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Wäre das ein Grund sofort die Wohnung zu Kündigen? Und ein paar andere Fragen

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Räubchen1206

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Hallöchen,

ich wohne mit meinem Schatz in einer 53m2 Wohnung da ich aber schwanger bin wird uns das später mit dem Baby zu eng.

Wir haben vor kurzen von einem Bekannten erfahren der Elektriker ist und bei uns was machen sollte das unsere Wohnung nicht geerdet ist, sprich durch die Leitungen läuft Starkstrom.

Dieses hat uns der Vermieter verschwiegen, wäre das ein Grund eine sofortige Kündigung zu schreiben?

Es wäre ja lebensgefährlich wenn wir in unserer Wohnung dann bleiben.

Ich weiss das 3 Monate Kündigunsfrist ist, aber wie sehe es aus wenn wir selber einen Nachmieter finden?

Und meine letze Frage

Ich musste 600€ Kaution bezahlen sofern nichts kaputt gegangen ist in der Wohnung bekomme ich die ja wieder, aber wie ist es wenn der Vermieter sagt er behält die Kaution ein?

Er ist ja eigentlich dazu verpflichtet mir die Kaution zurück zugeben oder?

Hoffe hier kann mir wer helfen

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Hallo!

Also wenn ihr jetzt sofort ausziehen wollt, obwohl ihr die kündigsungsfrist habt, dann müsst ihr euch mit dem Vermieter einigen! Und dann müsst ihr euch danach richten!

Sagt er, er will keine Nachmieter, dann müsst ihr für die 3 Monate witerhin miete zahlen, auch wenn ihr NICHT drin wohnt!

Ist er mit einem Nachmieter einverstanden, dann ist das ok!

Vielleicht lässt er auch mit sich reden, dass ihr keine Kündigungsfrist einhalten müsst!

Aber aufjeden Falle erstmal das Gespräch mit ihm suchen, bevor ihr euch nach ner neuen Wohung umguckt!

Die Kaution kann ich nicht einfachso einbehalten! Das geht nicht! Macht er es doch, wendet euch an den Mieterschutzbund oder an einen Anwalt!

Ist an der Wohung jedoch was kaputt, kann er einen Teil davon einbehalten! Aber für 600€, da müsstet ihr in der Wohung ja richtig radaliert haben ;)

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ich glaube nicht, dass die sache mit dem strom ein fristloser kündigungsgrund ist. und ich kann mir auch gerade nicht vorstellen, wie ihr überall zu starkstrom kommt. das sind doch 3 phasen à 220 volt, wobei man 2 ja abklemmen kann (wie herd - küche). korrigiert mich bitte, ist angelesene uni-bildung.

allerdings ist es zügig korrigierbar, daher meine meinung, dass es kein frsitloser kündigungsgrund ist.

dein vermieter muss die deine kaution in einem angemessenen zeitraum (und eigentlich auch mit zinsen) zurückzahlen. einbehalt nur mit berechtigten gründen, wenn ihr irgendwas "kaputt gemacht" habt. verschleiß wie küche oder bad zählt nicht dazu. damit muss der vermieter rechnen.

hast schonmal beim mieterbund vorbei geschaut? da sind viele tipps und vorallem eine große auflistung, was der vermieter darf und nicht.

lieben gruß

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Danke euch beiden schonmal für eine Antwort.

Ich habe gerade mit dem Vermieter telefoniert und er meinte wenn ich einen akzeptabelen Nachmieter habe können wir auch frührt raus, wenn nicht dann normal 3 Monate Kündigungsfrist.

Wenn ich jetzt richtig rechne könnten wir dann im März raus oder?

