ja, soweit richtig, dann bist du aber noch nicht fertig mit der berechnung. aber wenn du's halt so genau wissen willst, hier mal ein kleiner exkurs in die berechnung des progressionsvorbehalts
also du nimmst dein zu versteuerndes einkommen, rechnest elterngeld&co. dazu, schaust mit diesem fiktiven zu versteuernden einkommen in die splittingtabelle und rechnest aus, wie da der steuersatz in % ist. und diesen prozentsatz wendest du dann auf dein eigentliches zu versteuerndes einkommen (ohne elterngeld&co.) an. oder im internet gibts doch bestimmt auch steuerrechner, die mit progressionsvorbehalt rechnen können