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Elternzeit / Elterngeld Partnermonate nachträglich beantragen?

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Geschrieben

Hi!

Ich bekomme Elterngeld 12 Monate ab dem 10.12.09 bzw. 10 Monate nach Ende des Mutterschutzgeldes.

Mein Mann würde gerne im Sommer seine zwei Partnermonate nehmen und ebenfalls Elterngeld für diese 2 Monate beantragen.

Nun ist es so, dass wir noch nicht wissen, WANN genau er diese zwei Monate nehmen wird.

Das entscheidet sich erst in den nächsten Monaten.

Als ich meinen Antrag auf Elterngeld abgegeben habe, hatte ich die Dame gefragt, ob wir jetzt schon eintragen müssten, ab wann mein Mann sein Elterngeld haben will.

Ihre Antwort war lediglich, dass sie das nicht genau wüßte, weil sie den Antrag nur entgegennimmt und dann weitergibt, aber sie gehe davon aus, dass es ok ist, wenn wir seinen "Anteil" später beantragen.

Das dachte ich bisher auch und nun kam mein Mann heute nach Hause und meinte, dass das bei einem Arbeitskollegen nicht geklappt hätte.

Hmmmm- hat jemand von euch die Partnermonate später beantragt?

Geschrieben

:)supi danke!!!

Ich wollte morgen auch gleich in der Elterngeldstelle anrufen, aber es hat mich verwundert dass es bei dem Arbeitskollegen nicht klappte ... (wobei man natürlich nicht weiß, ob sie da was falsches verstanden haben).

Er meinte nämlich auch, dass er für die 2 Monate kein Geld bekommen würde, weil nicht beide gleichzeitig in Elternzeit gehen können.

:confused: Das fand ich auch Quatsch, wozu gibt es sonst die Partnermonate ... und sie gleichzeitig zu nehmen fanden wir besser als sie nacheinander zu nehmen.

Geschrieben
:)supi danke!!!

Ich wollte morgen auch gleich in der Elterngeldstelle anrufen, aber es hat mich verwundert dass es bei dem Arbeitskollegen nicht klappte ... (wobei man natürlich nicht weiß, ob sie da was falsches verstanden haben).

Er meinte nämlich auch, dass er für die 2 Monate kein Geld bekommen würde, weil nicht beide gleichzeitig in Elternzeit gehen können.

:confused: Das fand ich auch Quatsch, wozu gibt es sonst die Partnermonate ... und sie gleichzeitig zu nehmen fanden wir besser als sie nacheinander zu nehmen.

Also mein Mann und ich sind derzeit auch beide zeitgleich in Elternzeit. Wir waren uns am Anfang auch bei den gleichen Fragen nicht sicher...haben da - ähnlich wie Du - die verschiedensten Sche***hausparolen gehört.

P.S. Ein süßes Winter-Würmi hast Du da! Hach jaaa...mir ist's als wäre Jannick erst gestern so klein gewesen *seufz*

Geschrieben

Bei uns musste man ein Kreuz beim Antrag machen, dass man die Partnermonate nehmen will. Den Zeitpunkt musste man aber noch nicht bekannt geben. Und wurde gesagt, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich ist.

Wir waren auch beide Zeitgleich in EZ und haben beide Geld von der Stelle bekommen. In 2009 ging das noch, aber ich meine die wollte 2010 was ändern, nämlich das man nicht mehr zeitgleich nehmen kann. Ob das schon durch ist weiß ich nicht. Und ob es nach dem Regierungswechsel überhaupt kommt weiß ich auch nicht.

Geschrieben

Die Partnermonate muss er wie schon geschrieben noch nicht von vorneherein festlegen. Wir hatten das, dann kam mit meinem Bescheid ein Schreiben zurück das wir seine Monate noch mal gesondert formlos da ja schon beantragt 8Wochen vorher beantragen sollen wichtig ist halt nur für die Geldleistung das sie nicht nach dem 14.LM gezahlt wird. ;)

Geschrieben

Ich kann ja morgen mal bei der Elterngeldstelle anrufen, da die Gemeinde erst heute meinen Antrag an den Landkreis weitergeleitet hat.

Da die Bearbeitung lt. Aussage der Mitarbeiterin ca. 3 Wochen dauert, würde ich sonst hinfahren und dann dort nochmal das Kreuzchen setzen.

Wenn ich morgen weiß, wie es hier läuft, dann schreibe ich das nochmal.

@ heissi78

Dankeschön, sind auch sehr stolz auf den Kleinen und jeder Tag ist echt ein Geschenk! :D

Geschrieben
Carolin, musstet ihr auch vorher gar nicht anmelden, DAS ihr sie nehmt?

Öhm keine Ahnung Kerstin wir hatten den kompletten Antrag für mich und meinen Mann alles schon kopiert usw abgegeben und nach 1,5Wochen kam dann mein Bescheid und mit der Bitte das wir 8Wochen vor antritt der EZ mitteilen wann genau mein Mann zu Hause bleibt.

