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Lohnsteuerklassenwechsel

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~*Jana*~

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Jetzt hab selbst ich mal eine Frage in meinem eigenen Bereich :-)

Ab wann wechselt man sinnvollerweise die Lohnsteuerklasse... ab Geburt, ab Ende Bezug Mutterschaftsgeld?

bzw. ändert sich die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, wenn man direkt mit der Geburt die Lohnsteuerklasse ändert?

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wahrscheinlich, weil Jana verheiratet ist, beide die LSK 4 (?) haben, und wenn Jana jetzt daheim ist, für sie die 5er und ihren Mann die 3er besser wäre, weil Janas einkommen weit unter dem ihres Mannes liegt, und die 3er niedriger besteuert wird :o

Wann der wechsel am besten ist weiss ich aber auch nicht :o

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Also das was ich jetzt beim Suchen im I-Net gefunden habe würde heißen:

wir wechseln sofort, d.h. sobald wir unsere Lohnsteuerkarten vom Arbeitgeber haben und dann eintragen lassen, Wechsel wird zum nächsten 1. dann gültig...

ändern tut sich am AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nichts, da hierfür die 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung herangezogen werden... und man hat dadurch den Vorteil, dass man im günstigsten Fall die 8 Wochen nach der Geburt bzw. wenn man es direkt zum Mutterschutzbeginn macht 14 Wochen wesentlich mehr Geld hat...

und jups wir haben IV/IV und da ich ja jetzt daheim bleibe und ich mein Elterngeld nach reiflicher Überlegung wohl auf 2 Jahre aufteilen werde (allein schon um eine hohe Steuernachzahlung zu vermeiden) es wesentlich sinnvoller ist, wenn mein Mann in die III geht...

... durch die Aufteilung des Elterngeldes auf 2 Jahre bleiben wir dann wenigstens nächstes Jahr unter der zu versteuernden Freigrenze *strahl*... dieses Jahr muss ich dann durch meinen Verdienst halt mit einer etwas höhren Steuernachzahlung rechnen...

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und jups wir haben IV/IV und da ich ja jetzt daheim bleibe und ich mein Elterngeld nach reiflicher Überlegung wohl auf 2 Jahre aufteilen werde (allein schon um eine hohe Steuernachzahlung zu vermeiden) es wesentlich sinnvoller ist, wenn mein Mann in die III geht...

... durch die Aufteilung des Elterngeldes auf 2 Jahre bleiben wir dann wenigstens nächstes Jahr unter der zu versteuernden Freigrenze *strahl*... dieses Jahr muss ich dann durch meinen Verdienst halt mit einer etwas höhren Steuernachzahlung rechnen...

Erstmal möchte ich dir zur Geburt gratulieren!:D

:eek: Steuernachzahlung? Ist es wohl generell sinnvoller das EG auf zwei Jahre aufzuteilen oder gibt es da eine Einkommensgrenze?

Ich werde auch später erstmal daheim bleiben (mindestens ein Jahr) und dachte dann, dass mein Mann auch in 3 wechselt. Das mit einer Steuernachzahlung habe ich nich gar nicht bedacht......Hast du da so eine Einkomnensgrenze als Richtwert?? (kann man das überhaupt so pauschal sagen *kopfkratz*)

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Erstmal möchte ich dir zur Geburt gratulieren!:D

:eek: Steuernachzahlung? Ist es wohl generell sinnvoller das EG auf zwei Jahre aufzuteilen oder gibt es da eine Einkommensgrenze?

Ich werde auch später erstmal daheim bleiben (mindestens ein Jahr) und dachte dann, dass mein Mann auch in 3 wechselt. Das mit einer Steuernachzahlung habe ich nich gar nicht bedacht......Hast du da so eine Einkomnensgrenze als Richtwert?? (kann man das überhaupt so pauschal sagen *kopfkratz*)

ne kann man leider nicht so pauschal sagen... kommt ja auch immer auf die Sachen an, die man von der Steuer absetzen kann, ich hab das ganze in ein Berechnungsprogramm für Steuern eingegeben und somit mal durchgerechnet...

