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Das neue Elterngeld

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Speedy

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"Das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Und so wird es aussehen:

- Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und wird an den Elternteil gezahlt, der nach der Geburt beruflich aussetzt und zu Hause beim Kind bleibt oder zumindest beruflich kürzer tritt.

- Es wird für volle 12 Monate gezahlt. Zusätzlich gibt es als Bonus zwei Partnermonate, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und seine Erwerbstätigkeit einschränkt.

- Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem letzten Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Es soll 67 Prozent des Nettogehalts oder maximal 1.800 Euro monatlich betragen.

- Es gibt einen einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro. Er ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren (z. B. Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten).

- Mit einer Geringverdienerkomponente werden die Bezieher von geringen Einkommen besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.

- Das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages (300 Euro) wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie z. B. dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

- Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Als Lohnersatzleistung bleibt das Elterngeld steuerfrei, wirkt sich jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt z. B. auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern.

- Die Bezugszeit des Elterngeldes kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann höchstens 12 Monate beanspruchen. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld – bei gleichem Gesamtbudget – über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.

- Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Unklar ist noch, in welcher Höhe das Elterngeld gezahlt wird, wenn der Elternteil, der zu Hause bleibt, in Teilzeit (bis maximal 30 Stunden pro Woche) weiterarbeitet.

- Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

- Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden.

- Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.

- Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um die Arbeit wieder aufzunehmen, ist ein Geschwisterbonus geplant. Er soll an das vorher gezahlte Elterngeld anknüpfen. Der halbe Differenzbetrag zum aktuellen Elterngeld wird zu diesem hinzu addiert.

- Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.

- Die geschützte Elternzeit bleibt im bisherigen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.

- Bei bisherigen Änderungen des Bundeserziehungsgeldes gab es jeweils eine Stichtagslösung, die das Geburtsdatum des Kindes betraf. Daher ist anzunehmen, dass dies auch beim neuen Elterngeld so sein wird und wirklich nur Familien, deren Kind am 01.01.2007 oder später zur Welt kommt, davon profitieren. Eltern, deren Kind Ende Dezember 2006 zur Welt kommt, werden daher mit größter Wahrscheinlichkeit nach „altem“ Recht behandelt werden und Erziehungsgeld bekommen."

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Hallo!

speedy danke für die info. kam gar nicht mit dem neuen klar mit dem was unsere politiker vorhaben totales wirrwarr, also verstehe ich jetzt so das man nur 12 monate das volle Elterngeld von 300 euro bekommt und danach nicht mehr also keine zwei jahre mehr so wie es die ganze zeit war?

gruss anke:)

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Muss dazu mal was kontroves Einwerfen:

Ihr in Deutschland bekommt wenigstens etwas.

Hier in der Schweiz haben wir 14(!) Wochen Mutterschutz gerechnet ab der Geburt, da wird der Lohn weitergezahlt, aus der Erwerbsersatzkasse (EO). Aber nur, wenn die Frau wirklich nicht arbeiten geht. Danach gibt es nichts mehr, gar nichts mehr. Das heisst Frau geht arbeiten oder bleibt daheim. Kindergeld ist kantonal geregelt, im ungünstigsten Fall gibt es knapp 150 Franken, im besten Fall 400 Franken.

Selbständig erwerbende bekommen kein Kindergeld, ausser man ist ein kleiner Bergbauer. Das gibt es eine Familienzulage, die abhängig von Einkommen ist. In unserem Fall für die ersten beiden 190 Franken, für die kleine Bohne 195 Franken.

Und da wird immer von der reichen Schweiz geredet...

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Hab ich das richtig verstanden, die Einkommen werden von beiden Elternteilen zusammengezählt? Auch wenn die Frau bis zur Geburt voll gearbeitet hat?

hmm, dann ist es eine komische Regelung. Hier ist es so, da die Frau ja auch in die EO einzahlt, aber eigentlich nichts daraus bekommen kann, ausser sie macht auch Militär, bekommt sie nun das Mutterschaftsurlaubsgeld neu seit letzten Mai. Das ist eben die 14 Wochen bei vollem Lohn. Wahrscheinlich hat sie unter dem Strich mehr als ihr in Deutschland mit dem Erziehungsgeld.

Was schön ist, auch Bäuerinnen bekommen es jetzt. Allerdings muss die Frau vor der Geburt gearbeitet haben, ich glaube mindestens 6 Monate. Hausfrauen bekommen nichts.

Aber eben, gerechte Lösungen gibt es nie, ausser einem einheitlichen grossen Kindergeld.

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Hallo zusammen,

ich klink mich mal ein.

Ich komm mit dem Thema noch nicht so ganz mit.

Ich fass mal für mich zusammen.

