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Onlinehilfe Gebraucht, es geht um leben und Tod (Abtreibung oder nicht)

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Geschrieben

ja im dringlichkeitsschein ist der §5-Schein mit drin, das heißt das sind alle günstige wohnungen,die dürfen eine gewisse miete nicht überschreiten,deine freundin kann auch einmaliges wohngeld bei der arbeitslosengeldstelle2 beantragen,auch wenn du arbeitest,das ist eine einmalige leistung für möbel ect...hab auch einen bekannten der ist mit seiner frau zusammengezogen und er arbeitet und die haben das auch bekommen,da schreibst du einfach auf einen zettel alles was du für eine wohnung brauchst,teppich,couch,gerdinen ect...ich habe damals 1100euro bekommen,so konnte ich wenigstens meine wohnung einrichten und über einen dringlichkeitsschein bekommst du schnell eine günstige wohnung und das wäre jetzt erstmal das wichtigste für dich,deine freundin und euren bauchzwerg,aso hab noch nicht alles gute zur schwangerschaft gewünsch:p na dann wünsch ich euch alles gute und freue mich das ihr euer baby behalten wollt!!!

liebe grüße dana

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Gast Daniela/Timo
Geschrieben

Danke danke, hmm aber das mit Wohnschein wird garnicht so einfach sein, sie will ja zu mir ziehen und ich wohne 60 km von ihr entfernt, wenn sie das beantragt bekommt sie das ja nur da wo sie wohnt nehme ich mal an!

Geschrieben

hallo,

also, ich kann dir mal sagen, wie das bei mir abgelaufen ist..

ich war mit 17 schwanger und habe meinen sohn auch mit 17 noch bekommen, mein freund war schon 18.

wir waren beide noch schüler und haben beide noch bei mama gewohnt =)

als wir erfahren haben das ich schwanger war, habe ich ne schulpause eingelegt und wir sind zum sozialamt gegangen. wir haben denen gesagt was sache ist, das wir zusammenziehen wollen und das wir keinesfalls abtreiben werden.

bei profamilia waren wir übrigens auch..war ganz okay..geholfen haben die aber nicht..wir wussten ja eh schon das wir den kleinen wollen!

dann haben wir vom sozialamt geld für ne erstausstattung bekommen (kinderwagen, kinderbett, matratze, kleidung, usw..) da kommt man gut mit zurecht, muss aber mit quittungen belegen..=)

jetzt macht mein freund mittlerweile ne ausbildung, wir bekommen durchgehend ALG II, mein freund ist im 1. jahr, verdient nicht soo viel und wir kommen super zurecht! (ihr könnt noch erziehungsgeld bekommen, 300 € im monat für 24 monate oder ich glaube 450 € oder so aber dann nur 12 monate) ihr bekommt kindergeld für das kind und für deine freundin!!! das sozialamt zahlt einen teil der miete..

es wäre aber glaube ih von vorteil wenn ihr nicht heiraten würdet..nur so vom geld her, haben wir auch nicht..wenn ihr verheiratet seid, wird mehr von deinem geld mit einbezogen..aber da kann man sich auch gut im internet erkundigen..guck dich mal bei google um..das ist alles machbar!!

treibt euer kind nicht ab..wenn ihr bereit seid zu kämpfen, dann schafft ihr das!!!

ich drück euch ganz fest die daumen!!!

:)

Gast Daniela/Timo
Geschrieben

Wir Treiben unser kind doch nicht ab!!!! sie ist eh schon im 4ten Monat! Das mit Miete Sozialamt können wir sowieso vergessen, ich bin ausgelernt und Verdiene "genug" geld laut Deutschem Staat! Aber keinen Interessiert es ob man 20.000 euro Kredit hat usw. wird nur geschaut was man verdient und nicht welche ausgaben man hat!

Das mit 24 monate oder 36 Monate Erziehungsgeld gibts ab nächstem Jahr nicht mehr so wie ich das bei Pro Familia verstanden habe, alleinerziehende bekommen 300 euro 14 Monate und Paare bekommen 12 Monate Erziehungsgeld a 300 euro!!!

Also uns stehen 300 euro zu + 150 kindergeld für sie und das kind also 600 euro! Eventl. bekommt sie noch Kinderausstattung vom arbeitsamt gestellt aber nur solange sie nicht angibt mit mir zusammen zu sein!!! Sonst gibts keinen cent! So toll is unser Staat! jeden monat soviel steuern zahlen und wenn man mal was brauch gibts nix! SCHWEINEREI!! ^^

Geschrieben

Warum musst du in dem alter schon einen kridit abzahlen??? Und ich finde alles in allem 600 euro für sie und das kind garnicht schlecht..ander haben mehr kind und müssen mit weniger auskommen:rolleyes: . Wie gesagt das geld ist zur unterstüzung nicht um euch das gesamte leben zu finanzieren;) .