... mit der Steuernachzahlung hab ich auch nicht bedacht, bin erst durch einen Beitrag aus einer Zeitschrift drauf aufmerksam geworden *zugeb* sonst hätte ich das ganze auch nur auf 1 Jahr ausgelegt

allerdings haben wir jetzt mal gerechnet, wenn wir das auf 2 Jahre machen, mein Mann eh in die 3 geht plus das Kindergeld haben wir das gleiche wie als wenn ich mitarbeiten würde... wenn ich das ganze auf 1 Jahr ausgelegt hätte wäre es uns in diesem Jahr finanziell sehr sehr gut gegangen... aber wir kommen auch so gut über die Runden :D

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Jetzt hab ich da auch mal ne fragen, ich bin dieses Jahr das halbe Jahr arbeiten gegangen und wollte das Elterngeld auch auf 2 Jahre machen. Wie ist das den dann wenn ich nächstes Jahr die Einkommenssteuererklärung mache?? Muss ich dann was als Beleg mit dabei legen? Angerechnet wird es ja nicht oder doch?:confused:

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  • 5 Monate später...

Jana, wann habt ihr letzendlich gewechselt? Wann ist dein Mann in die III gegangen Und hast du das EG auf zwei Jahre gestreckt, Ich versteh das alles nicht so ganz. Da ich ja nicht die Höhe des EG weiß, kann ich nicht sagen, ob ich auskommen würde, wenn ich es auf zwei Jahre nehme. Und im Nachhinein kann man das nicht mehr angeben, oder? *`Überfragt bin*

Wir wissen nicht wann mein Mann in die III soll und ob wir dann ne dicke Nachzahlung haben werden......es gibt doch auch noch diesen Kinderfreibetrag.....ohjee, ich lerne es wohl nie *hiiiiielfe!*

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Jana, wann habt ihr letzendlich gewechselt? Wann ist dein Mann in die III gegangen Und hast du das EG auf zwei Jahre gestreckt, Ich versteh das alles nicht so ganz. Da ich ja nicht die Höhe des EG weiß, kann ich nicht sagen, ob ich auskommen würde, wenn ich es auf zwei Jahre nehme. Und im Nachhinein kann man das nicht mehr angeben, oder? *`Überfragt bin*

Wir wissen nicht wann mein Mann in die III soll und ob wir dann ne dicke Nachzahlung haben werden......es gibt doch auch noch diesen Kinderfreibetrag.....ohjee, ich lerne es wohl nie *hiiiiielfe!*

ich hab direkt gewechselt als ich dann in den MuSchu gegangen bin, da zur Berechnung des Geldes von der KK und des Arbeitgeberzuschusses nur die 3 Monate vor Beginn des MuSchus genommen werden

da es aber immer nur zum Monatsende ging bin ich somit ab dem 01.06.08 in der LSTK 5 gewesen

entscheiden musst du dich bei der Antragstellung welche variante du möchtest 12 oder 24 Monate und kannst nachher nur aus wichtigem Grund (z.b. Trennung vom Partner etc.) wieder zurück auf die 12 Monate wechseln wenn du dich für die 24 vorher entschieden hattest

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ich hab direkt gewechselt als ich dann in den MuSchu gegangen bin, da zur Berechnung des Geldes von der KK und des Arbeitgeberzuschusses nur die 3 Monate vor Beginn des MuSchus genommen werden

da es aber immer nur zum Monatsende ging bin ich somit ab dem 01.06.08 in der LSTK 5 gewesen

entscheiden musst du dich bei der Antragstellung welche variante du möchtest 12 oder 24 Monate und kannst nachher nur aus wichtigem Grund (z.b. Trennung vom Partner etc.) wieder zurück auf die 12 Monate wechseln wenn du dich für die 24 vorher entschieden hattest

Und ist es dann so, dass das EG auch neu bzw. nach Klasse V berechnet wird, wenn ich ab Geburt dann in die V wechsel? Oder ist ausschlaggebend, was ich vorher in IV Netto verdient habe? (weißt du wie ich das meine?)

Ich wünsche das so: :D Ich bekomme EG nach der Netto Berechnung wo ich in IV war.

Mein Mann soll ab Geburt in III gehen......

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Und ist es dann so, dass das EG auch neu bzw. nach Klasse V berechnet wird, wenn ich ab Geburt dann in die V wechsel? Oder ist ausschlaggebend, was ich vorher in IV Netto verdient habe? (weißt du wie ich das meine?)

Ich wünsche das so: :D Ich bekomme EG nach der Netto Berechnung wo ich in IV war.

Mein Mann soll ab Geburt in III gehen......

Genau so ist es. Das EG errechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Also mit deiner LSTK 4. Das du nach der Geburt wechselst ist völlig egal.

aber bitte im hinterkopf behalten, dass es dann wahrscheinlich ne steuernachzahlung gibt, wenn der mann direkt in die 3 wechselt ;)

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