Frage:

Normalerweile werden ja die Monate mit Bezug vom Elterngeld ausgeklammert und die Zeit davor für die Berechnung berücksichtigt. Gilt das denn auch wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hat? Oder bekomme ich dann nur die 300 € + Geschwisterbonus?

Geschrieben

Ich hätte da auch mal neh Frage vieleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich bekomme noch Elterngeld für meine Tochte. Hab dieses auf zwei jahre gesplittet. Jetzt arbeite ich seit Juni ja wieder. Das Elterngeld wird ja neu berechnet. Der neue Betrag zählt der dann nur bis September und dann bekomm ich wieder den alten oder gibt es dann weiter den neuen Betrag? Denn dann würd ich mich fragen was mit anderen Hälfte vom Elterngeld ist für die ich ja eigendlich schon der Geburt gearbeitet habe!

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich aufschreiben.

Lg Susi

Geschrieben
Mädels,

kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen?

Im Moment beziehe ich noch bis März 2011 Elterngeld für meine Tochter (auf 2 Jahre gesplittet) - im Januar kommt das zweite Kind.

Hierzu meine Frage:

Normalerweile werden ja die Monate mit Bezug vom Elterngeld ausgeklammert und die Zeit davor für die Berechnung berücksichtigt. Gilt das denn auch wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hat? Oder bekomme ich dann nur die 300 € + Geschwisterbonus?

Die Verlängerung auf 2 Jahre wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kann aber sein, dass trotzdem noch einige Monate von deinem Einkommen vor der ersten Geburt herangezogen werden, da ja zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes betrachtet werden.

Ich hätte da auch mal neh Frage vieleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich bekomme noch Elterngeld für meine Tochte. Hab dieses auf zwei jahre gesplittet. Jetzt arbeite ich seit Juni ja wieder. Das Elterngeld wird ja neu berechnet. Der neue Betrag zählt der dann nur bis September und dann bekomm ich wieder den alten oder gibt es dann weiter den neuen Betrag? Denn dann würd ich mich fragen was mit anderen Hälfte vom Elterngeld ist für die ich ja eigendlich schon der Geburt gearbeitet habe!

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich aufschreiben.

Lg Susi

Also grundsätzlich (laut Gesetz) ist es so, dass nach Ablauf des regulären Bezugszeitraums die Auszahlung der jeweils zweiten Hälfte der Monatsbeträge beginnt. Also müsstest du bis September den geminderten Betrag bekommen, danach wieder den vollen und ab Juni nächsten Jahres dann wieder den geminderten. Ob das in der Praxis jetzt auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Wäre ja sonst zu einfach :lol:

Geschrieben

Danke dir Moni,

nu steh ich jedoch völlig auf dem Schlauch... :confused:

Meine Tochter ist ja im Mai 2009 geboren, d.h. ich hatte Mutterschutz bis Juli 2009 und ab Juli dann Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre - was dann im März 2011 die letzte Zahlung ergibt.

Momentan gehe ich nicht arbeiten, habe also auch keinen Mutterschutz fürs zweite Kind (vET 16.01.11).

Welche Monate werden denn dann bei der Berechnung berücksichtigt?

Geschrieben

Bei mir ists ja ähnlich und ich habs so verstanden. Du hast ET im Januar, für die Berechnung werden die 12 Monate davor genommen und bei den Monaten vom ersten Elterngeldjahr von Malea wird dein altes Gehalt zur Berechnung genommen.

Also bei dir dann quasi Jan, Feb, März, April (bei einem Jahr Elterngeld hättest du ja es ja bis April bekommen)

Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich + richtig :confused:

Geschrieben

Also grundsätzlich (laut Gesetz) ist es so, dass nach Ablauf des regulären Bezugszeitraums die Auszahlung der jeweils zweiten Hälfte der Monatsbeträge beginnt. Also müsstest du bis September den geminderten Betrag bekommen, danach wieder den vollen und ab Juni nächsten Jahres dann wieder den geminderten. Ob das in der Praxis jetzt auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Wäre ja sonst zu einfach :lol:

Mmmh diese Variante währe ja ganz gut. Und wie du sagst zu einfach machen die es sich sicher nicht. Also warten wir mal auf den Brief der schon seit über ner Woche beim "Chef" zum Unterschreiben liegt!

Geschrieben (bearbeitet)

Noch ne Frage bitte.

Die Zeit in der ich Mutterschaftsgeld (vor und nach der Geburt) für Malea bekommen hab, also März - Juli 2009 zählt nicht in die Berechnung oder?

Dann wären es nämlich sogar 7 Monate in denen mein altes Gehalt berücksichtigt wird, oder :confused:?

Bearbeitet von analussia
Geschrieben
Noch ne Frage bitte.

Die Zeit in der ich Mutterschaftsgeld (vor und nach der Geburt) für Malea bekommen hab, also März - Juli 2009 zählt nicht in die Berechnung oder?

Wenn du noch in Elternzeit bist, also nicht gekündigt oder so, stehst du immer noch in einem Arbeitsverhältnis und bekommst auch für dein zweites Kind Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 EUR / Tag, egal ob du Mutterschutz hast oder nicht). Diese sechs Wochen werden dann auch nicht berücksichtigt, d.h. Dezember 2010 und Januar 2011 fallen auch aus der Berechnung raus und erhöhen dein zweites Elterngeld

Geschrieben
dann bist du aber vermutlich selbständig, oder?

JA bin ich aber "eigentlich" gelten doch für jeden die letzten 12 Monate oder nicht?

Oder muss ich jetzt dafür ausgehen das mir beim nächsten Kind wieder das letzte Kalenderjahr genommen wird?

Geschrieben

Wisst ihr zufällig wie das bei Beamten mit dem Mutterschaftsgeld bei der zweiten Ss ist? Bei Laura habe ich ja einfach mein Gehalt bekommen, aber dieses Mal bin ich noch in Elternzeit.

Geschrieben

Katrin wenn ich mich recht aus meiner Zeit in der Personalstelle daran erinner musst du über das Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld beantragen, da du ja nicht im aktiven Dienstverhältnis stehst.

Leider sind das insgesamt nur 210 Euro.

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