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Rechtsanspruch U 3 / Ü 3 - komische Ideen der Kita

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Geschrieben

Das war auch meine Frage, wie das dort ausstaffiert ist.

Denn ein Betreuungsplatz im Landkreis ist nicht Bestandteil dieses Rechtsanspruchs.

Wir würden wohl nie einen Platz im Landkreis bekommen, nur weil in unserer Gemeinde kein Platz frei ist. Ist unsere Gemeinde voll, dann wird ne Tamu organisiert, gibt es auch die nicht, dann kann geklagt werden und dann hat die Gemeinde etwas bereitzustellen, zu gleichen Konditionen.

Da Venus von Dorf und landkreis schrieb, hab ich mich eben das auch gefragt, in einer Gemeinde nur eine Kita ist echt mega wenig, vorallem wenn so viele warten und keine Tamu da ist.

Dann müsste der Gemeinde mal deftig in den Allerwertesten getreten werden, wäre es so

Geschrieben

Aso, und wenns obwohl du nur 3 Tage/Woche arbeitest praktischer/kürzer wäre in der benachbarten Stadt (die wie ich das verstehe nicht zur Kommune gehört) einen Platz haben wollen würdest, würd ich mich informieren, ob da evtl. Kooperationen zwischen den beiden Kommunen bestehen. Vor allem da du dort arbeitest würd ich nicht auschließen, dass dir da auch ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Hier ist das mit den Nachbarstädten recht human geregelt, man zahlt normal bei seiner Kommune und die verrechnen das mit der Nachbarstadt. Es müssen nur beide Seiten aufpassen, dass sie erstmal ihre Kinder unterkriegen, aber manchmal gibt's ja nen Austausch oder aber in der Stadt ist ein Platzüberangebot?!

Geschrieben

Also ich komme ursprünglich aus einem Dorf mit knapp 2.000 EW, in der es für alle Ortsteile nur eine Kita gibt. Auch hier in meiner Kleinstadt (10.000 EW) gibt es nur eine Einrichtung mit U3-Plätzen (12 Plätze). So ungewöhnlich ist das nicht!?

@LittleSimba: Eben, aber über diese Kooperationen usw. sollte sich Venus eben zeitnah bei der Gemeinde informieren und die Sache nicht in der Hoffnung aussitzen, dass sich irgendwie irgendwas ergibt.

Geschrieben

Krass, hier gibts im Umkreis von 1km mindestens 15 Kitas, 90% davon mit U3-Plätzen... Und trotzdem werden bei weitem nicht alle versorgt, aktuell kenne ich viele 3-jährige die keinen Kindergartenplatz haben...

- - - Aktualisiert - - -

ursprünglich komme ich auch vom Dorf, 1600 Einwohner, größtes Dorf der Gemeinde, 1 Kita (ab 2 Jahre), aber etliche Tagesmütter und in den Nachbardörfern enebn weiteren Tagesmüttern auch noch 2 Kitas.

Geschrieben

oh...das ist echt eine blöde Situation. ..:(

wir waren mal in einer ähnlichen. auch noch in Deutschland. ..Kind maxi war schon im kiga und midi sollte mit 2 folgen...die kita Leitung hatte direkt gesagt das wird nix....zuviele kinder schon auf der liste...alles geschwisterkinder !!! die einzige Chance gab es Kind midi schon früher reinzugeben mit 1...denn damals mussten kinder mit 1 bevorzugt werden...

einen Anspruch auf eine bestimmte kita hat man nicht...auch wenn es die einzige im Dorf ist...denn wenn diese keinen platz für alle kinder im Dorf hat, sind sie raus aus der sache :(

ach mensch. ..echt blöd :(

Geschrieben
LittleSimba, mir ist schon klar, dass es nicht den Anspruch auf eine Wunschkita gibt, aber es gibt den Anspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung jedes Kindes ab einem Jahr ab August 2013! Das ist Fakt! Und da die Kleinkindbetreuung nun einmal kommunal geregelt ist, muss sich die Gemeinde, in der Venus wohnt, vordergründig darum kümmern, dass der Rechtsanspruch erfüllt wird. Wenn es nun nur eine Kita gibt, d.h. der Bedarf NICHT erfüllt ist, dann muss die Gemeinde dafür sorgen, dass es eine Alternative für Venus gibt. Deshalb sage ich ja ständig, der erste Schritt (nach dem Gespräch mit der Kita) wäre in meinen Augen das baldige Gespräch mit der Gemeinde und dem Bürgermeister, um sich erklären zu lassen, wie die Gemeinde gedenkt ihre Pflicht zu erfüllen. Die Betreuung ist eben dann keine freiwillige Aufgabe mehr, sondern eine Pflichtaufgabe.