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Aber aufjeden Falle erstmal das Gespräch mit ihm suchen, bevor ihr euch nach ner neuen Wohung umguckt!

wenn ihr natürlich schon was in aussicht habt,dann müsst ihr auf jeden fall sagen dass ihr wahrscheinlich noch eine kündigungsfrist von drei monaten habt. Andernfalls müsst ihr natürlich abwägen,ob ihr doppelte miete zahlen könnt:rolleyes:

die kaution kann er nicht einfach einbehalten,es sei denn natürlich,ihr habt noch mietrückstände oder ihr habt irgendwas kaputt gemacht,wobei dann auch erst mal geprüft weren muss,wie hoch der schaden ist,er kann sich da nicht willkürlich ne summe ausdenken...wahrscheinlich würde das dann über einen kostenvoranschlag laufen:confused: nehm ich jetzt mal so an;)

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Er MUSS gar keinen annehmen!!!

Seit wann dürfen denn dann meine Ex-Mieter bestimmen, wem ich MEINE Wohnung vermiete?

Marian, das ist leider ein altes Gerücht.

Auch ein Wirt in der Kneipe MUSS dich nicht bedienen usw. usw. usw.

Wer MEIN Kunde ist, das darf ich mir selber aussuchen ;)

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Er MUSS gar keinen annehmen!!!

Seit wann dürfen denn dann meine Ex-Mieter bestimmen, wem ich MEINE Wohnung vermiete?

Marian, das ist leider ein altes Gerücht.

Auch ein Wirt in der Kneipe MUSS dich nicht bedienen usw. usw. usw.

Wer MEIN Kunde ist, das darf ich mir selber aussuchen ;)

Naja, so alt kann das Gerücht ja nicht sein!

Wir hatten das Gezeter letztes Jahr!

Wir wollten raus, er wollte Nachmieter.. Nachdem bei uns aber alles nur noch über Anwalt und Mieterbund lief, sagte man uns 3 Nachmieter kann man ihn vorstellen, einen davon MUSS er nehmen oder auf einen Nachmieter verzichten!

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Naja, so alt kann das Gerücht ja nicht sein!

Wir hatten das Gezeter letztes Jahr!

Wir wollten raus, er wollte Nachmieter.. Nachdem bei uns aber alles nur noch über Anwalt und Mieterbund lief, sagte man uns 3 Nachmieter kann man ihn vorstellen, einen davon MUSS er nehmen oder auf einen Nachmieter verzichten!

da muss ich speedy recht geben wenn ich einen mietvertrag unterschreibe gehe ich fervlichtungen ein wenn der vermieter bereit ist

mir die kündigungsfrist zu erlassen in dem ich einen geeigneten nachmieter finde dann ist das mein glück aber das ist Kulanz des fermieters deswegen ferflichtet er sich nicht einen der ersten 3 zu nehmen.

LG Honny

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da muss ich speedy recht geben wenn ich einen mietvertrag unterschreibe gehe ich fervlichtungen ein wenn der vermieter bereit ist

mir die kündigungsfrist zu erlassen in dem ich einen geeigneten nachmieter finde dann ist das mein glück aber das ist Kulanz des fermieters deswegen ferflichtet er sich nicht einen der ersten 3 zu nehmen.

LG Honny

Aber als Mieter ist man nicht verpflichtet, dem Vermieter mehr als 3 neue Mieter vorzustellen! Wenn er keinen der 3 will, dann soll es nicht mehr dem Mieter sein Problem sein und der Vermieter darf dann keine weiteren Forderungen stellen!

Ich zieh mir das nicht aus den Fingern, wir hatten das Theater letztes Jahr!

@ Speedy:

Wir waren ERST beim Mieterverein, aber da diese Gesellschaft nicht mit vor Gericht geht, haben wir uns DANN einen Anwalt genommen! Und dieser wird wissen, was er tut und erzählt!

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Das mit dem Nachmieter ist eine Mär die sich seit Jahren hält und so definitiv nicht stimmt.

3 Monate Kündigungsfrist sind einzuhalten, man könnte höchstens mit dem Vermieter handeln.

Wie lange wisst ihr denn von dem Starkstromproblem?

Habt ihr dies schriftlich dem vermieter mitgeteilt und um eine Problemlösung gebten?