Elternzeit gibts 3 Jahre

Elterngeld 12 Monate

Kindergeld 154 €

also gehen wenn man die vollen 3 Jahre nimmt 2 Jahre " leer " aus.

Bis zu welchem Gehaltssatz bekommt man Elterngeld ?

Stimmt meine Auflistung so ?

lesmar

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also soweit ich das hier aus berlin mitbekommen habe, ist darüber in den drei ländern noch nicht entschieden worden. baden-wü. hatte mal einen versuch gestartet, der aber, glaub ich, in einer endlosdiskusion endetet.

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Hallo,

die Aufstellung von Lesmar interessiert mich auch.

Ist diese so korrekt?

Ich würde gerne 1,5 Jahre Zuhause bleiben. Mein Freund möchte zusätzlich 2 Monate in Anspruch nehmen.

Heisst das jetzt ich bekomme 1 Jahr 67% vom letzten Nettogehalt.

Ein halbes Jahr dann nix und wenn mein Freund dann noch zwei Monate nimmt, wieder zwei Monate Geld?! Somit kann der Kleene 1 Jahr und 7 Monate Zuhause bleiben.

Würde mich über Antworten freuen.

RoJa

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Hallöli zusammen!

Ich finde diese ganze Elterngeld-GEschichte bzw. die Berechnung auch sehr verwirrend.

Ich bin zwar noch nicht ss, bzw. ist mein NMT erst Mitte-Ende nächste Woche, ABER ich glaub schon dass es geschnaggelt hat :D (hatte da so ne Eingebung von "oben" und ich glaub, dass mir unser Sternchen sein GEschwisterchen geschickt hat, was wir im nächsten Frühling putzmunter und kerngesund im Arm halten werden)

Nun ja, ich will mich schon mal übers Elterngeld informieren. Mein Freund sagte, ich solle mal mit unserem Chef (ist übrigens sein Vater :P ) sprechen, wg. mehr Geld ... weil wenn die 67% auf den Netto-Lohn angerechnet werden, könnten wir das, was wir dann als Elterngeld bekommen, ja noch positiv beeinflussen.

Da ich da, wie gesagt, noch nit so wirklich durchsteige, nochmal n paar Fragen:

- werden die 67% nur von meinem Netto berechnet?? Oder von meinem und dem meines Freundes??

- gibt es da auch Höchstgrenzen?

- wo liegen die???

Nur zur Info: Ich hab jetzt 1071 € netto.

- Würde ich benachteiligt werden, wenn ich ein Netto von 1300 € hätteß

- oder wo liegen evtl. Grenzen?

... uups, das hab ich ja grad schon ma gefragt... :o

Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könntet. DANKE schonmal.

LG

Eure Melli

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Hallo Melli,

na dann drück ich mal fest die Daumen, dass deine Eingebung richtig ist ;):D

So wie ich das mit dem Elterngeld verstanden habe, wird nur dein eigenes Geld angerechnet. Du kannst so viel verdienen wie du willst, aber als 67% vom Lohn werden höchstens 1800 Euro gezahlt. Das betrifft dich also nicht.

Roja: ich hatte das immer so verstanden, dass es das Elterngeld 14 Monate am Stück gibt. Ich weiß nicht, ob die "Vätermonate" auch noch ein halbes Jahr später drangehängt werden können. Das wissen die Politiker wohl selber noch nicht :(

Melanie

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  • 1 Monat später...

Wie ich das verstanden hab, sollen die arbeitenden Mütter gefördert werden.

Aber mir erschließt sich eins nicht - wie ist das, wenn mein Arbeitsvertrag im August ausläuft. Bekomm ich dann von Januar bis August 67 % meines letzten Gehaltes und danach 300 €?

Außerdem find ich es unfair, bei einem Nettoverdienst bis 1000 € auf 100 % aufzustocken. Heißt, jemand, der 1000 € verdient hat, erhält als Elterngeld 1000 € und ich mit meinen jetzigen 1100 € "nur" 737 €. Im Klartext, weil ich jetzt 100 € mehr verdiene, bekomm ich nachher 263 € weniger.

Naja, was soll ich mich aufregen. Wichtig wäre mir, wenn jemand die Frage am Anfang beantworten kann. :confused:

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Gast Maeuschen.MS

Wie soll dass denn gehen mit den 1000 Euro???

Also ich verdiene 1000 Euro und das für 41 STD arbeiten, ich finde es sehr gut, dass die arbeitenden Mütter endlich mal ein wenig bevorzugt werden, weil die meisten keine Kinder kriegen, weil sie es sich nicht leisten können. Aber wir haben uns das mal ausrechnen lassen und ich kriege dann 670 Euro für 12 Monate.

Wie kommst du darauf, dass man mehr kriegt???

Das mit den 100% hab ich noch nie gehört.

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