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Schwanger, aber Vertrag befristet

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Geschrieben

Hi ihr,

ich muss mit der Babyplanung leider noch bis nächstes Jahr warten, aber ein sehr gute Freundin von mir ist schwanger. Ich konnt ihr ihre Frage nicht beantworten und dachte ich frag hier einfach mal(auch wenn ich sonst eher eine stille Mitleserin bin).

Sie hat seit März letzten Jahres einen Arbeitsvertrag, der jedoch für 2 Jahre befristet ist. Also gilt dieser noch bis März 2011. Nun ist sie schwanger und freut sich sehr. Ihr Baby soll Anfang Oktober zur Welt kommen.

Nun zu ihrer Frage: Sie ist ja dann ab März(wahrscheinlich) arbeitslos, aber eigentlich in Elternzeit. Wie ist das finanziell. Bekommt sie AlgI oder einfach für ein Jahr das Elterngeld?

Wenn sie ALGI bekommt, dann werden doch die letzten 12 Monate berechnet. Durch die Monate von Oktober bis März hat sie ja dann weniger Einkommen als davor, oder denk ich da jetzt ganz falsch?

Ich hoffe sehr ihr könnt Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank schonmal :-)

Geschrieben

Soweit ich weiß bekommt si bis märz das elterngeld das aus dem verdienst der letzten 12 monate berechnet wird. wenn sie dann arbeitslos wird, dann bekommt sie nurnoch die 300euro mindestsatz vom elterngeld. inwieweit das mit alg verrechnet wird, weiß ich nicht...

würd mich aber auch interessieren.

Geschrieben

Alg1 gibt es nur wenn man der arbeitswelt zur verfügung steht, dh das kind betreut ist.

Wenn du 3 jahre zuhause bleiben willst müsstest du nach dem ersten jahr alg2 beantragen, wenn der partner nicht genug verdient.

Berechnet wird das elterngeld nach den letzten 12 monaten vor geburt, also ist egal wenn sie danach die arbeit verliert

Geschrieben

Es lohnt sich nachzufragen, ob der Vertrag um die Auszeit verlägert werden kann. Das ist leider selten, aber bei mir ging es. Mein Vertrag war im öffentlichen Dienst auf 5 jahre befristet. Ich konnte aber für die Elternzeit verlängern. Ich könnte nach der Elternzeit (inwischen etwas mehr als 4 Jahre wegen 2 Kindern) auch wieder dort anfangen. Im öffentlichen Dienst geht das. Bei manchen anderen Stellen auch.

Geschrieben

Berechnet wird das elterngeld nach den letzten 12 monaten vor geburt, also ist egal wenn sie danach die arbeit verliert

Echt, das wäre für mich ja echt super, falls ich dann noch unbefristet bin...

Geschrieben

danke euch,

ich hab ihr eure antworten mal so weitergegeben.

bin mir jetzt aber nicht sicher, ob wir das richtig verstanden haben.

In der Elternzeit(sie will glaube ich 1 Jahr zu Hause bleiben) steht sie da dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder nicht? Sie will zwar unbedingt danach gleich wieder arbeiten gehen, aber wenn das nicht sofort klappt, wären ja ein paar Monate ALGI ganz hiflreich. Also müsste sie sich ja doch arbeitslos melden, oder??? und das ja rechtzetig, wegen der sperre, die man dann bekommen könnte.

Wie würde denn theoretisch das ALGI nach der Elternzeit berechnet werden?

Geschrieben

ich habe auch einen befristeten vertrag und der läuft ein paar tage nach einem et ab!!

ich werde 2 jahre elternzeit nehmen und mich nicht arbeitslos melden weil es ist doch klar das wenn man sich arbeitslos meldet man angebote bekommt für stellen!!und die muss man dann auch annehmen sonst wird das geld getrichen!!

Geschrieben

Mein Arbeitsvertrag war auch befristet. Der Vertrag lief 3 Tage vor ET aus. Weil ich da auch nicht durchblickte, wollte ich ganz sicher gehen und bin zum Arbeitsamt gegangen. Die sagten dann, dass ich mich erst melden muss, wenn meine Elternzeit um ist. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig solange du in Elternzeit bist, sprich: solange du mit dem Kind daheim bist, stehst du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und damit ist das Arbeitsamt nicht zuständig. Wenn du eine Betreuung für den Zwerg hast, kannst du dich melden und sobald das Kind in der Betreuung ist, könntest du ja wieder arbeiten gehen und ab da kannst du Arbeitslosengeld beziehen.

Geschrieben

Hallöchen,

weiß nicht ob´s noch aktuell ist aber ich antworte mal. Hab mich selber erst beraten lassen :)

Wenn sie das erste Jahr nach der Geburt zu Hause bleibt bekommt sie das Elterngeld berechnet aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Falls sie in dem ersten Jahr wo sie zu Hause bleibt arbeiten will wird das Elterngeld (nach ner bestimmten Rechnung) nicht voll bezahlt. Ab dem 1. Geburtstag des Kindes kann sie bis wieder arbeiten oder sich dann arbeitslos melden. Primär bekäme sie dann das Arbeitslosengeld oder aber sie sucht sich ab dem Zeitpunkt einen neuen Job. Das ihr Arbeitsverhältnis wärend der Elternzeit endet tut in diesem Fall nichts zur Sache. :)

Hoffe die Info hilft noch :)

Gruß Sonne

Geschrieben

ja, das thema ist noch aktuell. Ihr Baby kommt ja erst Oktober:smile:

Dann ist das alles ja garnicht so kompliziert, wie wir dachten. Da sie ja vor der Geburt mehr als 12 Monate gearbeitet hat, bekommt sie ganz normal Elterngeld.

Und in dem Jahr Elternzeit hat sie genug Zeit sich nen neuen Job, wenn nötig, zu suchen. Also alles halb so schlimm:D

Vielen dank für die hilfe

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Und wenn sie nix findet, kann sie es trotzdem ruhig angehen lassen, denn für ARGE und Agentur kannst Du dich 3 Jahre sozusagen "zurückstellen" lassen in Kinderbetreuungszeiten. Sie bekommt dann auch nicht ständig Angebote - man muss nur rechtzeitig angeben, dass man sich auf diesen Paragraphen 10 SGB berufen möchte. Dann kann man notfalls ALG2 beziehen, ohne in Maßnahmen oder Jobs vermittelt zu werden.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Es könnte sinnvoll sein sich trotz allem arbeitslos aber nicht arbeistsuchend zu melden. Wegen der Krankenversicherung, die im Falle einer Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt gezahlt wird. Also erst Elternzeit aber parallel arbeitslos melden. So würde ich es machen.

Geschrieben
Es könnte sinnvoll sein sich trotz allem arbeitslos aber nicht arbeistsuchend zu melden. Wegen der Krankenversicherung, die im Falle einer Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt gezahlt wird. Also erst Elternzeit aber parallel arbeitslos melden. So würde ich es machen.

Da man dem arbeitsmarkt während der Elternzeit nicht zur verfügung steht, darf man sich nicht Arbeitslos melden

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