Edit hab gerade geschaut also dort steht das sie für meinen Mann schon berechnet haben und er den Bescheid zu geschickt bekommt sobald er den genauen Zeitpunkt 8Wochen vorher mitteilt.

Wir mussten ja aus beruflichen Gründen früher als geplant die EZ in Anspruch nehmen. Also nicht Juli/August/September Sondern schon im Januar/Februar war überhaupt kein Problem. Auf Grund der Umstände waren es sogar nur 4Wochen für die Beantragung.

Geschrieben

Wir mussten damals auch ankreuzen, dass mein Mann die Partnermonate wahrnehmen will & hätten dann, wenn es wirklich geklappt hätte, auch 7 oder 8 Wochen vorher für ihn alles einreichen müssen. Letztendlich haben wir uns aber dagegen entschieden.

Geschrieben
Wir mussten damals auch ankreuzen, dass mein Mann die Partnermonate wahrnehmen will & hätten dann, wenn es wirklich geklappt hätte, auch 7 oder 8 Wochen vorher für ihn alles einreichen müssen. Letztendlich haben wir uns aber dagegen entschieden.

genau so war es bei uns auch! Vielleicht ist es von bundesland zu Bundesland anders. Da wir ja beide aus NRW kommen und auch noch aus dem selben Kreis, kann es vielleicht ja auch dran liegen......das die so "streng" sind.

Wir haben die Partnermonate aber genommen ;)

Carolin, macht ja nüx :D

Geschrieben

Hätten wir auch echt gern gemacht, aber finanziell wär's gar nicht gegangen. Uns hätten dann mal locker über 1000€ gefehlt, das war nicht machbar :( Wird jetzt auch wieder so, diesmal geben wir's vielleicht nicht mal an.

Geschrieben

Wir haben es auch nur gemacht, weil mein Mann ja überraschend arbeitslos geworden war. Jezzt wo er wieder arbeitet würden wir es vermutlich auch nicht machen können. Aber bei uns ist ja im Moment eh nichts unterwegs. :rolleyes:

Geschrieben

So Mädels,

also laut dem Landkreis können wir ruhig nachträglich das Elterngeld für meinen Mann beantragen.

Man könnte jetzt schon ankreuzen, dass er die Monate irgendwann will, muss es aber nicht.

Wichtig ist nur, dass er 2 Monate nehmen muss (allerdings nicht zusammenhängend), dass die Monate immer am 10. anfangen müssen, da Noah am 10. geboren ist und sie sonst Einkommen anrechnen müssten und er muss vom Arbeitgeber was einreichen, dass er dort tatsächlich 2 Monate kein Einkommen erzielt bzw. es reduziert.

Ansonsten ist das absolut unproblematisch ;)

Geschrieben

Hast du immer zum 01. dein Geld bekommen?

Dann würde ich ja sagen.

Hast du deinen Bescheid noch? Da müssten die Auszahlungstermine drauf stehen.

WOW wie die Zeit vergeht!!! :eek:

Geschrieben
Hast du immer zum 01. dein Geld bekommen?

Dann würde ich ja sagen.

Hast du deinen Bescheid noch? Da müssten die Auszahlungstermine drauf stehen.

WOW wie die Zeit vergeht!!! :eek:

Ja das stimt wohl! :o:rolleyes:

Ich hab den Bescheid noch, muss ihn mal raussuchen. Brauche ihn ja eh bald für die Steuererklärung. Ich glaube da steht es drauf. Hast Recht.....

Geschrieben (bearbeitet)

Kleine Anmerkung noch: Die 7-Wochen-Frist setzt nicht die Elterngeldstelle - diese Frist hat mit dem Elterngeldbezug erstmal gar nichts zu tun. Das ist die Frist, die man einhalten muss, um den Arbeitgeber von der Elternzeit in Kenntnis zu setzen (also 7 Wochen vor Beginn der individuellen Elternzeit).

Für den Elterngeldantrag gibt es meines Wissen streng genommen gar keine Fristen. Normalerweise kann man ja erst nach der Geburt beantragen (wenn man die Geburtsbescheinigung hat), d.h. da hält man auch keine Frist ein. Es ist nur eben im eigenen Interesse, es schnell zu tun, weil die ja Bearbeitungszeit brauchen und man dann ohne Geld dastünde. (Und es eben nur in den ersten 14 Monaten gezahlt wird.)

Zeitgleich Elternzeit zu nehmen ist kein Problem. Und eigentlich sollte auch gleichzeitiger Elterngeldbezug keines sein, wobei ich nicht weiß, ob sich da was geändert hat - wüsste ich aber nicht. Da Elterngeld ja eine Einkommensersatzleistung und keine Sozialleistung ist, dürfte der Bezug des einen Partners den des anderen nicht ausschließen bzw. nichts angerechnet werden.

Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass man beim ersten Antrag an geben kann, ob der Partner Elternzeit nimmt. Der Partner stellt aber den ihn betreffenden Antrag erst später. Erst mit dem eigentlichen Antrag wird ein verbindlicher Zeitpunkt angegeben.

Bearbeitet von MamaStina

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