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Geschrieben

Hallo!

Ich wollte fragen ob ihr GENAU wisst wann die

gesetzlichen Ruhezeiten sind? Also von wann bis wann GENAU?

Ich wohne nämlich in einem 6 Familienhaus, wo die Mieter unter uns meinen immer mitten in der Nacht, oder übern Mittag (genau wenn meine Kleine schläft :mad:) Krach machen zu müssen....

Sind schon total genervt! :mad:

Lena wacht meistens auf.

Haben denen das schon ca 3 mal persönlich gesagt, das sie bitte dann und dann ruhig sein sollen, aber sie halten sich einfach nicht dran.

Jetzt möchte ich einen Zettel schreiben, mit den gesetzlich VORGESCHRIEBENEN Ruhezeiten und ihn im Haus aufhängen.

Wenn sie sich dann nämlich da nicht dran halten, geh ich zum Vermieter.

Möchte halt nicht dumm da stehen und die falschen Zeiten hin schreiben, drum frag ich euch.

Danke für eure Antwort!

Geschrieben

Hi Melinda,

ich weiß nicht genau, wann die gesetzlichen Zeiten sind, aber ich meine, daß die Ruhezeiten auch in der Hausordnung stehen müßten.

Vielleicht findest Du dort etwas? Viel Erfolg! :)

Geschrieben

hallo, ich glaube bis 15 Uhr mittags und früh bis um 7 Uhr. Bin mit aber nicht sicher, da wir im eig. haus wohnen und vorher mit den Mitmietern da nie Probleme hatten.

Ich würde mich aber gleich an den Vermieter wenden und fragen, wie er die Ruhezeiten sieht. Es ist seine Sache, das für euch durchzusetzen.

Geschrieben

Hallo!

Ich musste mich leider damit auch vor kurzem beschäftigen und hierzu folgendes:

Allgemein gültig ist eine Mittagsruhe in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, dann gilt ab 20:00 Uhr nur noch "Zimmerlautstärke" bis 22:00 Uhr. Die genaue Regelung der Ruhezeiten richtet sich nach dem jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz, jedoch gilt in der Regel ist zwischen 22:00 Uhr - 6:00 Uhr absolute Nachtruhe!

Lieben Gruß von Denise

Geschrieben

Dann drück ich Dir mal die Daumen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Halt mich mal auf dem laufenden.

Lieben Gruß von Denise

Geschrieben

Mittagsruhe gibt es nur noch in wenigen Gemeinden.

Generell gilt aber von 22.oouhr - 6.oouhr (je nach Gemeinde und Art des Lärms auch 7.oouhr) Nachtruhe.

Zudem sollte man sich an den Vermieter wenden und nebenbei auch ein Lärmprotokoll anfertigen.

wenn die Ruhestörung nach 22.oouhr auftritt, einfach mal die Herrn in Grün bestellen, so hat man schonmal für den Vermieter unabhängige Zeugen.

Mietminderung ist auch drin, sollte man aber auf alle Fälle mit einem Anwalt abklären, denn falsche berechnete Mietminderung kann nach hinten los gehen.

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