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Arbeiten in der Elternzeit beim anderen Arbeitgeber

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baka

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Hallo..

ich hab da grad mal ein paar Fragen und evtl. ein kleines ganz großes Problem..

Also:

ich bin zur Zeit beim meinem eigentlichen Arbeitgeber in Elternzeit.

Nun arbeite ich aber mit reduzierten Stunden bei einem anderen Arbeitgeber(mehr als 400euro Basis).

Meine Frage ist nun, mit welcher Steuerklasse arbeite ich denn dort?

ich habe gerade den arbeitgeber gewechselt (beide während der Elternzeit) und bei dem neuen meinte die Bürofrau nun dass es mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden muss...weil es ja eine nebentätigkeit ist...

mmmh..

ich bin nun echt ratlos..

hat da jemand erfahrungen?

lieben gruß blanka

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Also wenn es wirklich ein 400€ Job ist bleibt der doch sowieso Steuerfrei. Auch neben Deinem normalen Job. In Steuerklasse 6 rutscht man normalerweise nur -soweit ich weiß- wenn man neben dem Job einen weiteren Job hat, in dem man mehr als 400€ verdient oder man mehrere 400€ Jobs gleichzeitig hat.

LG

Karin

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also wenn ich die rechtl. Regelungen dazu aus meiner Zeit in der Personalstelle noch richtig im Kopf habe wäre es wie folgt:

Teilzeitbeschäftigung beim anderen Arbeitgeber LStKl. 6

UND

Erlaubnis des eigentl. Arbeitgebers, da du mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag ihm ausdrücklich deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und es einer Genehmigung bedarf bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, andernfalls wäre das nämlich ein Grund zur fristlosen Kündigung weil du den Arbeitsvertrag und die daraus resultierenden Pflichten verletzt hast

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ich arbeite ja auch während der elternzeit - mit erlaubnis - bei einem anderen arbeitgeber. normalerweise kannst du dir von deinem bisherigen arbeitgeber deine lohnsteuerklasse aushändigen lassen und dann ganz normal laut der steuerklasse auf der lohnsteuerkarte abgerechnet werden. du verdienst ja bei dem alten kein geld, also brauch er auch deine lohnsteuerkarte nicht.

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