Zur Kaution:

Diese darf 6 Monate einbehalten werden.

Für evtl. Nachzahlungen der Neben-,Betriebskostenabrechnungen.

Räubchen habe Dir aber nochmal ne PM geschrieben.

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Hallo also um mal mit dem Gerücht "den dritten muss er nehmen" aufzuräumen., der VM muss ihn nicht nehmen aber wenn er den dritten Vorschlag auch ablehnt steht der Mieter nicht mehr in der Pflicht weitere Nachmieter zu suchen. Natürlich sollte man versuchen anständige Vorschläge zu unterbreiten.

Das Problem mit der nicht geerdeten Wohnung gibt es wohl öfter, gerade in Altbauten. Der § 569 I BGB also die Gefährdung der Gesundheit als fristlosen Kündigungsgrund kann man wohl nur festmachen, wenn von den Steckdosen in Eurer Wohnung oder Euren Geräten eine lebensgefährliche oder gesundheitsschädliche Spannung ausgeht. (Bin kein Elektriker, kann also nicht sagen, wie die Grenzwerte da sind.) Das müsstet ihr halt vermessen lassen, um einen Nachweis erbringen zu können. Das soll aber wohl auch nur der Fall sein, wenn du an metallischen Geräteteilen nen Schlag kriegst. Sollte das nicht der Fall sein, müsst ihr wohl die 3 Monate einhalten oder Euch einigen. Die Kaution muss Euch der VM übrigens zurückzahlen, wenn die Wohnung keine großen Schäden aufweist, was ihr dann am Besten in einem Übergabeprotkoll bei Auszug festhaltet. Was da drin steht ist vereinbart und das nur wenn es von Euch und dem VM unterschrieben ist. Er kann die Kaution allerdings so etwa 3 Monate, also zumindest bis die Endabrechnung gemacht ist,(Verbrauchskosten und so) einbehalten. Muss sie Euch also nicht sofort zurückzahlen.

Hoffe ich konnte helfen.

Lg

Mariella

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Kaution!

Also 3 Monate muss man in der Regel immer warten, da der Vermiter es eigendlich immer auf einen festen Sparbuch anlegen muss! Und da beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate! Es gibt aber auch vermiter die dir einen Teil schon vorher auszahlen und den Rest wenn die Kündigungs Zeit um ist!

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ABER ich muss den Mieter NICHT vorher aus dem Mietvertrag lassen ;)

Marian, dies ist einer der größten Rechtsirrtümer.

Nachzulesen im neuen "Lexikon der REchtsirrtümer", wenn ich mich nicht irre.

Und übrigens...ja klar..vorhin wars noch der Mieterverein, JETZT aber der Anwalt.................. ;)

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.

Und übrigens...ja klar..vorhin wars noch der Mieterverein, JETZT aber der Anwalt.................. ;)

Augen auf im Straßenverkehr, ja?! Man sollte mal das lesen was DA steht, und nicht das, was man lesen will!

Hier aus meinen vorrigen Beitrag:

Wir wollten raus, er wollte Nachmieter.. Nachdem bei uns aber alles nur noch über Anwalt und Mieterbund lief, sagte man uns 3 Nachmieter kann man ihn vorstellen, einen davon MUSS er nehmen oder auf einen Nachmieter verzichten!

Und hier wie Mariella es sagte, ist es evtl. leichter zu kapieren:

der VM muss ihn nicht nehmen aber wenn er den dritten Vorschlag auch ablehnt steht der Mieter nicht mehr in der Pflicht weitere Nachmieter zu suchen.
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3 Nachmieter ist ein Märchen

Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus, es sei denn, die Nachmieterstellung ist bereits ausdrücklich im Vertrag festgelegt worden. Eine Ausnahme sind nur ausreichende Härtefälle, die Gerichte als außerordentlichen Grund für eine Nachmieterstellung durch den Mieters akzeptieren. Beispiele:

  1. beruflich bedingter Ortswechsel
  2. Geburt eines Kindes
  3. Heirat
  4. schwerer Kankheit
  5. bei unberechtigter Verweigerung der Untervermietung.

