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Sorgerecht

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GlitzerLady

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Hallo ihr Liebn ...

ich hab mal ne Frage an alle nichtverheirateten die ein Baby bekommen oder haben ... wie macht ihr das mit dem Sorgerecht ?? Beantragt ihr das alleinige oder das geteilte? ich habe nächste Woche einen Termin mit meinem Freund im Jugendamt um die Anerkennung zu machen und das Sorgerecht zu klären ... jetz bin ich noch am überlegen was ich machen soll ...

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Das kommt ja immer auf die Situation drauf an, denke ich. Und ich kenne Dich und Dein Verhältnis zum

werdenden Papa jetzt nicht. Lebt Ihr froh und glücklich zusammen und seid eben "nur nicht verheiratet",

dann würde ich natürlich auf jeden Fall das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Keine Frage.

Aber bist Du vom Vater des Kindes getrennt und er ist nicht unbedingt der netteste Umgang,

so würde ich wohl sicherlich das alleinige Sorgerecht wollen. Kommt wie gesagt immer auf die familiären

Verhältnisse an. Aber da Du von "Deinem Freund" schreibst, scheint bei Euch ja auch ohne Trauschein

alles prima zu sein, also warum dann nicht das gemeinsame Sorgerecht?...

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Das kommt ja immer auf die Situation drauf an, denke ich. Und ich kenne Dich und Dein Verhältnis zum

werdenden Papa jetzt nicht. Lebt Ihr froh und glücklich zusammen und seid eben "nur nicht verheiratet",

dann würde ich natürlich auf jeden Fall das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Keine Frage.

Aber bist Du vom Vater des Kindes getrennt und er ist nicht unbedingt der netteste Umgang,

so würde ich wohl sicherlich das alleinige Sorgerecht wollen. Kommt wie gesagt immer auf die familiären

Verhältnisse an. Aber da Du von "Deinem Freund" schreibst, scheint bei Euch ja auch ohne Trauschein

alles prima zu sein, also warum dann nicht das gemeinsame Sorgerecht?...

unterschreib.

Es kommt immer aufs individuelle Verhältnis der Eltern an.

Wir haben es damals machen lassen, mitlerweile sind wir verheiratet und brauchen es beim 2ten nicht mehr.

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Da kann ich mich nur anschließen!

Wenn eure Beziehung gefestigt ist und keine Probleme im Raum stehen,

dann könnt ihr euch das Sorgerecht ja teilen.

Aber im Jugendamt werdet ihr dazu auch noch genau aufgeklärt und beraten!

Aber natürlich muss man sich das immer je nach Situation gut überlegen!

LG

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also so ganz heile is unsre Beziehung ja nicht ... er wollte das Kind nicht und kann sich nur langsam damit anfreunden Papa zu werden ... er hat sich zwar entschieden bei mir zu bleiben aber seine Einstellung is stur ... aber ich möchte ihn halt so gut es geht in die Elternrolle miteinbeziehen ... wenn ich vielleicht das alleinige Sorgerecht nehme fühlt er sich vielleicht bisschen ausgeschlossen und wird nie richtig ne Bindung aufnehmen können ... aber anderseits habe ich Angst das wenn es nicht klappt und wir uns trennen ich ihm ständig hinterher rennen muss wegen ner Unterschrift ... und wenn im das nicht in den Kram passt er nicht unterschreibt ... echt schwierig ...

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Muß jetzt mal kurz meinen Senf dazu geben. Also ganz ehrlich würde ich an Deiner Stelle das alleinige Sorgerecht in Anspruch nehmen denn man weiß nie was kommt. Meine Schwester hat drei Kinder mit ihrem Freund - sind schon 20 Jahre zusammen aber noch nicht verheiratet aber ich hab ihr immer zum alleinigen Sorgerecht geraten. Wenn die Beziehung heute in die Brüche geht, hat der Mann ja auch gleich ganz andere Ansprüche. Ich denke du tust Dich mit dem alleinigen leichter falls was sein sollte. Und wenn er dich heiratet und zu euch steht dann hat sich das ja eh erledigt.

