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Mutterschutz - Fehlstunden - Bewerbung?

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Geschrieben

Au man heute gabs Zeugnisse und durch den Mutterschutz stehen da 245 Fehlstunden drauf doch wie soll ich das in meiner Bewerbung erklären?? Die Firmen leute lesen sich das doch gar nicht erst durch bei diesen fehlzeiten :( A uman hab richtig angst jetzt nach meinem Fachabi nächstes jahr das ich keine Ausabildung bekommen -.-

Lieben Gruß Nathalie

Geschrieben

Nein, mach dir da keine Sorgen :) Die können auch 1 und 1 zusammenzählen und sehen, dass du ein Kind bekommen hast.

Also mich hätte das nicht davon abgehalten jemanden zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Wahrscheinlich wirst du da dann drauf angesprochen, aber das ist ja nicht so schlimm.

Wenn der Rest der Bewerbung passt, wird's daran nicht scheitern.

Geschrieben

:eek:Ich bin entsetzt.

Die können doch nicht denn Mutterschutz in Fehlzeiten angeben. Sind die noch ganz normal???

Ich würde nochmal mit der Schule reden, ob es keinen anderen Weg gibt.

Wenn gar nichts hilft, musst du dich wohl oder übel mit dem nächsten Halbjahreszeugnis bewerben oder du legst auch das letzte mit rein (bei dem du noch nicht in Mutterschutz warst).

Geschrieben

Habe mit dem Direktor geredet weil mein Klassenlehrer wollte die verschwinden lassen durfte es aber nicht :( Abetr der will das nicht ändern habe fast ne stunde diskutiert .. :( Naja werde irgendwie einen Anhang oder so an die Bewerbung machen wo das druf steht weil mit dem nächsten zeugnis ist eigentlich schon zu spät :( kla tu ich das letzte auch rein aber die zeiten fallen auch auf ..Habe zum glück in den Sozialverhalten noten überall 2 ...

Geschrieben

Versuche doch mal beim Schulamt anzurufen! Frag dort nach, ob das eine gängige Sache ist, dass der Mutterschutz in Fehlstunden ausgedrückt wird. (Für mich immer noch unglaublich) Vielleicht kann man mit etwas Druck von OBEN was bewirken. Und wenn nur drinsteht : Fehlzeiten durch Mutterschutz, oder so ähnlich! Das wäre ja immerhin etwas!

Geschrieben

Hallo ihr Lieben, ich finde das Thema sehr wichtig und möchte es deshalb gerne aus der Quasselecke verschieben, damit es nicht untergeht und du weitere gute Antworten erhältst.

Ich würde übrigens auch erst noch einmal mit der Schule sprechen! Viel Glück!

Geschrieben

steht wenigstens ein "entschuldigt" dabei?

Bei uns wurde es immer so gehandhabt, das es aufgeteilt wurde/wird.

Einer aus meiner alten Klasse ist schwer krank und hatte dementsprechend hohe Fehlzeiten durch Therapien, Kuren und Arzttermine. Leistungstechnisch war der Junge top, so das er nie wiederholen musste, nur die Fehlzeiten mussten aufgeschrieben werden.

Bei ihm stand dann halt irgendwas in Richtung "entschuldigt: 150 unentschuldigt:0".

Wenn es so im Zeugniss steht, kann man in den Bewerbungen sehr gut vermerken, warum man so oft gefehlt hat.

Ich schreibe in meinen Lebenslauf z.B. rein, das ich in dieser Zeit mein Kind bekommen habe, da sich das ganze so erklären lässt.

Meine Ausbildung wurde wegen Fehlzeiten schließlich auch um 2 Monate verlängert, was falsch ankommen könnte. ^^

Geschrieben

MuSchu ist ja wie ein gesetzliches Beschäftigungsverbot - außer du willst ausdrücklich bis zum ET Arbeiten - die Fehlzeiten die aufgrund der Schutzfrist vor und nach der Geburt entstehen gelten als Beschäftigungszeit!

So ist mir das vom Schulamt (!) erklärt worden!

Also dürfen sie dir es nicht als Fehlzeiten anrechnen!

LG Nina

Geschrieben

wundert mich eh das Fehlstunden noch auf den Zeugnissen vermerkt werden... bzw. schon wieder...

als ich mein Abi in NRW gemacht hab hieß es wir wären der letzte Jahrgang bei dem die Fehlzeiten noch auf dem Zeugnis vermerkt würden...

Geschrieben

Nina du weißt doch... in Deutschland wird immer alles kompliziert gemacht..

wenn es bundeseinheitlich wäre, würde ja jedes Abitur überall gleich z.B. zählen... bzw. es würden im ganzen Bundesgebiet die gleichen Abiturprüfungen, bzw. in den anderen Schulen ebenfalls... ist aber nicht so :-)

Geschrieben

daran ist die fiese Föderalismusreform schuld!^^ ich musste ein ärztliches Attest vorlegen von wg Mutterschutz und gut wars, ist nirgends vermerkt.(allerdings leb ich auch in Bawü:)) aber alles andere wär ne Sauerei!

lG und wehr dich!

Geschrieben

Hm, wenns in anderen Bundesländern anders ist, dann setzt dich einfach mal mit deiner Klassenlehrerin und dem Rektor zusammen und besprecht das. Notfalls auch nochmal bei Caritas und Co nachfragen wies denn speziell in eurem Bundesland gehandhabt wird oer direkt ans Schulamt wenden.

Vielleicht ists auch im Ermessen der Schule? ^^

Keine Ahnung. Würde auf jeden fall nochmal nachhaken. :)

bezüglich Schulämter,

wenn sie alle einheitlich wären, dann würd ich nicht verstehen, warum in einigen Bundesländern in der 5 Klasse bereits das gelehrt wird, was in anderen erst ab der 7 Stufe anfängt.

Wenn man nun unglicklich umzieht, kann man eigentlich sofort 1 Jahr wiederholen, da der nicht erteilte Stoff nicht nachzuholen ist. Selbst wenn man noch so gut ist, es funktioniert nicht. Sowas macht sich im Lebenslauf auch immer sehr gut. [/ironie ende]

Ist eh ein Thema für sich. ^^

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