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Geschrieben

Hallo zusammen,

Hab mal ne Frage zum BaföG, vielleicht kann mir eine von euch weiterhelfen.

Ich bin jetzt in einem meiner Studienfächer im 4. Semester und da ich ja Bafög bekomme muss ich bei der nächsten Beantragung so einen Wisch über erbrachte Leistungen vor legen (entweder bestandene Zwischenprüfung oder eine bestimmte Anzahl von Scheinen in meinem Fall vier). Nun ist es aber so, dass ich passend zum Semsteranfang schwanger geworden bin:p und daher einiges gefehlt habe (sch*** Übelkeit :( ). Tja, lange Rede, kurzer Sinn: Ich werd wahrscheinlich nur 3 der 4 Scheine haben. Ich hab jetzt im Internet gelesen, dass ich die Frist um ein Semester wegen schwangerschaft und Kind verlängern kann. hat eine von euch damit erfahrung? Bei mir kommt halt noch hinzu, dass ich jetzt erstmal ein Urlaubsemster nehme, weil mein Zwerg ja mitten im Semster kommt.

Also, ich würde mich über ein Feedback freuen.

Grüßle

Geschrieben

richtig gelesen, du hast eh zwei möglichkeiten: entweder verlängerung des bafög wegen nicht bestandenen prüfungen (also du musst 1x durchgefallen sein) oder aufgrund der schwanegrschaft. beantrag aufgrund der schwanegrschaft dann bekommst du das komplette bafög als zuschuss!

und für jedes lebensjahr deines babys bekommst du nochmals ein selmester als zuschuss, also das kannst du dann in über einem jahr beantragen.

Geschrieben

Hallöchen,

also wenn Du Dich beurlauben lässt bekommst Du kein Bafög mehr, aber die Förderung verlängert sich wie folgt:

Als "angemessen" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG werden folgende Verlängerungszeiten für Schwangerschaft und Kindererziehung angesehen:

für die Schwangerschaft: 1 Semester

bis zu Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes :

1 Semester pro Lebensjahr,

für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester,

für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester.

unter dieser Adresse bekommst Du alle Informationen: http://www.bafoeg.bmbf.de/4591.php

Schöne Grüße, Heidi

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