Geschrieben

Ja der gute slte verlogene Staat! Das mit den 12 Monaten habe ich auch schon gehört und das bereitet mir Sorgen.

Geschrieben

Ich will dir ja nicht zu Nahe treten Timo, aber den Kredit, den du abzubezahlen hast, hast du dir selbst eingebrockt und warum sollte der Staat das berücksichtgen? Kann der Staat ja nichts dazu, oder, wenn du dir was kaufst oder sonstwas machst. Der Staat macht ja nicht deine Schulden, die machst du ganz selbst.

Geschrieben

hallo,

unwirklich da muss ich dir recht geben. der staat ist ja nicht dafür da die schulden von anderen zu bezahlen. der kann ja nicht mal seine eigenen bezahlen.

das mit den zwölf monaten ist richtig. 300 € ist der mindestsatz. normalerweise rechnet sich das nach dem einkommen. muss mal nachschauen, aber ich mein 65 % von einkommen bekommt man als elterngeld. alleinerziehende bekommen das 14 monate lang.

Geschrieben

Ist Elterngeld und Erziehungsgeld eigentlich das gleiche? Und was ich mich persönlich auch frage, bekomme ich selbst noch Kindergeld, wenn meines da ist? Meine Mutter meinte, sobald ich aus der Schule rausbin und ein eigenes Kind habe bekomme ich mein eigenes Kindergeld nicht mehr.:(

Geschrieben

hallo timo,wenn sie zu dir in die ecke ziehen will sollte sie zu dem wohnungsamt in deiner ecke gehen,also ich würde das schnellstmöglich machen du hattest ja geschrieben das deine mutter dich zuhause nur noch bis dezember bei sich wohnen lässt,also geht schnell zum wohnungsamt dann bekommt ihr günstige wohnungen schnell angeboten,dann würde ich wohngeld für ersaustattung für die wohnung beantragen,hattet ihre eigentlich schon einen termin bei der diakonie gemacht?

l.g dana

Geschrieben
Ist Elterngeld und Erziehungsgeld eigentlich das gleiche? Und was ich mich persönlich auch frage, bekomme ich selbst noch Kindergeld, wenn meines da ist? Meine Mutter meinte, sobald ich aus der Schule rausbin und ein eigenes Kind habe bekomme ich mein eigenes Kindergeld nicht mehr.:(

also eigentlich ist es das gleiche!! Das erziehungsgeld gibt es aber nur noch bis dezember und ab januar 2007 gibt es dann für die kinder, die nach dem 1.1. geboren werden das elterngeld.

erziehungsgeld gibt es maximal 24 monate monatlich 300,00 € oder 12 monate monatlich 450,00 €! das elterngeld gibt es für alleinerziehende 14 monate und für paare 12 monate. das richtet sich dann allerdings nach dem einkommen in welcher höhe man das bekommt. mindestsatz 300,00 €. hochstsatz 1800,00 €!!

normalerweise müsstest du dein kindergeld weiterbekommen. weiß jedoch nicht wie sich das verhält wenn du dein abi hast. meine man bekommt kindergeld bis man eine abgeschlossene berufsausbildung hat der eben 27. ist. kann mich da aber auch täuschen!! vielleicht weiß das jemand anderes.

Geschrieben
..., bekomme ich selbst noch Kindergeld, wenn meines da ist?...:(

Meine Mutter hat kein Kindergeld mehr für mich bekommen und ich war noch in der (ersten) Ausbildung und unter 27. :(

Befürchte also, dass du kein Kindergeld mehr für dich bekommst. Würde mich da aber vielleicht einfach noch mal beim Arbeitsamt (Familienkasse) erkundigen. Ich glaube nämlich, dass eine Freundin von mir, die ihr Kind während des Abis bekommen hat, trotzdem noch weiterhin Kindergeld bekommen hat. Allerdings ist das jetzt auch schon über 6 Jahre her...

