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Unehelicher Nachwuchs

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Diana_77

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Hallo Mädels,

ich hoffe, eine von Euch kann mir da weiterhelfen:

Mein Schatz hat letztens von 'nem Bekannten erfahren, dass, wenn das Kind unehelich geboren wird, es vom leiblichen Vater adoptiert werden muss?!?! Kann ich mir eigentlich nicht wirklich vorstellen :confused:

Stimmt das?

Dann müssten wir ja schon während der Schwangerschaft heiraten - so richtig Lust hätte ich darauf aber nicht.

Eigentlich wollten wir richtig groß feiern - das müsste man ja dann nach der SS nachholen...

Kann mir da wer helfen?

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Ob es wirklich Adoptieren genannt wird weiß ich nicht, ich habe eine Vaterschaftanerkennung vor der Geburt gemacht, und geteiltes Sorgerecht. Sie hat den nachnamen von meinem Schatz. Und er steht auch in der Geburtsurkunde als Vater des Kindes, am 8.08 heirate ich fals er sie Adoptieren muss sag ich dir bescheid, würde mich aber wundern.

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Nein Diana,

Also wenn das Kind unehelich ist,dann ist die Mutter die Person die sie ausgetragen hat und der VAter ist der der die Vaterschaft anerkennt!! Also das heisst wenn du und dein Freund noch nicht verheiratet seit und ihr aber vor der Ehe ein Kind bekommt muss dein Freund nur die VAterschaft anerkennen und dann ist er automatisch Papa. Mit Adoption ist da nichts. Kannst du auch nachschauen im BGB!!

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Gast selinasmama

Soweit ich weis muss der leibliche Vater nur beim zuständigen Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben.

Eine Kollegin hatte auch 2 Uneheliche Kinder, haben dann kurz vor dem 5. Geburtstag der großen geheiratet.

Weil vor dem 5. Geb. des Kindes kann der Nachname noch Problemlos geändert werden.

Danach ewäre es wohl ein größerer Aufwand (Anträge usw...)

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Also ich habe auch gelesen, dass lediglich die Vaterschaft anerkannt werden muss.

Allerdings ist es auch gut, wenn man das bereits vor der Geburt tut. Und auch geteiltes Sorgerecht beantragen, dann ists quasi wie ein eheliches Kind!

Und lasst euch dann bloß nicht zu ner voreiligen Hochzeit drängen... ;)

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Wenn man das Kind dann beim Standesamt anmeldet ist es allerdings vorteilhaft wenn die Mutter dabei ist. Meine Mutter und mein (Stief) Vater sind auch net verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Als meine Mutter im KH war ist der Papa zum Standesamt gegangen (meine Mutter konnte nicht weil sie damals wegen KS lange im KH war).

Die wollte ihm nicht glauben das er der Vater ist. DIe sagten, da könne ja jeder kommen.....Total beknackt.

Er hat dann gesagt, dass er sicht nicht vorstellen kann dass sich einer freiwillig meldet, wenn er nicht der Vater wäre, denn wenn man die Vaterschaft anerkennt ist man ja auf jeden Fall ind er Unterhaltspflicht.....dann haben sie geglaubt...

Er regt sich noch heute (ist 18 Jahre her) darüber auf!!!

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Also das war damals wohl mal so... Als der Vater und die Mutter meiner damaligen besten Freundin geheiratet haben, waren sie und ihr Bruder bereits 8 und 9 Jahre alt. Der Vater (obwohl leiblich) musste die beiden tatsächlich adoptieren. Sie hatten vorher aber auch den Namen der Mutter, nach der Hochzeit dann natürlich den des Vaters... war wohl alles sehr umständlich.

Heutzutage ist das nicht mehr so... Vaterschaftsanerkennung und gut. Aber das heisst nciht, dass ihr dann das gemeinsame Sorgerecht habt... das muss man extra beantragen.

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Kann es sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist?

Bei uns ist es auch recht problemlos, aber meine freundin in hessen hat auch anderes gehört.

Übrigens heißt es nicht mehr uneheliches Kind sondern Nichteheliches Kind, diese Bezeichnung wurde 1998 abgeschafft, da nicht mehr zeitgemäß.:D

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