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Der Februar ist zwar grau, aber schenkt uns unsere Babys hurra :)

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Chrissi*

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mhh aiegentlich ist eine mutter kind kur für mutter und kind und ansosnten müsstest du sie über den kinderartzt beantragen und dan geht es ja um die gesundheut deiner maus aber verbieten kann er es nciht wenn er kein aufenhaltsbestimmungsrecht hat ich würde das einfachveruchen zu klären und ihm sagen das es da ja auch angebote für sie gibt und er sie da besuchen kann viecht lässt er ja mit sich reden

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Hm Chrissi, ich würd mich da wirklich genau informieren, wie das bei euch geregelt ist. Ich verstehe das Du das nicht ohne Deine Tochter machen möchtest. Kann ihn aber auch verstehen, stell Dir mal vor er käme und sagt er macht eine Vater-Kind-Kur mit ihr, da wärst du wahrscheinlich auch nicht so begeistert.

Versteht ihr euch gut? Wenn ja, setzt euch gemeinsam an einen Tisch und redet drüber. Sag ihm, dass Du völlig am Ende bist und diese Kur brauchst, du aber nicht von Deiner Tochter getrennt sein möchtest und er euch besuchen kommen kann, an den vorgesehenen Besuchstagen.

 

Du warst doch schon auf Kur oder, da war doch die Maus auch dabei oder?

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Wenn ihr keinr Sonderregelung habt ist es normal so das die mutter das der das Aufenthaltesbestimmungsrecht hat, wo das kind lebt.

Du musst ihm wie gesagt den umgang einräumen. Er könnte wenn er wollte die reisekosten zum kind geltend machen.

Wenn er will kann er Antrag beim Gericht stellen das du nicht mit ihr fahren kannst aber kein Gericht würde ihm zustimmen.

(Kenn mich aus eigener Erfahrung leider etwas aus)

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Guten Morgen!

 

Cara, das ist ja große Klasse! Dann jetzt ganz offiziell: Alles Gute zur Schwangerschaft und eine ganz tolle Kugelzeit!!!

 

Chrissi, das ist aber blöd, dass dir dein Ex solche Steine in den Weg räumt. Leider kenne ich mich damit nicht so aus. Aber ich finde es super, wenn Sabbelchen den befreundeten Anwalt mal fragt! Dann hast wenigstens ne Antwort, die Hand und Fuß hat. Ansonsten hilft dir das Jugendamt sicher weiter!

 

Wo sind eigentlich unsere Testerinnen? Ich bin schon soooo gespannt!

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Also mein Bekannter hat mir das bestätigt, was unten in dem Artikel steht:

Wenn Sie eine Entscheidung treffen müssen, die die alltägliche Lebensführung Ihres Kindes betrifft, obliegt diese im Regelfall dem Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Gesetz selbst definiert solche Angelegenheiten als solche, die sich zwangsläufig aus der Alltagssituation ergeben und die Entwicklung Ihres Kindes nicht so beeinflussen, dass sie unabänderlich wären. In diesen Fällen haben Sie als der betreuende Elternteil sogar das alleinige Entscheidungsrecht und brauchen sich meist noch nicht einmal die Zustimmung des anderen Elternteils einzuholen. Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung, welche Kleidung das Kind trägt, welchen Kinofilm es sehen darf oder wann es abends zu Bett gehen muss. Grenzwertig könnte bereits die Entscheidung sein, welchen Sport Ihr Kind betreiben darf, da damit bereits Weichen für die anstehende persönliche und körperliche Entwicklung gestellt werden.

Da kommt das mit der Kur leider nicht so ganz mit rein...

Das Gesetz gibt demgemäß vor, dass Angelegenheiten, die für das Kind entscheidende Relevanz haben, im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln sind. Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung, welche Schulen das Kind besuchen soll oder inwieweit eine nicht notfallbedingte Operation im Krankenhaus angebracht ist.

Wenn es eine medizinische Notwendigkeit hat kann er es dir allerdings nicht "verbieten". Sonst wird das Kindeswohl gefährdet. Also Fakt ist grundsätzlich muss er zustimmen damit ihr fahren kann, allerdings gehe ich davon aus dass eine medizinische Notwendigkeit dahinter steht (sonst würde die Krankenkasse es ja nicht tragen) sodass er es nicht untersagen kann.... Kann natürlich von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sein. Versuch doch mal gescheit mit ihn zu reden und ihn versuchen zu überzeugen..., ich weis ist anstrengend und doof hat aber vielleicht mehr Effekt als mit Gesetzeslagen um sich zu schmeißen und er schaltet voll auf Stur

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Gast
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