Würde es dir auf jeden Fall wünschen...:)

Anne mit Lea (16.02.2005)

Geschrieben

hallo ihr beiden!

herzlichen glückwunsch zum baby, wisst ihr denn den entbindungstermin schon? lasst euch von eurem aufregendem drumherum nicht zu sehr stressen, das bekommt dem kleinen und seiner mama nicht gut. sucht einfach noch mal andere beratungsstellen auf, heiratet und vertragt euch mit euren eltern - die braucht ihr vielleicht noch. wenn ihr das jetzt zusammen meistert, zeigt ihr ihnen doch, dass ihr erwachsen seid und "freihändig" laufen könnt!

alles gute!

Gast Daniela/Timo
Geschrieben

Also nochmal zu dem Thema Kredit, also klar kann der staat dafür nicht zahlen und klar hab ich mir das Selber eingebrockt, aber keiner Konnte wissen das sie nun schwanger wird (verhütet haben wir). Aber nun auch egal, und zu dem Thema Kindergeld, du bekommst weiterhin Kindergeld, aber ich glaub ab nächstem Jahr gilt nicht mehr bis 27 sondern nur noch bis 25.

Man bekommt aber kein Kindergeld mehr wenn man eine Ausbildung anfängt, so was das bei mir jedenfalls! Oder halt, ich glaub sogar ich hab doch bekommen, müsste aber meine mutter nochmal fragen! Aber das ist nun ja auch egal, du bist ja nicht in der lehre!

Mfg

ps. ET ist 10. April 07

Geschrieben

Kindergeld bekommt ihr, solange ihr unter einem bestimmten einkommenssatz seit.

Ein Freund von mir hat deswegen im 2.lehrjahr auf ich glaube 50Mark pro Monat verzichtet, weil er dann unter den Satz gefallen ist.

Ist aber schon, wie ihr an der Währung seht, ne Weile her.

Geschrieben

so nochmal eben zu elterngeld... ich habe mich auf grund meiner jetztigen schwangerschaft zum elterngeld erkundigt und es so verstanden: Also, das elterngeld gibt es 12Monate man bekommt mindestens 300 € und höchstens 1800€.man darf zusätzlich 30 stunden arbeiten ohne dass es angerechnet wird. Eigentlich kommt das eklterngeld denjenigen zu gute,wo beide elternteile vor der geburt gearbeitet haben,denn: der elternteil (mama oder papa) der zu hause bleibt bekommt 67% seines gehaltes,bis max 1800 ausgezahlt...es ist also auf jedenfall weniger wie der Lohn den man vorher hatte! wenn man (nun wie ich) vorher nicht gearbeitet hat bekommt man den mindestsatz von 300€ (wenn man ein weiteres kind unter 3 jahren hat bekommt man zusätzlich einen "geschwisterbonus" von 75€). so,es ist auf jeden fall für familien besser,in denen beide gearbeitet haben,ich ziehe daraus nur nachteile,da ich den mindestsatz bekomme,den aber im gegensatzt zum erziehungsgeld nur noch 12 monate statt der bisherigen 24 monate!!:D so,noch fragen..??? bin voll informiert:D :P

Geschrieben

*lol Corinna, gut wenn mans ist ! :) Wie sieht es denn aus, wenn der Vater arbeitet und ich mit ihm zusammenlebe? Schließlich könnte ich ja auch sagen, ich mache meine Ausbildung, dafür bleibt er daheim.

Gast Daniela/Timo
Geschrieben

Der Vater darf arbeiten darf aber nicht einen Mindesbetrag im Jahr überschreiten, sonst heisst es wieder, er verdient zuviel...

Frag mich nun bitte nicht wieviel euro das sind ^^

Mfg Timo

Geschrieben

Erstmal muss ich feststellen,das ich es ganz toll finde,wie du dich als werdender Papi hier schon engagierst!!!das finde ich super,ehrlich!

Da ich selbst an der Existensminimum grenze lebe(ich bin privat insolvent)

weiss ich was kosten angeht bestens bescheid;)

Also:

Auch wenn ich das bisher nicht gebraucht habe,weil ich eine gute Familie erwischt hab;)

Man bekommt eine komplette Erste wohnung ausstattung vom amt,das bedeutet alles was zum leben notwendig ist.Wird nicht neu,sondern eventuell gebraucht sein.

Wenn ihr nicht zum amt möchtet,es gibt überall die Awo.

Die Awo macht haushaltsauflösungen und hat alles sehr sehr günstig da.

Einfach mal nachfragen.

hoffe ich konnte helfen,wenn du mehr fragen hast,mail mir doch;)

Geschrieben

Noch mal am Rande:

Und im übrigen bekommt man verheiratet 311, allein lebend 345.