Grundsätzlich hast Du natürlich recht, aber diese "Ja, dann müssen Sie eben klagen!" hört man hier auch gelegentlich - schlicht, weil die Gemeinden und die dortigen Jugendämter zwar den Bedarf an Plätzen genau kennen und auch die rechtliche Lage, aber letztlich nur den Mangel verwalten, weil die öffentlichen Haushalten das Geld für mehr Einrichtungen/Plätze nicht hergeben. Das ist natürlich bescheiden für die Familien, aber eben auch für die Mitarbeiter in den Verwaltungen und Einrichtungen, denn die können ja auch nichts dafür.

Hier in Potsdam hatten wir die Situation vor einigen Jahren schon, weil es hier schon lange den Betreuungsanspruch ab dem ersten Lebensjahr gibt, wenn beide Eltern erwerbstätig sind. (Quasi ein Relikt aus "Ostzeiten". ;) ) Nach der Elterngeldeinführung kam es dann zum Totalchaos, weil es hier ganz viele Geburten gab, aber eben auch ganz viele Mütter, die zeitig wieder in den Job zurück wollten. Hier haben sie dann Kitas gebaut wie die Irren und es gibt zum Glück ein stabiles TaMu-System (über's JuA organisiert - Kosten entsprechen denen der Kitasatzung) für das Krippenalter.

Trotzdem gab es Zeiten, in denen nicht alle Ansprüche erfüllt werden konnten und da wurde den Eltern eben geraten zu klagen. :(

Geschrieben (bearbeitet)

ich kenne das andersrum, wenn man glaubhaft vermittelt auch klagen zu wollen, wenn es keine Lösung gibt, dann zaubern die meist irgendwas aus dem Hut z.B. ne Tagesmutter, die dann doch noch zur Verfügung steht bzw. eine Ausnahmegenehmigung bekommt für ein Kind mehr oder so... also ich würde das auch nicht auf sich beruhen lassen, darauf spekulieren die nämlich, sondern der Kommune dem Jugendamt etc. so richtig Dampf machen, wenn du unbequem bist dann gehen die den Weg des geringsten Widerstandes und ermöglichen etwas, ob das allerdings der Platz in der Wunschkita ist daran zweifele ich, aber zumindest eine Tamu mit gutem Angebot müsste drin sein. Ich hab hier einmal gedroht zu klagen als es um einen Ganztagesplatz in der Kita ging, den mir die erste Kita wieder ausreden wollte (warum verstehe ich immer noch nicht ist ja aber egal)abends gegen halb elf hab ich die Mail ans Jugendamt geschrieben gehabt in der ich die Lage schilderte (beide Eltern berufstätig, Kind schon 2 Jahre bei der Tamu, ohne Ganztagsplatz hätte von uns einer zu Hause bleiben müssen, dieser war uns schon zugesagt worden aber dann sollte es nicht so sein....und dass uns dann nix anderes übrig bliebe als zu klagen bzw. die Gemeinde dann eben ein Jahr Tagesmutter weiter zahlen solle, das Jugendamt solle mir doch mal bitte darlegen nach welchen Kriterien die Ganztagsplätze denn nun vergeben werden, um halb acht morgens hatte ich den Anruf vom Jugendamt mit der der Zusage zum Ganztagsplatz.

VG Juni

Bearbeitet von Junibaby
Geschrieben

Ach Venus, so was blödes!

Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber: hast du einfach mal mit dem Jugendamt geredet? Deine Lösung ist nicht zumutbar, weder für die Kinder, noch für euch! Wir hatten ja auch ne Sondergenehmigung bekommen und bei Freunden von uns hieß es auch erst, sie bekommen keinen Krippenplatz, höchstens mit ner ähnlichen Fahrerei wie bei euch und als die Mutter schwer erkrankt ist, wars plötzlich im ortsansässigen Kindergarten doch möglich!

Geschrieben

LittleSimba, hier wird viel über Tamus geregelt. Ich war damit erst skeptisch, bin aber mittlerweile sehr froh über diese Lösung und werde auch meine zweites Kind bei einer Tamu unterbringen. Wir haben das ja sehr praktisch geplant - wenn der Große 3 wird und in die Kita kommt, wird Nr. 2 dann eins. Wenn wir Glück haben, sogar am gleichen Tag. Aber das wissen wir dann nächste Woche ;)

Die 12 U3-Plätze in unserer Gemeinde sind übrigens nicht ausgelastet. :aeek: Das könnte daran liegen, dass die Krippenplätze fast das doppelte eines gleichwertigen Tamu-Platzes kosten. So "erfüllt" die Gemeinde natürlich auch ihre Pflicht - Plätze anbieten, die niemand haben will/sich leisten kann... :arolleyes::amad:

