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Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Mutterschutz

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Knoppers13

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Hallo.

Ich habe mal eine Frage, da sich hier die Meinungen von Freundinnen und Leuten in Foren wohl teilen.

Wie berechnet man seinen Urlaubsanspruch vor Geburtstermin?:aconfused:

Zählen da die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt mit?

Wenn der Geburtstermin der 03.07. wäre, bei 30 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr, wieviel Tage würde da bleiben?

20 Tage wenn die 8 Wochen nach Geburt mitzählen? Wobei es hier nicht den ganzen August treffen würde, es wäre der 28.08., zählt da dann trotzdem der August komplett?:aconfused:

Hoffe auf eine Info.

LG

knoppers13

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Also die 8 Wochen nach der Geburt zählen definitiv noch mit. Den ganzen August kann man da leider nicht mit berechnen sondern definitiv nur bis zum 28.08. Ich weiß nicht, wie es bei euch geregelt ist, aber bei mir wurde der Urlaub leider sogar abgerundet. D.h. bei 30 Tagen Urlaub sind das pro Monat 2,5 x 7 Monate = 17,5 Tage + 2,3 Tage für den August = 19,8 Tage. Wenn Du Pech hast, dann stehen Dir tatsächlich nur 19 Urlaubstage zu.

Die 2,3 Tage für den August ergeben sich aus 28/30 x 2,5 Tage = 2,3 Tage.

Hoffe Dir geholfen zu haben!

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