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MamaMoni

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  1. ne, so was is beim finanzamt nicht vorgesehen nur wenn die nachzahlung unter 1 euro ist, wird sie nicht erhoben. gilt aber genauso bei erstattungen. unter 1 euro wird nicht ausgezahlt.
  2. sorry, ich war ne weile nicht da... also es ist so, dass die kinderbetreuungskosten immer in der anlage kind eingetragen werden. weiter unten gibts dann die zuordnung zu den einzelnen einkünfte als werbungskosten bzw. betriebsausgaben oder eben sonderausgaben. die kinderbetreuungskosten ohne hilfe eines computerprogramms, das weiß worauf es ankommt, richtig einzutragen, ist beinahe unmöglich, und für laien sowieso. da sind zig eintragungen zu machen, damit am ende alles richtig ist. da kann man dann nur hoffen, dass beim finanzamt jemand mitdenkt und alles richtig eingibt. ist aber eben leider nicht immer der fall. notfalls, wenn man sich bei den eintragungen unsicher ist, einfach einen fetten vermerk drauf machen, dass die die eintragungen überprüfen und ggf. ergänzen sollen.
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  12. dann bist du aber vermutlich selbständig, oder?
  13. wenn deine tochter im mai geboren ist, reicht dein bezugszeitraum für das elterngeld ebenfalls bis mai (12 monate). demnach müssten sogar 5 monate aus deiner letzten erwerbstätigkeit herangezogen werden.
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