Geschrieben

Die Gemeinde erfüllt ihr Pflicht aber auch über die Tamus, sie muss ja keine Kitaplätze für jedes U3-Kind haben, das gehen soll. Aber abgesehen davon find ich diese finanzielle Geschichte n riesen Haken am Rechtsanspruch: Was hab ich denn von einem Rechtsanspruch, wenn ich mir den angebotenen Platz nicht leisten kann?? Alos wenn schon Rechtsanspruch (ich steh dem sehr skeptisch gegenüber), dann müssten die Maximalkosten dafür auch geregelt sein! *find*

- - - Aktualisiert - - -

Musste übrigens grad schmunzeln, in der 1. SS wäre ne Tamu für uns NIE in Frage gekommen: Die hat gar keine richtige Ausbildung, der schaut keiner über die Schulter, wer weiß was die macht,... Heute finde ich, es gibt für U3s nichts besseres als Tamus. Neben der geringen Gruppengröße und Flexibilität im Stundenkontingent vor allem genau aus dem Grund, DASS sie meist keine große Ausbildung haben, sondern nach Gefühl und Herz arbeiten:wink:

Geschrieben

Ich weiß schon, dass die Tagespflege auch zur Erfüllung des Rechtsanspruches herangezogen wird (wobei noch gerichtlich geklärt werden muss, ob Eltern nicht tatsächlich ein Wahlrecht zugestanden werden muss, da ist wohl was anhänglich). Unsere Gemeinde argumentiert halt: Wenn du dir den angebotenen Platz nicht leisten kannst, musst du halt wirtschaftliche Jugendhilfe beantragen. Wir würde es uns "leisten" können, aber es ist halt trotzdem extrem viel Geld, das andere, bei denen es billiger ist (z.B 7 km weiter Wohnende), zur freien Verfügung haben...

Unsere Tamu ist übrigens gelernte Erzieherin mit Berufserfahrung. Mir ist Ausbildung durchaus wichtig.

Geschrieben

Unsere auch :lol: Aber mir ist das für die Kleinen trotzdem nicht so wichtig, weils eben auch nach hinten losgehen kann, das seh ich zu oft in Kitas, da werden 1,5-jährige in ein System gepresst, dass für 3-6-jährige ausgelegt ist ohne dass dies an sie angepasst wird oder die Erzieherinnen da wirklich für ausgebildet sind. Von denen wird dann häufig das gleiche erwartet wie von nem Dreijährigen, Stillsitzen, Teller leer essen und solche Scherze und das halte ich für gefährlich. "Normale" Tagesmütter haben dieses "zu viel erziehen" und "zu viel fördern" nicht so, weil sie intuitiver handeln. Die Erzieherinnen, die sich enstcheiden Tamu zu werden tun dies aber auch oft sehr bewusst, unsere zB WEIL es in Kitas (hier zumindest) keine an die Kleinen angepassten Plätze gibt und WEIL die andere Dinge benötigen. Und sie hat schon als Erzieherin U3-Erfahrung gesammelt und selbst 3 Kinder (mittlerweile aber groß), das macht auch viel aus *find* Was ich meinte und kritisch sehe ist, wenn Erzieher für 3-6-jährige ausgebildet, Kitas für 3-6-jährige gebaut werden und dann einfach 1-jährige reingesteckt... Aber das ist hier ein wenig OT :aredface:

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich bin gerade etwas geschockt, weil ich von einer Bekannten eine Rundmail bekommen habe, in der sie andere Mütter sucht, die auch keinen Krippenplatz bekommen haben und fragt, was sie machen werden oder bisher gemacht haben, weil man wohl nur 4 Wochen nach dem Bescheid Zeit hat, Widerspruch einzulegen und zu klagen? :aeek:

Weiß jemand von euch, ob das tatsächlich so ist?

Unsere Kleine hat zum Glück einen Platz ab Sommer, aber sollte man das nicht unter Bekannten weitersagen, dass sie nun schnell reagieren müssen? Mir fällt sofort eine Bekannte ein, die noch keine Schritte eingeleitet hat und (zumindest nach dem Stand unseres Gesprächs letztens) denkt, dass sie das erst ab Sommer kann, weil ja erst ab dann der Rechtsanspruch besteht :noidea:

Geschrieben

Wenn sie einen Bescheid der Gemeinde / Landkreis / Stadt bekommen hat, steht darunter ob sie klagen oder Widerspruch erheben muss.

Für beides hat sie 4 Wochen Zeit.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In dem Gesetz zur blablabla (ihr wisst schon ;) ) steht drin, dass man sich sechs Monate vor Antritt des Platzes dafür angemeldet haben muss (bzw. dass man "den Bedarf" angemeldet haben muss!). Inwiefern das jetzt aber heißt, dass bei Bedarf ab August 2013 dieser schon im Feburar 2013 angemeldet sein musste oder ob das erst ab August 2013 gilt (weil ja da das Gesetz erst in Kraft tritt), weiß ich nicht :aconfused:

(Versteht ihr, was ich meine???)

Ab wann will denn die Bekannte einen Platz haben und wann hat sie die Ablehnung bekommen?

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