Für Mieter ist daher auf jeden Fall die Vereinbarung einer Nachmieterklausel vorteilhaft. Diese Klausel muss im Mietvertrag stehen. Für Mieter kann es sogar günstiger sein, an einer anderen Stelle im Vertrag hierfür nachzugeben.

Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Nachmieter bereit sein, das Mietverhältnis vorbehaltlos zu den vertraglich vereinabrten Bedingungen weiterzuführen. Der Vermieter hat drei Monate Bedenkzeit für die Akzeptanz des Nachmieters.

Auf Wunsch kann Quelle gepnt werden.

Btw ist der letzte Satz interessant, selbst wenn man einen Nachmieter stellen dürfte ohne eine Klausel zu haben und der Vm ist so doof und lässt sich drauf ein, so hat dieser aber 3 Monate Bedenkzeit, was wiederum heisst man darf solange Miete zahlen.

Eine ähnlich lautende Aussage kann man auf den Seiten des DMB (deutschen mieterbundes) auch finden.

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Zitieren von anderen Seiten ist übrigens nicht erlaubt ;)

Wenn ihr zum Monatsende kündigt, dann zahlt ihr noch bis Ende März Miete.

Das mit dem Starkstrom hab ich schon verstanden. Aber ihr wohnt ja nun schon eine Weile dort, nicht? Warum wollt ihr jetzt Knall auf Fall raus? Habt ihr denn schon was in Aussicht? Wie schwer wird es wohl werden bei euch, was passendes zu finden? Am besten ja ohne Makler, sonst geht da auch Geld zum Schornstein raus.

Also wir sind gerade umgezogen und ich bin froh, dass wir genug Zeit hatten für den Umzug selber und die Renovierung der alten Wohnung. Du willst alles so schnell wie möglich fertig haben, bevor euer Baby kommt. Aber du kannst nicht immer so wie du willst in der SS, da ist es besser, wenn ihr mehr Zeit einplant. Damit du dich ausruhen kannst, wenn dein Körper es verlangt. Zum Schutze deines Babys.

Doppelt Miete zahlen ist doof. Aber manchmal geht es nunmal nicht anders.

Viel Glück bei der Wohnungssuche und noch eine schöne Kugelzeit!

LG,

Melanie

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Danke für die vielen Antworten, wir werden Sonntag die Kündigung schreiben, und ich werde sie Montag dann mit der Post schicken.

Wenn wir nun die 3 Monate Kündigungsfrist haben, ok dann können wir wie schon geschrieben wurde erst im März raus.

Wir wollen aus der jetzigen Wohnung raus weil es einfach zu klein, wir werden uns jetzt in aller ruhe Wohnungen anschauen.

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dann hoffe ich mal, dass ihr bald eine schöne wohung finden werdet. fand unsere wohnungssuche schon schrecklich. erst die letzte, die wir uns angesehen haben, war die erfüllung unserer träume *g*

und vielleicht habt ihr ja glück und jemand von euch (vermieter oder ihr) findet schon eher einen nachmieter.

lieben gruß

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Die Kaution kann ich nicht einfachso einbehalten! Das geht nicht! Macht er es doch, wendet euch an den Mieterschutzbund oder an einen Anwalt!

Ist an der Wohung jedoch was kaputt, kann er einen Teil davon einbehalten! Aber für 600€, da müsstet ihr in der Wohung ja richtig radaliert haben ;)

das ist so nicht richtig. Innerhalb von drei-bis sechs Monaten NACH Mietende kann der Vermieter prüfen ob noch Außenstände vom Mieter sind. Bei ausstehender nebenkostenabrechnung- was ja meistens der Fall ist- kann er einen weiteren Teil noch länger behalten.

einfach mal googeln, dann findet sich alles ;)

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