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Frage zum Elterngeld!

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Angel1983

Empfohlene Beiträge

Aha, ich verstehe. Ja, da würde ich mich auch drüber aufregen. Hatte ich nicht so ganz verstanden, das es eigentlich darum geht. Sorry.:o

Macht ja nix ;) ich versteh ja auch soviel nicht :P Naja aufregen bringt da sowieso nicht sonderlich viel. Über meine Bekannte sowieso nicht... Da würde es noch viel mehr Dinge geben, zb wenn man über längeren Zeitraum das Kindergeld für sich einkassiert obwohl man arbeitslos ist und es einem nicht zusteht, oder wenn sie mit Harz 4 und ihr Freund mit Aubildung im 1. Lehrjahr (verdient ca 250€ netto) dann ein Kind bekommen nur um den 1€ Job net machen zu müssen:mad:. Was den Kontakt angeht hab ich den bis aufs Minimum reduziert, weil sonst würd ich mich echt nur drüber aufregen.

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Hä wie warum müssen wir denn dann eine Steuererklärung machen? Uns wurde immer gesagt wenn wir beide 4 sind müssen wir eine machen? Vorallem dachten wir immer eine Steuererklärung ist freiwillig? Also er hatte das mal mit seinem Kollegen gemacht, der hat da so ein Programm auf dem PC für und da kammen grad mal 69 € oder sogar noch weniger raus und da haben wir gesagt, dann lassen wir das.

Danke schonmal.

LG SANDY

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Also ich bin Lohnsteuerklasse 1 und ich hab bisher jedes Jahr eine gemacht, dieses Jahr net, weil mein Stiefvater auch mit einem Computerprogramm errechnet hat, das es fast null auf null aufgeht... Naja und prompt war die Erinnerung im Briefkasten:mad:. Ich soll doch bitte die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2007 machen, hab Zeit bis 21.07.08 :mad:. Dachte immer das man die Erklärung auch noch ein Jahr später abgeben kann... War halt Zufallsprinzip, das sie mich rausgezogen haben dieses mal...:rolleyes: Naja, da mein Stiefvater das Teil noch aufm PC gespeichert hat, muss er es ja nur noch ausdrucken und ich reich meine schön gesammelten Belege ein und gut ist... Dann sollen die Ruhe geben!!!

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Ok gut kann sein das wenn man sie noch nie gemacht hat das dann auch nix weiter kommt. Aber da wäre mir sehr viel Geld durch die Lappen gegangen. Hab letztes Jahr über 740€ rausbekommen :D und die Jahre davor auch sehr viel :P. Ich schenk doch dem Staat mein hart erarbeitetes Geld nicht ;) Nur 2007 nun nicht weil ich da arbeitslos war...

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Hallo Leute ...

Ich hab mir einige Beiträge von euch durchgelesen ... und da ist mir eine Frage gekommen!

Muss ich das Elterngeld wirklich versteuern??? ALLES????

Und wie wird das dann errechnet? Bekomm ich dann die 67% und dann wird mir noch gleich was abgezogen oder muss ich das dann bei der Lohnsteuer zurückzahlen?

So ein Käse ... dann sollen mir gleich nur das geben was ich auch bekomm ...

Zur Steuerklasse hätt ich auch noch ne Frage

Ich hab jetzt die 3er Steuerklasse ... und mein Mann die 5er!

Ich wollte jetzt mitm Elterngeld aber gerne wieder auf 4/4 wechseln ... dass er auch mehr rausbekommt!

Kann ich das?

Und muss ich dann das Elterngeld auf 4 versteuern und nachher voll nachzahlen, weil ich ja jetzt die 3er hatte?????

Fragen über Fragen!!!!!!!!!!!

Vielleicht kennt sich irgendwer von euch mit Steuersachen aus???

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Linny, das Elterngeld wird bei der Steuererklärung mit auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, dadurch steigtr man dann in der Lohnsteuertabelle nach oben und zahlt mehr Lohnsteuer. Es kann also eine Steuernachzahlung fällig werden, oder die sonst bei einigen übliche Rückzahlung fällt flach oder viel geringer aus.

Wegen euren Lohnsteuerklassen. Ich würd jetzt erst mal bei 3 / 5 so bleiben, wie es jetzt ist und würde erst dann die Klassen Tauschen, wenn du dann das Elterngeld bekommst. Da das Elterngeld sich ja auf dein jetziges Gehalt bezieht und deine Steuerklasse. Wie das dann mit der Steuer aussieht, kann ich dr auch nicht sagen, am besten, du suchst im Netz mal nach Beratungsstellen, evtl. können die dir dann helfen.

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das Elterngeld wird bei der Steuererklärung mit auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, dadurch steigt man dann in der Lohnsteuertabelle nach oben und zahlt mehr Lohnsteuer.

@coyolxa: Das heißt dann, je mehr Elterngeld ich bekomme umso mehr muss ich dann wahrscheinlich nachzahlen... weil es bei der Steuererklärung ja ganz normal zum Einkommen gerechnet wird!?

Die Steuerklasse hätte ich eh erst ab dem Elterngeld geändert ...weiß aber halt nicht, ob das geht und was das dann genau heißt für die Steuererklärung mit Elterngeld ...

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Hallo an Alle!

Ich schon wieder :rolleyes:

Gestern ist mir etwas eingefallen, ich bin ja anfangs immer davon aufgegangen, Elterngeld (ca 600€) für ein Jahr und 400 € Job, hab mich ja aufgeregt das fast alles angerechnet wird. So nun meine Frage, wie sieht es aus wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen würde und auf 400€ arbeiten würde. Würden dort die 400€ auch angerechnet werden? Wären dann ca 300€ Elterngeld! Danke erneut für Antworten.

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Nina in deinem Fall hab ich dir ne PN geschickt...

generelle Auskunft zum Hinzuverdienst während des Elterngeldbezuges:

Anrechnungsfrei bleibt ein Nebenverdienst lediglich dann, wenn man "nur" den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt

ABER

auch dann muss man beachten, dass man unter 30 Stunden in der Woche bleibt, ansonsten gehört man nicht mehr zu den Elterngeldberechtigten

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