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MamaMoni

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  1. ich könnte dir statt eines baby björns einen glückskäfer tragesack anbieten, wenn du denn kein tragetuch o.ä. nehmen magst: wenig benutzt, hat auch keine flecken oder beschädigungen, inkl. 2 abknöpfbare spucklätze (einer hat leider flecken, siehe foto, könnte aber auch sein, dass die bei nochmaligem waschen rausgehen, keine ahnung). ich hätt gern noch 30 Euro dafür inkl. versand.
  2. wie jetzt, edi, deine süßen tragen schon ne 86?
  3. also wir stellen fest: @ augustmama2009: sprich mit deinem arbeitgeber, ob du den urlaub nach dem muschu nehmen darfst oder nicht
  4. danke für die blumen aber du weißt ja nix von der pn, die ich hier noch liegen hab von der anne aber die mach ich jetzt auch noch weg, damit die anne-maus wieder den durchblick hat
  5. wieso is das teurer? naja, bei mir war's kein problem. ich kenn mich mit den vorschriften auch nicht so gut aus, inwiefern der arbeitgeber da ein mitspracherecht hat
  6. vielleicht noch zur ergänzung: einen elterngeldanspruch hast du nur in den ersten 12 bzw. 14 lebensmonaten des kindes. wenn du in dieser zeit keine elternzeit nimmst, gehen dir die entsprechenden monate verloren. daher macht es sinn, in den monaten, wo du eh keinen anspruch hast, weil du ja urlaub hast, die zwei papamonate einzuschieben
  7. uiuiui, heißes thema hier also es kann einem aber niemand vorschreiben, wann man wie elternzeit nimmt. elternzeit muss nicht im anschluss an den mutterschutz genommen werden. anspruch auf elternzeit hat man bis zur vollendung des dritten lebensjahres des kindes, wobei man 12 monate auch später nehmen kann. und in der zeit kann man elternzeit nehmen, wie man will. man darf die elternzeit aber höchstens in zwei abschnitte aufteilen. die elternzeit muss spätestens 7 wochen vor ihrem beginn beim arbeitgeber angemeldet werden und man muss sich für zwei jahre verbindlich festlegen. meine situation war ähnlich wie bei dir, augustmama2009, nur dass ich mein elterngeld nicht gestreckt hab. ich hab mir ne menge urlaub aufgehoben in 2007 und diesen dann zusammenhängend nach dem mutterschutz genommen. (ich wüsste auch nicht, was ein arbeitgeber gegen diese urlaubsregelung haben sollte... so ist man wenigstens vor dem mutterschutz noch mehr da und nach der geburt rechnet doch eh keiner mehr mit der mama). die zeit, wo ich urlaub hatte, zählt natürlich wie voll erwerbstätig, so dass ich in dieser zeit auch keinen anspruch auf elterngeld hatte. meine elternzeit begann dann eben erst nach meinem urlaub. also in der zeit, wo ich urlaub hatte, hat mein mann seine papamonate genommen. während des mutterschutzes macht es finanziell gesehen nicht soo viel sinn, da diese monate dir trotzdem auch auf deinen elterngeldanspruch angerechnet werden. teilzeitarbeit während der elternzeit ist natürlich bis 30 stunden pro woche möglich, wobei das aber meines wissens der zustimmung des arbeitgebers bedarf. und eine teilzeitarbeit verringert natürlich auch wieder dein elterngeld. also von dem geld, was du dann verdienst, bleibt grob gerechnet nur 1/3 bei dir hängen. bei einer streckung des elterngelds auf zwei jahre wird zunächst dein elterngeldanspruch ganz normal auf ein jahr berechnet und dann eben die eine hälfte gleich ausgezahlt, die andere hälfte später. ich kann dir auch die seiten des bundesfamilienministeriums ans herz legen, da gibts jede menge gute infos zu dem thema.
  8. okay, vergiss mein posting von vorhin. ich schätze mal, die auszahlungszeit des alg verlängert sich ja entsprechend, wenn man zwischendurch elternzeit hat und das geld is ja am ende mehr oder weniger das gleiche. richtig, jana? kenn mich ja in sachen alg nicht so gut aus wie du
  9. ähm, du redest jetzt vom elterngeld, richtig? keine ahnung, ob das möglich ist, das im nachhinein noch zu ändern. aber selbst wenn, dann bekommt er ja kein arbeitslosengeld mehr, wenn er in elternzeit geht und somit dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. und das is sicherlich nicht in eurem interesse, oder?
  10. Wenn du mit deinem Freund zusammenwohnst, bekommst du leider keinen "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" und kannst daher auch nicht in die Steuerklasse 2.
  11. danke, frau sandra-san danke für die blumen
  12. hab grad bei real welche in der werbung für nächste woche gesehen... ab gr. 86... für 6,99 €
  13. aber pn bitte nur zusätzlich zu einem posting hier
  14. kann mal bitte ein sumo diesen quatsch hier in die irrenanstalt verschieben, ich kann es leider nicht, da ich dort keine rechte hab
  15. Dann schreib doch das nächste mal bitte in die Überschrift, dass du einen Rasenmäher suchst. Ich ändere das jetzt mal ab, damit nicht jeder (so wie ich) denkt, dass du auf der suche nach plüschtieren bist
  16. das find ich allerdings auch sehr seltsam, ich hab früher auch noch verben und substantive gelernt aber sonst hab ich mich mit dem thema schule noch gar nicht groß befasst und werde mich daher auch ganz schnell wieder hier rausschleichen
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