Zusammenlebend (eheähnliche Gemeinschaft) da zählt auch verheiratet mit rein, bekommt man 311 € und alleinstehende und Alleinerziehende bekommen 345 €

Dieser meinte, sie bekommt sowieso kein Arbeitslosen geld oder der gleichen, da sie nun bei der Mutter wohnt und wenn sie zu mir zieht wird sie nix bekommen weil ich ja Geld verdiene.

Beantragen solltet ihr dennoch Alg2, vielleicht steht euch ja doch was zu oder zumindest dann, wenn ihr zu dritt seit.

Aber was wir bekommen ist, Kindergeld, Erziehungsgeld und wir sollen mal versuchen irgendwie so ein Erziehunsgeld zuschlag oder sowas war das glaub ich.

Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass euer Kind im nächsten Jahr geboren wird :P , dann stehen euch Kindergeld und Elterngeld zu. Zum Elterngeld habt ihr ja schon gute Infos bekommen. Was der Typ wahrscheinlich meinte ist erhötes Kindergeld (Kinderzuschlag).

Wenn deine Freundin einen 400€-job hat, dann bekommt sie vom Bundesversicherungsamt noch einmalig 210€

Er machte uns sogar noch mehr Angst, da meine Freundin nun 18 wird, und dann nicht mehr Krankenversichert ist über ihre mutter muss sie selber dann ca. 150 euro Krankenkassengeld zahlen.
Deine Freundin kann, bis sie 24 Jahre alt wird, bei ihrer Mutter versichert bleiben, war ich auch. Da wird dann euer Kind auch mit versichert, es kann auch über dich mitversichert werden, egal ob ihr verheiratet seit oder nicht.

Nun Meine Frage, wenn wir uns verloben lassen müsste es doch gehen das sie über mich versichert dann ist oder? mit Krankenkasse usw.??

Nein, leider nicht. Man kann nur Familienversichert sein, wenn man verheiratet ist.

Habt ihr es euren Eltern eigentlich schon erzählt ?

Geschrieben

Also ich glaube der Typ vom Amt hat euch echt **** erzählt. Wie schon gesagt ist deine Freunde bei ihrer Mutter auch nach ihrem 18. geburtstag versichert, ich bin ja auch noch versichert. Außerdem kannst du dein Kind über dich versichern lassen und die ersten zwei jahre können Mutter und Kind durch das JA versichert werden! (meine Tante war bis gerade nämlich auch mit Ihrer Tochter übers JA versichert).

Und wenn sie bei ihrer Mutter lebt kann sie sehr wohl Geld bekommen! Lasst euch nicht unterbuttern!

Geschrieben

Also bei mir wars/ists so:

345€ALG II

207€ALG II für Noah

Miete wird koplett übernommen (natürlich ohne Strom, Tel, usw)

154€KiGe

300€Erziehungsgeld

127€Unterhalt

KiGe und Unterhalt wird abgezogen.

Eigentich steht da auch der MB für Alleinerziehende zu, aber darüber streiten wir noch mit dem Amt.

Deine Freundin soll bei der Diakonie Gelder aus der Mutter-Kind-Stiftung beantragen das sind so ca 600€.

Und die Erstaustattung beim Amt bekommt sie auch. Egal ob Sie auch Stiftungsgelder bekommen hat oder nicht. Denn die sind nicht ans ALG II anrechbar.

Heiraten könnt ihr aber dann wird dein Geld angerechnet.

Mein Tipp: Sie sollte in deine Stadt ziehen, allein. (Vorneweg aber nen Antrag auf Übernahme der Wohnkosten stellen und begründen arum sie Auszieht, da man mit U25 nicht mehr so leicht ausziehen kann. Es sei denn man hat konkrete gründe wie eine Schwangerschaft)

Und du solltest dir auch ne eigene Wohnung nehmen und mal schauen ob du ergänzendes ALG II beantragen kannst zu deinem Lohn / Gehalt.

So habt Ihr mehr zur verfügung.

Für fragen zu ALG II und Schwangerschaft oder so kann ich dir die Seiten

www.sozialhilfe24.de und

www.arbeitslosenselbsthilfe.org

wärmstens ans Herz legen.

Dort können dir kompetente unabhänginge leute Antworten geben.

bei sozialhilfe24.de gibts einen ALG II Recher wo du auch mal rechnen kannst ob du ergänzendes ALG II bekommst und / oder was Ihr bekommt wenn Ihr zusammen zieht.

falls du noch fragen hast hier meine ICQ 479-020-205

Mail mir einfach.. LG Kathie und Noah

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