Lieben Gruß

Petra

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ich würde mir an deiner stelle eher überlegen wie du bist solte die beziehung in die brüche gehen.

Und Natürlich auch wie er ist, damit meine ich überlege dir ob du oder eher die sorte eltern sein werdet die denn eigenen streit über das kind austragen zum beispiel in dem ihr euch gegenseitig steine in den weg legt oder seit ihr eher die sorte eltern die das ganz klar trenen können.

Denn solte er jemand sein der di nur steine in den weg legt wenn ihr euch trennt oder sich ganz zurück ziehen ist das gemeinsame sorgerecht sicherlich nicht so gut.

Genauso ist es wenn du aus verletzheit ihm das kind vorenthalten würdest dann wäre das gemeinsame sorgerecht besser einfach weil du ihm dann nicht verbieten kanst das kind zu sehen.

sprech doch nochmal mit ihm darüber wie er darüber denkt wenn ihr euren streit nicht über das kind austragen würdet dann sind beide farianten gut.

denk immer dran es soll darum gehen das das kind zu seinem recht kommt und nicht das mutter oder vater ihren willen durch krigen.

Ich habe bei meinem kleinen das gemeinsame sorgerecht gemacht und werde es auch bei diesem zwerg machen da ich wenn ich sauer bin doch ein ganz schönes bist sein kann und das wäre sicherlich nicht im interesse meiner kinder das ich dann die macht position ausnutze.

Mein freund hingegen ist da anders er kann das sehr gut diferenzieren und würde nie nur um mir eins auszuwischen ne unterschrieft verweigern oder ähnliches.

zum andern finde ich es auch sehr wichtig das wenn mit dem kind etwas ist der vater bekommt nur dann infos wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt oder auch in sachen schulle kann es schon sein das dem vater auskünfte versagt werden wenn das gemeinsame sorgerecht nicht besteht.

LG Samm

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ich würd sagen in deiner situation - lieber das alleinige sorgerecht :o

aus deinen anderen threads les ich hervor das die beziehung ja grad nicht so doll ist... und geteiltes sorgerecht heißt auch geteilt!!! da hat er die selben rechte wie du (wenn ich mich nicht täusche)!

schlussendlich ist es aber deine entscheidung. vielleicht wärs nicht schlecht sich da mal genau vom jugendamt informieren zulassen was für rechte ect. dann vorhanden sind!

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Wenn das Kleine da ist und alles wunderbar klappt, dann kann man das ja glaub jederzeit ändern oder?

Ja, vom alleinigen zum geteilten Sorgerecht kann man jederzeit ohne Probleme wechseln (eine Urkunde beim Jugendamt reicht völlig aus).

Anders herum ist es wie bereits beschrieben schwieriger - dann gehts über das Familiengericht!

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Hej Glitzi,

mir ist grad auch noch ein Argument für das alleinige Sorgerecht eingefallen:

wenn Du das alleinige Sorgerecht hast kannst Du unter Umständen auch die 14 Monate Elterngeld als Alleinerziehende beantragen (wenns dicke kommt).

Das funktioniert sonst wohl auch nicht. So hab ich das zumindest aus dem Antrag rausgelesen. Korrigier mich wer, wenns nicht stimmt.

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echt? Das wär ja schön aber denke mal das haut nicht hin weil ich ja bei meinem Freund wohne ... bin zwar noch nicht umgemeldet aber die werden da bestimmt nachgehen ob ich auch wirklich alleinerziehend bin denk ich mal ...

nachdem ich gestern schon wieder mit ihm gestritten habe werde ich jetz echt erstmal das alleinige nehmen .. lass mich aber heut nochmal vom Jugendamt beraten ...

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